fshh

Dreiecksklammern

Freie Säkulare Humanisten
Hamburg


Meldungen Termine  Links  Bücher  Radio  Kirchenaustritt Kommentare Über uns  Impressum  Satzung  Datenschutz  Intern

Klick den Lauftext !

„Vorreiter internationaler Klimapsychose!“ (Bundesregierung, Sandwirt)

AKTUELLE MELDUNGEN


2026-04-18 13:00

Humanisten: Achtung!

Spitzenpolitiker als Feinde der Meinungsfreiheit

Geschmacklose, geschichtsvergessene, despotische Politiker in der Europäischen Union und Deutschland

Roman Zeller (Weltwoche) interviewt Joachim Steinhöfel

EU-Hexe

Was passiert, wenn der Staat seine Bürger nicht mehr vor Übergriffen schützt, sondern selbst zum Angreifer wird? Am 19. Mai erscheint ein neues Buch des Spiegel-Nummer-1-Bestsellerautors („Die digitale Bevormundung“) Joachim Steinhöfel: „Der Staat gegen Steinhöfel: Wie der Staat das Recht beugt, die Meinungsfreiheit attackiert – und warum Sie der Nächste sind“.


Weiter finder man auf der Verlagsseite DEUTSCHER WIRTSCHAFSBUCH VERLAG zur Ankündigung des Buches folgenden Text:

Joachim Steinhöfel, Deutschlands profiliertester Kämpfer für die Meinungsfreiheit, dokumentiert eine beängstigende Entwicklung: Den systematischen Feldzug staatlicher Institutionen gegen die Freiheit des Wortes. Allein im Jahr 2024 führte Steinhöfel 16(!) Prozesse gegen die Bundesregierung – und hat sie alle gewonnen. Anhand dieser Verfahren gegen Ministerien, Behörden und Auseinandersetzungen mit dem BKA zeigt er, dass es sich um verfassungswidrige Eingriffe des Staates gegen eines unserer wichtigsten Grundrechte handelt. Der Grund: die wachsende Angst der Mächtigen vor einer Machtkritik, die sie nicht mehr kontrollieren können.

Die Anatomie der Repression

Vom Bundesamt für Justiz bis hin zu Regierungssprechern, die Bürger öffentlich diffamieren: Der Staat nutzt seine Ressourcen als Waffe gegen seine Bürger. Steinhöfel demaskiert den „staat­lich-in­du­stri­ellen Zen­sur­kom­plex“ – ein toxisches Netzwerk aus Ministerien und finanzierten NGOs, die unter dem Deckmantel der „Zivilgesellschaft“ das erledigen, was dem Staat per Grundgesetz verboten ist: Einschüchterung seiner Bürger und die Zensur freier Rede.

Warum dieses Buch ein Alarmzeichen ist:

  • Die „Tulsa King“-Dok­trin: Wie der Staat Bevormundung und Gängelung an NGOs auslagert, um das Grundgesetz zu umgehen.
  • Das autoritäre Mindset: Steinhöfel analysiert die Rhetorik von Nancy Faeser, Robert Habeck und Lisa Paus und zeigt, wie Minister das Grundgesetz zum bloßen „Thesenpapier“ umdeuten.
  • Justiz im Sog der Politik: Von Hausdurchsuchungen wegen „Schwach­kopf“-Memes bis hin zur Jagd auf Meinungen „unterhalb der Strafbarkeitsschwelle“.
  • Der Westen teilt sich: Während die USA die Meinungsfreiheit als Schutzschild des Bürgers verteidigen, wird Europa durch den Digital Services Act (DSA) zum globalen Vorreiter für staatliche Bevormundung und die Verfolgung von Plattformbetreibern.

Wenn Minister die Freiheit fürchten

Dieses Buch liefert die Analyse einer politischen Elite, welche die ungesteuerte Öffentlichkeit fürchtet und sich hinter einem Schutzwall aus öf­fent­lich-recht­li­chen Medien und vagen Rechtsbegriffen wie „Hass und Hetze“ und „Desinformation“ verschanzt.

„Unsere Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat.“ Joachim Steinhöfel erinnert uns daran, warum wir diese Rechte heute entschlossener denn je verteidigen müssen. Ein unverzichtbares Werk für jeden, dem der Fortbestand unseres Rechtsstaates am Herzen liegt.

Autor: Joachim Steinhöfel

Erscheinungsdatum: 19. Mai 2026

Dazu gibt es das oben angesprochene Welt­woche-Video-Inter­view:unter dem Titel

Brandgefährlich: Joachim Steinhöfel über Ursula von der Leyens Covid-App gegen die Redefreiheit.

Hier eine Kopie des Videos und ein Transkript.

Beitrag als PDF-File | Kommentare

Zum Anfang

2026-04-17 14:30

Humanisten für Freiheit!

Totalitäre Märchenerzählerin

Wie man Freiheitseinschränkung als „Freiheit“ verkauft

Martina Binnig

EU-Hexe

EU-Kom­mis­sions­prä­si­den­tin Ursula von der Leyen kündigte in Brüssel die Einführung einer App zum Altersnachweis im Internet an. Wer freiwillig die App benutzt und sein Alter mit einem persönlichen Dokument nachweist, darf Onlineplattformen wie bisher nutzen. Wer sich weigert, verzichtet „freiwillig“ darauf. So einfach ist das. Wir dokumentieren ihre Gute-Nacht-Ge­schich­te hier im Ori­ginal­text-Ge­säu­sel.


Am 15. April kündigte EU-Kom­mis­si­ons­prä­si­den­tin Ursula von der Leyen in Brüssel die Einführung einer App zum Altersnachweis im Internet an. Vorgeblich, um Kinder und Jugendliche vor „schädlichen und illegalen Inhalten“ zu schützen. Die Altersverifikation würde dann allerdings für alle EU-Bürger jeglichen Alters gelten, sobald sie On­line-Diens­te nutzen. Dafür müssten sie ihren Personalausweis, ihren Reisepass oder ihre Bankverbindung preisgeben. Dabei sollen zwar laut von der Leyen die „strengsten Datenschutzstandards der Welt“ gelten, doch die Ausweispflicht würde in jedem Fall das Ende des freien und anonymen Zugangs zum Internet bedeuten, das damit letztlich unter staatliche Kontrolle geraten würde. Ganz abgesehen davon, dass Datenlecks und die Ausweitung der Kontrollstrukturen vorprogrammiert wären. Die App könnte beispielsweise auch leicht in die ebenfalls geplanten digitalen Brieftaschen integriert werden.

Von der Leyen spricht in diesem Zusammenhang beschönigend von einem „harmonisierten europäischen Ansatz“. Am besten liest man ihr honigsüßes Gesäusel, in dem sie noch dazu ausgerechnet die COVID-App als Vorbild anpreist, im Wortlaut. Auch die COVID-App wurde bekanntlich damit begründet, dass sie angeblich die Reisefreiheit zurückbringe. So hatten die EU-Mit­glieds­staa­ten 2021 zugesichert, bei Inhabern des digitalen Impfzertifikats grundsätzlich auf Qua­ran­täne- und Testpflichten bei der Einreise zu verzichten. Was von der EU dreist als Reisefreiheit verkauft wurde. Doch diejenigen, die sich aus gutem Grund der Verabreichung des experimentellen Medikaments namens COVID-19-Impfung entzogen, kamen eben nicht in den Genuss dieser Freiheit. Was als ihr eigenes Problem definiert wurde. Schließlich hätten sie sich impfen lassen können. Durch ihre Verweigerungshaltung mussten sie eben weiterhin aufs Reisen verzichten. Ganz freiwillig. Und genau diese verneintliche Freiwilligkeit droht nun auch für die Nutzung der App: Wer freiwillig die App benutzt und sein Alter mit einem persönlichen Dokument nachweist, darf Onlineplattformen wie bisher nutzen. Wer sich weigert, verzichtet dadurch freiwillig darauf. So einfach ist das.

Hier die offizielle Erklärung (Kopie) von Präsidentin von der Leyen mit Exe­ku­tiv-Vize­prä­si­den­tin Virkkunen zur digitalen App für den Altersnachweis:

Guten Morgen,

im Herbst letzten Jahres habe ich mich in der Rede zur Lage der Union verpflichtet, die Welt des Internets für unsere Kinder sicherer zu machen. Wir wissen, dass digitale Technologien Kindern unglaubliche Möglichkeiten eröffnen können. Sie können mit interaktiven Tools schneller lernen. Sie können mit ihren Freunden und Familien in Verbindung bleiben. Sie können auf eine Fülle von Wissen zugreifen und die Welt weit jenseits des Klassenzimmers erkunden. Und diese Technologien können ihnen auch helfen, wertvolle Lebenskompetenzen zu erwerben. Wir sind uns aber völlig im Klaren, dass mit all diesen Vorteilen auch Risiken einhergehen. Wenn es um die Sicherheit von Kindern im Internet geht, ist die Situation äußerst besorgniserregend. Jedes sechste Kind wird online gemobbt. Jedes achte Kind schikaniert online ein anderes Kind. Die Social-Media-Plattformen sind so konzipiert, dass sie stark süchtig machen: unendliches Scrollen verstärkt die Abhängigkeit, kurze Videos lassen die Aufmerksamkeitsspanne schrumpfen, hochgradig und gezielt auf Nutzer zugeschnittene Inhalte. Noch nie haben unsere Kinder so lange auf Bildschirme geschaut. Und diese Zeit verbringen sie nicht auf dem Spielplatz mit Gleichaltrigen. Und je mehr Zeit sie online sind, desto wahrscheinlicher kommen sie mit schädlichen und illegalen Inhalten in Berührung und werden von Kriminellen zu Missbrauchszwecken kontaktiert. Dieses Umfeld fördert junge Köpfe bei ihrer Entwicklung nicht. Ich habe daher aufmerksam den Eltern zugehört, die keine geeigneten Lösungen zum Schutz ihrer Kinder haben. Ich teile ihre Bedenken. Es ist an Eltern, ihre Kinder zu erziehen, nicht an Plattformen. Auch die Anliegen der Mitgliedstaaten habe ich registriert. Darum habe ich vor einem Monat die erste Sitzung des Sonderausschusses für die Sicherheit von Kindern im Internet einberufen. Morgen findet dessen zweite Sitzung statt. Bis zum Sommer wird er seine Empfehlungen vorlegen.

Es ist unsere Pflicht, unsere Kinder online zu schützen, wie wir es auch offline tun. Damit dies wirksam gelingt, brauchen wir einen harmonisierten europäischen Ansatz. Ein entscheidendes Thema ist dabei: Wie können wir sicherstellen, dass es europaweit eine technische Lösung für die Altersüberprüfung gibt? Heute kann ich sagen, dass wir die Antwort haben. Unsere europäische App für den Altersnachweis hat die letzten technischen Hürden genommen und steht den Bürgerinnen und Bürgern bald zur Verfügung. Mit dieser App können Nutzer ihr Alter nachweisen, wenn sie auf Online-Plattformen zugreifen. Genauso wie in Geschäften, wo beim Kauf alkoholischer Getränke ein Altersnachweis verlangt wird.

Nicht zum ersten Mal bietet die Kommission eine innovative Lösung für ein neues Problem. Wir alle erinnern uns an die COVID-19-Pandemie. Unsere Welt kam zu einem völligen Stillstand. Aber dann nahmen die Lockdowns ein Ende, Impfstoffe standen zur Verfügung und die Kommission entwickelte in der Rekordzeit von drei Monaten die COVID-App als Hilfe, damit wir wieder sicher in unser normales Leben finden konnten. Wir konnten unsere CO­VID-Zer­ti­fi­ka­te scannen und ein Konzert besuchen oder wieder mit einem Flugzeug reisen und vieles mehr. 78 Länder auf 4 Kontinenten verwendeten diese App, was ihren enormen Erfolg zeigt. Auf diesem Erfolg haben wir nun aufgebaut und die App für den Altersnachweis entwickelt. Das Prinzip und das Modell ist das gleiche.

Erstens ist es nutzerfreundlich. Man lädt die App herunter. Dann richtet man sie ein, mit einem Reisepass oder Personalausweis. Dann weist man sein Alter nach, wenn man Online-Dienste nutzt. Zweitens werden die strengsten Datenschutzstandards der Welt eingehalten. Die Nutzer werden ihr Alter nachweisen, aber dabei keinerlei sonstigen personenbezogenen Informationen preisgeben. Um es einfach zu sagen, die App funktioniert völlig anonym: Nutzer können nicht verfolgt werden. Drittens läuft die App auf jeder Art von Gerät: Smartphone, Tablet, Computer oder beliebige sonstige. Und schließlich funktioniert sie komplett nach dem „Open Source“-Prin­zip: Jeder kann den Quellcode einsehen. Das bedeutet, dass auch unsere Partnerländer sie nutzen können. Es ist sehr wichtig, dass unsere Partner weltweit die App nutzen können. Noch wichtiger ist aber, dass die On­line-Platt­for­men unsere App für den Altersnachweis einfach nutzen können. Es gelten also keine Ausreden mehr. Europa bietet eine kostenfreie Lösung, die einfach in der Handhabung ist und schädliche und illegale Inhalte von unseren Kindern fernhalten kann. Und wir sehen große Fortschritte in immer mehr unserer Mitgliedstaaten. Frankreich, Dänemark, Griechenland, Italien, Spanien, Zypern und Irland sind die Spitzenreiter. Sie planen, die App in ihre nationalen Brieftaschen zu integrieren. Ich hoffe, dass weitere Mitgliedstaaten und der Privatsektor es ihnen gleich tun werden, sodass bald jede Bürgerin und jeder Bürger die App nutzen kann. Damit haben Eltern, Lehrer und Sorgeberechtigte ein starkes Instrument in der Hand, um Kinder zu schützen. Denn wir werden null Toleranz für Unternehmen haben, die die Rechte unserer Kinder nicht achten. Deshalb setzen wir unsere europäischen Vorschriften mit voller Kraft und Entschlossenheit durch. Wir ziehen jene On­line-Platt­for­men zur Rechenschaft, die unsere Kinder nicht ausreichend schützen.

Die neue Lösung für den Altersnachweis und die Durchsetzung unserer Regeln gehen Hand in Hand. In der Europäischen Union stehen die Rechte der Kinder vor kommerziellen Interessen. Und das stellen wir sicher.

Ich danke Ihnen.

[Kleinere redaktionelle Korrekturen. Red.]

Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u. a. als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.

Mit freundlicher Genehmigung von Martina Binnig übernommen aus Achgut.com.

Artikel als PDF-File | Kommentare

Zum Anfang

2026-04-10 19:10

Humanistische Gedanken

„Digitale Gewalt“ – Wenn Sprache zur Waffe wird

Die semantische Erweiterung eines Begriffs und ihre ideologischen Folgen. Resultat eines Dialogs mit Grok

Rolf Schröder

Kritiker

Der Begriff „digitale Gewalt“ suggeriert physische Übergriffe im Netz – doch im Digitalen kann keine körperliche Gewalt ausgeübt werden. Stattdessen dient die semantische Aufladung eines klassischen Gewaltbegriffs zunehmend dazu, unliebsame Meinungsäußerungen moralisch zu delegitimieren und regulatorische Eingriffe zu legitimieren. Eine kritische Betrachtung zeigt: Solche Sprachstrategien verwischen die Grenze zwischen strafbarer Belästigung und geschützter Kritik.


In der öffentlichen und rechtspolitischen Debatte hat sich der Begriff „digitale Gewalt“ in kurzer Zeit etabliert. Er fasst Phänomene wie Cybermobbing, Doxing, die Verbreitung intimer Bilder ohne Einwilligung oder die Erstellung von Deepfakes zusammen. Viele dieser Handlungen stellen reale Probleme dar und können bereits unter bestehende Straftatbestände fallen – etwa Beleidigung (§ 185 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB) oder Nachstellung (§ 238 StGB). Dennoch birgt der Begriff selbst erhebliche semantische und ideologische Sprengkraft.

Kernproblem ist die Ausweitung des Gewaltbegriffs auf rein kommunikative oder digitale Handlungen. Traditionell versteht man unter Gewalt physischen Zwang oder die unmittelbare Androhung einer solchen Einwirkung auf die körperliche Integrität. Im digitalen Raum hingegen fehlt jede physische Komponente: Es handelt sich um Texte, Bilder oder Algorithmen, deren Schaden primär psychisch, sozial oder reputativ ist. Die Bezeichnung als „Gewalt“ überträgt jedoch die starke moralische und emotionale Aufladung des klassischen Gewaltbegriffs auf diese Phänomene. Dadurch entsteht eine begriffliche Inflation: Was früher präzise als Beleidigung, Rufschädigung oder Mobbing bezeichnet wurde, wird nun unter dem Dach „Gewalt“ subsumiert. Dies erschwert die sachliche Abwägung zwischen Opferschutz und Meinungsfreiheit (§ 5 GG).

Besonders deutlich wird das Potenzial für ideologischen Missbrauch an aktuellen rechtspolitischen Entwicklungen. Der Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (Stand März/April 2026) zum Schutz vor „digitaler Gewalt“ knüpft an den Fall Collien Fernandes an und zielt unter anderem darauf ab, das Herstellen und Verbreiten pornografischer Deepfakes sowie weitere Formen bildbasierter Persönlichkeitsrechtsverletzungen strafrechtlich zu erfassen. Kritiker monieren jedoch, dass der Entwurf mit vagen Formulierungen wie „erheblicher Ansehensschädigung“ arbeitet, die über klare Straftatbestände hinausreichen könnten. So wird befürchtet, dass nicht nur sexuelle Deepfakes, sondern auch satirische oder kritische Dar­stel­lun­gen – etwa politische Karikaturen in verfremdeter Form – als „digitale Gewalt“ justiziabel werden. Der Begriff dient hier als moralischer Verstärker, der es erleichtert, regulatorische Maßnahmen (erleichterte Auskunftsansprüche gegenüber Plattformen, schnellere Ac­count-Sper­run­gen, erweiterte Speicherpflichten) durchzusetzen, ohne die notwendige präzise Abgrenzung zur geschützten Meinungsäußerung offen zu führen.

