Joachim Steinhöfel, Deutschlands profiliertester
Kämpfer für die Meinungsfreiheit, dokumentiert eine
beängstigende Entwicklung: Den systematischen Feldzug
staatlicher Institutionen gegen die Freiheit des Wortes.
Allein im Jahr 2024 führte Steinhöfel 16(!) Prozesse
gegen die Bundesregierung – und hat sie alle
gewonnen. Anhand dieser Verfahren gegen Ministerien,
Behörden und Auseinandersetzungen mit dem BKA zeigt er,
dass es sich um verfassungswidrige Eingriffe des
Staates gegen eines unserer wichtigsten Grundrechte
handelt. Der Grund: die wachsende Angst der Mächtigen
vor einer Machtkritik, die sie nicht mehr kontrollieren
können.
Die Anatomie der Repression
Vom Bundesamt für Justiz bis hin zu Regierungssprechern,
die Bürger öffentlich diffamieren: Der Staat nutzt
seine Ressourcen als Waffe gegen seine Bürger.
Steinhöfel demaskiert den
„staatlich-industriellen
Zensurkomplex“ – ein toxisches
Netzwerk aus Ministerien und finanzierten NGOs, die
unter dem Deckmantel der „Zivilgesellschaft“ das
erledigen, was dem Staat per Grundgesetz verboten ist:
Einschüchterung seiner Bürger und die Zensur freier
Rede.
Warum dieses Buch ein Alarmzeichen ist:
Die „Tulsa King“-Doktrin: Wie der Staat Bevormundung
und Gängelung an NGOs auslagert, um das Grundgesetz zu
umgehen.
Das autoritäre Mindset: Steinhöfel
analysiert die Rhetorik von Nancy Faeser, Robert Habeck
und Lisa Paus und zeigt, wie Minister das Grundgesetz
zum bloßen „Thesenpapier“ umdeuten.
Justiz im Sog der Politik: Von Hausdurchsuchungen
wegen „Schwachkopf“-Memes bis hin zur Jagd auf
Meinungen „unterhalb der Strafbarkeitsschwelle“.
Der Westen teilt sich: Während die USA die
Meinungsfreiheit als Schutzschild des Bürgers verteidigen,
wird Europa durch den Digital Services Act (DSA) zum
globalen Vorreiter für staatliche Bevormundung und die
Verfolgung von Plattformbetreibern.
Wenn Minister die Freiheit fürchten
Dieses Buch liefert die Analyse einer politischen Elite,
welche die ungesteuerte Öffentlichkeit fürchtet und sich
hinter einem Schutzwall aus
öffentlich-rechtlichen Medien und
vagen Rechtsbegriffen wie „Hass und Hetze“ und
„Desinformation“ verschanzt.
„Unsere Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat.“
Joachim Steinhöfel erinnert uns daran, warum wir diese
Rechte heute entschlossener denn je verteidigen müssen.
Ein unverzichtbares Werk für jeden, dem der Fortbestand
unseres Rechtsstaates am Herzen liegt.
Autor: Joachim Steinhöfel
Erscheinungsdatum: 19. Mai 2026
Dazu gibt es das oben angesprochene Weltwoche-Video-Interview:unter dem Titel
EU-Kommissionspräsidentin
Ursula von der Leyen kündigte in Brüssel die Einführung
einer App zum Altersnachweis im Internet an. Wer
freiwillig die App benutzt und sein Alter mit einem
persönlichen Dokument nachweist, darf Onlineplattformen
wie bisher nutzen. Wer sich weigert, verzichtet
„freiwillig“ darauf. So einfach ist das. Wir dokumentieren
ihre Gute-Nacht-Geschichte hier im
Originaltext-Gesäusel.
Am 15. April kündigte
EU-Kommissionspräsidentin
Ursula von der Leyen in Brüssel die Einführung einer App zum
Altersnachweis im Internet an. Vorgeblich, um Kinder und
Jugendliche vor „schädlichen und illegalen Inhalten“ zu
schützen. Die Altersverifikation würde dann allerdings für
alle EU-Bürger jeglichen Alters gelten, sobald sie
Online-Dienste nutzen. Dafür müssten sie ihren
Personalausweis, ihren Reisepass oder ihre Bankverbindung
preisgeben. Dabei sollen zwar laut von der Leyen die
„strengsten Datenschutzstandards der Welt“ gelten, doch die
Ausweispflicht würde in jedem Fall das Ende des freien und
anonymen Zugangs zum Internet bedeuten, das damit letztlich
unter staatliche Kontrolle geraten würde. Ganz abgesehen
davon, dass Datenlecks und die Ausweitung der
Kontrollstrukturen vorprogrammiert wären. Die App könnte
beispielsweise auch leicht in die ebenfalls geplanten
digitalen Brieftaschen
integriert werden.
Von der Leyen spricht in diesem Zusammenhang beschönigend
von einem „harmonisierten europäischen Ansatz“. Am besten
liest man ihr honigsüßes Gesäusel, in dem sie noch dazu
ausgerechnet die COVID-App als Vorbild anpreist, im Wortlaut.
Auch die COVID-App wurde bekanntlich damit begründet, dass
sie angeblich die Reisefreiheit zurückbringe. So hatten die
EU-Mitgliedsstaaten 2021
zugesichert,
bei Inhabern des digitalen Impfzertifikats grundsätzlich auf
Quarantäne- und Testpflichten bei der Einreise zu
verzichten. Was von der EU dreist als Reisefreiheit
verkauft wurde. Doch diejenigen, die sich aus gutem Grund
der Verabreichung des experimentellen Medikaments namens
COVID-19-Impfung entzogen, kamen eben nicht in den Genuss
dieser Freiheit. Was als ihr eigenes Problem definiert wurde.
Schließlich hätten sie sich impfen lassen können. Durch ihre
Verweigerungshaltung mussten sie eben weiterhin aufs Reisen
verzichten. Ganz freiwillig. Und genau diese verneintliche
Freiwilligkeit droht nun auch für die Nutzung der App: Wer
freiwillig die App benutzt und sein Alter mit einem
persönlichen Dokument nachweist, darf Onlineplattformen wie
bisher nutzen. Wer sich weigert, verzichtet dadurch
freiwillig darauf. So einfach ist das.
Hier die offizielle
Erklärung
(Kopie)
von Präsidentin von der Leyen mit
Exekutiv-Vizepräsidentin
Virkkunen zur digitalen App für den Altersnachweis:
Guten Morgen,
im Herbst letzten Jahres habe ich mich in der Rede
zur Lage der Union verpflichtet, die Welt des Internets
für unsere Kinder sicherer zu machen. Wir wissen, dass
digitale Technologien Kindern unglaubliche Möglichkeiten
eröffnen können. Sie können mit interaktiven Tools
schneller lernen. Sie können mit ihren Freunden und
Familien in Verbindung bleiben. Sie können auf eine Fülle
von Wissen zugreifen und die Welt weit jenseits des
Klassenzimmers erkunden. Und diese Technologien können
ihnen auch helfen, wertvolle Lebenskompetenzen zu erwerben.
Wir sind uns aber völlig im Klaren, dass mit all diesen
Vorteilen auch Risiken einhergehen. Wenn es um die
Sicherheit von Kindern im Internet geht, ist die Situation
äußerst besorgniserregend. Jedes sechste Kind wird online
gemobbt. Jedes achte Kind schikaniert online ein anderes
Kind. Die Social-Media-Plattformen sind so konzipiert,
dass sie stark süchtig machen: unendliches Scrollen
verstärkt die Abhängigkeit, kurze Videos lassen die
Aufmerksamkeitsspanne schrumpfen, hochgradig und gezielt
auf Nutzer zugeschnittene Inhalte. Noch nie haben
unsere Kinder so lange auf Bildschirme geschaut. Und
diese Zeit verbringen sie nicht auf dem Spielplatz mit
Gleichaltrigen. Und je mehr Zeit sie online sind, desto
wahrscheinlicher kommen sie mit schädlichen und illegalen
Inhalten in Berührung und werden von Kriminellen zu
Missbrauchszwecken kontaktiert. Dieses Umfeld fördert
junge Köpfe bei ihrer Entwicklung nicht. Ich habe daher
aufmerksam den Eltern zugehört, die keine geeigneten
Lösungen zum Schutz ihrer Kinder haben. Ich teile ihre
Bedenken. Es ist an Eltern, ihre Kinder zu erziehen,
nicht an Plattformen. Auch die Anliegen der
Mitgliedstaaten habe ich registriert. Darum habe ich
vor einem Monat die erste Sitzung des Sonderausschusses
für die Sicherheit von Kindern im Internet einberufen.
Morgen findet dessen zweite Sitzung statt. Bis zum
Sommer wird er seine Empfehlungen vorlegen.
Es ist unsere Pflicht, unsere Kinder online zu schützen,
wie wir es auch offline tun. Damit dies wirksam gelingt,
brauchen wir einen harmonisierten europäischen Ansatz.
Ein entscheidendes Thema ist dabei: Wie können wir
sicherstellen, dass es europaweit eine technische Lösung
für die Altersüberprüfung gibt? Heute kann ich sagen,
dass wir die Antwort haben. Unsere europäische App für den
Altersnachweis hat die letzten technischen Hürden genommen
und steht den Bürgerinnen und Bürgern bald zur Verfügung.
Mit dieser App können Nutzer ihr Alter nachweisen, wenn
sie auf Online-Plattformen zugreifen. Genauso wie in
Geschäften, wo beim Kauf alkoholischer Getränke ein
Altersnachweis verlangt wird.
Nicht zum ersten Mal bietet die Kommission eine
innovative Lösung für ein neues Problem. Wir alle erinnern
uns an die COVID-19-Pandemie. Unsere Welt kam zu einem
völligen Stillstand. Aber dann nahmen die Lockdowns ein
Ende, Impfstoffe standen zur Verfügung und die Kommission
entwickelte in der Rekordzeit von drei Monaten die
COVID-App als Hilfe, damit wir wieder sicher in unser
normales Leben finden konnten. Wir konnten unsere
COVID-Zertifikate scannen und
ein Konzert besuchen oder wieder mit einem Flugzeug
reisen und vieles mehr. 78 Länder auf 4 Kontinenten
verwendeten diese App, was ihren enormen Erfolg zeigt.
Auf diesem Erfolg haben wir nun aufgebaut und die App für
den Altersnachweis entwickelt. Das Prinzip und das Modell
ist das gleiche.
Erstens ist es nutzerfreundlich. Man lädt die App
herunter. Dann richtet man sie ein, mit einem Reisepass
oder Personalausweis. Dann weist man sein Alter nach,
wenn man Online-Dienste nutzt. Zweitens werden die
strengsten Datenschutzstandards der Welt eingehalten.
Die Nutzer werden ihr Alter nachweisen, aber dabei
keinerlei sonstigen personenbezogenen Informationen
preisgeben. Um es einfach zu sagen, die App funktioniert
völlig anonym: Nutzer können nicht verfolgt werden.
Drittens läuft die App auf jeder Art von Gerät:
Smartphone, Tablet, Computer oder beliebige sonstige.
Und schließlich funktioniert sie komplett nach dem
„Open Source“-Prinzip: Jeder kann den Quellcode
einsehen. Das bedeutet, dass auch unsere Partnerländer
sie nutzen können. Es ist sehr wichtig, dass unsere
Partner weltweit die App nutzen können. Noch wichtiger
ist aber, dass die Online-Plattformen
unsere App für den Altersnachweis einfach nutzen können.
Es gelten also keine Ausreden mehr. Europa bietet
eine kostenfreie Lösung, die einfach in der Handhabung
ist und schädliche und illegale Inhalte von unseren
Kindern fernhalten kann. Und wir sehen große
Fortschritte in immer mehr unserer Mitgliedstaaten.
Frankreich, Dänemark, Griechenland, Italien, Spanien,
Zypern und Irland sind die Spitzenreiter. Sie planen,
die App in ihre nationalen Brieftaschen zu integrieren.
Ich hoffe, dass weitere Mitgliedstaaten und der
Privatsektor es ihnen gleich tun werden, sodass bald
jede Bürgerin und jeder Bürger die App nutzen kann.
Damit haben Eltern, Lehrer und Sorgeberechtigte ein
starkes Instrument in der Hand, um Kinder zu schützen.
Denn wir werden null Toleranz für Unternehmen haben,
die die Rechte unserer Kinder nicht achten. Deshalb
setzen wir unsere europäischen Vorschriften mit voller
Kraft und Entschlossenheit durch. Wir ziehen jene
Online-Plattformen zur Rechenschaft,
die unsere Kinder nicht ausreichend schützen.
Die neue Lösung für den Altersnachweis und die
Durchsetzung unserer Regeln gehen Hand in Hand. In
der Europäischen Union stehen die Rechte der Kinder
vor kommerziellen Interessen. Und das stellen wir
sicher.
Ich danke Ihnen.
[Kleinere redaktionelle Korrekturen. Red.]
Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u. a.
als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft).
Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.
Mit freundlicher Genehmigung von Martina Binnig übernommen aus
Achgut.com.
Der Begriff
„digitale Gewalt“ suggeriert physische Übergriffe
im Netz – doch im Digitalen kann keine körperliche
Gewalt ausgeübt werden. Stattdessen dient die
semantische Aufladung eines klassischen Gewaltbegriffs
zunehmend dazu, unliebsame Meinungsäußerungen
moralisch zu delegitimieren und regulatorische
Eingriffe zu legitimieren. Eine kritische Betrachtung
zeigt: Solche Sprachstrategien verwischen die Grenze
zwischen strafbarer Belästigung und geschützter Kritik.
In der öffentlichen und rechtspolitischen Debatte hat
sich der Begriff „digitale Gewalt“ in kurzer Zeit
etabliert. Er fasst Phänomene wie Cybermobbing, Doxing,
die Verbreitung intimer Bilder ohne Einwilligung oder
die Erstellung von Deepfakes zusammen. Viele dieser
Handlungen stellen reale Probleme dar und können
bereits unter bestehende Straftatbestände fallen –
etwa Beleidigung (§ 185 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB)
oder Nachstellung (§ 238 StGB). Dennoch birgt der
Begriff selbst erhebliche semantische und ideologische
Sprengkraft.
Kernproblem ist die Ausweitung des Gewaltbegriffs
auf rein kommunikative oder digitale Handlungen.
Traditionell versteht man unter Gewalt physischen
Zwang oder die unmittelbare Androhung einer solchen
Einwirkung auf die körperliche Integrität. Im
digitalen Raum hingegen fehlt jede physische
Komponente: Es handelt sich um Texte, Bilder oder
Algorithmen, deren Schaden primär psychisch, sozial
oder reputativ ist. Die Bezeichnung als „Gewalt“
überträgt jedoch die starke moralische und emotionale
Aufladung des klassischen Gewaltbegriffs auf diese
Phänomene. Dadurch entsteht eine begriffliche
Inflation: Was früher präzise als Beleidigung,
Rufschädigung oder Mobbing bezeichnet wurde, wird
nun unter dem Dach „Gewalt“ subsumiert. Dies erschwert
die sachliche Abwägung zwischen Opferschutz und
Meinungsfreiheit (§ 5 GG).
Besonders deutlich wird das Potenzial für
ideologischen Missbrauch an aktuellen
rechtspolitischen Entwicklungen. Der Gesetzentwurf
der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (Stand
März/April 2026) zum Schutz vor „digitaler Gewalt“
knüpft an den Fall Collien Fernandes an und zielt
unter anderem darauf ab, das Herstellen und Verbreiten
pornografischer Deepfakes sowie weitere Formen
bildbasierter Persönlichkeitsrechtsverletzungen
strafrechtlich zu erfassen. Kritiker monieren jedoch,
dass der Entwurf mit vagen Formulierungen wie
„erheblicher Ansehensschädigung“ arbeitet, die über
klare Straftatbestände hinausreichen könnten. So wird
befürchtet, dass nicht nur sexuelle Deepfakes,
sondern auch satirische oder kritische
Darstellungen – etwa politische
Karikaturen in verfremdeter Form – als „digitale
Gewalt“ justiziabel werden. Der Begriff dient hier
als moralischer Verstärker, der es erleichtert,
regulatorische Maßnahmen (erleichterte
Auskunftsansprüche gegenüber Plattformen, schnellere
Account-Sperrungen, erweiterte
Speicherpflichten) durchzusetzen, ohne die notwendige
präzise Abgrenzung zur geschützten Meinungsäußerung
offen zu führen.
Ein weiteres Beispiel für die begriffliche Ausweitung
zeigt sich in früheren Eckpunkten zum geplanten
Gesetz, in denen sogar zivilrechtliche Streitigkeiten
wie wahrheitswidrige Restaurantkritiken mit
wirtschaftlichem Schaden unter den Sammelbegriff
„digitale Gewalt“ subsumiert wurden, um breitere
Auskunftsrechte zu rechtfertigen. Solche Erweiterungen
nutzen die emotionale Wucht des Gewaltbegriffs, um
Eingriffe in Anonymität und Privatsphäre zu
legitimieren, die mit physischer Gewalt nichts gemein
haben.
Die Strategie ist klar erkennbar: Durch die Rahmung
kritischer, satirischer oder unangenehmer Äußerungen
als „Gewalt“ verschiebt sich die Debatte von der
inhaltlichen Auseinandersetzung auf die Ebene des
Opferschutzes. Unliebsame
Positionen – etwa in Fragen der
Geschlechterpolitik, Migration oder anderer sensibler
Themen – müssen dann nicht mehr argumentativ
widerlegt, sondern können als gewaltförmig
pathologisiert und regulatorisch eingedämmt werden.
Dies unterläuft die jahrzehntelange Rechtsprechung
zum engen Gewaltbegriff und begünstigt eine
Symbolgesetzgebung, die auf öffentliche Empörung
reagiert, anstatt bestehende Tatbestände konsequent
anzuwenden.
Reale Belastungen durch systematische
Online-Belästigung oder nicht
einwilligte Deepfakes sind unbestritten und verdienen
angemessene rechtliche Antworten. Die Kritik richtet
sich jedoch gegen die Vagheit und ideologische
Aufladung des Begriffs „digitale Gewalt“. Präzisere
Termini wie „Online-Belästigung“,
„Cybermobbing“ oder die bestehenden strafrechtlichen
Tatbestände würden die notwendige Differenzierung
zwischen strafbarem Unrecht und legitimer
Meinungsäußerung besser gewährleisten.
Fazit: Die bewusste semantische Verschiebung von
„Gewalt“ auf digitale Kommunikation ist mehr als
bloße Wortwahl. Sie stellt ein Instrument dar, mit
dem gesellschaftliche und rechtliche Normen verschoben
werden können, ohne die zugrundeliegenden
Freiheits-Opfer-Abwägungen
transparent zu führen. Wer den Gewaltbegriff
inflationär ausdehnt, riskiert letztlich, dass echte
Gewalt bagatellisiert und freie Rede erschwert wird.
Viele
unabhängige und kritische Medien erheben zu
Recht den Anspruch, sich vom dogmatischen Mainstream
zu unterscheiden. Sie wollen nicht mit ideologischen
Ersatzreligionen argumentieren, sondern mit Fakten,
Logik und nachvollziehbaren Prinzipien. Gerade
deshalb irritiert es, wenn an hohen christlichen
Feiertagen in diesen Kreisen plötzlich starke
Gottesbezüge in den Vordergrund treten.
Zwei aktuelle Beispiele illustrieren das Muster.
In einem Kommentar zu Karfreitag wird das
opportunistische Verhalten heutiger Politiker
durch den biblischen Dialog zwischen Pilatus und
Christus gerahmt – und das Naturrecht nicht
als Ergebnis vernünftiger Reflexion, sondern als
gottgegebenes Ordnungssystem präsentiert. In einem
anderen Beitrag dient die Debatte um das Tanzverbot
am Karfreitag dazu, säkulare Kritik an kirchlichen
Relikten als „kulturelle Amnesie“ abzutun. Die
zentralen Werte des Westens – Menschenwürde,
Rechtsstaat, Schutz des Schwachen – werden primär
aus dem christlichen Fundament abgeleitet.
Solche Argumentationen gehen deutlich über die bloße
Würdigung eines kulturellen Erbes hinaus. Sie setzen
christliche Offenbarung und ein göttlich begründetes
Naturrecht als unhinterfragbare Prämisse voraus.
Damit verlassen sie den Boden der überprüfbaren
Vernunft und fordern implizit Glauben statt Beweis.
Wer die Aufklärung ernst nimmt, muss hier
widersprechen. Die großen Errungenschaften der
Moderne – individuelle Freiheit,
Gewissensfreiheit und universelle
Menschenrechte – wurden nicht durch
das Christentum, sondern vielfach gegen dessen
erheblichen Widerstand durchgesetzt. Im
traditionellen christlichen Weltbild bedeutete der
Mensch als Individuum wenig. Er war Geschöpf Gottes
innerhalb einer gottgewollten Hierarchie. Selbst
die Reformation Luthers änderte daran nichts
Grundlegendes: Die innere Glaubensfreiheit blieb
strikt spirituell, während im äußeren Leben
unbedingter Gehorsam gegenüber der Obrigkeit
gefordert wurde.
Die Aufklärung vollzog den entscheidenden Bruch.
Sie stellte den vernunftbegabten Einzelnen in den
Mittelpunkt und begründete Rechte aus der
menschlichen Natur selbst, nicht aus göttlicher
Setzung. Die katholische Kirche verurteilte die
Ideen von Freiheit und Gleichheit scharf. Über
weite Teile des 19. Jahrhunderts bekämpften
christliche Institutionen Religionsfreiheit und
die Trennung von Kirche und Staat als Bedrohung
der göttlichen Ordnung. Erst im 20. Jahrhundert
kam es zu einer allmählichen
Annäherung – häufig ohne die
eigene frühere Opposition offen einzugestehen.
Das Christentum hat zweifellos wichtige Impulse
gegeben: den Gedanken der Gleichheit vor Gott,
die Nächstenliebe und Ansätze einer Vorstellung
von Würde. Doch die entscheidende Transformation
zur modernen, säkularen Freiheits- und
Würdekonzeption gelang erst durch die kritische
Auseinandersetzung mit dieser Tradition. Die
Aufklärung hat diese Impulse universalisiert und
von theologischer Bevormundung befreit.
Wer heute in alternativen Medien wieder starke
Gottesbezüge favorisiert, begibt sich in eine
intellektuelle Sackgasse. Solche Argumente
sprechen vor allem jene an, die ohnehin schon
gläubig oder traditionsaffin sind. Sie schließen
Skeptiker, Agnostiker und Atheisten aus, die
dieselben gesellschaftlichen Missstände ablehnen.
Sie ersetzen eine dogmatische Autorität durch
eine andere und schwächen damit die eigene
rationale Überzeugungskraft.
Die Alternative ist klar: Man kann das
historische Erbe des Christentums anerkennen,
ohne es zur metaphysischen Grundlage zu erklären.
Man kann christliche Impulse würdigen und
gleichzeitig offen benennen, dass die moderne
Freiheit gegen den Widerstand kirchlicher
Autoritäten erkämpft werden musste. Politische
und gesellschaftliche Kritik gewinnt dadurch an
Breite, Klarheit und intellektueller
Redlichkeit – sie wird wieder
anschlussfähig für alle, die sich an Vernunft,
Fakten und kritischer Prüfung orientieren wollen.
Die Aufklärung ist kein abgeschlossenes Kapitel
der Geschichte. Sie ist die fortwährende
Verpflichtung auf vernünftiges Denken und
intellektuelle Redlichkeit. Gerade die
alternativen Stimmen, die sich gegen neue
Dogmen stemmen, sollten diese Verpflichtung
konsequent einhalten. Sonst riskieren sie, am
Ende nur eine weitere Form der Sinnsuche durch
Glauben anzubieten – statt der befreienden
Kraft des eigenen, kritischen Denkens.
Während
konservative Kreise zu Recht gegen ideologische
Übergriffe und neue Ersatzreligionen kämpfen,
greifen manche von ihnen selbst zu einem
erstaunlichen Mittel: sie rufen den christlichen
Gott als oberste Autorität zurück auf die Bühne.
Besonders an Feiertagen wie Karfreitag wird
deutlich, wie sehr bei manchen die Aufklärung
aus dem Denken verschwunden ist.
In konservativen und vermeintlich vernunftorientierten
Medienkreisen Deutschlands gewinnt eine eigentümliche
Tendenz an Boden: die Rückkehr zu explizit christlichen
Gottesbezügen als Maßstab für politische und kulturelle
Kritik. Besonders auffällig wird dies an religiösen
Feiertagen. Am Karfreitag 2026 widmete Jobst Landgrebe
seinen Kommentar in der Sendung „Kontrafunk aktuell“
dem Christentum. Er deutete den Pilatus-Christus-Dialog
aus dem Johannesevangelium als direkte Mahnung an
heutige Politiker, die aus Opportunismus das Recht
brechen und sich einer neuen Ideologie unterwerfen.
Das Naturrecht erscheint dabei nicht als Produkt
menschlicher Vernunft, sondern als gottgegebene Ordnung.
Wer diese leugne, handle wie Pilatus – aus Angst
vor weltlichen Konsequenzen.
Ähnlich argumentierte Anna Diouf nur einen Tag zuvor bei
Tichys Einblick in ihrem Beitrag „Tanzwut am Karfreitag“.
Die Debatte um das karfreitägliche Tanzverbot diente ihr
als Anlass, säkulare Kritik an kirchlichen Relikten als
„kollektive kulturelle Amnesie“ zu brandmarken. Die
hohen Werte des Westens – Menschenwürde,
Rechtsstaat, Schutz des Schwachen – stammten
demnach nicht primär aus der Aufklärung, sondern aus dem
christlichen Fundament von Gnade und imago Dei. Wer
dieses Fundament bekämpfe, säge den Ast ab, auf dem er
sitze, und öffne Tor und Tür für neue
Ersatzreligionen.
Beide Beiträge teilen eine gemeinsame Struktur: Sie
setzen die christliche Offenbarung und ein göttlich
begründetes Naturrecht als unhinterfragbare Prämisse
voraus. Politische Fehlentwicklungen oder kulturelle
Konflikte werden dann durch biblische Analogien oder
theologische Rahmung erklärt und verurteilt. Die
Aufklärung – jene Epoche, die den Menschen
aufforderte, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen
und sich aus selbstverschuldeter Unmündigkeit zu
befreien – kommt darin kaum vor. Oder sie
erscheint allenfalls als riskante Abkehr von den wahren
Quellen der Moral.
Aus rational-kritischer Sicht handelt es sich hier um
einen neuen Gotteswahn, der sich von dem alten in einem
Punkt unterscheidet: Er tritt nicht mehr als
dogmatische Staatsreligion auf, sondern als kulturelle
Selbstvergewisserung in oppositionellen Kreisen. Man
bekämpft den „Wokeismus“ oder den Gesinnungsstaat mit
den Mitteln, die man bei den Gegnern so scharf
kritisiert: mit einer nicht falsifizierbaren,
transzendenten Autorität. Das Euthyphron-Dilemma
bleibt unbeantwortet: Ist das Gute gut, weil Gott
es gebietet, oder gebietet Gott es, weil es gut ist?
Und warum gerade das christliche Gottesbild und nicht
eine andere Religion oder gar keine?
Eine überzeugende Alternative bietet die evolutionäre
Betrachtung des Menschen als soziales Wesen. Über
Hunderttausende von Jahren hat sich in unseren
Vorfahren – durch gemeinsame Jagd, Kooperation
in kleinen Gruppen und gegenseitige Abhängigkeit –
ein komplexes Geflecht aus Empathie, Reziprozität,
Fairness und Gruppensolidarität entwickelt. Diese
natürlichen Anlagen bildeten die Grundlage für Moral,
ohne dass eine göttliche Setzung nötig gewesen wäre.
Auf dieser biologisch-kulturellen
Basis konnte sich der säkulare Humanismus entfalten: eine
Ethik, die Menschenwürde, Freiheit und Verantwortung aus der
Vernunft, der empirischen Erfahrung und dem Streben
nach menschlichem Wohlergehen ableitet – nicht
aus transzendenten Geboten.
Die Aufklärung hat genau diese Abhängigkeit von
göttlicher Setzung kritisiert und durch säkulare
Begründungen ersetzt: autonome Vernunft, empirische
Erfahrung, Vertragstheorien und den kategorischen
Imperativ. Viele Errungenschaften des Westens
sind tatsächlich christlichen Einflüssen zu
verdanken – doch die Aufklärung hat
sie universalisiert, von kirchlicher Bevormundung
befreit und auf prüfbare Grundlagen gestellt.
Wer heute die christliche Metaphysik als
unverzichtbares Fundament deklariert, überspringt
diese Leistung und kehrt gedanklich in eine
prä-aufklärerische Welt zurück.
Es ist legitim, kulturelle Traditionen zu würdigen
und vor ideologischer Selbstzerstörung zu warnen.
Doch wenn die Kritik an aktuellen Missständen –
Rechtsabbau, Freiheitsverluste, dogmatische
Ersatzreligionen – nur noch durch biblische
Narrative oder göttliche Gebote begründet wird,
verliert sie ihre rationale Überzeugungskraft. Sie
spricht dann vor allem jene an, die ohnehin schon
gläubig sind, und schließt Skeptiker aus.
Die eigentliche Frage lautet daher: Wo bleibt
die Aufklärung in den eigenen Reihen? Eine
konsequente Verteidigung von Vernunft,
Individualität und freiheitlichem Rechtsstaat
braucht keine Rückkehr zu göttlicher Autorität.
Sie braucht den Mut, Argumente auf dem Boden
prüfbarer Vernunft und evolutionär gewachsener
menschlicher Kooperationsfähigkeit zu
führen – auch und gerade dann, wenn es um
die Grundlagen unserer Kultur geht.
Der
niederländisch-deutsche Pianist Karlrobert
Kreiten (1916–1943), ein hochbegabter und
1943 bereits bekannter Musiker, war 1943
auf Konzertreise in Deutschland. In einem
privaten Gespräch mit der Mutter einer
Bekannten äußerte er Zweifel am „Endsieg“:
Der Krieg sei verloren, die Bombardierungen
würden immer schlimmer und das Regime führe
Deutschland ins Verderben, so sinngemäß,
was er damals gesagt hat.
Eine Denunziantin (die Mutter der Bekannten)
zeigte ihn an.
Der Volksgerichtshof unter Schreihals Roland
Freisler verurteilte ihn am 3. September 1943
wegen „Wehrkraftzersetzung, Feindbegünstigung
und defätistischer Äußerungen“ zum Tode. Das
Urteil wurde wenige Tage später vollstreckt
(Guillotine in Plötzensee).
Hitler steht mit Göring auf dem Berliner
Funkturm und sagt: „Ich möchte den Berlinern mal
eine richtige Freude machen.“ Antwortet Göring:
„Dann spring’ doch runter!“
Marianne Kürschner, deren Mann „im Krieg geblieben war“,
hat diesen Witz im privaten Kreis erzählt. Sie wurde
denunziert, vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt
und hingerichtet. Die Begründung des Urteils im
typischen Freisler-Stil: Der Witz ziehe „etwas in die
Niederung reichsfeindlicher Propaganda, was uns heilig
ist: unseren Führer“. Man bekomme „geradezu einen
Schlag“, wenn man so etwas höre. Der Witz wurde als
schwerer Angriff auf die „Volksgemeinschaft“ und die
Wehrkraft gewertet
Ersetzen Sie Hitler mit Merz und Göring mit Klingbeil,
und Sie sehen, wie nahe sich beide Regime mittlerweile
wieder sind.
Else K., Berliner Hausfrau, hat 1944 ihre Meinung
unverblümt geäußert. Der Führer sei nicht mehr richtig
im Kopf, so hat sie gesagt, die ganze NS-Führung
bestehe aus Lügnern und Gangstern, so hat sie
nachgelegt. Die Bombenangriffe seien die Folge einer
verbrecherischen Politik und der „Endsieg“ eine
Illusion.
Eine Nachbarin hat mitgehört und K. denunziert.
Freislers Volksgerichtshof hat Else K. wegen schwerer
Wehrkraftzersetzung und defätistischer Hetze sowie
Beleidigung des Führers zum Tode verurteilt.
Sie wurde zur Jahreswende 1944/45 in Berlin Plötzensee
hingerichtet.
Das alles sind authentische Fälle einer nicht erst
zum Ende des Dritten Reiches außer Rand und Band
geratenen Justiz voller Sykophanten, die dem Führer
am liebsten in den Allerwertesten gekrochen wären,
„Working towards the Führer“ hat der Historiker
Richard Evans diese Form des vorauseilenden Hasses
genannt, die nicht nur auf Denunziation aufbaut,
sondern auch von einem Rechtssystem ermöglicht wird,
dessen Angehörige sich in erster Linie als
verlängerten Arm des Staates und nicht als Organ
der Bürger gesehen haben, eine Art „juristische
Herrscherklasse“, die es „den Menschen“ so richtig
gezeigt hat: Sadismus, Machiavellismus, Psychopathie
und Narzissmus, die Markenzeichen kleiner Lichter,
die so gerne totalitäre Herrscher wären –
gemeinhin beschrieben als
dunkle Tetrade – eine
psychische Störung.
Ein Witz über den Führer.
Zweifel daran, dass der Endsieg [wolle‘ mern
reilosse] vor der Tür steht.
Eine Meinung, die nicht „führer“- oder NS-kompatibel ist.
Die Todesstrafe ist die Folge.
Heute ist natürlich alles anders.
Außer vielleicht, dass es staatlich gefördertes und
alimentiertes DENUNZIANTENTUM
gibt, das, wie im Dritten Reich, denen, die ihr
insignifikantes Persönchen dadurch aufwerten wollen,
dass sie anderen schaden, die Möglichkeit gibt,
Arschkriechen mit Boshaftigkeit zu kombinieren.
Außer vielleicht, dass es Strafverfolgungsbehörden
gibt, die wie die Gestapo ganze Geschäftsbereiche
auf Denunziation gründen.
Außer vielleicht, dass es hörige Staatsanwälte gibt,
die kein Problem, nicht einmal ein intellektuelles
geschweige denn ein moralisches Problem damit haben,
demokratische Normalitäten zu kriminalisieren und
als „Verwendung von verfassungsfeindlichen
Kennzeichen“ zu verfolgen.
Okay, bislang gibt es keine Todesstrafe, lediglich
Versuche, die Reputation von Menschen öffentlich zu
vernichten bzw. ihre wirtschaftliche Existenz zu
zerstören.
Und es gibt Grotesken aus 1000 und einer totalitären
Nacht.
Getroffen hat es AchGut.
Das Blog hat vor etlichen Jahren einen Beitrag
veröffentlicht – auf der Höhe der Hexenjagd, die gegen
Björn Höcke inszeniert wurde – in dem gezeigt wurde,
dass die Parole „Alles für Deutschland“, die Höcke
benutzt hatte, nicht nur von der SS zum Motto erkoren
worden war, sondern auch stetes Gebrauchsgut im
Wortschatz von Sozialdemokraten war. Der Text kann
nach wie vor hier nachgelesen werden:
„Auch Sozialdemokraten riefen:
Alles für Deutschland“,
so sein Titel.
Irgend ein bösartiges Lowlife hat diesen Text zum
Anlass genommen, um Achgut bei der Zentralen
Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet
(ZMI) zu denunzieren, und die dort versammelten
Kämpfer gegen die Meinungsfreiheit hatten nichts
besseres zu tun, als den Vorgang an das
Bundeskriminalamt, dessen Beschäftigte offenkundig
zu viele und unterbeschäftigt sind, wenn sie sich
um einen solchen Scheiß kümmern, zu melden.
Indes, beim BKA hat man den Unfug nicht etwa beendet,
sondern an die Kollegen vom Landeskriminalamt Bayern,
zuständig, weil Achgut aus Bayern publiziert,
weitergereicht, die die heiße Kartoffel wiederum an
einen Staatsanwalt in Augsburg verschoben haben, und
der ermittelt nun.
Alles nachzulesen
hier bei Achgut
und alles, die willfährigen Strafverfolgungsbehörden,
die Denunzianten, die Denunziation förderlichen und
belohnenden Strukturen, ist natürlich nicht mit den
Zuständen im Dritten Reich vergleichbar.
Es gibt keine Todesstrafe – noch nicht.
Michael Klein studierte Politikwissenschaft,
Wissenschaftstheorie und Volkswirtschaftslehre an
der Universität Mannheim, seit 1994 ist er selbständig.