Ein weiteres Beispiel für die begriffliche Ausweitung zeigt sich in früheren Eckpunkten zum geplanten Gesetz, in denen sogar zivilrechtliche Streitigkeiten wie wahrheitswidrige Restaurantkritiken mit wirtschaftlichem Schaden unter den Sammelbegriff „digitale Gewalt“ subsumiert wurden, um breitere Auskunftsrechte zu rechtfertigen. Solche Erweiterungen nutzen die emotionale Wucht des Gewaltbegriffs, um Eingriffe in Anonymität und Privatsphäre zu legitimieren, die mit physischer Gewalt nichts gemein haben.

Die Strategie ist klar erkennbar: Durch die Rahmung kritischer, satirischer oder unangenehmer Äußerungen als „Gewalt“ verschiebt sich die Debatte von der inhaltlichen Auseinandersetzung auf die Ebene des Opferschutzes. Unliebsame Po­siti­on­en – etwa in Fragen der Geschlechterpolitik, Migration oder anderer sensibler The­men – müssen dann nicht mehr argumentativ widerlegt, sondern können als gewaltförmig pathologisiert und regulatorisch eingedämmt werden. Dies unterläuft die jahrzehntelange Rechtsprechung zum engen Gewaltbegriff und begünstigt eine Symbolgesetzgebung, die auf öffentliche Empörung reagiert, anstatt bestehende Tatbestände konsequent anzuwenden.

Reale Belastungen durch systematische On­line-Be­läs­ti­gung oder nicht einwilligte Deepfakes sind unbestritten und verdienen angemessene rechtliche Antworten. Die Kritik richtet sich jedoch gegen die Vagheit und ideologische Aufladung des Begriffs „digitale Gewalt“. Präzisere Termini wie „On­line-Be­läs­ti­gung“, „Cybermobbing“ oder die bestehenden strafrechtlichen Tatbestände würden die notwendige Differenzierung zwischen strafbarem Unrecht und legitimer Meinungsäußerung besser gewährleisten.

Fazit: Die bewusste semantische Verschiebung von „Gewalt“ auf digitale Kommunikation ist mehr als bloße Wortwahl. Sie stellt ein Instrument dar, mit dem gesellschaftliche und rechtliche Normen verschoben werden können, ohne die zugrundeliegenden Frei­heits-Op­fer-Ab­wä­gun­gen transparent zu führen. Wer den Gewaltbegriff inflationär ausdehnt, riskiert letztlich, dass echte Gewalt bagatellisiert und freie Rede erschwert wird.

Artikel als PDF-File | Kommentare

Zum Anfang

2026-04-08 22:30

Ein säkular-humanistischer Appell

Aufklärung statt Gotteswahn – Warum alternative Medien auf Vernunft setzen sollten

Resultat eines weiteren Dialogs mit Grok

Rolf Schröder

Kritiker

Viele unabhängige und kritische Medien erheben zu Recht den Anspruch, sich vom dogmatischen Mainstream zu unterscheiden. Sie wollen nicht mit ideologischen Ersatzreligionen argumentieren, sondern mit Fakten, Logik und nachvollziehbaren Prinzipien. Gerade deshalb irritiert es, wenn an hohen christlichen Feiertagen in diesen Kreisen plötzlich starke Gottesbezüge in den Vordergrund treten.


Zwei aktuelle Beispiele illustrieren das Muster. In einem Kommentar zu Karfreitag wird das opportunistische Verhalten heutiger Politiker durch den biblischen Dialog zwischen Pilatus und Christus ge­rahmt – und das Naturrecht nicht als Ergebnis vernünftiger Reflexion, sondern als gottgegebenes Ordnungssystem präsentiert. In einem anderen Beitrag dient die Debatte um das Tanzverbot am Karfreitag dazu, säkulare Kritik an kirchlichen Relikten als „kulturelle Amnesie“ abzutun. Die zentralen Werte des Wes­tens – Menschenwürde, Rechtsstaat, Schutz des Schwachen – werden primär aus dem christlichen Fundament abgeleitet.

Solche Argumentationen gehen deutlich über die bloße Würdigung eines kulturellen Erbes hinaus. Sie setzen christliche Offenbarung und ein göttlich begründetes Naturrecht als unhinterfragbare Prämisse voraus. Damit verlassen sie den Boden der überprüfbaren Vernunft und fordern implizit Glauben statt Beweis.

Wer die Aufklärung ernst nimmt, muss hier widersprechen. Die großen Errungenschaften der Mo­der­ne – individuelle Freiheit, Gewissensfreiheit und universelle Men­schen­rechte – wurden nicht durch das Christentum, sondern vielfach gegen dessen erheblichen Widerstand durchgesetzt. Im traditionellen christlichen Weltbild bedeutete der Mensch als Individuum wenig. Er war Geschöpf Gottes innerhalb einer gottgewollten Hierarchie. Selbst die Reformation Luthers änderte daran nichts Grundlegendes: Die innere Glaubensfreiheit blieb strikt spirituell, während im äußeren Leben unbedingter Gehorsam gegenüber der Obrigkeit gefordert wurde.

Die Aufklärung vollzog den entscheidenden Bruch. Sie stellte den vernunftbegabten Einzelnen in den Mittelpunkt und begründete Rechte aus der menschlichen Natur selbst, nicht aus göttlicher Setzung. Die katholische Kirche verurteilte die Ideen von Freiheit und Gleichheit scharf. Über weite Teile des 19. Jahrhunderts bekämpften christliche Institutionen Religionsfreiheit und die Trennung von Kirche und Staat als Bedrohung der göttlichen Ordnung. Erst im 20. Jahrhundert kam es zu einer allmählichen An­nä­he­rung – häufig ohne die eigene frühere Opposition offen einzugestehen.

Das Christentum hat zweifellos wichtige Impulse gegeben: den Gedanken der Gleichheit vor Gott, die Nächstenliebe und Ansätze einer Vorstellung von Würde. Doch die entscheidende Transformation zur modernen, säkularen Frei­heits- und Würdekonzeption gelang erst durch die kritische Auseinandersetzung mit dieser Tradition. Die Aufklärung hat diese Impulse universalisiert und von theologischer Bevormundung befreit.

Wer heute in alternativen Medien wieder starke Gottesbezüge favorisiert, begibt sich in eine intellektuelle Sackgasse. Solche Argumente sprechen vor allem jene an, die ohnehin schon gläubig oder traditionsaffin sind. Sie schließen Skeptiker, Agnostiker und Atheisten aus, die dieselben gesellschaftlichen Missstände ablehnen. Sie ersetzen eine dogmatische Autorität durch eine andere und schwächen damit die eigene rationale Überzeugungskraft.

Die Alternative ist klar: Man kann das historische Erbe des Christentums anerkennen, ohne es zur metaphysischen Grundlage zu erklären. Man kann christliche Impulse würdigen und gleichzeitig offen benennen, dass die moderne Freiheit gegen den Widerstand kirchlicher Autoritäten erkämpft werden musste. Politische und gesellschaftliche Kritik gewinnt dadurch an Breite, Klarheit und intellektueller Red­lich­keit – sie wird wieder anschlussfähig für alle, die sich an Vernunft, Fakten und kritischer Prüfung orientieren wollen.

Die Aufklärung ist kein abgeschlossenes Kapitel der Geschichte. Sie ist die fortwährende Verpflichtung auf vernünftiges Denken und intellektuelle Redlichkeit. Gerade die alternativen Stimmen, die sich gegen neue Dogmen stemmen, sollten diese Verpflichtung konsequent einhalten. Sonst riskieren sie, am Ende nur eine weitere Form der Sinnsuche durch Glauben anzubieten – statt der befreienden Kraft des eigenen, kritischen Denkens.

Artikel als PDF-File | Kommentare

Zum Anfang

2026-04-03 19:00

Säkularer Humanismus

Der neue Gotteswahn – wo bleibt die Aufklärung?

Wenn alternative Medien irreal werden.
Resultat eines Dialogs mit Grok.

Rolf Schröder

Kritiker

Während konservative Kreise zu Recht gegen ideologische Übergriffe und neue Ersatzreligionen kämpfen, greifen manche von ihnen selbst zu einem erstaunlichen Mittel: sie rufen den christlichen Gott als oberste Autorität zurück auf die Bühne. Besonders an Feiertagen wie Karfreitag wird deutlich, wie sehr bei manchen die Aufklärung aus dem Denken verschwunden ist.


In konservativen und vermeintlich vernunftorientierten Medienkreisen Deutschlands gewinnt eine eigentümliche Tendenz an Boden: die Rückkehr zu explizit christlichen Gottesbezügen als Maßstab für politische und kulturelle Kritik. Besonders auffällig wird dies an religiösen Feiertagen. Am Karfreitag 2026 widmete Jobst Landgrebe seinen Kommentar in der Sendung „Kontrafunk aktuell“ dem Christentum. Er deutete den Pi­la­tus-Chris­tus-Dialog aus dem Johannesevangelium als direkte Mahnung an heutige Politiker, die aus Opportunismus das Recht brechen und sich einer neuen Ideologie unterwerfen. Das Naturrecht erscheint dabei nicht als Produkt menschlicher Vernunft, sondern als gottgegebene Ordnung. Wer diese leugne, handle wie Pilatus – aus Angst vor weltlichen Konsequenzen.

Ähnlich argumentierte Anna Diouf nur einen Tag zuvor bei Tichys Einblick in ihrem Beitrag „Tanzwut am Karfreitag“. Die Debatte um das karfreitägliche Tanzverbot diente ihr als Anlass, säkulare Kritik an kirchlichen Relikten als „kollektive kulturelle Amnesie“ zu brandmarken. Die hohen Werte des Wes­tens – Menschenwürde, Rechtsstaat, Schutz des Schwa­chen – stammten demnach nicht primär aus der Aufklärung, sondern aus dem christlichen Fundament von Gnade und imago Dei. Wer dieses Fundament bekämpfe, säge den Ast ab, auf dem er sitze, und öffne Tor und Tür für neue Ersatzreligionen.

Beide Beiträge teilen eine gemeinsame Struktur: Sie setzen die christliche Offenbarung und ein göttlich begründetes Naturrecht als unhinterfragbare Prämisse voraus. Politische Fehlentwicklungen oder kulturelle Konflikte werden dann durch biblische Analogien oder theologische Rahmung erklärt und verurteilt. Die Auf­klä­rung – jene Epoche, die den Menschen aufforderte, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen und sich aus selbstverschuldeter Unmündigkeit zu be­frei­en – kommt darin kaum vor. Oder sie erscheint allenfalls als riskante Abkehr von den wahren Quellen der Moral.

Aus rational-kritischer Sicht handelt es sich hier um einen neuen Gotteswahn, der sich von dem alten in einem Punkt unterscheidet: Er tritt nicht mehr als dogmatische Staatsreligion auf, sondern als kulturelle Selbstvergewisserung in oppositionellen Kreisen. Man bekämpft den „Wokeismus“ oder den Gesinnungsstaat mit den Mitteln, die man bei den Gegnern so scharf kritisiert: mit einer nicht falsifizierbaren, transzendenten Autorität. Das Eu­thy­phron-Di­lem­ma bleibt unbeantwortet: Ist das Gute gut, weil Gott es gebietet, oder gebietet Gott es, weil es gut ist? Und warum gerade das christliche Gottesbild und nicht eine andere Religion oder gar keine?

Eine überzeugende Alternative bietet die evolutionäre Betrachtung des Menschen als soziales Wesen. Über Hunderttausende von Jahren hat sich in unseren Vor­fah­ren – durch gemeinsame Jagd, Kooperation in kleinen Gruppen und gegenseitige Ab­hän­gig­keit – ein komplexes Geflecht aus Empathie, Reziprozität, Fairness und Gruppensolidarität entwickelt. Diese natürlichen Anlagen bildeten die Grundlage für Moral, ohne dass eine göttliche Setzung nötig gewesen wäre. Auf dieser bio­lo­gisch-kul­tu­rel­len Basis konnte sich der säkulare Humanismus entfalten: eine Ethik, die Menschenwürde, Freiheit und Verantwortung aus der Vernunft, der empirischen Erfahrung und dem Streben nach menschlichem Wohlergehen ab­lei­tet – nicht aus transzendenten Geboten.

Die Aufklärung hat genau diese Abhängigkeit von göttlicher Setzung kritisiert und durch säkulare Begründungen ersetzt: autonome Vernunft, empirische Erfahrung, Vertragstheorien und den kategorischen Imperativ. Viele Errungenschaften des Westens sind tatsächlich christlichen Einflüssen zu ver­dan­ken – doch die Aufklärung hat sie universalisiert, von kirchlicher Bevormundung befreit und auf prüfbare Grundlagen gestellt. Wer heute die christliche Metaphysik als unverzichtbares Fundament deklariert, überspringt diese Leistung und kehrt gedanklich in eine prä-auf­klä­reri­sche Welt zurück.

Es ist legitim, kulturelle Traditionen zu würdigen und vor ideologischer Selbstzerstörung zu warnen. Doch wenn die Kritik an aktuellen Miss­stän­den – Rechtsabbau, Freiheitsverluste, dogmatische Er­satz­re­li­gi­onen – nur noch durch biblische Narrative oder göttliche Gebote begründet wird, verliert sie ihre rationale Überzeugungskraft. Sie spricht dann vor allem jene an, die ohnehin schon gläubig sind, und schließt Skeptiker aus.

Die eigentliche Frage lautet daher: Wo bleibt die Aufklärung in den eigenen Reihen? Eine konsequente Verteidigung von Vernunft, Individualität und freiheitlichem Rechtsstaat braucht keine Rückkehr zu göttlicher Autorität. Sie braucht den Mut, Argumente auf dem Boden prüfbarer Vernunft und evolutionär gewachsener menschlicher Kooperationsfähigkeit zu füh­ren – auch und gerade dann, wenn es um die Grundlagen unserer Kultur geht.

Artikel als PDF-File | Kommentare

Zum Anfang

2026-04-01 17:10

Humanisten mahnen

Denunziation und überschnappende Strafverfolgungsbehörden: Bald Todesstrafe für Meinungsfreie?

Michael Klein

Die Zaiserin

Der niederländisch-deutsche Pianist Karlrobert Kreiten (1916–1943), ein hochbegabter und 1943 bereits bekannter Musiker, war 1943 auf Konzertreise in Deutschland. In einem privaten Gespräch mit der Mutter einer Bekannten äußerte er Zweifel am „Endsieg“: Der Krieg sei verloren, die Bombardierungen würden immer schlimmer und das Regime führe Deutschland ins Verderben, so sinngemäß, was er damals gesagt hat.


Eine Denunziantin (die Mutter der Bekannten) zeigte ihn an.

Der Volksgerichtshof unter Schreihals Roland Freisler verurteilte ihn am 3. September 1943 wegen „Wehrkraftzersetzung, Feindbegünstigung und defätistischer Äußerungen“ zum Tode. Das Urteil wurde wenige Tage später vollstreckt (Guillotine in Plötzensee).

Hitler steht mit Göring auf dem Berliner Funkturm und sagt: „Ich möchte den Berlinern mal eine richtige Freude machen.“ Antwortet Göring: „Dann spring’ doch runter!“

Marianne Kürschner, deren Mann „im Krieg geblieben war“, hat diesen Witz im privaten Kreis erzählt. Sie wurde denunziert, vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und hingerichtet. Die Begründung des Urteils im typischen Freisler-Stil: Der Witz ziehe „etwas in die Niederung reichsfeindlicher Propaganda, was uns heilig ist: unseren Führer“. Man bekomme „geradezu einen Schlag“, wenn man so etwas höre. Der Witz wurde als schwerer Angriff auf die „Volksgemeinschaft“ und die Wehrkraft gewertet

Ersetzen Sie Hitler mit Merz und Göring mit Klingbeil, und Sie sehen, wie nahe sich beide Regime mittlerweile wieder sind.

Freisler

Else K., Berliner Hausfrau, hat 1944 ihre Meinung unverblümt geäußert. Der Führer sei nicht mehr richtig im Kopf, so hat sie gesagt, die ganze NS-Führung bestehe aus Lügnern und Gangstern, so hat sie nachgelegt. Die Bombenangriffe seien die Folge einer verbrecherischen Politik und der „Endsieg“ eine Illusion.

Eine Nachbarin hat mitgehört und K. denunziert.
Freislers Volksgerichtshof hat Else K. wegen schwerer Wehrkraftzersetzung und defätistischer Hetze sowie Beleidigung des Führers zum Tode verurteilt.

Sie wurde zur Jahreswende 1944/45 in Berlin Plötzensee hingerichtet.

Das alles sind authentische Fälle einer nicht erst zum Ende des Dritten Reiches außer Rand und Band geratenen Justiz voller Sykophanten, die dem Führer am liebsten in den Allerwertesten gekrochen wären, „Working towards the Führer“ hat der Historiker Richard Evans diese Form des vorauseilenden Hasses genannt, die nicht nur auf Denunziation aufbaut, sondern auch von einem Rechtssystem ermöglicht wird, dessen Angehörige sich in erster Linie als verlängerten Arm des Staates und nicht als Organ der Bürger gesehen haben, eine Art „juristische Herrscherklasse“, die es „den Menschen“ so richtig gezeigt hat: Sadismus, Machiavellismus, Psychopathie und Narzissmus, die Markenzeichen kleiner Lichter, die so gerne totalitäre Herrscher wären – gemeinhin beschrieben als dunkle Tetrade – eine psychische Störung.

Ein Witz über den Führer.
Zweifel daran, dass der Endsieg [wolle‘ mern reilosse] vor der Tür steht.
Eine Meinung, die nicht „führer“- oder NS-kompatibel ist.

Die Todesstrafe ist die Folge.

Heute ist natürlich alles anders.

Freisler

Außer vielleicht, dass es staatlich gefördertes und alimentiertes DE­NUN­ZI­AN­TEN­TUM gibt, das, wie im Dritten Reich, denen, die ihr insignifikantes Persönchen dadurch aufwerten wollen, dass sie anderen schaden, die Möglichkeit gibt, Arschkriechen mit Boshaftigkeit zu kombinieren.