Zunächst arbeitete er als freiberuflicher
Wissenschaftsjournalist, seit 1998 als scientific
consultant. Michael Klein ist nach Großbritannien
ausgewandert und lebt nun in Wales. Seit 2011 betreibt
er gemeinsam mit Dr. habil. Heike Diefenbach das
Wissenschaftsblog SciFi – ScienceFiles.
[Kleinere redaktionelle Korrekturen. Red.]
Mit freundlicher Genehmigung von Michael Klein
übernommen aus
ScienceFiles.
Deutschland
ist ein Land der Vielfalt, der Diversität, der
Buntheit, also der Verschiedenheit. Das ist schön!
Doch das gilt nicht überall. Zum Beispiel nicht in
unseren Schulen. Dort ist die große Gleichmacherei
unterwegs, alle sollen nicht nur die gleichen
Chancen, sondern auch noch das gleich gute Ergebnis
haben, niemand soll zurückbleiben, keiner wird
zurückgelassen.
Weshalb es selbst im Sport keine Wettkämpfe und
keine Konkurrenz mehr geben darf. Heute heißt das
„Wettbewerbe“, ganz ohne Siege, damit niemand gekränkt
ist. Und damit niemand gekränkt ist, wird auch der
Notendurchschnitt immer besser. Spitzenreiter ist
trotz eher mittelmäßiger Schülerleistungen schon seit
langer Zeit das Land Thüringen. Im Jahr 2024 hatten
dort mehr als 40 Prozent aller Abiturienten auf
ihren Zeugnissen eine Eins vor dem Komma. Und das
eröffnet bekanntlich den Zugang zum Studium. Man kann
nur hoffen, dass viele der Einserabiturienten sich
vorsichtshalber bei den „Gender Studies“ anmelden,
dafür muss man keine komplizierten Sachen beherrschen.
Unsere Bildungsspezialisten stellen sich Kinder
offenbar wie Gefäße vor, in die man Wissen
hineinschüttet, woraufhin das Gleiche herauskommt,
egal, ob das Kind einen Migrationsvordergrund oder
eine Lernbehinderung hat. Alle sind inkludiert.
Das Motto: Kinder werden nicht mit unterschiedlichen
Begabungen geboren, und falls doch, so muss die Schule
für den Ausgleich sorgen.
Damit ist sie überfordert. Etwa, wenn Kinder mit
Migrationshintergrund ohne ausreichende
Deutschkenntnisse die Klassen dominieren. Kinder
lernen auch von Kindern – was vor allem für die
Sprache gilt. Wenn es aber schon daran mangelt, werden
die Anforderungen kontinuierlich gesenkt. Kurz: Aus
dem Wunsch nach Chancengleichheit ist inzwischen der
Wunsch nach Gleichheit im Ergebnis geworden. Und
tatsächlich: Die Bildungsgleichheit in Deutschland
hat zugenommen – es gibt mehr
Gleichheit durch schlechtere Leistungen.
Bildungsgleichheit wird durch eine Absenkung des
Leistungsniveaus erkauft. „Je geringer das
geforderte Leistungsniveau eines Schulsystems ist,
desto leichter können die leistungsschwachen Schüler
mithalten und desto mehr bleiben zugleich die
leistungsstarken unter ihren Möglichkeiten.“ Noch
mehr Gleichheit ist nur noch mit weniger Leistung
im Bildungssystem möglich. Denn mehr Leistung
erzeugt zwangsläufig mehr Ungleichheit. Eines der
Resultate: Während 1960 gerade mal 6 Prozent eines
Jahrgangs Abitur machten, sind es heute um die 50
Prozent. Doch zu viele Studenten bringen die
Voraussetzungen für ein Studium nicht mit.
Während das Handwerk, wo man übrigens gut verdienen
kann, Nachwuchssorgen hat, müssen viele überflüssige
Hochschulabsolventen beim Staat
unterkriechen – als Beauftragte
für dieses oder jenes. Das tut der deutschen
Wirtschaft nicht gut, zumal die ausländischen
Fachkräfte, die man deshalb glaubt, einladen zu
müssen, meist alles andere als vom Fach sind.
In einem furiosen Essay – Titel: „Tyrannei der
Gleichheit“ – zerlegen der ehemalige
Bildungsminister von Mecklenburg-Vorpommern, Mathias
Brodkorb, und Klaus Zierer, einst Lehrer und heute
Professor für Schulpädagogik, das Gleichheitscredo
der Gläubigen. Skandal: Die Autoren erwähnen sogar
das Wort „Gen“ – dass es eine natürliche
Ungleichheit durch unterschiedliche Begabungen
geben könnte, dürfte all jene alarmieren, die davon
ausgehen, dass höhere Bildung jedem Kind gelingen
kann. Doch weil das soziale Umfeld und die eigenen
Gene Grenzen setzen, ist nicht alles, was der Mensch
sich wünscht, auch möglich. Das ist die Lotterie des
Lebens. Und der Hauptgewinn ist nicht das Studium.
Dr. Cora Stephan ist Publizistin und
Schriftstellerin, geboren 1951 in Niedersachsen,
wohnt im hessischen Vogelsberg und in Südfrankreich.
Ihr bislang letztes Sachbuch heißt
„Lob des Normalen“ (2021). Ihre zeithistorischen Romane
„Ab heute heiße ich Margo“ und “Margos Töchter”
erscheinen bei Kiepenheuer & Witsch (2017 und 2020).
[Kleinere redaktionelle Korrekturen. Red.]
Zuerst veröffentlicht im
Kontrafunk,
mit freundlicher Genehmigung von Cora Stephan übernommen.
Es ist noch
gar nicht lange her, da wurde auf die „Boomer“
eingeprügelt – sie hätten die Rente „vermasselt“,
sie hätten „zu wenig Kinder“ bekommen. Ich bin zwar
Teil der nächsten Generation, aber ich explodiere
demnächst, bei den Forderungen oder Änderungen, die
unsere Gesetzgeber jetzt schon wieder planen.
Ich habe vier Kinder. Vier. Nicht, weil es bequem ist.
Nicht, weil es sich „rechnet“. Sondern weil ich an
Familie glaube. Weil ich wollte, dass meine Kinder
nicht allein aufwachsen. Dass sie Geschwister haben.
Halt. Leben. Lachen. Streit. Nähe.
Und was war die Realität?
Keine Boomer, aber zu unserer Zeit gab es noch kein
Elterngeld, keine Elternzeit für meinen Mann. Aber
es gab jahrelanges Warten auf einen Kindergartenplatz,
aufgefangen werden konnte das nur durch ein
Familienmitglied, das daheim blieb.
Wir haben eben gearbeitet.
Nachts, wenn andere geschlafen haben.
An Wochenenden, wenn andere frei hatten.
An Feiertagen, wenn andere gefeiert haben.
Wir haben gearbeitet. Geschuftet. Gebaut.
Uns etwas aufgebaut. Ohne Erbe, ohne Netz,
ohne doppelten Boden. Nur mit Leistung. Nur mit
Verzicht. Nur mit Disziplin.
Und während wir Kinder großziehen –
also genau das tun, was dieses Land am dringendsten
braucht – erzählen uns heute Leute, unser
erarbeitetes Vermögen müsse „gerechter“ verteilt
werden.
Ernsthaft?
Gerecht soll es sein, wenn das, was wir über Jahre
unter größten Opfern aufgebaut haben, am Ende nicht
einmal unseren eigenen Kindern gehört?
Ich sage euch, was gerecht ist:
Gerecht ist, wenn jeder, der arbeiten kann,
auch arbeiten darf.
Gerecht ist, wenn Leistung sich lohnt.
Gerecht ist, wenn diejenigen unterstützt werden,
die wirklich nicht können – nicht
diejenigen, die nicht wollen.
Aber was hier passiert, ist etwas anderes.
Dieses Land macht es Familien exorbitant schwer.
Es verteuert das Leben. Es erschwert Kinderbetreuung.
Es bestraft
Eigenverantwortung –
und nennt das dann „progressiv“.
Und gleichzeitig wird uns eingeredet, das klassische
Familienmodell sei überholt.
Überholt? Fuck you!
Wer zieht denn die nächste Generation groß?
Wer bringt den Menschen bei, Verantwortung zu
übernehmen?
Wer sorgt dafür, dass dieses Land überhaupt eine
Zukunft hat?
Es sind Familien. Immer noch. Und mehr denn je.
Und jetzt soll auch noch das Ehegattensplitting
fallen, eines der wenigen Instrumente, das
Familien überhaupt ein Stück Luft verschafft hat.
Und die Partner, die sich für Familie entschieden
haben, sollen das in der Krankenkasse auch noch
bezahlen.
Nicht uns wird es treffen. Wir kommen klar.
Aber die vielen Familien da draußen – die ihren
Job machen. Jeden Tag.
Die Eltern, die sich entscheiden, Zeit in ihre
Kinder zu investieren.
Die da sind, wenn ihre Kinder aus der Schule kommen.
Die Hausaufgaben begleiten. Tränen trocknen. Werte
vermitteln.
Das sind nicht „Auslaufmodelle“.
Das sind die tragenden Säulen unserer Zukunft.
Und genau diese Menschen werden systematisch geschwächt.
Ich habe lange versucht, diese Debatten sachlich
zu ertragen. Aber irgendwann reicht es!
Denn wer Familien schwächt, schwächt die Zukunft.
Und wer Leistung bestraft, zerstört die Grundlage
dieses Landes.
Ich halte die
grüne Bundestagsabgeordnete Lamya Kaddor nicht erst
seit gestern für eine islamische Fundamentalistin.
Ihr über die Grünen-Fraktion ins deutsche
Parlament eingebrachter 24-Punkte-Plan soll
angeblich „muslimisches Leben“ stärken, betreibt
aber realiter die Islamisierung Deutschlands.
Schon zwei Mal wurde der grüne Antrag auf die Tagesordnung
gesetzt und anschließend von der Grünen-Fraktion selbst
wieder zurückgezogen: Zum ersten Mal unmittelbar
vor der Landtagswahl in Baden Württemberg, ein
zweites Mal vor der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz,
woraus man schließen darf, dass er den Grünen selbst
nicht ganz geheuer ist und eine berechtigte Furcht
vor dem Verlust von Wählerstimmen besteht. In dem Antrag
gefordert werden unter anderem Freistellungen von Muslimen
an islamischen Feiertagen und Kopftücher im Öffentlichen
Dienst. Ein veritabler Angriff auf das staatliche
Neutralitätsgebot. Jetzt hat auch noch ein als
parlamentarischer Abend verkauftes Fastenbrechen mit
150 Gästen, geschlechtergetrenntem Gebet und großem Buffet
im Bundestag stattgefunden –
natürlich auf Kosten aller Steuerzahler, die entweder
keine Muslime sind oder ein Problem mit dem
fundamentalistischen Islam haben. Die Organisatorin
Kaddor feiert es auf ihrem Instagram-Account als
historisches Ereignis in der deutschen
Parlamentsgeschichte (vgl.
https://www.youtube.com/watch?v=h13jybOsAD4).
Postwendend gab es Kritik von der türkischstämmigen
Journalistin Canan Topcu im Autorenblog „Starke Meinungen“
(https://starke-meinungen.de/blog/2026/03/18/fastenbrechen-im-bundestag-muslimische-landnahme/).
Es wäre wünschenswert, wenn noch viel mehr Einwanderer und
Einwandererkinder aus islamisch geprägten Ländern öffentlich
das gleiche tun wie Topcu. Denn die meisten von ihnen
haben mit solchen „Landnahme“-Versuchen, wie Kaddor und die
Islamverbände sie regelmäßig unternehmen, nichts am Hut.
Soeben hat der Journalist Hasnain Kazim in einem Buchessay
sein Verhältnis zum Islam geklärt und gibt darüber
hörenswerte Interviews
(https://frei-heraus.podigee.io/21-neue-episode;
https://www.youtube.com/watch?v=iu3jd2wyY7w).
Zum Fasten während des Ramadan, das an öffentlichen Schulen
offenkundig für handfesten Konfliktstoff sorgt, der
bundesweit hohe Wellen schlägt
(https://www.youtube.com/watch?v=SfIg0PxE_Hw),
ist zu sagen, dass Kinder wie auch kranke oder alte Menschen
davon ausgenommen sind. Es dürfte an deutschen Schulen also
überhaupt keine diesbezüglichen Probleme geben. Dass es sie
aber gibt, beweist, dass Lehrer, Schulleitungen und
Bildungspolitiker nicht verstanden haben, worum es beim
Fasten in der Schule geht. Schüler, die fasten, benötigen
Schutz vor fundamentalistischen Elternhäusern und
Moscheegemeinden!
Das deutsche Grundgesetz garantiert jedem Individuum
das Recht auf eine selbstgewählte Religion, aber auch das
Recht, sie zu wechseln oder gar keine Religion zu haben.
Es ist ein Abwehrrecht gegen den Staat, der niemandem eine
bestimmte Religion vorschreiben oder verbieten darf,
aber auch niemanden dazu zwingen darf, überhaupt einer
Religion anzugehören. Das besagt die berühmte positive
und negative Religionsfreiheit. Darauf hat jeder hier
lebende Muslim als einzelner Mensch ein verbrieftes
Anrecht. Eine vollkommen andere Frage ist die nach dem
Gewicht, das der Islam in Deutschland haben kann und
haben sollte. Er kann nicht das gleiche Gewicht wie das
Judentum und das Christentum besitzen, da er bis vor
wenigen Jahrzehnten auf dem Gebiet des heutigen
Deutschland überhaupt keine Rolle gespielt hat. Aus der
bloßen Anwesenheit von Muslimen lässt sich weder ein
Recht auf eine besondere Relevanz des Islam ableiten
noch das Recht auf eine Förderung durch den Staat. Die
Staatsverträge, die Deutschland mit den Kirchen und den
jüdischen Gemeinden unterhält, haben historische Gründe,
die für den Islam – wie übrigens auch für
Buddhisten oder Hindus etc. – entfallen, weshalb
der Islam dem Judentum und dem Christentum nicht
gleichgestellt werden darf. Muslime haben jetzt schon
das Privileg, völlig uneingeschränkt und unbeschwert
ihre Feste feiern zu können, während Juden Feier-
und Ruhetage nur unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen
begehen können und Christen ihre Weihnachtsmärkte durch
Poller – das berüchtigte Merkel-Lego – vor
islamistischen Anschlägen schützen müssen. Vom Judentum
und vom Christentum unterscheidet den Islam, dass er in
seinem Einflussgebiet beide Religionen unterdrückt hat,
diese umgekehrt aber nicht ihn, da er noch gar nicht
existierte, als sich beide Religionen herausbildeten.
Das Märchen von der Unterdrückung des Islam durch Juden
und Christen einschließlich der angeblichen Opferrolle
von Muslimen im Westen ist ein durchsichtiges Manöver,
um mehr Macht und Einfluss zu gewinnen.
Falls Muslime tatsächlich die Minderwertigkeitsgefühle
haben, die Canan Topcu in ihrem Beitrag anspricht,
sollten sie sich fragen, wo sie tatsächlich herrühren.
Kommen sie daher, dass sie erstmals in einem Land leben,
in dem Muslime eben nicht die erste Geige spielen? Der
Verlust der Vorrangstellung kann schmerzlich sein,
gewiss, aber dann wäre die allererste Frage, ob es für
sie nicht vielleicht besser wäre, ein islamisch
geprägtes Land als Heimat zu wählen. Kommen sie daher,
dass Muslime an der Erfindung und Entwicklung von
moderner Technik, Wissenschaft, Forschung, Demokratie
und säkularer Rechtsstaatlichkeit keinen Anteil hatten,
stellt sich die Frage nach überfälliger, weil zumindest
kollektiv ausgebliebener Religionskritik. Seit über
drei Jahrhunderten üben sich Juden und Christen –
sowie einzelne Muslime – in dieser Disziplin,
ohne die sie die Moderne nie gestemmt und bewältigt
hätten, für die sie sich von islamischen
Fundamentalisten, die sich all diese Errungenschaften
gern gefallen lassen, aber als dekadent, verworfen,
verkommen, irregeleitet, ungläubig und religiös inferior
beschimpfen lassen müssen. Das nimmt man in Kauf, so
lange diese Fundamentalisten ihre Finger von den
säkularen und liberalen Muslimen, den Atheisten und
Agnostikern aus islamisch geprägten Ländern lassen,
mit denen die meisten Leute hierzulande gerne
zusammenleben.
Dr. Sylke Kirschnick hat über Orientalismus,
deutsche Kolonialgeschichte, jüdische Schriftsteller
und Judenfeindschaft geschrieben. In ihrer
Doktorarbeit ging es um Else Lasker-Schülers
Orientphantasien und die Berliner Alltags- und
Populärkultur um 1900. Ihr Buch „Manege frei!" ist
eine „Kulturgeschichte des Zirkus“.
Mit freundlicher Genehmigung von Sylke Kirschnick
übernommen aus
Silke Kirschnick.
Verbreiter sogenannter
schädlicher Informationen können mit eingefrorenen Konten
sowie dem Verbot von Erwerbstätigkeit und Grenzübertritten
bestraft werden. Angeblich um eine neue „nicht-lineare
Kriegsführung“ Russlands zu bekämpfen. Jedoch: Nicht
Unterdrückung und Lenkung von Meinungen als Abwehr
sogenannter schädlicher Information schützt die Freiheit,
sondern diese kann sich nur selbst schützen. Oder sie ist
verloren.
In den Jahren 2014 und 2015 erfolgte der Startschuss zum Kampf
gegen sogenannte „Desinformation“ – eine sowjetische Wortprägung,
die noch unter Lenin 1923 für ein Büro des Geheimdienstes
(„Dezinformbjuro“)
geprägt worden war. In Riga wurde das Strategische
Kommunikationszentrum für Exzellenz der NATO (StratCom COE)
gegründet, das sich seit 2015 explizit der Bekämpfung von
russischer Propaganda und Desinformationskampagnen widmet.
2015 wurde die Strategische Kommunikations-Task Force für den
Osten am Europäischen Auswärtigen Dienst (EEAS) eingerichtet
und eröffnete als „Flaggschiffprojekt“ die Plattform EUvsDisinfo.