Außer vielleicht, dass es Strafverfolgungsbehörden gibt, die wie die Gestapo ganze Geschäftsbereiche auf Denunziation gründen.

Außer vielleicht, dass es hörige Staatsanwälte gibt, die kein Problem, nicht einmal ein intellektuelles geschweige denn ein moralisches Problem damit haben, demokratische Normalitäten zu kriminalisieren und als „Verwendung von verfassungsfeindlichen Kennzeichen“ zu verfolgen.

Okay, bislang gibt es keine Todesstrafe, lediglich Versuche, die Reputation von Menschen öffentlich zu vernichten bzw. ihre wirtschaftliche Existenz zu zerstören.

Und es gibt Grotesken aus 1000 und einer totalitären Nacht.

Getroffen hat es AchGut.

Das Blog hat vor etlichen Jahren einen Beitrag ve­röf­fent­licht – auf der Höhe der Hexenjagd, die gegen Björn Höcke inszeniert wurde – in dem gezeigt wurde, dass die Parole „Alles für Deutschland“, die Höcke benutzt hatte, nicht nur von der SS zum Motto erkoren worden war, sondern auch stetes Gebrauchsgut im Wortschatz von Sozialdemokraten war. Der Text kann nach wie vor hier nachgelesen werden: „Auch Sozialdemokraten riefen: Alles für Deutschland“, so sein Titel.

Irgend ein bösartiges Lowlife hat diesen Text zum Anlass genommen, um Achgut bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) zu denunzieren, und die dort versammelten Kämpfer gegen die Meinungsfreiheit hatten nichts besseres zu tun, als den Vorgang an das Bundeskriminalamt, dessen Beschäftigte offenkundig zu viele und unterbeschäftigt sind, wenn sie sich um einen solchen Scheiß kümmern, zu melden. Indes, beim BKA hat man den Unfug nicht etwa beendet, sondern an die Kollegen vom Landeskriminalamt Bayern, zuständig, weil Achgut aus Bayern publiziert, weitergereicht, die die heiße Kartoffel wiederum an einen Staatsanwalt in Augsburg verschoben haben, und der ermittelt nun.

Alles nachzulesen hier bei Achgut und alles, die willfährigen Strafverfolgungsbehörden, die Denunzianten, die Denunziation förderlichen und belohnenden Strukturen, ist natürlich nicht mit den Zuständen im Dritten Reich vergleichbar.

Es gibt keine Todesstrafe – noch nicht.

Michael Klein studierte Politikwissenschaft, Wissenschaftstheorie und Volkswirtschaftslehre an der Universität Mannheim, seit 1994 ist er selbständig. Zunächst arbeitete er als freiberuflicher Wissenschaftsjournalist, seit 1998 als scientific consultant. Michael Klein ist nach Großbritannien ausgewandert und lebt nun in Wales. Seit 2011 betreibt er gemeinsam mit Dr. habil. Heike Diefenbach das Wissenschaftsblog SciFi – Sci­ence­Files.

[Kleinere redaktionelle Korrekturen. Red.]

Mit freundlicher Genehmigung von Michael Klein übernommen aus ScienceFiles.

Artikel als PDF-File | Kommentare

Zum Anfang

2026-03-27 20:00

Humanisten für Gerechtigkeit!

„Tyrannei der Gleichheit“

Gleichmacherei in der Schule

Kommentar von Cora Stephan

Die Zaiserin

Deutschland ist ein Land der Vielfalt, der Diversität, der Buntheit, also der Verschiedenheit. Das ist schön! Doch das gilt nicht überall. Zum Beispiel nicht in unseren Schulen. Dort ist die große Gleichmacherei unterwegs, alle sollen nicht nur die gleichen Chancen, sondern auch noch das gleich gute Ergebnis haben, niemand soll zurückbleiben, keiner wird zurückgelassen.


Weshalb es selbst im Sport keine Wettkämpfe und keine Konkurrenz mehr geben darf. Heute heißt das „Wettbewerbe“, ganz ohne Siege, damit niemand gekränkt ist. Und damit niemand gekränkt ist, wird auch der Notendurchschnitt immer besser. Spitzenreiter ist trotz eher mittelmäßiger Schülerleistungen schon seit langer Zeit das Land Thüringen. Im Jahr 2024 hatten dort mehr als 40 Prozent aller Abiturienten auf ihren Zeugnissen eine Eins vor dem Komma. Und das eröffnet bekanntlich den Zugang zum Studium. Man kann nur hoffen, dass viele der Einserabiturienten sich vorsichtshalber bei den „Gender Studies“ anmelden, dafür muss man keine komplizierten Sachen beherrschen. Unsere Bildungsspezialisten stellen sich Kinder offenbar wie Gefäße vor, in die man Wissen hineinschüttet, woraufhin das Gleiche herauskommt, egal, ob das Kind einen Migrationsvordergrund oder eine Lernbehinderung hat. Alle sind inkludiert. Das Motto: Kinder werden nicht mit unterschiedlichen Begabungen geboren, und falls doch, so muss die Schule für den Ausgleich sorgen.

Damit ist sie überfordert. Etwa, wenn Kinder mit Migrationshintergrund ohne ausreichende Deutschkenntnisse die Klassen dominieren. Kinder lernen auch von Kindern – was vor allem für die Sprache gilt. Wenn es aber schon daran mangelt, werden die Anforderungen kontinuierlich gesenkt. Kurz: Aus dem Wunsch nach Chancengleichheit ist inzwischen der Wunsch nach Gleichheit im Ergebnis geworden. Und tatsächlich: Die Bildungsgleichheit in Deutschland hat zu­ge­nom­men – es gibt mehr Gleichheit durch schlechtere Leistungen. Bildungsgleichheit wird durch eine Absenkung des Leistungsniveaus erkauft. „Je geringer das geforderte Leistungsniveau eines Schulsystems ist, desto leichter können die leistungsschwachen Schüler mithalten und desto mehr bleiben zugleich die leistungsstarken unter ihren Möglichkeiten.“ Noch mehr Gleichheit ist nur noch mit weniger Leistung im Bildungssystem möglich. Denn mehr Leistung erzeugt zwangsläufig mehr Ungleichheit. Eines der Resultate: Während 1960 gerade mal 6 Prozent eines Jahrgangs Abitur machten, sind es heute um die 50 Prozent. Doch zu viele Studenten bringen die Voraussetzungen für ein Studium nicht mit. Während das Handwerk, wo man übrigens gut verdienen kann, Nachwuchssorgen hat, müssen viele überflüssige Hochschulabsolventen beim Staat un­ter­krie­chen – als Beauftragte für dieses oder jenes. Das tut der deutschen Wirtschaft nicht gut, zumal die ausländischen Fachkräfte, die man deshalb glaubt, einladen zu müssen, meist alles andere als vom Fach sind.

In einem furiosen Essay – Titel: „Tyrannei der Gleich­heit“ – zerlegen der ehemalige Bildungsminister von Mecklenburg-Vorpommern, Mathias Brodkorb, und Klaus Zierer, einst Lehrer und heute Professor für Schulpädagogik, das Gleichheitscredo der Gläubigen. Skandal: Die Autoren erwähnen sogar das Wort „Gen“ – dass es eine natürliche Ungleichheit durch unterschiedliche Begabungen geben könnte, dürfte all jene alarmieren, die davon ausgehen, dass höhere Bildung jedem Kind gelingen kann. Doch weil das soziale Umfeld und die eigenen Gene Grenzen setzen, ist nicht alles, was der Mensch sich wünscht, auch möglich. Das ist die Lotterie des Lebens. Und der Hauptgewinn ist nicht das Studium.

Dr. Cora Stephan ist Publizistin und Schriftstellerin, geboren 1951 in Niedersachsen, wohnt im hessischen Vogelsberg und in Südfrankreich. Ihr bislang letztes Sachbuch heißt „Lob des Normalen“ (2021). Ihre zeithistorischen Romane „Ab heute heiße ich Margo“ und “Margos Töchter” erscheinen bei Kiepenheuer & Witsch (2017 und 2020).

[Kleinere redaktionelle Korrekturen. Red.]

Zuerst veröffentlicht im Kontrafunk, mit freundlicher Genehmigung von Cora Stephan übernommen.

Artikel als PDF-File | Kommentare

Zum Anfang

2026-03-26 16:30

Gegen Antihumanismus!

Perverse „Familienpolitik“

Eine Brandrede gegen woke „Sozial“-Politiker

Die Zaiserin

Die Zaiserin

Es ist noch gar nicht lange her, da wurde auf die „Boomer“ eingeprügelt – sie hätten die Rente „vermasselt“, sie hätten „zu wenig Kinder“ bekommen. Ich bin zwar Teil der nächsten Generation, aber ich explodiere demnächst, bei den Forderungen oder Änderungen, die unsere Gesetzgeber jetzt schon wieder planen.


Ich habe vier Kinder. Vier. Nicht, weil es bequem ist. Nicht, weil es sich „rechnet“. Sondern weil ich an Familie glaube. Weil ich wollte, dass meine Kinder nicht allein aufwachsen. Dass sie Geschwister haben. Halt. Leben. Lachen. Streit. Nähe.

Und was war die Realität?

Keine Boomer, aber zu unserer Zeit gab es noch kein Elterngeld, keine Elternzeit für meinen Mann. Aber es gab jahrelanges Warten auf einen Kindergartenplatz, aufgefangen werden konnte das nur durch ein Familienmitglied, das daheim blieb.

Statt Unterstützung: Hürden.
Statt Wertschätzung: Belastung.

Wir haben eben gearbeitet.
Nachts, wenn andere geschlafen haben.
An Wochenenden, wenn andere frei hatten.
An Feiertagen, wenn andere gefeiert haben.
Wir haben gearbeitet. Geschuftet. Gebaut.
Uns etwas aufgebaut. Ohne Erbe, ohne Netz, ohne doppelten Boden. Nur mit Leistung. Nur mit Verzicht. Nur mit Disziplin.

Und während wir Kinder groß­zie­hen – also genau das tun, was dieses Land am dringendsten braucht – erzählen uns heute Leute, unser erarbeitetes Vermögen müsse „gerechter“ verteilt werden.

Ernsthaft?

Gerecht soll es sein, wenn das, was wir über Jahre unter größten Opfern aufgebaut haben, am Ende nicht einmal unseren eigenen Kindern gehört?

Ich sage euch, was gerecht ist:

  • Gerecht ist, wenn jeder, der arbeiten kann, auch arbeiten darf.
  • Gerecht ist, wenn Leistung sich lohnt.
  • Gerecht ist, wenn diejenigen unterstützt werden, die wirklich nicht kön­nen – nicht diejenigen, die nicht wollen.

Aber was hier passiert, ist etwas anderes.

Dieses Land macht es Familien exorbitant schwer. Es verteuert das Leben. Es erschwert Kinderbetreuung. Es bestraft Ei­gen­ver­ant­wor­tung – und nennt das dann „progressiv“.

Und gleichzeitig wird uns eingeredet, das klassische Familienmodell sei überholt.

Überholt? Fuck you!

Wer zieht denn die nächste Generation groß?
Wer bringt den Menschen bei, Verantwortung zu übernehmen?
Wer sorgt dafür, dass dieses Land überhaupt eine Zukunft hat?

Es sind Familien. Immer noch. Und mehr denn je.

Und jetzt soll auch noch das Ehegattensplitting fallen, eines der wenigen Instrumente, das Familien überhaupt ein Stück Luft verschafft hat. Und die Partner, die sich für Familie entschieden haben, sollen das in der Krankenkasse auch noch bezahlen.

Nicht uns wird es treffen. Wir kommen klar.
Aber die vielen Familien da draußen – die ihren Job machen. Jeden Tag.

Die Eltern, die sich entscheiden, Zeit in ihre Kinder zu investieren.
Die da sind, wenn ihre Kinder aus der Schule kommen.
Die Hausaufgaben begleiten. Tränen trocknen. Werte vermitteln.

Das sind nicht „Auslaufmodelle“.
Das sind die tragenden Säulen unserer Zukunft.
Und genau diese Menschen werden systematisch geschwächt.

Ich habe lange versucht, diese Debatten sachlich zu ertragen. Aber irgendwann reicht es!

Denn wer Familien schwächt, schwächt die Zukunft. Und wer Leistung bestraft, zerstört die Grundlage dieses Landes.

[Kleinere redaktionelle Korrekturen. Red.]

Zuerst veröffentlicht in und übernommen aus X.

Artikel als PDF-File | Kommentare

Zum Anfang

2026-03-21 14:30

Humanisten für religionsfreien Staat

Die Unterwerfung – Islam

Fastenbrechen im Bundestag oder Islamisierung des Parlaments

Sylke Kirschnick

Dr. Silke Kirschnick

Ich halte die grüne Bundestagsabgeordnete Lamya Kaddor nicht erst seit gestern für eine islamische Fundamentalistin. Ihr über die Grü­nen-Frak­tion ins deutsche Parlament eingebrachter 24-Pun­kte-Plan soll angeblich „muslimisches Leben“ stärken, betreibt aber realiter die Islamisierung Deutschlands.


Schon zwei Mal wurde der grüne Antrag auf die Tagesordnung gesetzt und anschließend von der Grünen-Fraktion selbst wieder zurückgezogen: Zum ersten Mal unmittelbar vor der Landtagswahl in Baden Württemberg, ein zweites Mal vor der Landtagswahl in Rhein­land-Pfalz, woraus man schließen darf, dass er den Grünen selbst nicht ganz geheuer ist und eine berechtigte Furcht vor dem Verlust von Wählerstimmen besteht. In dem Antrag gefordert werden unter anderem Freistellungen von Muslimen an islamischen Feiertagen und Kopftücher im Öffentlichen Dienst. Ein veritabler Angriff auf das staatliche Neutralitätsgebot. Jetzt hat auch noch ein als parlamentarischer Abend verkauftes Fastenbrechen mit 150 Gästen, geschlechtergetrenntem Gebet und großem Buffet im Bundestag statt­ge­fun­den – natürlich auf Kosten aller Steuerzahler, die entweder keine Muslime sind oder ein Problem mit dem fundamentalistischen Islam haben. Die Organisatorin Kaddor feiert es auf ihrem Instagram-Account als historisches Ereignis in der deutschen Parlamentsgeschichte (vgl. https://www.youtube.com/watch?v=h13jybOsAD4). Postwendend gab es Kritik von der türkischstämmigen Journalistin Canan Topcu im Autorenblog „Starke Meinungen“ (https://starke-meinungen.de/blog/2026/03/18/fastenbrechen-im-bundestag-muslimische-landnahme/). Es wäre wünschenswert, wenn noch viel mehr Einwanderer und Einwandererkinder aus islamisch geprägten Ländern öffentlich das gleiche tun wie Topcu. Denn die meisten von ihnen haben mit solchen „Landnahme“-Versuchen, wie Kaddor und die Islamverbände sie regelmäßig unternehmen, nichts am Hut. Soeben hat der Journalist Hasnain Kazim in einem Buchessay sein Verhältnis zum Islam geklärt und gibt darüber hörenswerte Interviews (https://frei-heraus.podigee.io/21-neue-episode; https://www.youtube.com/watch?v=iu3jd2wyY7w). Zum Fasten während des Ramadan, das an öffentlichen Schulen offenkundig für handfesten Konfliktstoff sorgt, der bundesweit hohe Wellen schlägt (https://www.youtube.com/watch?v=SfIg0PxE_Hw), ist zu sagen, dass Kinder wie auch kranke oder alte Menschen davon ausgenommen sind. Es dürfte an deutschen Schulen also überhaupt keine diesbezüglichen Probleme geben. Dass es sie aber gibt, beweist, dass Lehrer, Schulleitungen und Bildungspolitiker nicht verstanden haben, worum es beim Fasten in der Schule geht. Schüler, die fasten, benötigen Schutz vor fundamentalistischen Elternhäusern und Moscheegemeinden!

Das deutsche Grundgesetz garantiert jedem Individuum das Recht auf eine selbstgewählte Religion, aber auch das Recht, sie zu wechseln oder gar keine Religion zu haben. Es ist ein Abwehrrecht gegen den Staat, der niemandem eine bestimmte Religion vorschreiben oder verbieten darf, aber auch niemanden dazu zwingen darf, überhaupt einer Religion anzugehören. Das besagt die berühmte positive und negative Religionsfreiheit. Darauf hat jeder hier lebende Muslim als einzelner Mensch ein verbrieftes Anrecht. Eine vollkommen andere Frage ist die nach dem Gewicht, das der Islam in Deutschland haben kann und haben sollte. Er kann nicht das gleiche Gewicht wie das Judentum und das Christentum besitzen, da er bis vor wenigen Jahrzehnten auf dem Gebiet des heutigen Deutschland überhaupt keine Rolle gespielt hat. Aus der bloßen Anwesenheit von Muslimen lässt sich weder ein Recht auf eine besondere Relevanz des Islam ableiten noch das Recht auf eine Förderung durch den Staat. Die Staatsverträge, die Deutschland mit den Kirchen und den jüdischen Gemeinden unterhält, haben historische Gründe, die für den Islam – wie übrigens auch für Buddhisten oder Hindus etc. – entfallen, weshalb der Islam dem Judentum und dem Christentum nicht gleichgestellt werden darf. Muslime haben jetzt schon das Privileg, völlig uneingeschränkt und unbeschwert ihre Feste feiern zu können, während Juden Feier- und Ruhetage nur unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen begehen können und Christen ihre Weihnachtsmärkte durch Poller – das berüchtigte Merkel-Lego – vor islamistischen Anschlägen schützen müssen. Vom Judentum und vom Christentum unterscheidet den Islam, dass er in seinem Einflussgebiet beide Religionen unterdrückt hat, diese umgekehrt aber nicht ihn, da er noch gar nicht existierte, als sich beide Religionen herausbildeten. Das Märchen von der Unterdrückung des Islam durch Juden und Christen einschließlich der angeblichen Opferrolle von Muslimen im Westen ist ein durchsichtiges Manöver, um mehr Macht und Einfluss zu gewinnen.