Sie soll, wie das US-amerikanische Globale
Engagement-Zentrum,
die Desinformation durch Russland
„besser prognostizieren, aufzeigen
und darauf reagieren können“.
Anlass zur Einrichtung
dieser Plattformen in EU und NATO waren der „Euromaidan“ und
die Annexion der Krim durch Russland. Am 17. März 2014 –
also am Tag nach dem Referendum und vor der Annexion –
waren auch erstmals EU-Sanktionen aufgrund dieses Konflikts
ausgelöst worden.
Das Thema der Bekämpfung russischer Desinformation und
Propaganda wird ab 2015 zentral; zuvor taucht es nur
vereinzelt auf. Seine Relevanz erhielt es durch ein
prominentes Missverständnis: die Rezeption der sogenannten
„Gerasimov-Doktrin“, die es aber – gar nicht gibt. Sie
ist Fiktion: Am 6. Juli 2014 publizierte der britische
Russland-Analyst Mark Galeotti seine Übersetzung
eines Aufsatzes des russischen Generalstabschefs Valery
Gerasimov aus dem Jahr 2013. Galeotti versah die Übersetzung
mit ausführlichen Kommentaren und überschrieb sie
„Die ‚Gerasimov-Doktrin‘
und der nichtlineare Krieg Russlands“.
Mit diesem Titel verbreitete sich die Annahme, Russland
habe eine neue militärische Doktrin geschaffen, die im Rahmen
des Ukraine-Konflikts zur Anwendung komme. 2018
entschuldigte sich Galeotti,
„die Gerasimov-Doktrin geschaffen zu haben“, und versah
den Artikel von 2014 mit einem Disclaimer, er habe nur einen
„knackigen Titel“ formulieren, nicht aber behaupten wollen,
es gebe eine neue russische Kriegsdoktrin.
Der Militäranalyst und EU-Sanktionsopfer Jacques Baud wies
übrigens immer wieder darauf hin, dass die Rede von einer solchen
„Doktrin“ einer Realitätsbasis entbehre und Russlands hybrider
Krieg ebenso, wie seine angepriesene militärische Schwäche, nur
„ein im Westen sorgsam gehätschelter Mythos“ sei
(siehe hier,
S. 34, 33, u.a.O.). Die Annahme dieser fiktiven Doktrin besagt laut
Galeotti,
dass Russland „ohne direkte, offene und groß angelegte
militärische Interventionen“ oder „nichtmilitärische Instrumente“
„Staaten zu unterwandern und zu zerstören“
beabsichtige und seine Kriegsführung nicht nur gegen die
Ukraine, sondern auch gegen den Westen richte.
Tatsächlich sind solche
„nichtmilitärischen Instrumente“
keineswegs neu, sondern Teil – heute sogenannter –
„hybrider Kriegsführung“. Das ist ein Begriff, der eine lange
Geschichte unter verschiedenen Namen hat, deren Wechsel die
Illusion fördert, es gebe immer neue Formen. In Wirklichkeit
ist der Ansatz aber so alt, wie der Krieg beziehungsweise die
Menschheit. Nur die Anwendung ändert sich unter anderem durch
neue technologische Werkzeuge – wenn zum Beispiel
im ersten Weltkrieg demoralisierende Flugblätter in
Schützengräben befördert wurden, treiben heute Trolltruppen
in sozialen Medien ihr Unwesen.
Die Verwischung der Grenze zwischen Frieden und Krieg
Galeotti knüpft mit seinem Titel an einen früheren Artikel
von Peter Pomerantsev an, der den Ausgangspunkt für die
Verbreitung der Annahme einer neuartigen
„nicht-linearen Kriegsführung“
Russlands bildet. Russland könnte als „geopolitische
Avantgarde“ den „in alten Wegen“ steckengebliebenen Westen
überholt haben. Die „nichtlineare Kriegsführung“ führt
Pomerantsev auf eine unter Pseudonym veröffentlichte
Erzählung des russischen „grauen Kardinals“ und Beraters
(und 2012-13 Stellvertreters) Putins Vladislav Surkov aus
dem März 2014, also der Zeit der Krim-Annexion,
zurück. Pomerantsev beschreibt die „nichtlineare“ als
„hybride“ Kriegsführung, zu der auch geheimdienstlich
gesteuerte Guerilla-Desinformationstaktiken im Inneren des
Feindeslandes gehören. Der Kreml erschaffe sich durch
verdeckt gesteuerte und finanzierte Akteure „eine
kumulative Echokammer der Unterstützung“ (ebenda).
In Surkovs
Erzählung
meint der Begriff jedoch etwas ganz Anderes: nämlich die
seit den 1990er Jahren entwickelte Interpretation von
Clausewitz durch Alan Beyerchen im Sinne von
„Nichtlinearität und Unvorhersehbarkeit des Krieges“,
die alsbald auch in Russland rezipiert und dort
geläufig wurde.
Schon viele Jahrzehnte früher, prominent etwa 1989, wurde
ein Konzept entwickelt, das ziemlich genau dem entspricht,
was heute unter hybrider Kriegsführung verstanden wird
und was Russland als angeblich neue gefährliche
Militärdoktrin durch besagte populärmilitärische
Diskursadaptionen buchstäblich zugeschrieben wurde:
„Medien- und Informationsinterventionen“ würden als
„Waffe“ eingesetzt, um die „öffentliche Meinung im Inland
und weltweit so zu beeinflussen, dass … der Einsatz von
Streitkräften überflüssig wird“, indem die Bevölkerung
selbst den Feind unterstützt und auch der angegriffene Staat
„innerlich zersetzt wird“.
So würden die Werte der Demokratie gegen diese selbst
gewendet und, wie es 2007 formuliert wird, „der Willen
des bestehenden Staates untergraben, dieser
delegitimiert und ein innerer sozialer Zusammenbruch
stimuliert“
(siehe hier,
S. 18).
Durch hybride Kriegsführung im Inneren des Feindeslandes
entstehe eine „Grauzone“, in welcher „die Grenze zwischen
Krieg und Frieden“ und die „Unterscheidung zwischen 'zivil'
und 'militärisch'“
verwischt würden.
Auf diese Verwischung hatte Gerasimov in seinem Artikel
hingewiesen, was zum Ansatzpunkt für die Entwicklung der
sogenannten neuen russischen Militärdoktrin beziehungsweise
„Gerasimov-Doktrin“ wurde.
Die Idee, dass eine solche Grauzone eigens zu adressieren
sei, forderte aber bereits ein
US-Memorandum von 1948:
„Wir wurden jedoch durch eine weit verbreitete Bindung an
das Konzept eines grundlegenden Unterschieds zwischen
Frieden und Krieg behindert, durch eine Tendenz, Krieg
als eine Art sportlichen Kontext außerhalb jeglichen
politischen Kontexts zu betrachten, …“. Daher seien
„verdeckte Operationen wie die heimliche Unterstützung
‚befreundeter‘ ausländischer Elemente, ‚schwarze‘
psychologische Kriegsführung und sogar die Förderung
des Untergrundwiderstands in feindlichen Staaten“ zu
betreiben. Direkte, geheimdienstlich gesteuerte
Eingriffe in eigene Medien – und die Nutzung
US-akkreditierter Journalisten für
Spionage – wurden in den USA 1977 nach dem
Skandal um die sogenannte „Operation Mockingbird“ verboten,
auch wenn Ausnahmeregelungen eingerichtet wurden. Eine
informelle Zusammenarbeit des CIA mit eigenen Medien
sowie eine Zusammenarbeit mit ausländischen Journalisten
und Eingriffe in ausländische Medien
blieben hingegen erlaubt
und bilden das Äquivalent zu entsprechenden
sowjetischen beziehungsweise russischen Geheimdiensttaktiken.
„Auf dem Schlachtfeld unbesiegbare NATO“
Den Durchbruch verschaffte der Idee, dass Russland eine
neue Angriffsstrategie gegen die Ukraine und den Westen
anwende, welche die Liberalität der Demokratie als deren
Schwachstelle ausnutze, um sie von innen her zu zerstören,
jedoch erst eine andere Publikation, in der Peter
Pomerantsev seinen Artikel aus dem Mai 2014 zusammen
mit Michael Weiss weiterentwickelte. Die am 22.
November 2014 erschienene Schrift mit dem Titel
„Die Gefahr der Unwirklichkeit“
führt aus, der Kreml habe „systematisch gelernt, die
Prinzipien liberaler Demokratien gegen diese selbst zu
verwenden, indem er sie für die ‚Instrumentalisierung
von Informationen, Kultur und Geld‘ nutzt“ (Seite 4).
Peter Pomerantsev verfasste, wie er zwecks Transparenz
betont, diese Arbeiten mit der Finanzierung durch die
Familie des Erzfeindes Putins Michail Chodorkowski
(Seite 37) an deren 2010 in New York eröffnetem
„Institute of Modern Russia“.
Peter Pomerantsev ist Sohn einer Dissidentenfamilie aus
Kiew, der nach seinem Philologiestudium in Edinburgh
ein Jahrzehnt in Russland verbrachte. Der Maidan habe
für ihn, so sagt er in einem Interview,
„neue Möglichkeiten geschaffen,
sich in der Ukraine zu engagieren“.
International bekannt wurde er durch sein Buch über
Putins damaligen Stellvertreter Vladislav Surkov und
vor allem durch die besagte Schrift über Russlands
neue hybride Kriegstaktik, welche seine militärische
Unterlegenheit gegenüber der, so Pomerantsev,
„auf dem Schlachtfeld unbesiegbaren NATO“
(siehe hier,
Seite 5) kompensieren soll.
Der Durchbruch erfolgte für die Annahme einer neuen
russischen Kriegsdoktrin der Desinformation mit der
Einladung
„eines der Autoren“ der Schrift über die „Gefahr der
Unwirklichkeit“ zum NATO Public Diplomacy Forum am 16.
Februar 2015 nach Brüssel und Pomerantsevs Auftritt
als Experte am 15. April 2015 im Ausschuss für
auswärtige Angelegenheiten des US-Repräsentantenhauses
in einer Anhörung zum Thema
„Sich Russlands Verwendung von
Information als Waffe stellen“.
Die Publikation wurde infolge dieser Rezeption zu einem
Schlüsseltext, welcher eine auch heute nicht abebbende
Flut an Studien in namhaften Think-Tanks,
darunter zum Beispiel die
RAND Corporation,
politischen wie akademischen Projekten und Institutionen
auslöste, welche sich mit der Herkunft und Anwendung von
Desinformationsstrategien aus dem sowjetischen
Geheimdienst, ihrer Transformation und Weiterentwicklung
im digitalen Zeitalter und ihrer aktuellen Anwendung
durch Russland befassen sowie Strategien entwickeln, wie
diese Kampftechnik abgewehrt werden könnte.
Von der Überinterpretation zum Digital Services Act
Pomerantsev gab nicht nur die Begründung für den Kampf
gegen Desinformation vor, sie nutze die Schwachstellen
liberaler Demokratie, sondern auch das Mittel –
die Demokratie müsse zu ihrer Verteidigung ihre
Liberalität einschränken, das heißt Maßnahmen zur
Kontrolle der öffentlichen Meinung durch Internet und
Medien, einschließlich der konventionellen, ergreifen.
Er stellte auch klare Forderungen auf, wie speziell der
„Injektion von Desinformation in die Gesellschaft“
(siehe hier,
S. 5) sowie der Verbreitung „prorussischer Positionen“
(S. 21) zu begegnen sei: Neben einem Ratingsystem für
Desinformation gehört hierzu eine
„Desinformations-Charta“,
welche für Medien, aber analog auch für Blogger und
„andere Online-Influenzer“ einen
Maßstab für „akzeptables und inakzeptables Verhalten“
festlegen und den „Ausschluss aus der Gemeinschaft“
ermöglichen soll, wenn sie „bewusste Täuschung
praktizieren“ (S. 41). Diesen Forderungen entsprechen
in der EU der „Code of Practice on Disinformation“ von
2018, der 2025 in den „Digital Services Act“ von 2022
integriert wurde,
sowie der Medienstaatsvertrag (EU-AVMD-Richtlinie von
2018, 2020 in Deutschland umgesetzt). Auch sollen laut
Pomerantsev Nachrichtenorgane Prüfinstanzen gegen
Propaganda beziehungsweise Faktencheck
installieren – im Oktober 2015
gründete das Poynter Institute das International
Fact-Checking Network (IFCN), welches sich gemeinsame
Richtlinien gab und Zertifikationen durchführt. Bis
Sommer 2025
verzeichnete
das IFCN 182 verifizierte Faktenprüfer in 57 Ländern.
Der Digital Services Act sieht ebenfalls eine
Institutionalisierung des Faktchecks durch Trusted
Flagger vor.
Von der RAND Corporation stammt in ihrem an Pomerantsev
und Weiss anknüpfenden Artikel 2016 der Vorschlag, die
„russische ‚Flutwelle‘“ („Russian Firehose“) an
Falschinformationen und Propaganda durch die „aggressive
Durchsetzung von Nutzungsbedingungen mit
Internetprovidern“ zu
bekämpfen –
eine Taktik, welche der Digital Services Act verwendet,
um über den Umweg über das Privatrecht einen –
zumindest formal gesehen – legalen Eingriff in die
Meinungs- und Informationsfreiheit
durchführen zu können.
Und nicht zuletzt ruft die Schrift von Pomerantsev und
Weiss dazu auf, dass „Netzwerke und Influenzer, die
Desinformation verbreiten, adressiert und vom Kreml
unterstützte Sprecher, Beamte und Intellektuelle zur
Rechenschaft gezogen werden“
(siehe hier,
Seite 41), das heißt Sanktionen erfahren. Sanktion gegen
Desinformation wird in einer Publikation von 2017, an
der Pomerantsev mitgewirkt hat, dann auch
ganz explizit eingefordert:
„Die Androhung von Sanktionen kann ein wirksames Mittel
sein, um gegen Desinformation vorzugehen und sie
einzudämmen.“
Die Vorschläge Pomerantsevs und seiner Kollegen, die aus
einer phantasievollen Überinterpretation einer russischen
Erzählung und eines russischen Militäraufsatzes zur
nichtlinearen Kriegsführung als neuer russischer Doktrin
entstanden, hatten durchschlagenden Erfolg:
Die EU hat über den Digital Services Act und den Ausbau
einer Art Iron Dome der Information, des
„Demokratieschildes“,
die legale Basis und Infrastruktur für ein ganzes System
geschaffen, welches die Löschung von als „schädlich“
eingestufter, aber legaler Information – sogenanntem
Grenz- oder Grauzoneninhalt –
ermöglicht. Das Europäische Zentrum für demokratische
Resilienz, die zentrale Einrichtung des Demokratieschilds,
nahm nicht zufällig am vierten Jahrestag des Kriegsbeginns
in der Ukraine, dem 24. Februar 2026,
den Betrieb auf.
Und auch der Vorschlag, Sanktion als Instrument zur
Erziehung beziehungsweise Abschreckung der Bürger
anzuwenden, kommt seit 2025 auch innerhalb der EU zum
Einsatz.
Die Zerstörung liberaler Demokratie
Eine
Studie aus dem Jahr 2025,
welche die Desinformationstaktiken des Kreml samt ihrer
NGO-gestützten Umsetzungsstruktur erforscht,
regt zu Korrektur und Umdenken an: Die
Desinformationstaktiken des Kreml könnten als
„Gegenmaßnahme“ betrachtet werden (S. 15), welche sich
gegen „Gegenmaßnahmen“ westlicher Mächte wende, wobei
Russlands PR-Fähigkeiten gegenüber westlichem Niveau noch
„um fünf bis sieben Jahre“ (S. 118) zurückbleiben würden.
Von der 2014 durch Pomerantsev verkündeten „Avantgarde“
Russlands mit hybrider Kampftaktik bleibt also nicht viel
übrig, wie angesichts der neuartigen,
atomar bestückbaren Hyperschallwaffen
auch nicht von seiner viel beschworenen militärischen
Rückständigkeit – ein Narrativ, welches
unter anderem die Fortsetzung des Kriegs mithilfe
westlicher Unterstützung legitimiert
(siehe hier,
S. 201) und alle, die sich für Friedensverhandlungen
einsetzen und damit der Niederlage Russlands mit Abdankung
Putins entgegenwirken, zu Feinden macht, da sie aus dieser
westlichen Sicht Russland zuarbeiten.
Ferner ergibt die Studie, dass die russischen
Desinformationsaktivitäten an sich selbst wenig Wirkung
zeitigen, aber dass sie durch eine unsachgemäße Übertreibung
in ihrer Darstellung und medialen Verarbeitung durch den
Westen Effektivität erzielen, also mithilfe ihrer
Fiktionalisierung. Denn der Kreml betrachte vielmehr
„den westlichen Diskurs über die russische
Informationsbeeinflussungsfähigkeit als wirksamer als
die eigentliche Propaganda“, da dieser Diskurs
„psychologische Abnutzungserscheinungen hervorrufen“ könne
„wie z. B. verstärkte Spaltung, Vertrauensverlust und
Hoffnungslosigkeit“
(siehe hier,
S. 37).
Auch wenn diese Studie das entwickelte System zur Bekämpfung
für Desinformation begrüßt, macht sie doch einen
entscheidenden kritischen Punkt deutlich: Die Art und Weise,
wie der Kampf gegen Desinformation im Westen geführt wird,
verkehrt sich gegen sich selbst und spielt durch seine
Selbstzerstörung dem Feind erst richtig zu. Denn ein
Informationskontrollsystem mit der Beschneidung und
Verletzung der Grundrechte wie an erster Stelle der
Freiheit der Meinung, Information und Medien zerstört die
Demokratie von innen her.
Die Erosion liberaler Demokratie weckt den Widerstand
freiheitlicher Bürger. Regierungen, welche die
Grundfreiheiten unverhältnismäßig beziehungsweise
menschen- und verfassungswidrig beschneiden, werden
delegitimiert. Die delegitimierende Opposition wiederum
wird politisch repressiert. Das soziale Klima der
Gesellschaft vergiftet sich. All dies beobachten und
erleiden wir aktuell, auch und gerade in Deutschland.
Für die Lösung dieser Krise gibt es drei Wege: Die
Repression setzt sich durch und aus liberaler Demokratie
wird eine mindestens im Informationsraum und sensible
Themen betreffend autoritär gelenkte (1); die Regierung
zerbricht am Widerstand und die Freiheit könnte
wiederkehren (2) oder aber die Regierung selbst ändert
den Kurs (3). Russland hat den ersten Weg schon vor
vielen Jahren eingeschlagen und seitdem seinen
Informationsraum
weitgehend unter Kontrolle gebracht.