Falls Muslime tatsächlich die Minderwertigkeitsgefühle haben, die Canan Topcu in ihrem Beitrag anspricht, sollten sie sich fragen, wo sie tatsächlich herrühren. Kommen sie daher, dass sie erstmals in einem Land leben, in dem Muslime eben nicht die erste Geige spielen? Der Verlust der Vorrangstellung kann schmerzlich sein, gewiss, aber dann wäre die allererste Frage, ob es für sie nicht vielleicht besser wäre, ein islamisch geprägtes Land als Heimat zu wählen. Kommen sie daher, dass Muslime an der Erfindung und Entwicklung von moderner Technik, Wissenschaft, Forschung, Demokratie und säkularer Rechtsstaatlichkeit keinen Anteil hatten, stellt sich die Frage nach überfälliger, weil zumindest kollektiv ausgebliebener Religionskritik. Seit über drei Jahrhunderten üben sich Juden und Chris­ten – sowie einzelne Mus­lime – in dieser Disziplin, ohne die sie die Moderne nie gestemmt und bewältigt hätten, für die sie sich von islamischen Fundamentalisten, die sich all diese Errungenschaften gern gefallen lassen, aber als dekadent, verworfen, verkommen, irregeleitet, ungläubig und religiös inferior beschimpfen lassen müssen. Das nimmt man in Kauf, so lange diese Fundamentalisten ihre Finger von den säkularen und liberalen Muslimen, den Atheisten und Agnostikern aus islamisch geprägten Ländern lassen, mit denen die meisten Leute hierzulande gerne zusammenleben.

Dr. Sylke Kirschnick hat über Orientalismus, deutsche Kolonialgeschichte, jüdische Schriftsteller und Judenfeindschaft geschrieben. In ihrer Doktorarbeit ging es um Else Las­ker-Schü­lers Orientphantasien und die Berliner All­tags- und Populärkultur um 1900. Ihr Buch „Manege frei!" ist eine „Kulturgeschichte des Zirkus“.

Mit freundlicher Genehmigung von Sylke Kirschnick übernommen aus Silke Kirschnick.

Artikel als PDF-File | Kommentare

Zum Anfang

2026-03-19 11:30

Humanisten für vollumfängliche Freiheit!

Plötzlich bist du Informations-Terrorist: Die Militarisierung der Information

Henrieke Stahl

Univ.-Prof. Dr. Henrieke Stahl

Verbreiter sogenannter schädlicher Informationen können mit eingefrorenen Konten sowie dem Verbot von Erwerbstätigkeit und Grenzübertritten bestraft werden. Angeblich um eine neue „nicht-li­ne­are Kriegsführung“ Russlands zu bekämpfen. Jedoch: Nicht Unterdrückung und Lenkung von Meinungen als Abwehr sogenannter schädlicher Information schützt die Freiheit, sondern diese kann sich nur selbst schützen. Oder sie ist verloren.


In den Jahren 2014 und 2015 erfolgte der Startschuss zum Kampf gegen sogenannte „Desinformation“ – eine sowjetische Wortprägung, die noch unter Lenin 1923 für ein Büro des Geheimdienstes („Dezinformbjuro“) geprägt worden war. In Riga wurde das Strategische Kommunikationszentrum für Exzellenz der NATO (StratCom COE) gegründet, das sich seit 2015 explizit der Bekämpfung von russischer Propaganda und Desinformationskampagnen widmet. 2015 wurde die Strategische Kommunikations-Task Force für den Osten am Europäischen Auswärtigen Dienst (EEAS) eingerichtet und eröffnete als „Flaggschiffprojekt“ die Plattform EUvsDisinfo. Sie soll, wie das US-amerikanische Globale En­gage­ment-Zen­trum, die Desinformation durch Russland „besser prognostizieren, aufzeigen und darauf reagieren können“. Anlass zur Einrichtung dieser Plattformen in EU und NATO waren der „Euromaidan“ und die Annexion der Krim durch Russland. Am 17. März 2014 – also am Tag nach dem Referendum und vor der An­nexion – waren auch erstmals EU-Sanktionen aufgrund dieses Konflikts ausgelöst worden.

Das Thema der Bekämpfung russischer Desinformation und Propaganda wird ab 2015 zentral; zuvor taucht es nur vereinzelt auf. Seine Relevanz erhielt es durch ein prominentes Missverständnis: die Rezeption der sogenannten „Gerasimov-Doktrin“, die es aber – gar nicht gibt. Sie ist Fiktion: Am 6. Juli 2014 publizierte der britische Russ­land-Ana­lyst Mark Galeotti seine Übersetzung eines Aufsatzes des russischen Generalstabschefs Valery Gerasimov aus dem Jahr 2013. Galeotti versah die Übersetzung mit ausführlichen Kommentaren und überschrieb sie „Die ‚Ge­ra­si­mov-Dok­trin‘ und der nichtlineare Krieg Russlands“. Mit diesem Titel verbreitete sich die Annahme, Russland habe eine neue militärische Doktrin geschaffen, die im Rahmen des Ukraine-Konflikts zur Anwendung komme. 2018 entschuldigte sich Galeotti, „die Gerasimov-Doktrin geschaffen zu haben“, und versah den Artikel von 2014 mit einem Disclaimer, er habe nur einen „knackigen Titel“ formulieren, nicht aber behaupten wollen, es gebe eine neue russische Kriegsdoktrin.

Der Militäranalyst und EU-Sanktionsopfer Jacques Baud wies übrigens immer wieder darauf hin, dass die Rede von einer solchen „Doktrin“ einer Realitätsbasis entbehre und Russlands hybrider Krieg ebenso, wie seine angepriesene militärische Schwäche, nur „ein im Westen sorgsam gehätschelter Mythos“ sei (siehe hier, S. 34, 33, u.a.O.). Die Annahme dieser fiktiven Doktrin besagt laut Galeotti, dass Russland „ohne direkte, offene und groß angelegte militärische Interventionen“ oder „nichtmilitärische Instrumente“ „Staaten zu unterwandern und zu zerstören“ beabsichtige und seine Kriegsführung nicht nur gegen die Ukraine, sondern auch gegen den Westen richte.

Tatsächlich sind solche „nichtmilitärischen Instrumente“ keineswegs neu, sondern Teil – heute so­ge­nann­ter – „hybrider Kriegsführung“. Das ist ein Begriff, der eine lange Geschichte unter verschiedenen Namen hat, deren Wechsel die Illusion fördert, es gebe immer neue Formen. In Wirklichkeit ist der Ansatz aber so alt, wie der Krieg beziehungsweise die Menschheit. Nur die Anwendung ändert sich unter anderem durch neue technologische Werk­zeuge – wenn zum Beispiel im ersten Weltkrieg demoralisierende Flugblätter in Schützengräben befördert wurden, treiben heute Trolltruppen in sozialen Medien ihr Unwesen.

Die Verwischung der Grenze zwischen Frieden und Krieg

In der neueren Zeit beginnt die Terminologie für das Arsenal solcher Taktiken mit der „psychologischen Kriegsführung“ (J. F. C. Fuller, 1920), auch „politische Kriegsführung“, die dann zur „Kriegsführung der Vierten Generation“ (1989), nach Baud der „fünften Generation“, (siehe hier, S. 35) und dem „Strategischen Informationskrieg“ (1996) wird, der auch „Informationsterrorismus“ anwenden kann, um im neuen Jahrtausend zur „hybriden Kriegsführung“ beziehungsweise „hybriden Bedrohung“ (2005, siehe hier, S. 14, Fußnote 11) zu mutieren, deren Begriff nicht nur heute in aller Munde ist, sondern auch den Abbau von Grundfreiheiten zugunsten von Kontrolle rechtfertigen soll.

Galeotti knüpft mit seinem Titel an einen früheren Artikel von Peter Pomerantsev an, der den Ausgangspunkt für die Verbreitung der Annahme einer neuartigen „nicht-line­aren Kriegsführung“ Russlands bildet. Russland könnte als „geopolitische Avantgarde“ den „in alten Wegen“ steckengebliebenen Westen überholt haben. Die „nichtlineare Kriegsführung“ führt Pomerantsev auf eine unter Pseudonym veröffentlichte Erzählung des russischen „grauen Kardinals“ und Beraters (und 2012-13 Stellvertreters) Putins Vladislav Surkov aus dem März 2014, also der Zeit der Krim-An­nexi­on, zurück. Pomerantsev beschreibt die „nichtlineare“ als „hybride“ Kriegsführung, zu der auch geheimdienstlich gesteuerte Guerilla-Desinformationstaktiken im Inneren des Feindeslandes gehören. Der Kreml erschaffe sich durch verdeckt gesteuerte und finanzierte Akteure „eine kumulative Echokammer der Unterstützung“ (ebenda). In Surkovs Erzählung meint der Begriff jedoch etwas ganz Anderes: nämlich die seit den 1990er Jahren entwickelte Interpretation von Clausewitz durch Alan Beyerchen im Sinne von „Nichtlinearität und Unvorhersehbarkeit des Krieges“, die alsbald auch in Russland rezipiert und dort geläufig wurde.

Schon viele Jahrzehnte früher, prominent etwa 1989, wurde ein Konzept entwickelt, das ziemlich genau dem entspricht, was heute unter hybrider Kriegsführung verstanden wird und was Russland als angeblich neue gefährliche Militärdoktrin durch besagte populärmilitärische Diskursadaptionen buchstäblich zugeschrieben wurde: „Medien- und Informationsinterventionen“ würden als „Waffe“ eingesetzt, um die „öffentliche Meinung im Inland und weltweit so zu beeinflussen, dass … der Einsatz von Streitkräften überflüssig wird“, indem die Bevölkerung selbst den Feind unterstützt und auch der angegriffene Staat „innerlich zersetzt wird“. So würden die Werte der Demokratie gegen diese selbst gewendet und, wie es 2007 formuliert wird, „der Willen des bestehenden Staates untergraben, dieser delegitimiert und ein innerer sozialer Zusammenbruch stimuliert“ (siehe hier, S. 18).

Durch hybride Kriegsführung im Inneren des Feindeslandes entstehe eine „Grauzone“, in welcher „die Grenze zwischen Krieg und Frieden“ und die „Unterscheidung zwischen 'zivil' und 'militärisch'“ verwischt würden. Auf diese Verwischung hatte Gerasimov in seinem Artikel hingewiesen, was zum Ansatzpunkt für die Entwicklung der sogenannten neuen russischen Militärdoktrin beziehungsweise „Gerasimov-Doktrin“ wurde.

Die Idee, dass eine solche Grauzone eigens zu adressieren sei, forderte aber bereits ein US-Memo­ran­dum von 1948: „Wir wurden jedoch durch eine weit verbreitete Bindung an das Konzept eines grundlegenden Unterschieds zwischen Frieden und Krieg behindert, durch eine Tendenz, Krieg als eine Art sportlichen Kontext außerhalb jeglichen politischen Kontexts zu betrachten, …“. Daher seien „verdeckte Operationen wie die heimliche Unterstützung ‚befreundeter‘ ausländischer Elemente, ‚schwarze‘ psychologische Kriegsführung und sogar die Förderung des Untergrundwiderstands in feindlichen Staaten“ zu betreiben. Direkte, geheimdienstlich gesteuerte Eingriffe in eigene Medien – und die Nutzung US-ak­kre­di­tier­ter Journalisten für Spio­nage – wurden in den USA 1977 nach dem Skandal um die sogenannte „Operation Mockingbird“ verboten, auch wenn Ausnahmeregelungen eingerichtet wurden. Eine informelle Zusammenarbeit des CIA mit eigenen Medien sowie eine Zusammenarbeit mit ausländischen Journalisten und Eingriffe in ausländische Medien blieben hingegen erlaubt und bilden das Äquivalent zu entsprechenden sowjetischen beziehungsweise russischen Geheimdiensttaktiken.

„Auf dem Schlachtfeld unbesiegbare NATO“

Den Durchbruch verschaffte der Idee, dass Russland eine neue Angriffsstrategie gegen die Ukraine und den Westen anwende, welche die Liberalität der Demokratie als deren Schwachstelle ausnutze, um sie von innen her zu zerstören, jedoch erst eine andere Publikation, in der Peter Pomerantsev seinen Artikel aus dem Mai 2014 zusammen mit Michael Weiss weiterentwickelte. Die am 22. November 2014 erschienene Schrift mit dem Titel „Die Gefahr der Unwirklichkeit“ führt aus, der Kreml habe „systematisch gelernt, die Prinzipien liberaler Demokratien gegen diese selbst zu verwenden, indem er sie für die ‚Instrumentalisierung von Informationen, Kultur und Geld‘ nutzt“ (Seite 4).

Peter Pomerantsev verfasste, wie er zwecks Transparenz betont, diese Arbeiten mit der Finanzierung durch die Familie des Erzfeindes Putins Michail Chodorkowski (Seite 37) an deren 2010 in New York eröffnetem „Institute of Modern Russia“. Peter Pomerantsev ist Sohn einer Dissidentenfamilie aus Kiew, der nach seinem Philologiestudium in Edinburgh ein Jahrzehnt in Russland verbrachte. Der Maidan habe für ihn, so sagt er in einem Interview, „neue Möglichkeiten geschaffen, sich in der Ukraine zu engagieren“. International bekannt wurde er durch sein Buch über Putins damaligen Stellvertreter Vladislav Surkov und vor allem durch die besagte Schrift über Russlands neue hybride Kriegstaktik, welche seine militärische Unterlegenheit gegenüber der, so Pomerantsev, „auf dem Schlachtfeld unbesiegbaren NATO“ (siehe hier, Seite 5) kompensieren soll.

Der Durchbruch erfolgte für die Annahme einer neuen russischen Kriegsdoktrin der Desinformation mit der Einladung „eines der Autoren“ der Schrift über die „Gefahr der Unwirklichkeit“ zum NATO Public Diplomacy Forum am 16. Februar 2015 nach Brüssel und Pomerantsevs Auftritt als Experte am 15. April 2015 im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des US-Repräsentantenhauses in einer Anhörung zum Thema „Sich Russlands Verwendung von Information als Waffe stellen“. Die Publikation wurde infolge dieser Rezeption zu einem Schlüsseltext, welcher eine auch heute nicht abebbende Flut an Studien in namhaften Think-Tanks, darunter zum Beispiel die RAND Corporation, politischen wie akademischen Projekten und Institutionen auslöste, welche sich mit der Herkunft und Anwendung von Desinformationsstrategien aus dem sowjetischen Geheimdienst, ihrer Transformation und Weiterentwicklung im digitalen Zeitalter und ihrer aktuellen Anwendung durch Russland befassen sowie Strategien entwickeln, wie diese Kampftechnik abgewehrt werden könnte.

Von der Überinterpretation zum Digital Services Act

Pomerantsev gab nicht nur die Begründung für den Kampf gegen Desinformation vor, sie nutze die Schwachstellen liberaler Demokratie, sondern auch das Mit­tel – die Demokratie müsse zu ihrer Verteidigung ihre Liberalität einschränken, das heißt Maßnahmen zur Kontrolle der öffentlichen Meinung durch Internet und Medien, einschließlich der konventionellen, ergreifen. Er stellte auch klare Forderungen auf, wie speziell der „Injektion von Desinformation in die Gesellschaft“ (siehe hier, S. 5) sowie der Verbreitung „prorussischer Positionen“ (S. 21) zu begegnen sei: Neben einem Ratingsystem für Desinformation gehört hierzu eine „Des­in­for­ma­ti­ons-Char­ta“, welche für Medien, aber analog auch für Blogger und „andere On­line-In­flu­en­zer“ einen Maßstab für „akzeptables und inakzeptables Verhalten“ festlegen und den „Ausschluss aus der Gemeinschaft“ ermöglichen soll, wenn sie „bewusste Täuschung praktizieren“ (S. 41). Diesen Forderungen entsprechen in der EU der „Code of Practice on Disinformation“ von 2018, der 2025 in den „Digital Services Act“ von 2022 integriert wurde, sowie der Medienstaatsvertrag (EU-AVMD-Richtlinie von 2018, 2020 in Deutschland umgesetzt). Auch sollen laut Pomerantsev Nachrichtenorgane Prüfinstanzen gegen Propaganda beziehungsweise Faktencheck in­stal­lie­ren – im Oktober 2015 gründete das Poynter Institute das International Fact-Checking Network (IFCN), welches sich gemeinsame Richtlinien gab und Zertifikationen durchführt. Bis Sommer 2025 verzeichnete das IFCN 182 verifizierte Faktenprüfer in 57 Ländern. Der Digital Services Act sieht ebenfalls eine Institutionalisierung des Faktchecks durch Trusted Flagger vor.

Von der RAND Corporation stammt in ihrem an Pomerantsev und Weiss anknüpfenden Artikel 2016 der Vorschlag, die „russische ‚Flutwelle‘“ („Russian Firehose“) an Falschinformationen und Propaganda durch die „aggressive Durchsetzung von Nutzungsbedingungen mit Internetprovidern“ zu be­kämp­fen – eine Taktik, welche der Digital Services Act verwendet, um über den Umweg über das Privatrecht einen – zumindest formal gesehen – legalen Eingriff in die Mei­nungs- und Informationsfreiheit durchführen zu können.