Die EU folgt diesem Kurs, wenngleich noch mit einem
vergleichsweise niedrigeren Grad an Repression als
Russland, aber mit Beschleunigung.
Die USA dagegen haben mit Trump den Kurs abrupt gewechselt.
Sie haben 2025 die Entwicklung systematischer
Informationskontrolle im Zeichen ausländischer
Desinformationsbekämpfung beendet. Die USA versuchen, die
EU, welche den ersten Weg weiterverfolgt, ebenfalls zu
einem Kurswechsel zu bewegen, und legen offen, dass die
Legitimierung der Informationskontrolle als Abwehr
ausländischer Einmischung nur zum Vorwand dient, um
nicht nur innenpolitisch, sondern sogar „weltweit“ die
Diskurshoheit erhalten beziehungsweise herstellen zu
können. Die EU setze Gesetze und Maßnahmen mit dem
Ziel ein, „Kontrolle über die weltweite
Online-Meinungsäußerung zu etablieren,
um Narrative, die die Macht der Europäischen Kommission
bedrohen, umfassend zu unterdrücken“
(siehe hier,
S. 1).
Appell zur Freiheit
Der aktuelle westliche Zensurkomplex stammt, wie ich zu zeigen
versuchte, zum einen aus dem Krieg – seine Herkunft ist
militärisch. Zum anderen aber wurzelt er in der Welt der
Fiktion – mit der Fehldeutung einer Erzählung und
folgenden medialen Schleifen. Paradoxerweise hat sich die
von Pomerantsev beschworene „Gefahr der Unwirklichkeit“
durch den Einsatz von Information gegen sich selbst
verkehrt: Die Möglichkeiten zur Selbstkorrektur der
Diskurse schwinden rasant. Die regelbasierte, auf dem
Naturrecht aufbauende Ordnung und damit die freiheitliche
Demokratie drohen zu erodieren.
Gerade in der Selbstkorrektur durch Widerspruch und
Falsifikation aber liegt der Vorzug der freiheitlichen
Demokratie gegenüber einem System, welches den
Informationsraum politisch steuert und begrenzt und dabei
die Grundrechte einschränkt oder sogar verletzt. Zwar
mag das autoritäre System eher handlungsfähig sein, da
es Akzeptanz und Durchsetzbarkeit seiner Maßnahmen erzwingt.
Kriege fördern daher autoritäre Strategien. Wenn jedoch
die Selbstkorrektur ausgeschaltet wird, baut ein solches
System notwendig auf dem Treibsand der Illusion, der
nicht nur bei denkenden und freiheitsliebenden Bürgern
Widerstand weckt, sondern der irgendwann auch vom Meer
der Realität eingeholt beziehungsweise weggespült wird.
So ist eine Kernthese des sanktionierten Schweizer
Militäranalysten und langjährigen Osteuropaexperten Jacques
Baud – die wahrscheinlich zu den eigentlichen, aber
nicht offen vorgebrachten Gründen für seine Sanktionierung
zählt –, dass die westlichen „Narrative“ über die
Hintergründe des Kriegs in der Ukraine sowie auch die
westliche militärische Unterstützung der Ukraine
wesentlich auf der Ausblendung, der Verzerrung oder
Überschreibung tatsächlich nachweisbarer Vorgänge, also
auf „Narrativen“ und „Fake News“ beziehungsweise medial
verstärkten Illusionen beruhen: „Die Ironie der westlichen
Darstellung besteht darin, dass sie weitgehend für die
Niederlage der Ukraine verantwortlich ist.“
(siehe hier,
Seite 223).
Jacques Baud büßte bereits 2020 nach dem Einritt in den
Ruhestand mit seinem ersten Buch über „Regieren durch
Fake News“ sein Renommee ein. Wie er wurden auch andere
kritische Stimmen „zum Schweigen gebracht“
(siehe hier,
Seite 47), in alternative Diskursräume abgedrängt und als
sogenannte Putin-Versteher zu Staatsfeinden
diskreditiert, gegen die eine Anwendung harter Maßnahmen wie
die EU-Sanktion von Politik und Öffentlichkeit toleriert
wird.
Es wird Zeit, sich zurückzubesinnen auf einen Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009: „Das Grundgesetz
vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als
wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer
und menschenverachtender Ideologien.“
(1 BvR 2150/08,
Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
vom 4. November 2009, Absatz 50). Keine Regierung, keine
Institution, kein Unternehmen sollte uns die eigene
Urteilskraft streitig machen, uns den Zugang zu
Informationen versperren, diese filtern oder flaggen
dürfen. Alle seit 2015 neu installierten Maßnahmen und
Strukturen zur Regulierung von Meinungsäußerungen,
Informationen und Medien in der EU sowie in Deutschland
sind abzuschaffen und die vollumfängliche Freiheit ist
wiederherzustellen. Ihre Grenzen sollte die Freiheit nur
in der Wahrung der Freiheit des Anderen finden. Nicht
Unterdrückung und Lenkung von Meinungen als Abwehr
sogenannter schädlicher Information schützt die Freiheit,
sondern diese kann sich nur selbst schützen. Oder sie
ist verloren.
Prof. Dr. phil. Henrieke Stahl lehrt slawische
Literaturwissenschaft an der Universität Trier. Sie ist Erste
Vorsitzende des Vereins für Interdisziplinäre Forschung in
Medizin und Ethik für die Gesellschaft (Methig.org), Mitglied
des Leonhard-Kreises, wo sie diesen Beitrag am 27. Februar
2026 als Vortrag hielt.
Mit freundlicher Genehmigung von Henrieke Stahl
übernommen aus
Achgut.com.
In Deutschland
kann jeder sagen, was er will – bis die Polizei morgens
um sechs an der Tür klingelt. Politiker schüchtern Bürger
ein, die ihre Meinung sagen – und spannen ganze Armeen
von NGO für ihre Zwecke ein.
In der Diplomatie sagt man oft: Bündnisse beruhen auf
Interessen und Werten. Interessen ändern sich. Werte
sollten Bestand haben. Meinungsfreiheit gehört zu diesen
Werten – sie ist in jeder Gesellschaft, die sich «frei»
nennt, nicht verhandelbar. Im heutigen Deutschland geht die
Hauptgefahr für die Meinungsfreiheit nicht mehr primär von
privaten Plattformen aus, sondern vom Staat – und von
einem wachsenden Ökosystem staatlich finanzierter
Stellvertreter.
Ich beginne mit einer Szene, die jeden beunruhigen sollte,
der in einem Rechtsstaat gross geworden ist. Ein älterer
Mann bei Bamberg wird morgens um sechs von der Polizei
geweckt, weil er den Wirtschaftsminister im Internet als
«Schwachkopf» bezeichnet hat. Hausdurchsuchung in aller
Frühe – wegen einer angeblichen Beleidigung. Fragen
Sie sich: Was ist das für eine politische Ordnung, in der
es vor dem Frühstück zu Hausdurchsuchungen wegen blosser
Meinungsäusserungen kommt? «Bei uns kann jeder sagen, was
er will», hören wir von Regierungsvertretern in Deutschland.
Ja – bis es klingelt.
Strafen wie in einer Diktatur
Ein zweites Beispiel geht weit über Lappalien hinaus. Anfang
2025 wurde ein Journalist zu einer zur Bewährung
ausgesetzten Freiheitsstrafe von sieben Monaten
verurteilt – wegen eines Memes mit dem Text
«Ich hasse die Meinungsfreiheit», das als satirische Kritik
an der Innenministerin zu verstehen war. Das Bild zeigte sie
mit einem Schild in der Hand, als Kommentar zu ihrer Haltung
zur Meinungsfreiheit, die sich unter anderem in dem nach
Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts rechtswidrigen Verbot
einer rechtsextremen Zeitung manifestierte. Lesen Sie das ruhig
zweimal. Diese Strafe, die in eine Diktatur passt, wurde als
Verteidigung der Demokratie verkauft. Die Staatsanwaltschaft
hat Berufung eingelegt – sie will eine härtere Strafe. Wer
wissen will, wie ein «Chilling Effect»
aussieht: genau so.
Im Zusammenhang mit dem Bamberger Fall habe ich auf X Folgendes
geschrieben: «Der für dieses Urteil verantwortliche Bamberger
Richter heisst Martin Waschner. Wer solche Urteile spricht,
sollte in einem freien Staat kein Richter sein – und nicht
die Macht haben, freie Bürger wegen rechtmässiger
Meinungsäusserungen ins Gefängnis zu bringen.» Daraufhin
leitete die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ein berufsrechtliches
Verfahren gegen mich ein. Die Vorwürfe sind absurd. Ich habe
sie energisch zurückgewiesen – und ich
werde mich durchsetzen.
Drittens: Das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser liess
ein Gutachten erstellen, das den renommierten Journalisten
Henryk M. Broder diffamierte. Wir sind dagegen vor Gericht
gezogen. Das Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg hat dem Ministerium untersagt,
das Gutachten weiter zu verbreiten; es wurde offline genommen,
die verbliebenen Druckexemplare wurden eingestampft. Die FAZ
fasste das Ergebnis trocken zusammen: «Broder blamiert
Innenministerium.» Das war keine knappe Entscheidung. Es war
eine Erinnerung daran, dass eine Regierung kein Grundrecht
darauf hat, von Spott verschont zu bleiben – und schon gar
kein Recht, Kritiker zu verleumden.
Diesen Punkt hat – viertens – das
Bundesverfassungsgericht in einem Verfahren bekräftigt, das wir
für Julian Reichelt gegen die Bundesregierung geführt haben.
Reichelt ist Journalist und ehemaliger Chefredaktor der
auflagenstärksten deutschen Tageszeitung. Eine Bundesministerin
versuchte, seinen Tweet zu unterbinden, in dem er Hunderte
Millionen sogenannter Entwicklungshilfe für Afghanistan als
«Geld für die Taliban» bezeichnete. Die Bundesregierung ging
gegen den Journalisten vor und erwirkte ein Verbot. Das
Bundesverfassungsgericht wies die Regierung in die Schranken,
hob die einstweilige Verfügung auf und stellte eine Verletzung
der Grundrechte des Journalisten durch diese Entscheidung fest.
Politische Rede – insbesondere scharfe,
verstörende Rede – steht im Kernbereich
des Artikels 5 unseres Grundgesetzes.
Schliesslich zeigt mein eigener Fall mit dem Bundesamt für
Justiz – einer Behörde im Geschäftsbereich des
Bundesjustizministeriums –, wie weit staatliche Stellen
gehen, um einem Kritiker das Leben schwer zu machen. Nachdem
ein Gericht das Amt verpflichtet hatte, mir Akteneinsicht zu
gewähren, hat die Behörde verzögert, neue Hürden aufgebaut und
dann bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Sanktionen
gegen mich angeregt, weil ich die zuständige Beamtin dafür,
dass sie die Gerichtsentscheidung ignorierte, als untergeordnet
und inkompetent bezeichnet habe. Eine Staatsbehörde, die eine
verbindliche gerichtliche Entscheidung als unverbindliche
Empfehlung behandelt, verteidigt nicht den Rechtsstaat –
sie untergräbt ihn. Mein Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung gegen die Bundesregierung wegen dieses
Sanktionsbegehrens liegt seit Januar 2025 beim
Oberverwaltungsgericht.
Massenhaft Strafanzeigen
Das sind keine Anekdoten. Diese Fälle ergeben ein Muster.
Führende deutsche Politiker, insbesondere aus dem Lager der
Grünen, haben es zur Normalität werden lassen, massenhaft
Strafanzeigen wegen Kritik einzureichen, die oft rechtlich
zulässig, aber politisch unbequem ist. Die Ressourcen der
Polizei werden zum Schutze der Gefühle der Mächtigen
verschwendet. Und wenn der Staat vor Gericht verliert, zuckt
er zu oft nur mit den Schultern und versucht das nächste
Manöver.
«Führende deutsche Politiker, insbesondere aus dem Lager
der Grünen, haben es zur Normalität werden lassen, massenhaft
Strafanzeigen wegen Kritik einzureichen, die oft rechtlich
zulässig, aber politisch unbequem ist»
Ein Rentner wurde zu einer Geldstrafe von 800 Euro
verurteilt – wegen eines Kommentars über die damalige
Aussenministerin Baerbock. Er hatte geschrieben: «Beim
Trampolinspringen wohl zu oft an die Decke gestossen.» Ich
kommentierte auf X: «Das ist ihr wahres Gesicht, die hässliche,
halbtotalitäre Grimasse der Grünen. Humorlos, gnadenlos, kalt.
Widerlich!» Die Folge: ein Strafverfahren gegen mich.
Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuches regelt Beleidigung,
üble Nachrede und Verleumdung gegenüber Personen des politischen
Lebens. Die Norm sieht einen erhöhten Strafrahmen vor, wenn
ein Politiker beleidigt wird. Alle Tiere sind gleich, aber
manche sind gleicher.
Es gibt eine zweite, strategischere Front: die Auslagerung von
Repression. Nach unserer Verfassung hat der Staat im politischen
Meinungskampf neutral zu bleiben. Also finanziert er sogenannte
NGO, die das tun, was er selbst nicht offen tun darf: überwachen,
melden, legitime Äusserungen stigmatisieren, Lawfare betreiben
und die öffentliche Debatte konditionieren. Das ist keine
Politik. Das ist mit Steuergeld eingekaufte Propaganda. Sie
simuliert Konsens, indem sie den Chor finanziert.
Hinzu kommt der Digital Services Act (DSA) der EU – das
Betriebssystem der europäischen Inhaltskontrollindustrie.
Der DSA gilt für jeden Dienst mit Nutzern in der Union und
wird durch Bussgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten
Umsatzes abgesichert. Er stattet «vertrauenswürdige Hinweisgeber»
mit Sonderrollen aus, privilegiert staatliche und para-staatliche
Meldungen und setzt Plattformen unter den Druck, möglichst
schnell zu reagieren – oder zu zahlen. «Illegale
Inhalte» werden nach dem jeweils strengsten Meinungsrecht in
irgendeinem EU-Mitgliedstaat definiert. In «Krisen»
kann die Kommission «Risikominderungsmassnahmen» anordnen –
elastisch genug, um zu bedeuten, was immer die Panik des Vortags
verlangt, einschliesslich der Drosselung legaler Debatten unter
dem Banner der «Desinformation». Das vorhersehbare Ergebnis sind
nicht nur Löschungen des tatsächlich Illegalen. Es sind das
Overblocking des Legalen, Shadowban für das Unbequeme und das
leise Einschüchtern von Dissens durch Complianceabteilungen,
die Angst vor Brüssel haben. Das ist keine Rechtsprechung. Das
ist administrative Zensur im industriellen Massstab.
Der Staat hat keine «Ehre»
Ein kurzer dogmatischer Einschub, weil Prinzipien zählen. Das
Bundesverfassungsgericht sagt seit Jahrzehnten: Der Staat muss
scharfe, auch verletzende Kritik aushalten; die Grenze zur
Schmähung ist eine enge Ausnahme, kein Regelfall. Bei
Mehrdeutigkeit ist die nichtsanktionsbewehrte Deutung zu wählen.
Und der Staat – anders als der Bürger – hat keine
«Ehre», die er mit dem Strafrecht schützen lassen könnte. Das
sind keine Zitate für Sonntagsreden, sondern funktionale
Leitplanken des freiheitlichen Rechtsstaates. Sie dürfen nicht
eingerissen werden. Aber wir haben eine Bürokratie, die Satire
verfolgt, und eine Politik, die Widerspruch pathologisiert.
Manche greifen dann zur Textbausteinschublade: «Es geht doch
um Hass und Hetze.» Seien wir ehrlich: Das ist in weiten Teilen
banale Floskelware. Eine Hausdurchsuchung im Morgengrauen wegen
«Schwachkopf»? Sieben Monate Freiheitsstrafe für ein Meme? Ein
ministerieller Bericht, der eingestampft wird, nachdem damit
versucht worden ist, einen Journalisten zu beschädigen? Eine
Ministerin, die das Bundesverfassungsgericht bemüht, um eine
politische Äusserung zu verbieten? Das hat nichts mit dem
Schutz von Minderheiten oder der Verhinderung von Gewalt zu tun.
Es geht darum, die Macht vor Blamage und Demütigung zu schützen.
Es gibt auch einen juristischen Aspekt. Meinungsfreiheit ist
kein Gnadenakt von Herrschenden gegenüber folgsamen Untertanen.
Sie hegt die Herrschenden ein, sie ist das Fundament von
Machtkritik – durchsetzbar vor Gerichten und
durch Bürger. Wenn man Beamten erlaubt, diesen Unterschied
einzuebnen, schafft man eine Kultur der permanenten
Überempfindlichkeit, mit dem Strafrecht als Erfüllungsgehilfen.
Das ist das Spiel, das in Deutschland derzeit gespielt wird:
die Ausweitung der Liste von Sprach-Tabus, die Aufblähung
vermeintlicher «Schäden», die Auslagerung der Kontrolle an
willfährige NGO und Plattformen – und das alles im Namen
von «Sicherheit».
«Es geht darum, die Macht vor Blamage und Demütigung zu
schützen.»
Die Regulierer disziplinieren
Was ist zu tun?
Erstens: Die Meinungsfreiheit muss entkriminalisiert werden.
Das Strafrecht ist für echte Bedrohungen und klar umrissene
Fälle von Volksverhetzung da – nicht für unhöfliche
Adjektive oder Memes. Wer seine Gefühle von Staatsanwälten
schützen lassen muss, ist im öffentlichen Amt womöglich falsch.
Zweitens: Die Stellvertreterarmeen trockenlegen. Steuergelder
dürfen nicht dazu verwendet werden, politischen Kampf durch
NGO als Proxys betreiben zu lassen. Was der Staat nicht direkt
rechtmässig unterbinden darf, darf er auch nicht finanzieren,
damit Dritte es für ihn tun – sei es durch «Hinweise», «Ratings»
oder «Risikominderung».
Drittens: Die Regulierer disziplinieren. Der Ausnahmezustand
darf über den DSA nicht zum Dauerzustand werden. Jede
Notfallkompetenz muss zeitlich eng befristet, von Gerichten
überprüfbar und strikt auf illegale Inhalte im Sinne von
Gesetz und Rechtsprechung begrenzt sein. Der Status des
«Trusted Flagger» muss an justiziable Standards geknüpft
sein – einschliesslich Haftung für missbräuchliche oder
grobfahrlässige Meldungen.
Ich begrüsse – ohne Einschränkung – die Schritte der
US-Regierung, dem regulatorischen Abenteurertum der
EU im Bereich der Meinungsfreiheit entgegenzutreten,
einschliesslich der Bereitschaft, Sanktionen oder Zölle zu
prüfen, wenn extraterritoriale Digitalregulierung Zensur
exportiert. Das ist kein blosser Handelsstreit; es ist die
Verteidigung einer zivilisatorischen Norm. Wenn Europa
unbedingt ein Compliancepanoptikum bauen will, darf es nicht
erwarten, die Redestandards für die gesamte freie Welt zu
bestimmen.
Lassen Sie mich mit einem positiven Punkt schliessen.
Meinungsfreiheit garantiert nicht die Wahrheit. Sie
garantiert die Möglichkeit, sie gemeinsam zu finden. Sie
gibt Bürgern das Recht, sich zum Narren zu machen, und
die Pflicht, die Dummheit anderer zu ertragen. Sie
konfrontiert Regierungen mit der Wahrheit.
Allein im vergangenen Jahr haben deutsche Gerichte gezeigt,
dass diese Instrumente noch funktionieren: ein
Innenministerium, zurechtgewiesen und blamiert; eine
Bundesministerin, der bescheinigt wird, dass sie einen
Kritiker nicht mundtot machen darf; eine Justizbehörde, der
die Regeln des Rechtsstaats vor Augen geführt werden, und
ja – selbst nach Hausdurchsuchungen um sechs Uhr
morgens und «Anti-Hass»-Theater gilt weiterhin der
Grundsatz, dass der Spott der Bürger über den Staat
verfassungsrechtlich geschützt ist. Dieser Grundsatz ist
es wert, laut und ohne Zurückhaltung verteidigt zu werden.
«Meinungsfreiheit garantiert nicht die Wahrheit. Sie
garantiert die Möglichkeit, sie gemeinsam zu finden. Sie
gibt Bürgern das Recht, sich zum Narren zu machen, und
die Pflicht, die Dummheit anderer zu ertragen. Sie
konfrontiert Regierungen mit der Wahrheit.»
Meinungsfreiheit ist keine Gefälligkeit der Mächtigen an
die Bürger. Sie ist der Schutzschild der Bürger gegen die
Mächtigen. Wenn Europa das vergisst, sollten die Vereinigten
Staaten es daran erinnern – nicht mit Predigten, sondern
mit Politik. Und wir auf unserer Seite des Atlantiks müssen
unseren Teil beitragen: durch Prozesse, durch Gesetzgebung
und dadurch, dass wir uns vom neuen Klerus der «Sicherheit»
nicht einschüchtern lassen.
Dieser Beitrag basiert auf einer Rede, die im September
2025 an einer Konferenz des Global Liberty Institute in Zürich
gehalten wurde.
Joachim Steinhöfel ist Anwalt mit Spezialisierung auf
Medienrecht und Meinungsfreiheit. Sein Buch «Die digitale
Bevormundung» (Finanzbuch-Verlag, 2024) war in Deutschland
ein Nummer-1-Bestseller.
Mit freundlicher Genehmigung von Joachim Steinhöfel und
Schweizer Monat übernommen aus
Schweizer Monat.
Großbritanniens
Premierminister Keir Starmer hat bei einer Rede im
Rahmen eines muslimischen Fastenbrechens angekündigt,
Islamophobie auszurotten. Das klingt nach Inquisition.
Aber der ist es auch nicht gelungen, die Angst vor dem
Christentum auszurotten.
„Also lassen Sie mich glasklar sein: Ich bin immer
entschieden gegen anti-muslimischen Hass in all seinen
Formen. Ich werde Islamophobie ausrotten: Ich werde
dagegen vorgehen. Meine Regierung wird meinen Worten die
Taten folgen lassen, die sie verdienen.“ Das hat
Großbritanniens Premierminister Keir Starmer bei einer
Rede im Rahmen eines muslimischen Fastenbrechens gesagt.
Damit hat Starmer eine neue Inquisition angekündigt,
diesmal eine britisch-islamische.
Allein das Wort, das Keir Starmer benutzt, ist irreführend.
Das Wort Islamophobie unterstellt nämlich, die Angst vor
dem Islam sei irrational und unbegründet, eine Phobie
halt. Die Angst vor dem Islam ist jedoch mehr als begründet.
Religionen sind nicht moderat. Sie sind immer radikal.
Sie sind eine Manifestation des Glaubens an einen
allmächtigen Gott. Das ist nicht moderat. Deshalb kann
es auch keinen moderaten Islam geben. Es kann nur moderate
Muslime geben. Sie zeichnen sich dadurch aus, den Koran
nicht wörtlich zu nehmen. Man darf Angst haben, wenn
jemand erklärt, es gäbe ein Buch, das Gottes Wort
verkündet. Man muss besonders Angst haben, wenn diese
Religion nach staatlicher Macht greift. Manche Menschen
nennen es Islamophobie; ich nenne es Aufklärung.
Kritik an Religionen ist nicht geisteskrank
Islamophobie bedeutet nicht, Muslime zu hassen. Islamophobie
ist vielmehr die Angst vor der Ideologie Islam, und diese
Angst ist berechtigt. Rassismus ist die Verurteilung eines
Menschen aufgrund seiner Herkunft. Die Beurteilung eines
Menschen aufgrund seiner Überzeugungen und Bekenntnisse
jedoch nennt sich Kritik. Kritik ist kein Rassismus. Kritik
war und ist der Motor der Aufklärung. Wer einen Moslem
verurteilt, weil er Araber ist, betreibt Rassismus. Wer
einen Araber jedoch beurteilt, weil er Muslim ist, betreibt
Aufklärung. Wer das Judentum als „patriarchale, überholte
Wüstenreligion“ bezeichnet, übt Kritik. Wer jedoch einen
Juden verurteilt, weil seine Mutter jüdisch ist, ist ein
Antisemit.
Das Christentum wurde in den letzten Jahrhunderten arg
kritisiert und beleidigt. Heute nennen wir es Aufklärung.
Im Jahr 1927 erschien das Werk „Warum ich kein Christ bin“
von Bertrand Russell. Im Jahr 1950 bekam der Autor den
Nobelpreis für Literatur verliehen. Er schrieb „mit vollster
Überzeugung, dass die in ihren Kirchen organisierte
christliche Religion der Hauptfeind des moralischen
Fortschritts in der Welt war und ist“.
Heinrich Böll bekam ebenfalls den Nobelpreis. Er schrieb,
der deutsche Katholizismus sei „mies bis dreckig, in seinen
Methoden dumm bis dreist“. Albert Camus, ebenfalls
Nobelpreisträger, schrieb: „Unmoralisch ist das
Christentum.“ Friedrich Nietzsche nannte „das Christentum
den einen großen Fluch, die eine große innerlichste
Verdorbenheit, den einen großen Instinkt der Rache, dem
kein Mittel giftig, heimlich, unterirdisch, klein genug
ist – ich heiße es den einen unsterblichen Schandfleck
der Menschheit.“
Der aufgeklärte Mensch jedoch geht gegen Überzeugungen
und Ideologien
Gelten Russell, Böll, Nietzsche und Camus deshalb heute
als rassistisch? Nein! Das Christentum ist keine Rasse,
ebenso wenig wie der Islam. Obwohl sie gegenüber Christen
deutliche Worte gefunden haben, von „Schandfleck der
Menschheit“ bis „mies und dreckig“, gelten sie heute als
Leuchttürme der Aufklärung. Wer Kritik am Islam als
rassistisch brandmarkt, fällt damit der Aufklärung in
den Rücken.
Ein Rassist geht gegen den Menschen selbst. Der
aufgeklärte Mensch jedoch geht gegen Überzeugungen und
Ideologien. Diese kritisiert und hinterfragt er. Ein Moslem,
der von sich selbst sagt, ein gläubiger Mensch zu sein
und nicht zur Gewalt gegen Ungläubige, Homosexuelle oder
Juden aufruft oder diese Gewalt toleriert, stellt für
einen aufgeklärten Menschen kein Problem dar. Im Gegenteil,
ein aufgeklärter Mensch wird sogar sein Recht verteidigen,
diese Form der Religion ausüben zu dürfen, ohne dabei
von staatlicher Seite diskriminiert zu werden. Es wird ihn
aber nicht davon abhalten, die Religion zu kritisieren.
Wer glaubt, ich verachte ihn, nur weil ich Witze über seinen
Glauben mache, verwechselt sich mit seinen Überzeugungen.
Der Mensch aber ist mehr als die Summe seiner Ideen. Wenn
ein Terrorist bei der Tat „Allahu Akbar“ ruft, dann nimmt
ein aufgeklärter Mensch diesen Terroristen ernst und kritisiert
die Religion, in deren Auftrag der Täter glaubt zu handeln.
Das Mittel der Aufklärung ist Kritik. Wer sie unterbinden
will, betreibt anti-aufklärerische Gesinnungstyrannei.
Religionen sind Ideologien. Viele Menschen können sich zwar
nicht aussuchen, im Sinne welcher Religion sie erzogen
werden, aber sobald sie erwachsen sind, können sie ihre
Vernunft nutzen und entscheiden, ob und wie sie in diesem
Glauben weiterdenken wollen.
Wenn eine Ideologie nicht mehr kritisiert werden darf, wird
sie totalitär. Egal ob Islam, Christentum oder
Kommunismus – das Recht, Überzeugungen
zu kritisieren und zu verarschen, sorgt dafür, dass sie
menschlich bleiben. Wer sagt, der Feldherr Mohammed, der
vor eineinhalb Jahrtausenden gelebt hat, dürfe nicht karikiert
werden, jedoch schweigt, wenn ein Bäcker aus Mekka
hingerichtet wird, weil er Christ geworden ist, der ist
ein fundamentalistischer Fanatiker.
Es ist völlig verständlich, Angst zu haben vor einem Moslem,
der den Koran wörtlich nimmt und sein Leben nach einem
mordenden Feldherrn aus der Mitte des ersten Jahrtausends
ausrichtet. Die Welt braucht geistige Hämmer, die so auf
den Islam schlagen, wie einst Nietzsche auf das Christentum
eingeschlagen hat. Ist das islamophob? War die Aufklärung
christophob?
Gerd Buurmann schreibt und inszeniert als
Theatermensch in diversen freien Theatern von Köln
bis Berlin. Er ist Schauspieler, Stand-Up Comedian
und Kabarettist. Im Jahr 2007 erfand er die
mittlerweile europaweit erfolgreiche Bühnenshow
„Kunst gegen Bares“. Mit seinen Vorträgen über
Heinrich Heine, Hedwig Dohm und den von ihm
entwickelten Begriffen des „Nathan-Komplex“
und des „Loreley-Komplex“ ist er in
ganz Deutschland unterwegs. Seit April 2022 moderiert
er den Podcast „Indubio“ der Achse des Guten. Sein
Lebensmotto hat er von Kermit, dem Frosch: „Nimm,
was Du hast und flieg damit!“
Zuvor veröffentlicht in
Achgut.com, mit
freundlicher Genehmigung von Gerd Buurmann übernommen.
Der einzig relevante
Rohstoff, den Deutschland noch hat, ist die Bildung und
Qualifikation seiner Bürger, besonders der heranwachsenden
Kinder und Jugendlichen. Dieser Rohstoff wird seit Jahren
von Politikern leichtfertig verspielt. Dass sie das tun,
geschieht aus Inkompetenz, Dummheit oder ideologischer
Verblendung. Inzwischen ist es sogar wichtiger, dass die
Schüler aufsagen, dass es mehr als zwei biologische
Geschlechter gibt, der Islam die Religion des Friedens ist
und dass ihre eigene Generation die letzte ist, die den
Klimawandel aufhalten kann. Diese „Erkenntnisse“ sind
jedoch nur Ausdruck woker, linksgrüner Ideologie und nicht
Resultat kritischen, reflexiven Denkens. Wer sie hinterfragt,
wird abgestempelt, zum Schweigen gebracht oder auf andere
Weise ausgegrenzt.
Aufklärung und humanistische Bildung
Nur die Erziehung zum kritischen Denken, die Liebe zu
Literatur, Kultur und Philosophie und das Verständnis der
Naturwissenschaften kann eine tragfähige und tiefe Bildung
erzeugen, die durch ein ganzes Leben in einer sich schnell
wandelnden Welt trägt. Inzwischen sind in führenden
Positionen der Politik so viele Bildungsversager und
-abbrecher und außerdem Promotionsbetrüger, dass
naheliegend ist, dass diese den Wert echter, tiefer Bildung
nicht verstehen, geschweige denn anstreben. Dafür herrscht
bei all diesen Figuren zu viel innerliche Ablehnung.
Dass Naturwissenschaften, Mathematik, Musik und Kunst schon
seit Jahren heruntergefahren oder inhaltlich ausgehöhlt
werden, ist ein Kernsymptom dieser Bildungsverarmung.
Schüler der 4. Klasse sollen in Niedersachsen nicht mehr
dividieren lernen. Weitere Bundesländer werden schnell folgen.
Dafür werden Gendersprache und Islamisierung hochgefahren.
All dies zeigt den Irrsinn der Bildungsentwicklung in
Deutschland. Alleine schon die Tatsache, dass die
humanistische Bildung, die zu kritischem Denken und
vertiefter Reflexion führen kann, vor Jahren abgebaut
wurde, ist falsch und selbstzerstörerisch und damit
widersinnig. Es braucht eine Renaissance der aufklärerischen
humanistischen Bildung, um das Land zu retten.
Die kleine, zerstörerische Schar linksgrüner Politiker
Einige wenige, von absurden Ideologien besessene
Bildungs- und Kulturpolitiker und die ihnen blind
folgenden Beamten und Parteifreunde ruinieren so die Zukunft
des Landes. Die Linke will das Mittelmaß, weil ungebildete
oder schlecht gebildete Menschen leichter manipulierbar
sind, weil sie nicht selbst denken, sondern denken lassen.
Betreutes Denken ist der Untergang jedes aufklärerischen
Ansatzes. Das Land entwickelt sich damit um Jahrhunderte
zurück.
Am Beispiel von Baden-Württemberg, das vom Spitzenland
unter der grün-sozialistischen Führung eines Herrn
Kretschmann zum Bildungsnotfall geworden ist, lässt sich
der Niedergang besonders nachdrücklich illustrieren.
Von auswendig gelernten Plattheiten linksgrüner
Ideologien wird Deutschland keinen Wohlstand erwirtschaften
können. Aber genau darum geht es: Degrowth, Klimaangst
und Abhängigkeit vom großen Bruder Staat sind angesagt.
Die entstehende Massenarbeitslosigkeit und die zunehmende
Armut passen den Ideologien gerade ins Konzept, weil sie
damit die Menschen gefügig machen können. Andere Meinungen
oder gar konstruktiver Widerstand können so im Keim
erstickt werden.
Die Äußerungen des Merkel-Adepten Daniel Günther aus Kiel
(Ministerpräsident oder Privatmann?) zeigen, wohin die
Reise gehen soll. Alles, was von der regierungskonformen
Linie abweicht, wird stigmatisiert und am Ende verboten,
so die Träume dieser gefährlichen Big-Brother-Fraktion.
Widerstand dagegen ist jetzt angesagt, nicht in fünf oder
zehn Jahren. Dann kann es nämlich schon zu spät sein.
Geballte Fäuste in der Tasche
Viele Lehrkräfte leiden unter dieser Entwicklung, die im
Übrigen Hand in Hand mit der unverantwortlich überbordenden
illegalen Migration einhergeht. Dass es besonders viele
Politiker ohne Hochschulabschluss oder Berufsqualifikation
waren, die diesen Zustand des Landes billigend
herbeigeführt oder in Kauf genommen haben, unterstreicht
die gefährliche Rolle der Mittelmäßigkeit.
Die Lehrer, denen an Qualität und Kindesentwicklung gelegen
ist, ballen inzwischen verzweifelt die Fäuste in der
Tasche, fühlen sich aber völlig hilflos und ohnmächtig
in Anbetracht der überbordenden Bildungs- und
Kontrollbürokratie.
Die Bildungspolitik ist schon seit Jahrzehnten überwiegend
in der Hand von Hyperideologen und Laien. Seitdem die
universitäre Linke die Bildung entdeckt und
Bildungswissenschaft als eigene Disziplin etabliert hat,
geht es mit der realen Bildung bergab. Die Folgen sind
katastrophal.
Mediokre Politiker vermögen nichts anderes zu vollbringen
als minderwertige Politikqualität. Die Entwicklung braucht
niemanden zu verwundern. Nicht nur im chinesischen
Sprichwort stinkt der Fisch vom Kopfe her, in der
Realität tut er es auch und zeigt so auf die Verursacher
der Malaise.
Ist eine Wende in der rasanten Abwärtsentwicklung des
Landes und seiner Bildungspolitik möglich? Die Antwort
lautet: Nur mit äußerster gemeinsamer Anstrengung aller
verantwortlich denkenden und zu Recht besorgten Bürger.
Also: eher nicht. Das ist kein Pessimismus, sondern aus
Erfahrungen gespeister Realismus.
Sozialistische Bildungspolitik
Im Bereich der Bildung wird es durch die verfehlte
sozialistische Bildungspolitik zu einer immer tieferen
Spaltung der Gesellschaft kommen. Eltern, die es sich
leisten können, schicken ihre Kinder immer häufiger auf
hochwertige Privatschulen. Die öffentlichen Schulen
werden – auch dadurch – schlechter
und schlechter.
Der Anteil von Migrantenkindern ohne ambitionierte Eltern
(dafür gibt es das schreckliche Wort „bildungsfern“) und
von Kindern aus Prekariatsfamilien (auch hier wird mit
Bildungsferne stigmatisiert) wird in diesen Schulen immer
mehr steigen und schließlich weit über der
Zweidrittel-Marke liegen. Dadurch werden
Anspruch und Qualität dauerhaft abgesenkt. Schon jetzt
dominieren gewalttätige Gangs mit Migrationshintergrund
die Realität an vielen weiterführenden Schulen.