Und nicht zuletzt ruft die Schrift von Pomerantsev und Weiss dazu auf, dass „Netzwerke und Influenzer, die Desinformation verbreiten, adressiert und vom Kreml unterstützte Sprecher, Beamte und Intellektuelle zur Rechenschaft gezogen werden“ (siehe hier, Seite 41), das heißt Sanktionen erfahren. Sanktion gegen Desinformation wird in einer Publikation von 2017, an der Pomerantsev mitgewirkt hat, dann auch ganz explizit eingefordert: „Die Androhung von Sanktionen kann ein wirksames Mittel sein, um gegen Desinformation vorzugehen und sie einzudämmen.“

Die Vorschläge Pomerantsevs und seiner Kollegen, die aus einer phantasievollen Überinterpretation einer russischen Erzählung und eines russischen Militäraufsatzes zur nichtlinearen Kriegsführung als neuer russischer Doktrin entstanden, hatten durchschlagenden Erfolg:

Die EU hat über den Digital Services Act und den Ausbau einer Art Iron Dome der Information, des „Demokratieschildes“, die legale Basis und Infrastruktur für ein ganzes System geschaffen, welches die Löschung von als „schädlich“ eingestufter, aber legaler Information – sogenanntem Grenz- oder Grau­zo­nen­in­halt – ermöglicht. Das Europäische Zentrum für demokratische Resilienz, die zentrale Einrichtung des Demokratieschilds, nahm nicht zufällig am vierten Jahrestag des Kriegsbeginns in der Ukraine, dem 24. Februar 2026, den Betrieb auf. Und auch der Vorschlag, Sanktion als Instrument zur Erziehung beziehungsweise Abschreckung der Bürger anzuwenden, kommt seit 2025 auch innerhalb der EU zum Einsatz.

Die Zerstörung liberaler Demokratie

Eine Studie aus dem Jahr 2025, welche die Desinformationstaktiken des Kreml samt ihrer NGO-ge­stütz­ten Umsetzungsstruktur erforscht, regt zu Korrektur und Umdenken an: Die Desinformationstaktiken des Kreml könnten als „Gegenmaßnahme“ betrachtet werden (S. 15), welche sich gegen „Gegenmaßnahmen“ westlicher Mächte wende, wobei Russlands PR-Fähigkeiten gegenüber westlichem Niveau noch „um fünf bis sieben Jahre“ (S. 118) zurückbleiben würden. Von der 2014 durch Pomerantsev verkündeten „Avantgarde“ Russlands mit hybrider Kampftaktik bleibt also nicht viel übrig, wie angesichts der neuartigen, atomar bestückbaren Hyperschallwaffen auch nicht von seiner viel beschworenen militärischen Rück­stän­dig­keit – ein Narrativ, welches unter anderem die Fortsetzung des Kriegs mithilfe westlicher Unterstützung legitimiert (siehe hier, S. 201) und alle, die sich für Friedensverhandlungen einsetzen und damit der Niederlage Russlands mit Abdankung Putins entgegenwirken, zu Feinden macht, da sie aus dieser westlichen Sicht Russland zuarbeiten.

Ferner ergibt die Studie, dass die russischen Desinformationsaktivitäten an sich selbst wenig Wirkung zeitigen, aber dass sie durch eine unsachgemäße Übertreibung in ihrer Darstellung und medialen Verarbeitung durch den Westen Effektivität erzielen, also mithilfe ihrer Fiktionalisierung. Denn der Kreml betrachte vielmehr „den westlichen Diskurs über die russische Informationsbeeinflussungsfähigkeit als wirksamer als die eigentliche Propaganda“, da dieser Diskurs „psychologische Abnutzungserscheinungen hervorrufen“ könne „wie z. B. verstärkte Spaltung, Vertrauensverlust und Hoffnungslosigkeit“ (siehe hier, S. 37).

Auch wenn diese Studie das entwickelte System zur Bekämpfung für Desinformation begrüßt, macht sie doch einen entscheidenden kritischen Punkt deutlich: Die Art und Weise, wie der Kampf gegen Desinformation im Westen geführt wird, verkehrt sich gegen sich selbst und spielt durch seine Selbstzerstörung dem Feind erst richtig zu. Denn ein Informationskontrollsystem mit der Beschneidung und Verletzung der Grundrechte wie an erster Stelle der Freiheit der Meinung, Information und Medien zerstört die Demokratie von innen her.

Die Erosion liberaler Demokratie weckt den Widerstand freiheitlicher Bürger. Regierungen, welche die Grundfreiheiten unverhältnismäßig beziehungsweise men­schen- und verfassungswidrig beschneiden, werden delegitimiert. Die delegitimierende Opposition wiederum wird politisch repressiert. Das soziale Klima der Gesellschaft vergiftet sich. All dies beobachten und erleiden wir aktuell, auch und gerade in Deutschland.

Für die Lösung dieser Krise gibt es drei Wege: Die Repression setzt sich durch und aus liberaler Demokratie wird eine mindestens im Informationsraum und sensible Themen betreffend autoritär gelenkte (1); die Regierung zerbricht am Widerstand und die Freiheit könnte wiederkehren (2) oder aber die Regierung selbst ändert den Kurs (3). Russland hat den ersten Weg schon vor vielen Jahren eingeschlagen und seitdem seinen Informationsraum weitgehend unter Kontrolle gebracht. Die EU folgt diesem Kurs, wenngleich noch mit einem vergleichsweise niedrigeren Grad an Repression als Russland, aber mit Beschleunigung.

Die USA dagegen haben mit Trump den Kurs abrupt gewechselt. Sie haben 2025 die Entwicklung systematischer Informationskontrolle im Zeichen ausländischer Desinformationsbekämpfung beendet. Die USA versuchen, die EU, welche den ersten Weg weiterverfolgt, ebenfalls zu einem Kurswechsel zu bewegen, und legen offen, dass die Legitimierung der Informationskontrolle als Abwehr ausländischer Einmischung nur zum Vorwand dient, um nicht nur innenpolitisch, sondern sogar „weltweit“ die Diskurshoheit erhalten beziehungsweise herstellen zu können. Die EU setze Gesetze und Maßnahmen mit dem Ziel ein, „Kontrolle über die weltweite On­line-Mei­nungs­äuße­rung zu etablieren, um Narrative, die die Macht der Europäischen Kommission bedrohen, umfassend zu unterdrücken“ (siehe hier, S. 1).

Appell zur Freiheit

Der aktuelle westliche Zensurkomplex stammt, wie ich zu zeigen versuchte, zum einen aus dem Krieg – seine Herkunft ist militärisch. Zum anderen aber wurzelt er in der Welt der Fiktion – mit der Fehldeutung einer Erzählung und folgenden medialen Schleifen. Paradoxerweise hat sich die von Pomerantsev beschworene „Gefahr der Unwirklichkeit“ durch den Einsatz von Information gegen sich selbst verkehrt: Die Möglichkeiten zur Selbstkorrektur der Diskurse schwinden rasant. Die regelbasierte, auf dem Naturrecht aufbauende Ordnung und damit die freiheitliche Demokratie drohen zu erodieren.

Gerade in der Selbstkorrektur durch Widerspruch und Falsifikation aber liegt der Vorzug der freiheitlichen Demokratie gegenüber einem System, welches den Informationsraum politisch steuert und begrenzt und dabei die Grundrechte einschränkt oder sogar verletzt. Zwar mag das autoritäre System eher handlungsfähig sein, da es Akzeptanz und Durchsetzbarkeit seiner Maßnahmen erzwingt. Kriege fördern daher autoritäre Strategien. Wenn jedoch die Selbstkorrektur ausgeschaltet wird, baut ein solches System notwendig auf dem Treibsand der Illusion, der nicht nur bei denkenden und freiheitsliebenden Bürgern Widerstand weckt, sondern der irgendwann auch vom Meer der Realität eingeholt beziehungsweise weggespült wird.

So ist eine Kernthese des sanktionierten Schweizer Militäranalysten und langjährigen Osteuropaexperten Jacques Baud – die wahrscheinlich zu den eigentlichen, aber nicht offen vorgebrachten Gründen für seine Sanktionierung zählt –, dass die westlichen „Narrative“ über die Hintergründe des Kriegs in der Ukraine sowie auch die westliche militärische Unterstützung der Ukraine wesentlich auf der Ausblendung, der Verzerrung oder Überschreibung tatsächlich nachweisbarer Vorgänge, also auf „Narrativen“ und „Fake News“ beziehungsweise medial verstärkten Illusionen beruhen: „Die Ironie der westlichen Darstellung besteht darin, dass sie weitgehend für die Niederlage der Ukraine verantwortlich ist.“ (siehe hier, Seite 223).

Jacques Baud büßte bereits 2020 nach dem Einritt in den Ruhestand mit seinem ersten Buch über „Regieren durch Fake News“ sein Renommee ein. Wie er wurden auch andere kritische Stimmen „zum Schweigen gebracht“ (siehe hier, Seite 47), in alternative Diskursräume abgedrängt und als sogenannte Pu­tin-Ver­ste­her zu Staatsfeinden diskreditiert, gegen die eine Anwendung harter Maßnahmen wie die EU-Sank­tion von Politik und Öffentlichkeit toleriert wird.

Es wird Zeit, sich zurückzubesinnen auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009: „Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien.“ (1 BvR 2150/08, Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2009, Absatz 50). Keine Regierung, keine Institution, kein Unternehmen sollte uns die eigene Urteilskraft streitig machen, uns den Zugang zu Informationen versperren, diese filtern oder flaggen dürfen. Alle seit 2015 neu installierten Maßnahmen und Strukturen zur Regulierung von Meinungsäußerungen, Informationen und Medien in der EU sowie in Deutschland sind abzuschaffen und die vollumfängliche Freiheit ist wiederherzustellen. Ihre Grenzen sollte die Freiheit nur in der Wahrung der Freiheit des Anderen finden. Nicht Unterdrückung und Lenkung von Meinungen als Abwehr sogenannter schädlicher Information schützt die Freiheit, sondern diese kann sich nur selbst schützen. Oder sie ist verloren.

Prof. Dr. phil. Henrieke Stahl lehrt slawische Literaturwissenschaft an der Universität Trier. Sie ist Erste Vorsitzende des Vereins für Interdisziplinäre Forschung in Medizin und Ethik für die Gesellschaft (Methig.org), Mitglied des Leonhard-Kreises, wo sie diesen Beitrag am 27. Februar 2026 als Vortrag hielt.

Mit freundlicher Genehmigung von Henrieke Stahl übernommen aus Achgut.com.

Artikel als PDF-File | Kommentare

Zum Anfang

2026-01-16 13:00

Ein Humanist kämpft gegen USGL-Willkür

Die Meinungsfreiheit ist der Schutzschild der Bürger gegen die Mächtigen – doch diese werden immer dünnhäutiger

Joachim Steinhöfel

Joachim Steinhöfel

In Deutschland kann jeder sagen, was er will – bis die Polizei morgens um sechs an der Tür klingelt. Politiker schüchtern Bürger ein, die ihre Meinung sagen – und spannen ganze Armeen von NGO für ihre Zwecke ein.


In der Diplomatie sagt man oft: Bündnisse beruhen auf Interessen und Werten. Interessen ändern sich. Werte sollten Bestand haben. Meinungsfreiheit gehört zu diesen Wer­ten – sie ist in jeder Gesellschaft, die sich «frei» nennt, nicht verhandelbar. Im heutigen Deutschland geht die Hauptgefahr für die Meinungsfreiheit nicht mehr primär von privaten Plattformen aus, sondern vom Staat – und von einem wachsenden Ökosystem staatlich finanzierter Stellvertreter.

Ich beginne mit einer Szene, die jeden beunruhigen sollte, der in einem Rechtsstaat gross geworden ist. Ein älterer Mann bei Bamberg wird morgens um sechs von der Polizei geweckt, weil er den Wirtschaftsminister im Internet als «Schwachkopf» bezeichnet hat. Hausdurchsuchung in aller Frühe – wegen einer angeblichen Beleidigung. Fragen Sie sich: Was ist das für eine politische Ordnung, in der es vor dem Frühstück zu Hausdurchsuchungen wegen blosser Meinungsäusserungen kommt? «Bei uns kann jeder sagen, was er will», hören wir von Regierungsvertretern in Deutschland. Ja – bis es klingelt.

Strafen wie in einer Diktatur

Ein zweites Beispiel geht weit über Lappalien hinaus. Anfang 2025 wurde ein Journalist zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von sieben Monaten ver­ur­teilt – wegen eines Memes mit dem Text «Ich hasse die Meinungsfreiheit», das als satirische Kritik an der Innenministerin zu verstehen war. Das Bild zeigte sie mit einem Schild in der Hand, als Kommentar zu ihrer Haltung zur Meinungsfreiheit, die sich unter anderem in dem nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts rechtswidrigen Verbot einer rechtsextremen Zeitung manifestierte. Lesen Sie das ruhig zweimal. Diese Strafe, die in eine Diktatur passt, wurde als Verteidigung der Demokratie verkauft. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt – sie will eine härtere Strafe. Wer wissen will, wie ein «Chilling Effect» aussieht: genau so.

Im Zusammenhang mit dem Bamberger Fall habe ich auf X Folgendes geschrieben: «Der für dieses Urteil verantwortliche Bamberger Richter heisst Martin Waschner. Wer solche Urteile spricht, sollte in einem freien Staat kein Richter sein – und nicht die Macht haben, freie Bürger wegen rechtmässiger Meinungsäusserungen ins Gefängnis zu bringen.» Daraufhin leitete die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ein berufsrechtliches Verfahren gegen mich ein. Die Vorwürfe sind absurd. Ich habe sie energisch zu­rück­ge­wie­sen – und ich werde mich durchsetzen.

Drittens: Das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser liess ein Gutachten erstellen, das den renommierten Journalisten Henryk M. Broder diffamierte. Wir sind dagegen vor Gericht gezogen. Das Oberverwaltungsgericht Ber­lin-Bran­den­burg hat dem Ministerium untersagt, das Gutachten weiter zu verbreiten; es wurde offline genommen, die verbliebenen Druckexemplare wurden eingestampft. Die FAZ fasste das Ergebnis trocken zusammen: «Broder blamiert Innenministerium.» Das war keine knappe Entscheidung. Es war eine Erinnerung daran, dass eine Regierung kein Grundrecht darauf hat, von Spott verschont zu bleiben – und schon gar kein Recht, Kritiker zu verleumden.

Diesen Punkt hat – vier­tens – das Bundesverfassungsgericht in einem Verfahren bekräftigt, das wir für Julian Reichelt gegen die Bundesregierung geführt haben. Reichelt ist Journalist und ehemaliger Chefredaktor der auflagenstärksten deutschen Tageszeitung. Eine Bundesministerin versuchte, seinen Tweet zu unterbinden, in dem er Hunderte Millionen sogenannter Entwicklungshilfe für Afghanistan als «Geld für die Taliban» bezeichnete. Die Bundesregierung ging gegen den Journalisten vor und erwirkte ein Verbot. Das Bundesverfassungsgericht wies die Regierung in die Schranken, hob die einstweilige Verfügung auf und stellte eine Verletzung der Grundrechte des Journalisten durch diese Entscheidung fest. Politische Rede – insbesondere scharfe, ver­stö­ren­de Rede – steht im Kernbereich des Artikels 5 unseres Grundgesetzes.

Schliesslich zeigt mein eigener Fall mit dem Bundesamt für Justiz – einer Behörde im Geschäftsbereich des Bundesjustizministeriums –, wie weit staatliche Stellen gehen, um einem Kritiker das Leben schwer zu machen. Nachdem ein Gericht das Amt verpflichtet hatte, mir Akteneinsicht zu gewähren, hat die Behörde verzögert, neue Hürden aufgebaut und dann bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Sanktionen gegen mich angeregt, weil ich die zuständige Beamtin dafür, dass sie die Gerichtsentscheidung ignorierte, als untergeordnet und inkompetent bezeichnet habe. Eine Staatsbehörde, die eine verbindliche gerichtliche Entscheidung als unverbindliche Empfehlung behandelt, verteidigt nicht den Rechtsstaat – sie untergräbt ihn. Mein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bundesregierung wegen dieses Sanktionsbegehrens liegt seit Januar 2025 beim Oberverwaltungsgericht.

Massenhaft Strafanzeigen

Das sind keine Anekdoten. Diese Fälle ergeben ein Muster. Führende deutsche Politiker, insbesondere aus dem Lager der Grünen, haben es zur Normalität werden lassen, massenhaft Strafanzeigen wegen Kritik einzureichen, die oft rechtlich zulässig, aber politisch unbequem ist. Die Ressourcen der Polizei werden zum Schutze der Gefühle der Mächtigen verschwendet. Und wenn der Staat vor Gericht verliert, zuckt er zu oft nur mit den Schultern und versucht das nächste Manöver.

«Führende deutsche Politiker, insbesondere aus dem Lager der Grünen, haben es zur Normalität werden lassen, massenhaft Strafanzeigen wegen Kritik einzureichen, die oft rechtlich zulässig, aber politisch unbequem ist»

Ein Rentner wurde zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt – wegen eines Kommentars über die damalige Aussenministerin Baerbock. Er hatte geschrieben: «Beim Trampolinspringen wohl zu oft an die Decke gestossen.» Ich kommentierte auf X: «Das ist ihr wahres Gesicht, die hässliche, halbtotalitäre Grimasse der Grünen. Humorlos, gnadenlos, kalt. Widerlich!» Die Folge: ein Strafverfahren gegen mich. Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuches regelt Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegenüber Personen des politischen Lebens. Die Norm sieht einen erhöhten Strafrahmen vor, wenn ein Politiker beleidigt wird. Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher.

Es gibt eine zweite, strategischere Front: die Auslagerung von Repression. Nach unserer Verfassung hat der Staat im politischen Meinungskampf neutral zu bleiben. Also finanziert er sogenannte NGO, die das tun, was er selbst nicht offen tun darf: überwachen, melden, legitime Äusserungen stigmatisieren, Lawfare betreiben und die öffentliche Debatte konditionieren. Das ist keine Politik. Das ist mit Steuergeld eingekaufte Propaganda. Sie simuliert Konsens, indem sie den Chor finanziert.

Hinzu kommt der Digital Services Act (DSA) der EU – das Betriebssystem der europäischen Inhaltskontrollindustrie. Der DSA gilt für jeden Dienst mit Nutzern in der Union und wird durch Bussgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Umsatzes abgesichert. Er stattet «vertrauenswürdige Hinweisgeber» mit Sonderrollen aus, privilegiert staatliche und para-staatliche Meldungen und setzt Plattformen unter den Druck, möglichst schnell zu re­agie­ren – oder zu zahlen. «Illegale Inhalte» werden nach dem jeweils strengsten Meinungsrecht in irgendeinem EU-Mit­glieds­taat definiert. In «Krisen» kann die Kommission «Risikominderungsmassnahmen» anordnen – elastisch genug, um zu bedeuten, was immer die Panik des Vortags verlangt, einschliesslich der Drosselung legaler Debatten unter dem Banner der «Desinformation». Das vorhersehbare Ergebnis sind nicht nur Löschungen des tatsächlich Illegalen. Es sind das Overblocking des Legalen, Shadowban für das Unbequeme und das leise Einschüchtern von Dissens durch Complianceabteilungen, die Angst vor Brüssel haben. Das ist keine Rechtsprechung. Das ist administrative Zensur im industriellen Massstab.