So wird der wichtigste Rohstoff des Landes, Klugheit,
kognitive und soziale Intelligenz, verschleudert und
einer linken Ideologie geopfert, obwohl er natürlich
auch in vielen Migranten- und Arbeiterkindern zu wecken
wäre. Eine verfehlte und letztlich einfach dumme
Bildungs-, Migrations- und
Sozialpolitik, die Bequemlichkeit und Leistungsunlust
fördert, hat schon lange die Oberhand gewonnen.
Durchschnittlichkeit ist das neue Ideal. Anstrengungslos
Ziele zu erreichen, wie Abitur und Bachelor, ist
heutzutage an vielen Schulen und Hochschulen möglich.
Die kontinuierliche Herabsenkung der Bildungsstandards
führt zu immer schlechteren Leistungen, dumpfem Wohlgefühl
bei Durchschnittlichkeit und der Herrschaft der Mediokren.
Selbstermächtigung an der Basis
Selbstbildung und Selbstermächtigung bleiben als Wege
für diejenigen übrig, die dessen mächtig sind. Dazu
braucht es geistige Klarheit und Selbstdisziplin. So
war es schon immer. Nicht umsonst standen die meisten
der antiken griechischen Philosophen dem übermäßig
dekadenten Leben ihrer Zeitgenossen abgewandt gegenüber.
Mittelmäßigkeit und Leistungsunlust darf nicht länger
das Ideal der Gesellschaft insgesamt und Bildungspolitik
im Besonderen sein. Mittelmaß erzeugt noch mehr Mittelmaß
und damit auf Dauer eine Spirale nach unten, weil die
Exzellenz immer mehr fehlt oder sich bis zu
Unkenntlichkeit absenkt. Es braucht mutige
Bildungsinitiativen vor Ort, auch von und mit
Migranteneltern. Der Bildungskanon muss neu definiert
werden mit Zielrichtung nach oben und zu mehr Anspruch
und Schwierigkeit.
Prof. Dr. Michael Klein studierte von 1973 bis
1980 Psychologie an der Universität Trier und an der
Georgetown University in Washington, D.C. Im Jahr 1980
erhielt sein Diplom in Psychologie an der Universität
Trier. Dort promovierte er auch zum Dr. rer. nat. mit
der Dissertation "Klassifikation von Alkoholikern durch
Persönlichkeits- und Suchtmerkmale". Von
1980 bis 1983 war er Klinischer Psychologe an der
Fachklinik Daun/Eifel in Darscheid und danach bis 1991
Leitender Psychologe an der Fachklinik Thommener Höhe
ebenfalls in Darscheid. Anschließend war Klein bis 1994
Leitender Psychologe an der Fachklinik Altburg in
Schalkenmehren. Im Jahr 1994 wurde er Professor für
Klinische und Sozialpsychologie an der „Katholischen
Fachhochschule Nordrhein-Westfalen“ (KFH NW), Abteilung
Köln. Die Hochschule heißt heute Katholische Hochschule
Nordrhein-Westfalen (KatHO NRW)[2]. Seit 1999
ist Klein Leiter des Forschungsschwerpunktes Sucht und
seit März 2005 Leiter der Kompetenzplattform Suchtforschung
an der KatHO NRW. Diese Plattform wurde 2009 in ein Institut
umgewandelt, das Deutsche Institut für Sucht- und
Präventionsforschung (DISuP). Michael Klein ist Mitherausgeber
der Fachzeitschrift "Suchttherapie". (Wikipedia 2026-03-10)
Zuvor veröffentlicht in
Der Sandwirt, mit
freundlicher Genehmigung von Michael Klein übernommen.
Joana Cotar hat das mit Abstand
wichtigste Buch des Jahrzehnts
geschrieben. Es macht Hoffnung, dass es
von Tag 1 an auf Platz 3 der
Spiegel-Bestsellerliste
landete, hoffentlich noch klettern und sehr lange
dort bleiben wird. Im Grunde sollte es jeder Bürger
gelesen haben. Man weiß danach, wo wir gelandet sind,
macht sich keine Illusionen oder falschen Hoffnungen
mehr und erkennt, dass man selbst handeln muss, um
der Gefahr, dass aus einem bisher weichen ein
harter Totalitarismus wird, zu entkommen.
Cotar verkündet keine Insider-Geheimnisse. Fast alles,
was sie beschreibt, ist schon veröffentlicht worden,
aber schnell aus dem öffentlichen Bewusstsein wieder
entschwunden.
Cotars Verdienst ist es, den leisen, aber hemmungslosen
Demokratieabbau ohne Skandalisieren zu beschreiben und den
Leser immer wieder aufzufordern, sich selbst ein Bild
zu machen, statt ihm zu sagen, wie er was zu finden hat.
Sie präsentiert die Fakten, die durch ihre Zurückhaltung
in der Kommentierung ihre volle Wirkung entfalten.
Ich habe, als ich 1990 Mitglied des Hohen Hauses wurde,
noch wirkliche Parlamentarier erlebt, die wussten, dass
sie die Regierung zu kontrollieren hatten, selbst wenn
sie der Regierungskoalition angehörten, die
Parlamentsgeschichte aus dem Effeff kannten und niemals
akzeptiert hätten, lediglich Vorlagen aus dem Kanzleramt
abzustimmen. 1990–1994 gab es Willy Brandt, Herbert Wehner
und Otto Schily, heute gibt es Lars Klingbeil, Saskia Esken
und Michael Miersch. Welche Fallhöhe!
Damals gelang es unserer kleinen Parlamentariergruppe
Bündnis 90/Grüne trotz zahlreicher Hürden, Kollegen aus
anderen Fraktionen zu gewinnen, damit sie ihre Stimme für
die Öffnung der Stasiakten gaben, die vom Bundestag
durchgesetzt wurde, obwohl die Regierung das nicht wollte.
Heute absolut undenkbar. Zwar setzten die Veränderungen, die
zum heutigen Zustand führten, schon vor der Regierungszeit
von Merkel ein, nahmen aber mit Merkel immer rasanter werdende
Fahrt auf.
Als sich die erste Regierung Merkel bildete, waren sich
Union und SPD so fremd, dass man sich gemeinsames Regieren
schwer vorstellen konnte. Also wurde der Koalitionsausschuss
ins Leben gerufen und beschlossen, dass im Bundestag nur noch
Vorlagen aus dem Kanzleramt abgestimmt werden sollten. Das
war eine handstreichartige Entmachtung des Parlaments, die
aber von der Öffentlichkeit unbemerkt blieb, weil die Medien
sie nicht thematisierten. Als ich damals darauf hinwies, dass
vor unseren Augen aus dem Bundestag eine Volkskammer gemacht
wurde, hat man mich zur Idiotin erklärt.
Um diejenigen zu besänftigen, die das kritisch sahen, wurde
die Zahl der Parlamentarischen Staatssekretäre, der
Regierungsbeauftragten, der Fraktionspöstchen und für den
Rest der Truppe die Zahl der Reisen stark erhöht. Am Rande
bekam ich mit, dass sich eine Art interfraktionelle
Parlamentariergruppe bildete, die sich vornahm, möglichst
viele Länder zu bereisen.
Nach und nach vergaßen die Bundestagsabgeordneten ihre
eigentliche Aufgabe und widmeten sich den ihnen gebotenen
Privilegien. Die Diäten steigen inzwischen automatisch von
Jahr zu Jahr, haben inzwischen 11.833,47 € erreicht und
sollen in dieser Woche wieder um 600 € steigen. Die
steuerfreie Kostenpauschale obendrauf beträgt
5.467,27 €, die Kosten für Wahlkreisbüro und Unterkunft
decken soll. Außerdem verfügt ein einfacher Abgeordneter über
28.696,00 € pro Monat, um Mitarbeiter zu bezahlen. Weder
die Kosten- noch die Mitarbeiterpauschale werden kontrolliert.
Auch die Abgeordneten der AfD lernten schnell, wie es geht.
Einer kaufte sich sofort eine Kaffeemaschine für 1.000 €, die
er nach den vier Jahren mit nach Hause nahm. Das zeigt, wie
schnell das entstandene System korrumpiert.
Leistung für das viele Geld wird von den Hinterbänklern nicht
verlangt. Cotar bringt Beispiele, dass Abgeordnete, die in
vier Jahren keine Rede gehalten haben, trotzdem wieder auf
die Parteiliste für den nächsten Bundestag gelangten. Solche
Abgeordneten sind mir bis 2005, als ich aus dem Bundestag
ausschied, nicht begegnet.
Cotar listet auch auf, welchen steuerfinanzierten Luxus sich
die Regierung leistet.
Als Angela Merkel seinerzeit überzeugt wurde, ihr Aussehen
zu optimieren, beschloss sie, dass ihr Frisur und
Make-up bezahlt werden müssten. Daran hält sie auch als
Ex-Kanzlerin fest. Innerhalb von zwei Jahren nach
ihrem Ausscheiden wurden ihr rund 55.000 € dafür zur
Verfügung gestellt. Das ist vergleichsweise bescheiden.
Frau Annalena Baerbocks Visagistin kostete allein im Jahr
2022 136.500 €. Dazu kommen, eine
Ampel-Erfindung, persönliche Fotografen, wie
für Robert Habeck und Baerbock. Das hat die Regierung Merz
gern übernommen. Sowohl die Visagisten als auch die
Fotografen. Außenminister Wadephul, der darauf bestand,
dass in jeder deutschen Botschaft ein Foto von ihm hängen
soll, suchte kürzlich ein Videoteam zur Erstellung
„qualitativ hochwertiger“ Foto- und Videodienstleistungen,
so wie sein Amtskollege Finanzminister Klingbeil, der dafür
rund 600.000 € ausgeben möchte. In der Opposition
hatte die Union die Visagisten- und
Fotografensucht der Ampel noch scharf kritisiert und wollte
sie abschaffen. In Zeiten angeblich knapper Kassen trotz
hoher und höchster Steuereinnahmen sollen alle sparen. Nur
die Regierung spart an sich selbst nicht.
Trotz angeblichen Bürokratieabbaus werden immer neue Posten
geschaffen. Nicht nur die Ministerien, auch der Bundestag
bläht sich immer mehr auf. Cotar liefert all die Zahlen
dazu, die man sich sonst mühsam zusammensuchen muss. Ein
Beispiel?
Das Bundeskanzleramt ist schon jetzt das größte
Regierungsgebäude der Welt. Trotzdem soll es von 25.000
auf 50.000 Quadratmeter, inklusive Hubschrauberlandeplatz,
erweitert werden, damit man vom BER sich nicht per Auto
durch die Stadt quälen muss. Kostenvoranschlag: 45 Millionen,
Stand 2025: 777 Millionen.
Die an den Feudaladel erinnernde Verschwendungssucht ist
aber nur eine Seite der Medaille.
Hinter dem Rücken der Bürger hat die Politik inzwischen ein
System aufgebaut, das den Wähler vollkommen entmündigt.
Es ist Cotars größtes Verdienst, das für alle transparent
gemacht zu haben.
Ausgerechnet
die EU-Kommission schwingt sich dazu auf, dafür zu
sorgen, dass die öffentliche Debatte in Europa
„offen und fair“ bleibt? Über das Europäische
Zentrum für „demokratische Resilienz“ werden
demnächst regierungsnahe NGOs unterstützt, um
regierungskritische Stimmen zu unterdrücken.
Am 24. Februar teilte die EU-Kommission mit,
dass das neue „Europäische Zentrum für demokratische
Resilienz“ (European Centre for Democratic Resilience,
ECDR) ab sofort seine Arbeit aufnimmt. Es soll als
Anlaufstelle für den Austausch zwischen
EU-Institutionen,
Mitgliedstaaten und der „Zivilgesellschaft“ fungieren,
um „starke und widerstandsfähige Demokratien“ in der
gesamten EU zu fördern. Zum Startschuss des neuen
Zentrums sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von
der Leyen: „In einer Welt, in der Informationen
zunehmend als Waffe eingesetzt werden, um unsere
Demokratien zu untergraben, handeln wir. Mit dem
Europäischen Zentrum für demokratische Resilienz
werden wir unsere kollektive Fähigkeit stärken, gegen
ausländische Informationsmanipulation und Desinformation
vorzugehen. Dies wird unsere Resilienz stärken, dafür
sorgen, dass die öffentliche Debatte in Europa offen
und fair bleibt, und die Bürgerinnen und Bürger
befähigen, am demokratischen Leben teilzunehmen.“
Ausgerechnet die EU-Kommission schwingt sich dazu
auf, dafür zu sorgen, dass die öffentliche Debatte
in Europa „offen und fair“ bleibt? Angesichts ihrer
Zensurbestrebungen etwa über den
Digital Services Act
klingt das wie ein schlechter Scherz. Doch sie knüpft
damit nahtlos an den „Europäischen Schutzschild für
die Demokratie“ an, den sie bereits im vergangenen
November vorgestellt hat (achgut
berichtete)
und zu dem das neue Zentrum nun als ein
„Kernbestandteil“ gehören soll. Vorgeblich geht es
der EU-Kommission darum, Einflussnahme aus
dem Ausland sowie „Desinformation“ insbesondere vor
Wahlen zu verhindern. Dazu sollen etwa „gut
koordinierte Konzepte für Frühwarnungen und Stärkung
der Krisenreaktionsfähigkeit“ entwickelt werden.
In Wahrheit baut sie jedoch ein europaweites Netzwerk
sogenannter „Faktenchecker“ auf, die über Meldestellen
unliebsame Meinungen im Internet entfernen lassen
können, ohne dass die Kommission selbst einen Finger
krümmen muss.
Der Auswärtige Dienst (EAD) soll ein
„Schnellwarnsystem“ verwalten
Mit anderen Worten: Regierungsnahe NGOs werden von
der EU-Kommission darin unterstützt,
regierungskritische Stimmen zu unterdrücken. Dabei
spielen selbstverständlich nicht zuletzt großzügige
finanzielle Zuwendungen eine Rolle. Auch Denkfabriken,
Forscher, Hochschulen und Medienorganisationen will
das neue EU-Zentrum zusammenbringen. Außerdem sollen
ausgewählte EU-Bürger über zwei „Bürgerforen“
einbezogen werden, die die EU-Kommission zum Thema
„Vorsorge und Aufbau demokratischer Resilienz“
organisieren will. Die Gründung des „Europäischen
Zentrums für demokratische Resilienz“ stellt laut
Kommission einen weiteren Schritt dar, um die
„Integrität der öffentlichen Debatte“ zu schützen
und das „Vertrauen in die demokratischen Systeme
Europas“ zu stärken. Dabei soll der Auswärtige Dienst
(EAD) ein „Schnellwarnsystem“ verwalten. Auf der
eigenen
Website
des Europäischen Zentrums für demokratische Resilienz
findet sich zudem der Hinweis, dass nicht nur eine
Beteiligung der EU-Einrichtungen und der
EU-Mitgliedstaaten vorgesehen ist,
sondern auch die EU-Kandidatenländer, potenzielle
Kandidatenländer und weitere „unabhängige
Interessenträger“ miteinbezogen werden sollen.
Einen Strich durch die schönen Zensur-Pläne
der EU-Kommission könnte allerdings noch die
US-Regierung machen. So
vermeldete
die Nachrichtenagentur Reuters vor wenigen Tagen,
dass das US-Außenministerium derzeit ein
Online-Portal entwickelt, über das
EU-Bürger Inhalte einsehen können, die in der
EU entfernt worden sind. Die Webseite wird unter
„freedom.gov“
gehostet, und die Aktivitäten der Nutzer sollen
darauf nicht verfolgt werden. Ein Sprecher des
Außenministeriums sagte gegenüber Reuters, die
US-Regierung habe kein speziell auf
Europa ausgerichtetes Programm zur Umgehung von
Zensur entwickelt. Digitale Freiheit stelle jedoch
eine Priorität für das Außenministerium dar und dazu
gehöre auch die Verbreitung von Technologien zum
Schutz der Privatsphäre und zur Umgehung von Zensur.
Gut möglich, dass die Diskussion um Klarnamenpflicht
im Internet, für die sich etwa Bundeskanzler Merz
derzeit vehement
stark macht,
durch die Initiative des
US-Außenministeriums
ebenfalls ins Leere laufen wird. Dann könnte es auch
langfristig noch ein freies Internet geben.
Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u. a.
als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft).
Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.
Mit freundlicher Genehmigung von Martina Binnig übernommen aus
Achgut.com.
Kürzlich
beklagte US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr.
die Verfolgung von Ärzten in Deutschland, die sich
gegen Corona-Maßnahmen und für ihre Patienten
engagierten. In einer Antwort bestritt die deutsche
Gesundheitsministerin Nina Warken (Foto), dass es
eine solche Verfolgung gegeben hätte. Eine zu einer
Haftstrafe verurteilte Ärztin hatte ihr daraufhin
geantwortet.
Der amerikanische Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr.
ermahnte Anfang dieses Jahres seine deutsche Amtskollegin
Nina Warken in Aufsehen erregender Weise, die Autonomie
deutscher Ärzte und Patienten zu achten. In einem
Video
sagte er, er habe erfahren, dass „mehr als 1.000 deutsche
Ärzte und Tausende ihrer Patienten“ derzeit strafrechtlich
verfolgt und bestraft würden, weil sie während der
Corona-Pandemie Ausnahmen vom Tragen
von Masken und von Impfungen gegen Covid-19 gewährt hätten.
„Die Berichte aus Deutschland zeigen, dass die Regierung
die Autonomie der Patienten beiseite schiebt und die
Möglichkeiten der Menschen einschränkt, bei medizinischen
Entscheidungen nach ihren eigenen Überzeugungen zu handeln.“
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
antwortete
auf der Seite ihres Ministeriums wie folgt:
„Die Einlassungen des US-amerikanischen
Gesundheitsministers entbehren jeglicher Grundlage,
sie sind faktisch falsch und zurückzuweisen. Das
erläutere ich ihm gerne auch persönlich.
In Deutschland gilt grundsätzlich die
verfassungsrechtlich geschützte ärztliche
Therapiefreiheit. Ärztinnen und Ärzte entscheiden
selbstständig und eigenverantwortlich über die
Behandlung von Patientinnen und Patienten. Der
Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung
basiert auf nachgewiesener wissenschaftlicher Evidenz
und wird nicht von der Politik festgelegt. Ebenso
sind Patientinnen und Patienten frei in ihrer
Entscheidung, welche Therapie sie in Anspruch nehmen.
Während der Corona-Pandemie gab es zu keiner Zeit
eine Verpflichtung der Ärzteschaft, Impfungen gegen
COVID-19 durchzuführen. Wer aus medizinischen,
ethischen oder persönlichen Gründen keine Impfungen
anbieten wollte, machte sich weder strafbar, noch
mussten Sanktionen befürchtet werden. Es gab kein Berufsverbot oder Geldstrafe, wenn nicht geimpft wurde.
Strafrechtliche Verfolgung gab es ausschließlich
in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung, etwa bei
der Ausstellung falscher Impfpässe oder unechter
Maskenatteste.“
Frau Warken nimmt es dabei mit der Wirklichkeit nicht
so genau. Angezeigt wurden Kollegen bezüglich
Masken- oder Impfatteste wegen Ausstellung
falscher Gesundheitszeugnisse, nicht wegen
Urkundenfälschung. Auch wurden selbstverständlich
viele Ärzte und Patienten angeklagt und verurteilt
nur deswegen, weil sie solche Atteste nach ihrem
besten Wissen und Gewissen ausgestellt hatten oder
sie verwendeten. Das ist nichts anderes als das,
was Kennedy anmahnt: Die Regierung schiebt die
Autonomie der Patienten beiseite und schränkt die
Möglichkeiten der Menschen ein, bei medizinischen
Entscheidungen nach ihren eigenen Überzeugungen zu
handeln. Ein Armutszeugnis für eine rechtsstaatliche
Demokratie.
Wie die Nicht-Verfolgung kritischer Ärzte konkret
aussieht, das beschreibt ein Offener Brief von einer
am schlimmsten betroffenen Kollegin, Dr. med. Bianca
Witzschel, an Frau Warken. Sie wurde zu einer
Haftstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt,
nur deshalb, weil sie ihre Patienten nach bestem Wissen
und Gewissen vor dem willkürlichen und gefährlichen
Masken- und Impfwahn schützen wollte. Sie sitzt
derzeit im Gefängnis und straft damit Nina Warken
Lügen.
„Meine Sicht Ihrer Antwort an Robert Kennedy jr.“
Offener Brief von Dr. med. Bianca Sabine Witzschel
an Nina Warken, MdB, Bundesministerin für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Gesundheitsministerin Warken,
ich darf mich kurz vorstellen: Ich bin Dr. med.
Bianca Sabine Witzschel, Fachärztin für Pharmakologie
und Toxikologie und Fachärztin für Allgemeinmedizin
und ich habe zum Thema Nachweis von Primidon in Blut
und Speichel promoviert. Ich muss diese Woche für 1
Jahr und 4,5 Monate (meine Strafe: 2 Jahre und 8
Monate, wovon ich bereits 476 Tage in U-Haft war) in
die JVA Chemnitz.
Mit Interesse, da es mich ja persönlich betrifft, habe
ich sowohl das Schreiben des amerikanischen
Gesundheitsministers Robert Kennedy jr. als auch
Ihr Antwortschreiben darauf gelesen. Vielleicht
wissen Sie es nicht, und deswegen ist es mir ein
Bedürfnis, Sie davon in Kenntnis zu setzen, aus
welchen Gründen ich verurteilt wurde.
Ich habe in den Jahren 2020 und 2021 Maskenatteste,
PCR-Test-Unfähigkeitsbescheinigungen und
Impfunfähigkeitsbescheinigungen für Menschen
ausgestellt, die alle – jeder
persönlich – bei mir waren.
Jeder hat einen kompletten Anamnesebogen ausgefüllt
(für Kinder deren Eltern) und unterschrieben, ich
habe diesen im persönlichen Gespräch zum Teil noch
ergänzt und die Patienten beraten. Danach erfolgte
für/von jedem eine umfangreiche
Bioresonanz-Analyse, und im
weiteren Gespräch kam es zur Klärung des
AttestInhaltes und dessen/deren Übergabe.
Zum 1. Februar 2022 wurde meine Approbation ruhend
gestellt und ein Jahr später, am 28. Februar 2023
früh 6.00 Uhr, – zum 5. Mal in der
Corona-Zeit – erfolgte ein sehr
unsanftes Wecken durch viele Bedienstete mit
erneuter (die 5.)
Haus-/Grundstücks-Durchsuchung.
Am 28.02.2023 wurde ich sofort verhaftet, einem
Haftrichter zugeführt und später in die JVA Chemnitz
gefahren. Im November 2023 begannen geplante 40
Verhandlungen im Hochsicherheitstrakt in Dresden.
Auf den Fahrten zwischen der JVA Chemnitz und dem
Hochsicherheits-Gerichtsgebäude
in Dresden, Hammerweg wurden mir Hand- und Fußfesseln
angelegt. Im Hochsicherheitstrakt wurde ich mit
Handschellen und gekettet an einen mich führenden
Bediensteten von A nach B bewegt und erst an meinem
Stuhl im Gerichtssaal zwischen meinen beiden
Verteidigern von den Handschellen befreit. Ich saß
476 Tage in Untersuchungshaft. Nach dem Urteilsspruch
am 17.06.2024 durfte ich zunächst – mit massiven
Auflagen – nach Hause.
Meine Revision vor dem Bundesverfassungsgericht
wurde im August 2025 abgelehnt. Am 22.01.2026
erhielt ich von der Staatsanwaltschaft Dresden die
Aufforderung zum Haftantritt in der JVA Chemnitz
innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang, sodass
ich nun in dieser Woche meine Haftstrafe antreten
muss. Mir drohen auch weitere Verurteilungen, da
noch Gerichtsverfahren mit gleichen Vorwürfen
anhängig sind.
Neben der Tatsache, dass ich die oben genannten
Bescheinigungen ausgestellt habe, wurde mir unterstellt,
rechtsradikal zu sein, und nachdem bei einer
Hausdurchsuchung noch eine (lt. Gutachten nicht
funktionstüchtige) Taschenlampe gefunden wurde, die man
in Notfällen auch als Teaser benutzen könnte, wurde
mir sogar unerlaubter Waffenbesitz vorgeworfen.
Insbesondere das Framing, anders kann ich es nicht
nennen, ich sei rechtsradikaler Reichsbürger, zog
sich durch die gesamte Verhandlung und diente
scheinbar nur dazu, mich zu diskreditieren. Aber
dies schreibe ich Ihnen nur informationshalber. Ich
möchte auf die Atteste, die ich ausgestellt habe,
zurückkommen. In meiner beruflichen Tätigkeit konnte
ich mir Wissen aneignen, welches mich dazu befähigt,
selbstbestimmt zu denken.
FFP2 Masken sind nicht geeignet – und dafür können
Sie sehr gern jedes x-beliebige Datenblatt, welches
uch schon vor Corona erstellt wurde, zurate
ziehen –, Viren abzuwehren und bieten auch
keinen Schutz vor gegenseitiger Ansteckung.
Im Gegenteil, da sie als Staubschutz gedacht sind,
sind sie sehr luftundurchlässig. FFP2 Masken sind
keine medizinischen Produkte und unterlagen auch
keinen entsprechenden Prüfungen.
Es handelt sich um sogenannte Staubmasken, deren
Tragen nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist:
Das Tragen der Maske führt zu:
Rückatmung, dadurch erhöhten CO2-Gehalt im Blut,
was bei jedem Menschen, ob krank, gesund, jung
oder alt, zu einer Azidose führt, die sich in
erster Linie im Gehirn bemerkbar macht.
Durch die Feuchtigkeit und das warme Milieu unter den
Masken sind die Mundschleimhäute extrem gefährdet,
was zu Infektionen der Atemwege und zu Dermatosen
führt.
Für Brillenträger besteht eine zusätzliche Gefahr
durch das Beschlagen der Brillengläser, wodurch
neben den o.g. Konzentrationsschwierigkeiten
zusätzliche Unfallgefahren eintreten.
Auch psychische Belastungen sind nicht außer Acht
zu lassen, weil viele Menschen gegen ihren Willen
gezwungen wurden, Masken zu tragen.
Bei Kleinkindern entstand durch die Tatsache, dass
sie, wenn die Mutter eine Maske trug, nicht mehr
die Möglichkeit hatten, sich an der Mimik der
Mutter zu orientieren. Das war für Mutter und
Kind zusätzlich belastend und der Gesamtentwicklung
des Kindes keinesfalls dienlich.
Jeder dieser oben genannten Punkte ist, meiner
Meinung als Ärztin nach, eine Indikation für das
Erstellen eines Masken-Attestes, auch bei
vermeintlich gesunden Personen, um gesundheitliche
Beeinträchtigungen bzw. Schäden zu vermeiden.
Die Bescheinigungen, die SARS-CoV-2-Testungen
nur über Speichel zu erlauben, sind genauso
rechtmäßig, da eine Testung von Speichel die
gleichen Ergebnisse bringt und damit auch
verhindert wird, dass Verletzungen durch die
Teststäbchen entstehen können.
Zu guter Letzt, die Impfunfähigkeitsbescheinigungen,
die ich ausstellte, haben sicher sehr viele Menschen
vor den inzwischen bereits nachgewiesenen
Nebenwirkungen der nicht ausreichend getesteten
Injektionen („Impfungen“) bewahrt.
Auch dies galt gleichermaßen für kranke und gesunde
Menschen.
Mir wurde auch vorgeworfen, dass ich mir durch diese
Bescheinigungen Geld erschlichen hätte; Patienten,
die zu mir kamen, in Massen abgefertigt hätte; ja
sogar die Bescheinigungen vorher zu Hause ausgestellt
zu haben.
Neben der Tatsache, dass ich diese behaupteten
überhöhten Honorare nicht angenommen habe, kann ich
nicht verstehen, was daran ungesetzlich ist, wenn
ich in Ermangelung einer Sprechstundenhilfe
Bescheinigungen selbst und zuvor in meiner Praxis
am Computer ausdrucke. Mir lagen ja entsprechende
Anmeldungen vor, und ich habe diese Schriftstücke
erst nach dem o.g. Procedere dem Patienten persönlich
übergeben.
Dass ich die Patienten mit einem
Bio-Resonanzgerät getestet habe, ist
ebenfalls schwer zu bemängeln, da für derartige
Atteste gar keine Untersuchungen, geschweige
bestimmte Methoden, vorgeschrieben/verlangt werden.
Ich habe keine Gesundheitszeugnisse ausgestellt.
Bio-Resonanzgeräte sind bei
Alternativen Ärzten eine gängige und gut geeignete
Untersuchungsmethode und sicher viel aussagefähiger
als die – wenn überhaupt er folgt –
sogenannten Untersuchungen (um Gefahren vorzubeugen),
die Ärzte in den Impfzentren durchgeführt haben.
Ich habe als Ärztin immer im Sinne meiner Patienten
gehandelt und entschieden, denn ich habe einen Eid
geleistet, an den ich mich halte. Zur Sicherheit
hier der Wortlaut:
Genfer Ärztegelöbnis
Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich
feierlich:
Mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu
stellen;
die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patienten
zu meinem obersten Anliegen zu machen;
die Autonomie und die Würde meiner Patienten zu
respektieren;
die Geheimnisse, die mir anvertraut werden, auch
über den Tod des Patienten hinaus zu wahren;
mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln die
Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen
Berufes aufrechtzuerhalten;
meinen Lehrern, Kollegen und Schülern die ihnen
gebührende Achtung und Dankbarkeit zu erweisen;
medizinisches Wissen zum Wohle des Patienten und
zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung
einzusetzen;
nicht zuzulassen, dass Erwägungen von Alter,
Krankheit oder Behinderung, Glauben, ethnischer
Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit,
politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller
Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher
anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und
meinen Patienten treten;
größtmöglichen Respekt vor menschlichem Leben
zu wahren;
meine ärztliche Tätigkeit nicht zur Verletzung
der Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten
zu missbrauchen, auch nicht unter Bedrohung;
Dies gelobe ich feierlich, frei und auf meine Ehre.
Der zentrale Grundsatz der medizinischen Ethik
lautet: Primum non nocere – zuerst einmal
nicht schaden!
Sehr geehrte Frau Warken,
ich bin in der DDR aufgewachsen und habe ein
Unrechtsregime kennengelernt. Es schmerzt mich
unendlich, dass ich mich im Augenblick so fühle,
als würde die Bundesrepublik Deutschland den
gleichen Weg gehen, wie die DDR. Eines möchte
ich Ihnen jedoch sagen, wir Ossis haben nicht
vergessen, wie wichtig es ist, zu seiner Meinung
zu stehen und diese auch zu vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Bianca Sabine Witzschel
Dr. med. Gunter Frank, geb. 1963 in
Buchen im Odenwald, ist niedergelassener
Allgemeinarzt in Heidelberg und Dozent an der
Business School St. Gallen. Er ist Autor mehrerer
erfolgreicher Bücher wie: Unternehmensressource
Gesundheit, Lizenz zum Essen, Die
Mañana-Kompetenz,
Schlechte Medizin oder zuletzt Karotten lieben
Butter. Er engagiert sich in Fachgesellschaften
und publizistisch für eine Medizin, die abseits
von Ideologien und Wissenschaftsmissbrauch das
Wesentliche nicht aus den Augen verliert, den
relevanten Nutzen für den Patienten.
[Kleinere redaktionelle Korrekturen. Red.]
Zuvor erschienen in
Achgut.com,
mit freundlicher Genehmigung von Gunter Frank übernommen.
Feinbildpflege im ÖRR Gute Deutsche wählen CDU, SPD, Grüne, sie informieren sich bei ARD, ZDF, Deutschlandradio
Norbert Bolz
(Audio, 5 min. | Kopie | Text)
Unsere fshh-Treffen finden zurzeit als
Videokonferenz jeweils montags ab 18:00
Uhr statt. Wenn Sie an einer Teilnahme
interessiert sind, dann bitten wir Sie,
mit uns per
Telefon: +49-40-724-4650
Mobil : +49-176-4337-0362
Zur Zeit gibt es in Hamburg im
TIDE.radio
säkulare Radiosendungen weltweit als Livestream
zu hören oder über:
UKW: 96,0 MHz,
DAB+: Kanal 11C,
Digitales Kabel: Vodafone auf 122 MHz, willy.tel / wilhelm.tel auf 666 MHz,
Analoges Kabel: willy.tel & wilhelm.tel auf 95,45 MHz.
Sie können die Sendung „Die fröhlichen Gottlosen“ meist jeden
2. Montag im Monat um 20:00 Uhr hören, sie
ist 7 Tage zum Nachhören auf
TIDE.radio
zu finden.
Hier zur Seite der Fröhlichen Gottlosen, auf der
Sie auch ALLE bisherigen Sendungen zum Nachhören verlinkt finden:
Willkommen beim Verein Freie Säkulare Humanisten Hamburg!
Der Verein Freie Säkulare Humanisten Hamburg – fshh –
dient dem freien Meinungsaustausch säkularer Humanisten. Er pflegt eine kritische
Rationalität aufbauend auf den Erkenntnissen der
Naturwissenschaften und anderer evidenzbasierter Wissenschaften.
Es gibt keinerlei ideologische Meinungs- oder Sprachregelungen,
und es gibt auch keine politischen Vorgaben, solange nur die Prinzipien und
Gesetze eines demokratischen Rechtsstaats und die Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte anerkannt werden.
Der Verein tritt insbesondere ein:
für Aufklärung und Vernunft und gegen Dogmatismus und Ideologie,
für Meinungsfreiheit und gegen Sprachregelung und Zensur,
gegen gesellschaftliche Diffamierung und Ausgrenzung von Mitmenschen,
für Mitarbeit in gesellschaftlichen und staatlichen Gremien,
für Unterstützung von Initiativen und Aktionen säkular-humanistischer Organisationen.
Der Verein Freie Säkulare Humanisten Hamburg – fshh – wurde im Mai 2020 gegründet.
Hier die sieben Punkte der Satzung:
Hauptzweck des Vereins ist der Meinungsaustausch freier säkularer Humanisten.
Grundlage aller Diskussionen sind Realismus und Humanismus, Naturwissenschaften und
sonstige evidenzbasierte Wissenschaften. Auch über Themen außerhalb dieses Rahmens
wird diskutiert oder spekuliert – in dem Sinne,
wie Bertrand Russell Philosophie versteht*.
Voraussetzung einer Mitgliedschaft ist die Anerkennung und Achtung der Prinzipien und
Gesetze eines demokratischen Rechtsstaats sowie die Anerkennung und Achtung der
Menschenrechte.
Jedes Mitglied achtet die anderen Mitglieder als Mitmenschen, welche Meinung sie auch
immer vertreten. Es gibt also keine Meinungs- oder Sprachregelungen, und es gibt auch
keine politischen Vorgaben – kein Mensch wird ausgeschlossen.
Jeder ist herzlich willkommen, solange er die in Punkt 1. bis 3. genannten
Leitlinien anerkennt.
Die Mitgliedschaft wird formlos beim Vorstand beantragt, ebenso der Austritt. Der
Vorstand kann ohne Anspruch auf Begründung Mitglieder aufnehmen oder ausschließen.
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Fällt ein Vorstandsmitglied aus
(Rücktritt, Tod), so bestimmt der verbleibende Vorstand einen Nachfolger aus den
Mitgliedern. Die Mitglieder beraten gemeinsam über die Belange des Vereins. Wird keine
Einigung erzielt, so entscheidet der Vorstand.
Ganz im Sinne einer
Offenen Gesellschaft
(Kopie 1,
Kopie 2)
verlinken die Freien Säkularen Humanisten Hamburg auch
auf Webseiten, deren Inhalte nicht zwangsläufig die Meinung
des fshh-Vorstands widerspiegeln.
Die Freien Säkularen Humanisten Hamburg übernehmen keine
Haftung für verlinkte Webseiten.
Bei Fragen zu diesen Webseiten wenden Sie sich bitte an den
.
fshh-Mailingliste
Über unsere Mailinglisten machen wir gelegentlich
auf neue Beiträge oder spezielle Termine aufmerksam.
Sie können eine der beiden E-Mail-Vorlagen benutzen,
um sich für oder von Mailinglisten an- oder abzumelden
(bitte nicht
Betreff | Subject ändern!):