Der Staat hat keine «Ehre»

Ein kurzer dogmatischer Einschub, weil Prinzipien zählen. Das Bundesverfassungsgericht sagt seit Jahrzehnten: Der Staat muss scharfe, auch verletzende Kritik aushalten; die Grenze zur Schmähung ist eine enge Ausnahme, kein Regelfall. Bei Mehrdeutigkeit ist die nichtsanktionsbewehrte Deutung zu wählen. Und der Staat – anders als der Bür­ger – hat keine «Ehre», die er mit dem Strafrecht schützen lassen könnte. Das sind keine Zitate für Sonntagsreden, sondern funktionale Leitplanken des freiheitlichen Rechtsstaates. Sie dürfen nicht eingerissen werden. Aber wir haben eine Bürokratie, die Satire verfolgt, und eine Politik, die Widerspruch pathologisiert.

Manche greifen dann zur Textbausteinschublade: «Es geht doch um Hass und Hetze.» Seien wir ehrlich: Das ist in weiten Teilen banale Floskelware. Eine Hausdurchsuchung im Morgengrauen wegen «Schwachkopf»? Sieben Monate Freiheitsstrafe für ein Meme? Ein ministerieller Bericht, der eingestampft wird, nachdem damit versucht worden ist, einen Journalisten zu beschädigen? Eine Ministerin, die das Bundesverfassungsgericht bemüht, um eine politische Äusserung zu verbieten? Das hat nichts mit dem Schutz von Minderheiten oder der Verhinderung von Gewalt zu tun. Es geht darum, die Macht vor Blamage und Demütigung zu schützen.

Es gibt auch einen juristischen Aspekt. Meinungsfreiheit ist kein Gnadenakt von Herrschenden gegenüber folgsamen Untertanen. Sie hegt die Herrschenden ein, sie ist das Fundament von Macht­kri­tik – durchsetzbar vor Gerichten und durch Bürger. Wenn man Beamten erlaubt, diesen Unterschied einzuebnen, schafft man eine Kultur der permanenten Überempfindlichkeit, mit dem Strafrecht als Erfüllungsgehilfen. Das ist das Spiel, das in Deutschland derzeit gespielt wird: die Ausweitung der Liste von Sprach-Tabus, die Aufblähung vermeintlicher «Schäden», die Auslagerung der Kontrolle an willfährige NGO und Plattformen – und das alles im Namen von «Sicherheit».

«Es geht darum, die Macht vor Blamage und Demütigung zu schützen.»

Die Regulierer disziplinieren

Was ist zu tun?

Erstens: Die Meinungsfreiheit muss entkriminalisiert werden. Das Strafrecht ist für echte Bedrohungen und klar umrissene Fälle von Volksverhetzung da – nicht für unhöfliche Adjektive oder Memes. Wer seine Gefühle von Staatsanwälten schützen lassen muss, ist im öffentlichen Amt womöglich falsch.

Zweitens: Die Stellvertreterarmeen trockenlegen. Steuergelder dürfen nicht dazu verwendet werden, politischen Kampf durch NGO als Proxys betreiben zu lassen. Was der Staat nicht direkt rechtmässig unterbinden darf, darf er auch nicht finanzieren, damit Dritte es für ihn tun – sei es durch «Hinweise», «Ratings» oder «Risikominderung».

Drittens: Die Regulierer disziplinieren. Der Ausnahmezustand darf über den DSA nicht zum Dauerzustand werden. Jede Notfallkompetenz muss zeitlich eng befristet, von Gerichten überprüfbar und strikt auf illegale Inhalte im Sinne von Gesetz und Rechtsprechung begrenzt sein. Der Status des «Trusted Flagger» muss an justiziable Standards geknüpft sein – einschliesslich Haftung für missbräuchliche oder grobfahrlässige Meldungen.

Ich begrüsse – ohne Einschränkung – die Schritte der US-Re­gie­rung, dem regulatorischen Abenteurertum der EU im Bereich der Meinungsfreiheit entgegenzutreten, einschliesslich der Bereitschaft, Sanktionen oder Zölle zu prüfen, wenn extraterritoriale Digitalregulierung Zensur exportiert. Das ist kein blosser Handelsstreit; es ist die Verteidigung einer zivilisatorischen Norm. Wenn Europa unbedingt ein Compliancepanoptikum bauen will, darf es nicht erwarten, die Redestandards für die gesamte freie Welt zu bestimmen.

Lassen Sie mich mit einem positiven Punkt schliessen. Meinungsfreiheit garantiert nicht die Wahrheit. Sie garantiert die Möglichkeit, sie gemeinsam zu finden. Sie gibt Bürgern das Recht, sich zum Narren zu machen, und die Pflicht, die Dummheit anderer zu ertragen. Sie konfrontiert Regierungen mit der Wahrheit.

Allein im vergangenen Jahr haben deutsche Gerichte gezeigt, dass diese Instrumente noch funktionieren: ein Innenministerium, zurechtgewiesen und blamiert; eine Bundesministerin, der bescheinigt wird, dass sie einen Kritiker nicht mundtot machen darf; eine Justizbehörde, der die Regeln des Rechtsstaats vor Augen geführt werden, und ja – selbst nach Hausdurchsuchungen um sechs Uhr morgens und «Anti-Hass»-Theater gilt weiterhin der Grundsatz, dass der Spott der Bürger über den Staat verfassungsrechtlich geschützt ist. Dieser Grundsatz ist es wert, laut und ohne Zurückhaltung verteidigt zu werden.

«Meinungsfreiheit garantiert nicht die Wahrheit. Sie garantiert die Möglichkeit, sie gemeinsam zu finden. Sie gibt Bürgern das Recht, sich zum Narren zu machen, und die Pflicht, die Dummheit anderer zu ertragen. Sie konfrontiert Regierungen mit der Wahrheit.»

Meinungsfreiheit ist keine Gefälligkeit der Mächtigen an die Bürger. Sie ist der Schutzschild der Bürger gegen die Mächtigen. Wenn Europa das vergisst, sollten die Vereinigten Staaten es daran erinnern – nicht mit Predigten, sondern mit Politik. Und wir auf unserer Seite des Atlantiks müssen unseren Teil beitragen: durch Prozesse, durch Gesetzgebung und dadurch, dass wir uns vom neuen Klerus der «Sicherheit» nicht einschüchtern lassen.

Dieser Beitrag basiert auf einer Rede, die im September 2025 an einer Konferenz des Global Liberty Institute in Zürich gehalten wurde.

Joachim Steinhöfel ist Anwalt mit Spezialisierung auf Medienrecht und Meinungsfreiheit. Sein Buch «Die digitale Bevormundung» (Finanzbuch-Verlag, 2024) war in Deutschland ein Num­mer-1-Best­sel­ler.

Mit freundlicher Genehmigung von Joachim Steinhöfel und Schweizer Monat übernommen aus Schweizer Monat.

Artikel als PDF-File | Kommentare

Zum Anfang

2026-03-11 13:00

Aufklärung!

„Islamophobie ausrotten!“

Problemfall Islam – Wenn Religiotentum wider die Vernunft agiert

Gerd Buurmann

Daniel Günther

Großbritanniens Premierminister Keir Starmer hat bei einer Rede im Rahmen eines muslimischen Fastenbrechens angekündigt, Islamophobie auszurotten. Das klingt nach Inquisition. Aber der ist es auch nicht gelungen, die Angst vor dem Christentum auszurotten.


„Also lassen Sie mich glasklar sein: Ich bin immer entschieden gegen anti-muslimischen Hass in all seinen Formen. Ich werde Islamophobie ausrotten: Ich werde dagegen vorgehen. Meine Regierung wird meinen Worten die Taten folgen lassen, die sie verdienen.“ Das hat Großbritanniens Premierminister Keir Starmer bei einer Rede im Rahmen eines muslimischen Fastenbrechens gesagt. Damit hat Starmer eine neue Inquisition angekündigt, diesmal eine bri­tisch-is­la­mi­sche. Allein das Wort, das Keir Starmer benutzt, ist irreführend. Das Wort Islamophobie unterstellt nämlich, die Angst vor dem Islam sei irrational und unbegründet, eine Phobie halt. Die Angst vor dem Islam ist jedoch mehr als begründet.

Religionen sind nicht moderat. Sie sind immer radikal. Sie sind eine Manifestation des Glaubens an einen allmächtigen Gott. Das ist nicht moderat. Deshalb kann es auch keinen moderaten Islam geben. Es kann nur moderate Muslime geben. Sie zeichnen sich dadurch aus, den Koran nicht wörtlich zu nehmen. Man darf Angst haben, wenn jemand erklärt, es gäbe ein Buch, das Gottes Wort verkündet. Man muss besonders Angst haben, wenn diese Religion nach staatlicher Macht greift. Manche Menschen nennen es Islamophobie; ich nenne es Aufklärung.

Kritik an Religionen ist nicht geisteskrank

Islamophobie bedeutet nicht, Muslime zu hassen. Islamophobie ist vielmehr die Angst vor der Ideologie Islam, und diese Angst ist berechtigt. Rassismus ist die Verurteilung eines Menschen aufgrund seiner Herkunft. Die Beurteilung eines Menschen aufgrund seiner Überzeugungen und Bekenntnisse jedoch nennt sich Kritik. Kritik ist kein Rassismus. Kritik war und ist der Motor der Aufklärung. Wer einen Moslem verurteilt, weil er Araber ist, betreibt Rassismus. Wer einen Araber jedoch beurteilt, weil er Muslim ist, betreibt Aufklärung. Wer das Judentum als „patriarchale, überholte Wüstenreligion“ bezeichnet, übt Kritik. Wer jedoch einen Juden verurteilt, weil seine Mutter jüdisch ist, ist ein Antisemit.

Das Christentum wurde in den letzten Jahrhunderten arg kritisiert und beleidigt. Heute nennen wir es Aufklärung. Im Jahr 1927 erschien das Werk „Warum ich kein Christ bin“ von Bertrand Russell. Im Jahr 1950 bekam der Autor den Nobelpreis für Literatur verliehen. Er schrieb „mit vollster Überzeugung, dass die in ihren Kirchen organisierte christliche Religion der Hauptfeind des moralischen Fortschritts in der Welt war und ist“.

Heinrich Böll bekam ebenfalls den Nobelpreis. Er schrieb, der deutsche Katholizismus sei „mies bis dreckig, in seinen Methoden dumm bis dreist“. Albert Camus, ebenfalls Nobelpreisträger, schrieb: „Unmoralisch ist das Christentum.“ Friedrich Nietzsche nannte „das Christentum den einen großen Fluch, die eine große innerlichste Verdorbenheit, den einen großen Instinkt der Rache, dem kein Mittel giftig, heimlich, unterirdisch, klein genug ist – ich heiße es den einen unsterblichen Schandfleck der Menschheit.“

Der aufgeklärte Mensch jedoch geht gegen Überzeugungen und Ideologien

Gelten Russell, Böll, Nietzsche und Camus deshalb heute als rassistisch? Nein! Das Christentum ist keine Rasse, ebenso wenig wie der Islam. Obwohl sie gegenüber Christen deutliche Worte gefunden haben, von „Schandfleck der Menschheit“ bis „mies und dreckig“, gelten sie heute als Leuchttürme der Aufklärung. Wer Kritik am Islam als rassistisch brandmarkt, fällt damit der Aufklärung in den Rücken.

Ein Rassist geht gegen den Menschen selbst. Der aufgeklärte Mensch jedoch geht gegen Überzeugungen und Ideologien. Diese kritisiert und hinterfragt er. Ein Moslem, der von sich selbst sagt, ein gläubiger Mensch zu sein und nicht zur Gewalt gegen Ungläubige, Homosexuelle oder Juden aufruft oder diese Gewalt toleriert, stellt für einen aufgeklärten Menschen kein Problem dar. Im Gegenteil, ein aufgeklärter Mensch wird sogar sein Recht verteidigen, diese Form der Religion ausüben zu dürfen, ohne dabei von staatlicher Seite diskriminiert zu werden. Es wird ihn aber nicht davon abhalten, die Religion zu kritisieren.

Wer glaubt, ich verachte ihn, nur weil ich Witze über seinen Glauben mache, verwechselt sich mit seinen Überzeugungen. Der Mensch aber ist mehr als die Summe seiner Ideen. Wenn ein Terrorist bei der Tat „Allahu Akbar“ ruft, dann nimmt ein aufgeklärter Mensch diesen Terroristen ernst und kritisiert die Religion, in deren Auftrag der Täter glaubt zu handeln.

Das Mittel der Aufklärung ist Kritik. Wer sie unterbinden will, betreibt anti-aufklärerische Gesinnungstyrannei. Religionen sind Ideologien. Viele Menschen können sich zwar nicht aussuchen, im Sinne welcher Religion sie erzogen werden, aber sobald sie erwachsen sind, können sie ihre Vernunft nutzen und entscheiden, ob und wie sie in diesem Glauben weiterdenken wollen.

Wenn eine Ideologie nicht mehr kritisiert werden darf, wird sie totalitär. Egal ob Islam, Christentum oder Kom­mu­ni­smus – das Recht, Überzeugungen zu kritisieren und zu verarschen, sorgt dafür, dass sie menschlich bleiben. Wer sagt, der Feldherr Mohammed, der vor eineinhalb Jahrtausenden gelebt hat, dürfe nicht karikiert werden, jedoch schweigt, wenn ein Bäcker aus Mekka hingerichtet wird, weil er Christ geworden ist, der ist ein fundamentalistischer Fanatiker.

Es ist völlig verständlich, Angst zu haben vor einem Moslem, der den Koran wörtlich nimmt und sein Leben nach einem mordenden Feldherrn aus der Mitte des ersten Jahrtausends ausrichtet. Die Welt braucht geistige Hämmer, die so auf den Islam schlagen, wie einst Nietzsche auf das Christentum eingeschlagen hat. Ist das islamophob? War die Aufklärung christophob?

Gerd Buurmann schreibt und inszeniert als Theatermensch in diversen freien Theatern von Köln bis Berlin. Er ist Schauspieler, Stand-Up Comedian und Kabarettist. Im Jahr 2007 erfand er die mittlerweile europaweit erfolgreiche Bühnenshow „Kunst gegen Bares“. Mit seinen Vorträgen über Heinrich Heine, Hedwig Dohm und den von ihm entwickelten Begriffen des „Na­than-Kom­plex“ und des „Lo­re­ley-Kom­plex“ ist er in ganz Deutschland unterwegs. Seit April 2022 moderiert er den Podcast „Indubio“ der Achse des Guten. Sein Lebensmotto hat er von Kermit, dem Frosch: „Nimm, was Du hast und flieg damit!“

Zuvor veröffentlicht in Achgut.com, mit freundlicher Genehmigung von Gerd Buurmann übernommen.

Artikel als PDF-File | Kommentare

Zum Anfang

2026-03-10 19:40

Aufklärung und humanistische Bildung

Der einzig relevante Rohstoff: Bildung

Linksgrüne Bildungspolitik:
Der Weg in den Niedergang

Michael Klein

Prof. Dr. Michael Klein

Der einzig relevante Rohstoff, den Deutschland noch hat, ist die Bildung und Qualifikation seiner Bürger, besonders der heranwachsenden Kinder und Jugendlichen. Dieser Rohstoff wird seit Jahren von Politikern leichtfertig verspielt. Dass sie das tun, geschieht aus Inkompetenz, Dummheit oder ideologischer Verblendung. Inzwischen ist es sogar wichtiger, dass die Schüler aufsagen, dass es mehr als zwei biologische Geschlechter gibt, der Islam die Religion des Friedens ist und dass ihre eigene Generation die letzte ist, die den Klimawandel aufhalten kann. Diese „Erkenntnisse“ sind jedoch nur Ausdruck woker, linksgrüner Ideologie und nicht Resultat kritischen, reflexiven Denkens. Wer sie hinterfragt, wird abgestempelt, zum Schweigen gebracht oder auf andere Weise ausgegrenzt.


Aufklärung und humanistische Bildung

Nur die Erziehung zum kritischen Denken, die Liebe zu Literatur, Kultur und Philosophie und das Verständnis der Naturwissenschaften kann eine tragfähige und tiefe Bildung erzeugen, die durch ein ganzes Leben in einer sich schnell wandelnden Welt trägt. Inzwischen sind in führenden Positionen der Politik so viele Bildungsversager und -ab­bre­cher und außerdem Promotionsbetrüger, dass naheliegend ist, dass diese den Wert echter, tiefer Bildung nicht verstehen, geschweige denn anstreben. Dafür herrscht bei all diesen Figuren zu viel innerliche Ablehnung.

Dass Naturwissenschaften, Mathematik, Musik und Kunst schon seit Jahren heruntergefahren oder inhaltlich ausgehöhlt werden, ist ein Kernsymptom dieser Bildungsverarmung. Schüler der 4. Klasse sollen in Niedersachsen nicht mehr dividieren lernen. Weitere Bundesländer werden schnell folgen. Dafür werden Gendersprache und Islamisierung hochgefahren. All dies zeigt den Irrsinn der Bildungsentwicklung in Deutschland. Alleine schon die Tatsache, dass die humanistische Bildung, die zu kritischem Denken und vertiefter Reflexion führen kann, vor Jahren abgebaut wurde, ist falsch und selbstzerstörerisch und damit widersinnig. Es braucht eine Renaissance der aufklärerischen humanistischen Bildung, um das Land zu retten.

Die kleine, zerstörerische Schar linksgrüner Politiker

Einige wenige, von absurden Ideologien besessene Bil­dungs- und Kulturpolitiker und die ihnen blind folgenden Beamten und Parteifreunde ruinieren so die Zukunft des Landes. Die Linke will das Mittelmaß, weil ungebildete oder schlecht gebildete Menschen leichter manipulierbar sind, weil sie nicht selbst denken, sondern denken lassen. Betreutes Denken ist der Untergang jedes aufklärerischen Ansatzes. Das Land entwickelt sich damit um Jahrhunderte zurück.

Am Beispiel von Baden-Württemberg, das vom Spitzenland unter der grün-sozialistischen Führung eines Herrn Kretschmann zum Bildungsnotfall geworden ist, lässt sich der Niedergang besonders nachdrücklich illustrieren.

Von auswendig gelernten Plattheiten linksgrüner Ideologien wird Deutschland keinen Wohlstand erwirtschaften können. Aber genau darum geht es: Degrowth, Klimaangst und Abhängigkeit vom großen Bruder Staat sind angesagt. Die entstehende Massenarbeitslosigkeit und die zunehmende Armut passen den Ideologien gerade ins Konzept, weil sie damit die Menschen gefügig machen können. Andere Meinungen oder gar konstruktiver Widerstand können so im Keim erstickt werden.

Die Äußerungen des Merkel-Adepten Daniel Günther aus Kiel (Ministerpräsident oder Privatmann?) zeigen, wohin die Reise gehen soll. Alles, was von der regierungskonformen Linie abweicht, wird stigmatisiert und am Ende verboten, so die Träume dieser gefährlichen Big-Brother-Fraktion. Widerstand dagegen ist jetzt angesagt, nicht in fünf oder zehn Jahren. Dann kann es nämlich schon zu spät sein.

Geballte Fäuste in der Tasche

Viele Lehrkräfte leiden unter dieser Entwicklung, die im Übrigen Hand in Hand mit der unverantwortlich überbordenden illegalen Migration einhergeht. Dass es besonders viele Politiker ohne Hochschulabschluss oder Berufsqualifikation waren, die diesen Zustand des Landes billigend herbeigeführt oder in Kauf genommen haben, unterstreicht die gefährliche Rolle der Mittelmäßigkeit.

Die Lehrer, denen an Qualität und Kindesentwicklung gelegen ist, ballen inzwischen verzweifelt die Fäuste in der Tasche, fühlen sich aber völlig hilflos und ohnmächtig in Anbetracht der überbordenden Bil­dungs- und Kontrollbürokratie.

Die Bildungspolitik ist schon seit Jahrzehnten überwiegend in der Hand von Hyperideologen und Laien. Seitdem die universitäre Linke die Bildung entdeckt und Bildungswissenschaft als eigene Disziplin etabliert hat, geht es mit der realen Bildung bergab. Die Folgen sind katastrophal.

Mediokre Politiker vermögen nichts anderes zu vollbringen als minderwertige Politikqualität. Die Entwicklung braucht niemanden zu verwundern. Nicht nur im chinesischen Sprichwort stinkt der Fisch vom Kopfe her, in der Realität tut er es auch und zeigt so auf die Verursacher der Malaise.

Ist eine Wende in der rasanten Abwärtsentwicklung des Landes und seiner Bildungspolitik möglich? Die Antwort lautet: Nur mit äußerster gemeinsamer Anstrengung aller verantwortlich denkenden und zu Recht besorgten Bürger. Also: eher nicht. Das ist kein Pessimismus, sondern aus Erfahrungen gespeister Realismus.

Sozialistische Bildungspolitik

Im Bereich der Bildung wird es durch die verfehlte sozialistische Bildungspolitik zu einer immer tieferen Spaltung der Gesellschaft kommen. Eltern, die es sich leisten können, schicken ihre Kinder immer häufiger auf hochwertige Privatschulen. Die öffentlichen Schulen wer­den – auch da­durch – schlechter und schlechter.

Der Anteil von Migrantenkindern ohne ambitionierte Eltern (dafür gibt es das schreckliche Wort „bildungsfern“) und von Kindern aus Prekariatsfamilien (auch hier wird mit Bildungsferne stigmatisiert) wird in diesen Schulen immer mehr steigen und schließlich weit über der Zwei­drit­tel-Mar­ke liegen. Dadurch werden Anspruch und Qualität dauerhaft abgesenkt. Schon jetzt dominieren gewalttätige Gangs mit Migrationshintergrund die Realität an vielen weiterführenden Schulen.

So wird der wichtigste Rohstoff des Landes, Klugheit, kognitive und soziale Intelligenz, verschleudert und einer linken Ideologie geopfert, obwohl er natürlich auch in vielen Migranten- und Arbeiterkindern zu wecken wäre. Eine verfehlte und letztlich einfach dumme Bil­dungs-, Mi­gra­ti­ons- und Sozialpolitik, die Bequemlichkeit und Leistungsunlust fördert, hat schon lange die Oberhand gewonnen.

Durchschnittlichkeit ist das neue Ideal. Anstrengungslos Ziele zu erreichen, wie Abitur und Bachelor, ist heutzutage an vielen Schulen und Hochschulen möglich. Die kontinuierliche Herabsenkung der Bildungsstandards führt zu immer schlechteren Leistungen, dumpfem Wohlgefühl bei Durchschnittlichkeit und der Herrschaft der Mediokren.

Selbstermächtigung an der Basis

Selbstbildung und Selbstermächtigung bleiben als Wege für diejenigen übrig, die dessen mächtig sind. Dazu braucht es geistige Klarheit und Selbstdisziplin. So war es schon immer. Nicht umsonst standen die meisten der antiken griechischen Philosophen dem übermäßig dekadenten Leben ihrer Zeitgenossen abgewandt gegenüber.

Mittelmäßigkeit und Leistungsunlust darf nicht länger das Ideal der Gesellschaft insgesamt und Bildungspolitik im Besonderen sein. Mittelmaß erzeugt noch mehr Mittelmaß und damit auf Dauer eine Spirale nach unten, weil die Exzellenz immer mehr fehlt oder sich bis zu Unkenntlichkeit absenkt. Es braucht mutige Bildungsinitiativen vor Ort, auch von und mit Migranteneltern. Der Bildungskanon muss neu definiert werden mit Zielrichtung nach oben und zu mehr Anspruch und Schwierigkeit.

Prof. Dr. Michael Klein studierte von 1973 bis 1980 Psychologie an der Universität Trier und an der Georgetown University in Washington, D.C. Im Jahr 1980 erhielt sein Diplom in Psychologie an der Universität Trier. Dort promovierte er auch zum Dr. rer. nat. mit der Dissertation "Klassifikation von Alkoholikern durch Per­sön­lich­keits- und Suchtmerkmale". Von 1980 bis 1983 war er Klinischer Psychologe an der Fachklinik Daun/Eifel in Darscheid und danach bis 1991 Leitender Psychologe an der Fachklinik Thommener Höhe ebenfalls in Darscheid. Anschließend war Klein bis 1994 Leitender Psychologe an der Fachklinik Altburg in Schalkenmehren. Im Jahr 1994 wurde er Professor für Klinische und Sozialpsychologie an der „Katholischen Fachhochschule Nordrhein-Westfalen“ (KFH NW), Abteilung Köln. Die Hochschule heißt heute Katholische Hochschule Nord­rhein-West­falen (KatHO NRW)[2]. Seit 1999 ist Klein Leiter des Forschungsschwerpunktes Sucht und seit März 2005 Leiter der Kompetenzplattform Suchtforschung an der KatHO NRW. Diese Plattform wurde 2009 in ein Institut umgewandelt, das Deutsche Institut für Sucht- und Präventionsforschung (DISuP). Michael Klein ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift "Suchttherapie". (Wikipedia 2026-03-10)

Zuvor veröffentlicht in Der Sandwirt, mit freundlicher Genehmigung von Michael Klein übernommen.

Artikel als PDF-File | Kommentare

Zum Anfang

2026-03-04 09:00

Humanisten mahnen

Auf dem Weg zum Augiasstall

Inside Bundestag – Wie aus einem Parlament ein Abnickinstrument wurde

Vera Lengsfeld

Joana Cotar

Joana Cotar hat das mit Abstand wichtigste Buch des Jahrzehnts geschrieben. Es macht Hoffnung, dass es von Tag 1 an auf Platz 3 der Spie­gel-Best­sel­ler­lis­te landete, hoffentlich noch klettern und sehr lange dort bleiben wird. Im Grunde sollte es jeder Bürger gelesen haben. Man weiß danach, wo wir gelandet sind, macht sich keine Illusionen oder falschen Hoffnungen mehr und erkennt, dass man selbst handeln muss, um der Gefahr, dass aus einem bisher weichen ein harter Totalitarismus wird, zu entkommen.


Cotar verkündet keine Insider-Geheimnisse. Fast alles, was sie beschreibt, ist schon veröffentlicht worden, aber schnell aus dem öffentlichen Bewusstsein wieder entschwunden.

Cotars Verdienst ist es, den leisen, aber hemmungslosen Demokratieabbau ohne Skandalisieren zu beschreiben und den Leser immer wieder aufzufordern, sich selbst ein Bild zu machen, statt ihm zu sagen, wie er was zu finden hat. Sie präsentiert die Fakten, die durch ihre Zurückhaltung in der Kommentierung ihre volle Wirkung entfalten.

Ich habe, als ich 1990 Mitglied des Hohen Hauses wurde, noch wirkliche Parlamentarier erlebt, die wussten, dass sie die Regierung zu kontrollieren hatten, selbst wenn sie der Regierungskoalition angehörten, die Parlamentsgeschichte aus dem Effeff kannten und niemals akzeptiert hätten, lediglich Vorlagen aus dem Kanzleramt abzustimmen. 1990–1994 gab es Willy Brandt, Herbert Wehner und Otto Schily, heute gibt es Lars Klingbeil, Saskia Esken und Michael Miersch. Welche Fallhöhe!

Damals gelang es unserer kleinen Parlamentariergruppe Bündnis 90/Grüne trotz zahlreicher Hürden, Kollegen aus anderen Fraktionen zu gewinnen, damit sie ihre Stimme für die Öffnung der Stasiakten gaben, die vom Bundestag durchgesetzt wurde, obwohl die Regierung das nicht wollte. Heute absolut undenkbar. Zwar setzten die Veränderungen, die zum heutigen Zustand führten, schon vor der Regierungszeit von Merkel ein, nahmen aber mit Merkel immer rasanter werdende Fahrt auf.

Als sich die erste Regierung Merkel bildete, waren sich Union und SPD so fremd, dass man sich gemeinsames Regieren schwer vorstellen konnte. Also wurde der Koalitionsausschuss ins Leben gerufen und beschlossen, dass im Bundestag nur noch Vorlagen aus dem Kanzleramt abgestimmt werden sollten. Das war eine handstreichartige Entmachtung des Parlaments, die aber von der Öffentlichkeit unbemerkt blieb, weil die Medien sie nicht thematisierten. Als ich damals darauf hinwies, dass vor unseren Augen aus dem Bundestag eine Volkskammer gemacht wurde, hat man mich zur Idiotin erklärt.

Um diejenigen zu besänftigen, die das kritisch sahen, wurde die Zahl der Parlamentarischen Staatssekretäre, der Regierungsbeauftragten, der Fraktionspöstchen und für den Rest der Truppe die Zahl der Reisen stark erhöht. Am Rande bekam ich mit, dass sich eine Art interfraktionelle Parlamentariergruppe bildete, die sich vornahm, möglichst viele Länder zu bereisen.

Nach und nach vergaßen die Bundestagsabgeordneten ihre eigentliche Aufgabe und widmeten sich den ihnen gebotenen Privilegien. Die Diäten steigen inzwischen automatisch von Jahr zu Jahr, haben inzwischen 11.833,47 € erreicht und sollen in dieser Woche wieder um 600 € steigen. Die steuerfreie Kostenpauschale obendrauf beträgt 5.467,27 €, die Kosten für Wahlkreisbüro und Unterkunft decken soll. Außerdem verfügt ein einfacher Abgeordneter über 28.696,00 € pro Monat, um Mitarbeiter zu bezahlen. Weder die Kosten- noch die Mitarbeiterpauschale werden kontrolliert.

Auch die Abgeordneten der AfD lernten schnell, wie es geht. Einer kaufte sich sofort eine Kaffeemaschine für 1.000 €, die er nach den vier Jahren mit nach Hause nahm. Das zeigt, wie schnell das entstandene System korrumpiert.

Leistung für das viele Geld wird von den Hinterbänklern nicht verlangt. Cotar bringt Beispiele, dass Abgeordnete, die in vier Jahren keine Rede gehalten haben, trotzdem wieder auf die Parteiliste für den nächsten Bundestag gelangten. Solche Abgeordneten sind mir bis 2005, als ich aus dem Bundestag ausschied, nicht begegnet.

Cotar listet auch auf, welchen steuerfinanzierten Luxus sich die Regierung leistet.

Als Angela Merkel seinerzeit überzeugt wurde, ihr Aussehen zu optimieren, beschloss sie, dass ihr Frisur und Make-up bezahlt werden müssten. Daran hält sie auch als Ex-Kanz­le­rin fest. Innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Ausscheiden wurden ihr rund 55.000 € dafür zur Verfügung gestellt. Das ist vergleichsweise bescheiden. Frau Annalena Baerbocks Visagistin kostete allein im Jahr 2022 136.500 €. Dazu kommen, eine Am­pel-Er­fin­dung, persönliche Fotografen, wie für Robert Habeck und Baerbock. Das hat die Regierung Merz gern übernommen. Sowohl die Visagisten als auch die Fotografen. Außenminister Wadephul, der darauf bestand, dass in jeder deutschen Botschaft ein Foto von ihm hängen soll, suchte kürzlich ein Videoteam zur Erstellung „qualitativ hochwertiger“ Foto- und Videodienstleistungen, so wie sein Amtskollege Finanzminister Klingbeil, der dafür rund 600.000 € ausgeben möchte. In der Opposition hatte die Union die Vi­sa­gis­ten- und Fotografensucht der Ampel noch scharf kritisiert und wollte sie abschaffen. In Zeiten angeblich knapper Kassen trotz hoher und höchster Steuereinnahmen sollen alle sparen. Nur die Regierung spart an sich selbst nicht.

Trotz angeblichen Bürokratieabbaus werden immer neue Posten geschaffen. Nicht nur die Ministerien, auch der Bundestag bläht sich immer mehr auf. Cotar liefert all die Zahlen dazu, die man sich sonst mühsam zusammensuchen muss. Ein Beispiel?

Das Bundeskanzleramt ist schon jetzt das größte Regierungsgebäude der Welt. Trotzdem soll es von 25.000 auf 50.000 Quadratmeter, inklusive Hubschrauberlandeplatz, erweitert werden, damit man vom BER sich nicht per Auto durch die Stadt quälen muss. Kostenvoranschlag: 45 Millionen, Stand 2025: 777 Millionen.

Die an den Feudaladel erinnernde Verschwendungssucht ist aber nur eine Seite der Medaille.

Hinter dem Rücken der Bürger hat die Politik inzwischen ein System aufgebaut, das den Wähler vollkommen entmündigt.

Es ist Cotars größtes Verdienst, das für alle transparent gemacht zu haben.

Joana Cotar: Inside Bundestag

[Kleinere redaktionelle Korrekturen. Red.]

Mit freundlicher Genehmigung von Vera Lengsfeld übernommen aus Vera Lengsfeld.

Artikel als PDF-File | Kommentare

Zum Anfang

2025-02-28 13:40

Humanisten: Aufgewacht!

Der Weg zur Diktatur

Europäisches Zentrum für „demokratische Resilienz“

Martina Binnig

Freiheit!

Ausgerechnet die EU-Kommission schwingt sich dazu auf, dafür zu sorgen, dass die öffentliche Debatte in Europa „offen und fair“ bleibt? Über das Europäische Zentrum für „demokratische Resilienz“ werden demnächst regierungsnahe NGOs unterstützt, um regierungskritische Stimmen zu unterdrücken.


Am 24. Februar teilte die EU-Kom­mis­sion mit, dass das neue „Europäische Zentrum für demokratische Resilienz“ (European Centre for Democratic Resilience, ECDR) ab sofort seine Arbeit aufnimmt. Es soll als Anlaufstelle für den Austausch zwischen EU-In­sti­tu­ti­o­nen, Mitgliedstaaten und der „Zivilgesellschaft“ fungieren, um „starke und widerstandsfähige Demokratien“ in der gesamten EU zu fördern. Zum Startschuss des neuen Zentrums sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen: „In einer Welt, in der Informationen zunehmend als Waffe eingesetzt werden, um unsere Demokratien zu untergraben, handeln wir. Mit dem Europäischen Zentrum für demokratische Resilienz werden wir unsere kollektive Fähigkeit stärken, gegen ausländische Informationsmanipulation und Desinformation vorzugehen. Dies wird unsere Resilienz stärken, dafür sorgen, dass die öffentliche Debatte in Europa offen und fair bleibt, und die Bürgerinnen und Bürger befähigen, am demokratischen Leben teilzunehmen.“

Ausgerechnet die EU-Kommission schwingt sich dazu auf, dafür zu sorgen, dass die öffentliche Debatte in Europa „offen und fair“ bleibt? Angesichts ihrer Zensurbestrebungen etwa über den Digital Services Act klingt das wie ein schlechter Scherz. Doch sie knüpft damit nahtlos an den „Europäischen Schutzschild für die Demokratie“ an, den sie bereits im vergangenen November vorgestellt hat (achgut berichtete) und zu dem das neue Zentrum nun als ein „Kernbestandteil“ gehören soll. Vorgeblich geht es der EU-Kom­mis­sion darum, Einflussnahme aus dem Ausland sowie „Desinformation“ insbesondere vor Wahlen zu verhindern. Dazu sollen etwa „gut koordinierte Konzepte für Frühwarnungen und Stärkung der Krisenreaktionsfähigkeit“ entwickelt werden. In Wahrheit baut sie jedoch ein europaweites Netzwerk sogenannter „Faktenchecker“ auf, die über Meldestellen unliebsame Meinungen im Internet entfernen lassen können, ohne dass die Kommission selbst einen Finger krümmen muss.

Der Auswärtige Dienst (EAD) soll ein „Schnellwarnsystem“ verwalten

Mit anderen Worten: Regierungsnahe NGOs werden von der EU-Kommission darin unterstützt, regierungskritische Stimmen zu unterdrücken. Dabei spielen selbstverständlich nicht zuletzt großzügige finanzielle Zuwendungen eine Rolle. Auch Denkfabriken, Forscher, Hochschulen und Medienorganisationen will das neue EU-Zentrum zusammenbringen. Außerdem sollen ausgewählte EU-Bürger über zwei „Bürgerforen“ einbezogen werden, die die EU-Kommission zum Thema „Vorsorge und Aufbau demokratischer Resilienz“ organisieren will. Die Gründung des „Europäischen Zentrums für demokratische Resilienz“ stellt laut Kommission einen weiteren Schritt dar, um die „Integrität der öffentlichen Debatte“ zu schützen und das „Vertrauen in die demokratischen Systeme Europas“ zu stärken. Dabei soll der Auswärtige Dienst (EAD) ein „Schnellwarnsystem“ verwalten. Auf der eigenen Website des Europäischen Zentrums für demokratische Resilienz findet sich zudem der Hinweis, dass nicht nur eine Beteiligung der EU-Einrichtungen und der EU-Mit­glied­staa­ten vorgesehen ist, sondern auch die EU-Kandidatenländer, potenzielle Kandidatenländer und weitere „unabhängige Interessenträger“ miteinbezogen werden sollen.

Einen Strich durch die schönen Zen­sur-Plä­ne der EU-Kommission könnte allerdings noch die US-Re­gie­rung machen. So vermeldete die Nachrichtenagentur Reuters vor wenigen Tagen, dass das US-Außenministerium derzeit ein On­line-Por­tal entwickelt, über das EU-Bür­ger Inhalte einsehen können, die in der EU entfernt worden sind. Die Webseite wird unter „freedom.gov“ gehostet, und die Aktivitäten der Nutzer sollen darauf nicht verfolgt werden. Ein Sprecher des Außenministeriums sagte gegenüber Reuters, die US-Re­gie­rung habe kein speziell auf Europa ausgerichtetes Programm zur Umgehung von Zensur entwickelt. Digitale Freiheit stelle jedoch eine Priorität für das Außenministerium dar und dazu gehöre auch die Verbreitung von Technologien zum Schutz der Privatsphäre und zur Umgehung von Zensur. Gut möglich, dass die Diskussion um Klarnamenpflicht im Internet, für die sich etwa Bundeskanzler Merz derzeit vehement stark macht, durch die Initiative des US-Au­ßen­mi­nis­te­ri­ums ebenfalls ins Leere laufen wird. Dann könnte es auch langfristig noch ein freies Internet geben.

Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u. a. als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.

Mit freundlicher Genehmigung von Martina Binnig übernommen aus Achgut.com.

Artikel als PDF-File | Kommentare

Zum Anfang

2026-02-25 14:00

Verlust der Menschlichkeit

Ein Brief aus dem Gefängnis an die Gesundheitsministerin

Machtmissbrauch gegen die Autonomie von Ärzten und Patienten

Gunter Frank

Klimapriester

Kürzlich beklagte US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. die Verfolgung von Ärzten in Deutschland, die sich gegen Corona-Maßnahmen und für ihre Patienten engagierten. In einer Antwort bestritt die deutsche Gesundheitsministerin Nina Warken (Foto), dass es eine solche Verfolgung gegeben hätte. Eine zu einer Haftstrafe verurteilte Ärztin hatte ihr daraufhin geantwortet.


Der amerikanische Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. ermahnte Anfang dieses Jahres seine deutsche Amtskollegin Nina Warken in Aufsehen erregender Weise, die Autonomie deutscher Ärzte und Patienten zu achten. In einem Video sagte er, er habe erfahren, dass „mehr als 1.000 deutsche Ärzte und Tausende ihrer Patienten“ derzeit strafrechtlich verfolgt und bestraft würden, weil sie während der Co­ro­na-Pan­de­mie Ausnahmen vom Tragen von Masken und von Impfungen gegen Covid-19 gewährt hätten. „Die Berichte aus Deutschland zeigen, dass die Regierung die Autonomie der Patienten beiseite schiebt und die Möglichkeiten der Menschen einschränkt, bei medizinischen Entscheidungen nach ihren eigenen Überzeugungen zu handeln.“

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken antwortete auf der Seite ihres Ministeriums wie folgt:

„Die Einlassungen des US-amerikanischen Gesundheitsministers entbehren jeglicher Grundlage, sie sind faktisch falsch und zurückzuweisen. Das erläutere ich ihm gerne auch persönlich.

In Deutschland gilt grundsätzlich die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit. Ärztinnen und Ärzte entscheiden selbstständig und eigenverantwortlich über die Behandlung von Patientinnen und Patienten. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf nachgewiesener wissenschaftlicher Evidenz und wird nicht von der Politik festgelegt. Ebenso sind Patientinnen und Patienten frei in ihrer Entscheidung, welche Therapie sie in Anspruch nehmen.

Während der Corona-Pandemie gab es zu keiner Zeit eine Verpflichtung der Ärzteschaft, Impfungen gegen COVID-19 durchzuführen. Wer aus medizinischen, ethischen oder persönlichen Gründen keine Impfungen anbieten wollte, machte sich weder strafbar, noch mussten Sanktionen befürchtet werden. Es gab kein Berufsverbot oder Geldstrafe, wenn nicht geimpft wurde.

Strafrechtliche Verfolgung gab es ausschließlich in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung, etwa bei der Ausstellung falscher Impfpässe oder unechter Maskenatteste.“

Frau Warken nimmt es dabei mit der Wirklichkeit nicht so genau. Angezeigt wurden Kollegen bezüglich Mas­ken- oder Impfatteste wegen Ausstellung falscher Gesundheitszeugnisse, nicht wegen Urkundenfälschung. Auch wurden selbstverständlich viele Ärzte und Patienten angeklagt und verurteilt nur deswegen, weil sie solche Atteste nach ihrem besten Wissen und Gewissen ausgestellt hatten oder sie verwendeten. Das ist nichts anderes als das, was Kennedy anmahnt: Die Regierung schiebt die Autonomie der Patienten beiseite und schränkt die Möglichkeiten der Menschen ein, bei medizinischen Entscheidungen nach ihren eigenen Überzeugungen zu handeln. Ein Armutszeugnis für eine rechtsstaatliche Demokratie.

Wie die Nicht-Verfolgung kritischer Ärzte konkret aussieht, das beschreibt ein Offener Brief von einer am schlimmsten betroffenen Kollegin, Dr. med. Bianca Witzschel, an Frau Warken. Sie wurde zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt, nur deshalb, weil sie ihre Patienten nach bestem Wissen und Gewissen vor dem willkürlichen und gefährlichen Mas­ken- und Impfwahn schützen wollte. Sie sitzt derzeit im Gefängnis und straft damit Nina Warken Lügen.

„Meine Sicht Ihrer Antwort an Robert Kennedy jr.“

Offener Brief von Dr. med. Bianca Sabine Witzschel an Nina Warken, MdB, Bundesministerin für Gesundheit

Sehr geehrte Frau Gesundheitsministerin Warken,

ich darf mich kurz vorstellen: Ich bin Dr. med. Bianca Sabine Witzschel, Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie und Fachärztin für Allgemeinmedizin und ich habe zum Thema Nachweis von Primidon in Blut und Speichel promoviert. Ich muss diese Woche für 1 Jahr und 4,5 Monate (meine Strafe: 2 Jahre und 8 Monate, wovon ich bereits 476 Tage in U-Haft war) in die JVA Chemnitz.

Mit Interesse, da es mich ja persönlich betrifft, habe ich sowohl das Schreiben des amerikanischen Gesundheitsministers Robert Kennedy jr. als auch Ihr Antwortschreiben darauf gelesen. Vielleicht wissen Sie es nicht, und deswegen ist es mir ein Bedürfnis, Sie davon in Kenntnis zu setzen, aus welchen Gründen ich verurteilt wurde.

Ich habe in den Jahren 2020 und 2021 Maskenatteste, PCR-Test-Un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gun­gen und Impfunfähigkeitsbescheinigungen für Menschen ausgestellt, die alle – jeder per­sön­lich – bei mir waren.

Jeder hat einen kompletten Anamnesebogen ausgefüllt (für Kinder deren Eltern) und unterschrieben, ich habe diesen im persönlichen Gespräch zum Teil noch ergänzt und die Patienten beraten. Danach erfolgte für/von jedem eine umfangreiche Bio­re­so­nanz-Ana­ly­se, und im weiteren Gespräch kam es zur Klärung des AttestInhaltes und dessen/deren Übergabe.

Zum 1. Februar 2022 wurde meine Approbation ruhend gestellt und ein Jahr später, am 28. Februar 2023 früh 6.00 Uhr, – zum 5. Mal in der Co­ro­na-Zeit – erfolgte ein sehr unsanftes Wecken durch viele Bedienstete mit erneuter (die 5.) Haus-/Grund­stücks-Durch­su­chung. Am 28.02.2023 wurde ich sofort verhaftet, einem Haftrichter zugeführt und später in die JVA Chemnitz gefahren. Im November 2023 begannen geplante 40 Verhandlungen im Hochsicherheitstrakt in Dresden. Auf den Fahrten zwischen der JVA Chemnitz und dem Hoch­si­cher­heits-Ge­richts­ge­bäude in Dresden, Hammerweg wurden mir Hand- und Fußfesseln angelegt. Im Hochsicherheitstrakt wurde ich mit Handschellen und gekettet an einen mich führenden Bediensteten von A nach B bewegt und erst an meinem Stuhl im Gerichtssaal zwischen meinen beiden Verteidigern von den Handschellen befreit. Ich saß 476 Tage in Untersuchungshaft. Nach dem Urteilsspruch am 17.06.2024 durfte ich zunächst – mit massiven Auf­la­gen – nach Hause.

Meine Revision vor dem Bundesverfassungsgericht wurde im August 2025 abgelehnt. Am 22.01.2026 erhielt ich von der Staatsanwaltschaft Dresden die Aufforderung zum Haftantritt in der JVA Chemnitz innerhalb von 2 Wochen nach Posteingang, sodass ich nun in dieser Woche meine Haftstrafe antreten muss. Mir drohen auch weitere Verurteilungen, da noch Gerichtsverfahren mit gleichen Vorwürfen anhängig sind.

Neben der Tatsache, dass ich die oben genannten Bescheinigungen ausgestellt habe, wurde mir unterstellt, rechtsradikal zu sein, und nachdem bei einer Hausdurchsuchung noch eine (lt. Gutachten nicht funktionstüchtige) Taschenlampe gefunden wurde, die man in Notfällen auch als Teaser benutzen könnte, wurde mir sogar unerlaubter Waffenbesitz vorgeworfen.

Insbesondere das Framing, anders kann ich es nicht nennen, ich sei rechtsradikaler Reichsbürger, zog sich durch die gesamte Verhandlung und diente scheinbar nur dazu, mich zu diskreditieren. Aber dies schreibe ich Ihnen nur informationshalber. Ich möchte auf die Atteste, die ich ausgestellt habe, zurückkommen. In meiner beruflichen Tätigkeit konnte ich mir Wissen aneignen, welches mich dazu befähigt, selbstbestimmt zu denken.

FFP2 Masken sind nicht geeignet – und dafür können Sie sehr gern jedes x-beliebige Datenblatt, welches uch schon vor Corona erstellt wurde, zurate ziehen –, Viren abzuwehren und bieten auch keinen Schutz vor gegenseitiger Ansteckung.

Im Gegenteil, da sie als Staubschutz gedacht sind, sind sie sehr luftundurchlässig. FFP2 Masken sind keine medizinischen Produkte und unterlagen auch keinen entsprechenden Prüfungen.

Es handelt sich um sogenannte Staubmasken, deren Tragen nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist:

Das Tragen der Maske führt zu:

Rückatmung, dadurch erhöhten CO2-Gehalt im Blut, was bei jedem Menschen, ob krank, gesund, jung oder alt, zu einer Azidose führt, die sich in erster Linie im Gehirn bemerkbar macht.

Durch die Feuchtigkeit und das warme Milieu unter den Masken sind die Mundschleimhäute extrem gefährdet, was zu Infektionen der Atemwege und zu Dermatosen führt.

Für Brillenträger besteht eine zusätzliche Gefahr durch das Beschlagen der Brillengläser, wodurch neben den o.g. Konzentrationsschwierigkeiten zusätzliche Unfallgefahren eintreten.

Auch psychische Belastungen sind nicht außer Acht zu lassen, weil viele Menschen gegen ihren Willen gezwungen wurden, Masken zu tragen.

Bei Kleinkindern entstand durch die Tatsache, dass sie, wenn die Mutter eine Maske trug, nicht mehr die Möglichkeit hatten, sich an der Mimik der Mutter zu orientieren. Das war für Mutter und Kind zusätzlich belastend und der Gesamtentwicklung des Kindes keinesfalls dienlich.

Jeder dieser oben genannten Punkte ist, meiner Meinung als Ärztin nach, eine Indikation für das Erstellen eines Masken-Attestes, auch bei vermeintlich gesunden Personen, um gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw. Schäden zu vermeiden.

Die Bescheinigungen, die SARS-CoV-2-Tes­tun­gen nur über Speichel zu erlauben, sind genauso rechtmäßig, da eine Testung von Speichel die gleichen Ergebnisse bringt und damit auch verhindert wird, dass Verletzungen durch die Teststäbchen entstehen können.

Zu guter Letzt, die Impfunfähigkeitsbescheinigungen, die ich ausstellte, haben sicher sehr viele Menschen vor den inzwischen bereits nachgewiesenen Nebenwirkungen der nicht ausreichend getesteten Injektionen („Impfungen“) bewahrt.

Auch dies galt gleichermaßen für kranke und gesunde Menschen.

Mir wurde auch vorgeworfen, dass ich mir durch diese Bescheinigungen Geld erschlichen hätte; Patienten, die zu mir kamen, in Massen abgefertigt hätte; ja sogar die Bescheinigungen vorher zu Hause ausgestellt zu haben.

Neben der Tatsache, dass ich diese behaupteten überhöhten Honorare nicht angenommen habe, kann ich nicht verstehen, was daran ungesetzlich ist, wenn ich in Ermangelung einer Sprechstundenhilfe Bescheinigungen selbst und zuvor in meiner Praxis am Computer ausdrucke. Mir lagen ja entsprechende Anmeldungen vor, und ich habe diese Schriftstücke erst nach dem o.g. Procedere dem Patienten persönlich übergeben.

Dass ich die Patienten mit einem Bio-Re­so­nanz­gerät getestet habe, ist ebenfalls schwer zu bemängeln, da für derartige Atteste gar keine Untersuchungen, geschweige bestimmte Methoden, vorgeschrieben/verlangt werden. Ich habe keine Gesundheitszeugnisse ausgestellt. Bio-Re­so­nanz­ge­rä­te sind bei Alternativen Ärzten eine gängige und gut geeignete Untersuchungsmethode und sicher viel aussagefähiger als die – wenn überhaupt er folgt – sogenannten Untersuchungen (um Gefahren vorzubeugen), die Ärzte in den Impfzentren durchgeführt haben.

Ich habe als Ärztin immer im Sinne meiner Patienten gehandelt und entschieden, denn ich habe einen Eid geleistet, an den ich mich halte. Zur Sicherheit hier der Wortlaut:

Genfer Ärztegelöbnis

Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich:

Mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen;

die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patienten zu meinem obersten Anliegen zu machen;

die Autonomie und die Würde meiner Patienten zu respektieren;

die Geheimnisse, die mir anvertraut werden, auch über den Tod des Patienten hinaus zu wahren;

mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes aufrechtzuerhalten;

meinen Lehrern, Kollegen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit zu erweisen; medizinisches Wissen zum Wohle des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung einzusetzen;

nicht zuzulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glauben, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meinen Patienten treten;

größtmöglichen Respekt vor menschlichem Leben zu wahren;

meine ärztliche Tätigkeit nicht zur Verletzung der Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten zu missbrauchen, auch nicht unter Bedrohung;

Dies gelobe ich feierlich, frei und auf meine Ehre.

Der zentrale Grundsatz der medizinischen Ethik lautet: Primum non nocere – zuerst einmal nicht schaden!

Sehr geehrte Frau Warken,

ich bin in der DDR aufgewachsen und habe ein Unrechtsregime kennengelernt. Es schmerzt mich unendlich, dass ich mich im Augenblick so fühle, als würde die Bundesrepublik Deutschland den gleichen Weg gehen, wie die DDR. Eines möchte ich Ihnen jedoch sagen, wir Ossis haben nicht vergessen, wie wichtig es ist, zu seiner Meinung zu stehen und diese auch zu vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Bianca Sabine Witzschel

Dr. med. Gunter Frank, geb. 1963 in Buchen im Odenwald, ist niedergelassener Allgemeinarzt in Heidelberg und Dozent an der Business School St. Gallen. Er ist Autor mehrerer erfolgreicher Bücher wie: Unternehmensressource Gesundheit, Lizenz zum Essen, Die Mañana-Kom­pe­tenz, Schlechte Medizin oder zuletzt Karotten lieben Butter. Er engagiert sich in Fachgesellschaften und publizistisch für eine Medizin, die abseits von Ideologien und Wissenschaftsmissbrauch das Wesentliche nicht aus den Augen verliert, den relevanten Nutzen für den Patienten.

[Kleinere redaktionelle Korrekturen. Red.]

Zuvor erschienen in Achgut.com, mit freundlicher Genehmigung von Gunter Frank übernommen.

Artikel als PDF-File | Kommentare

Zum Anfang

12 säkulare Thesen religionsfreier Menschen


Wofür ich gelebt habe
Bertrand Russell


in flagranti

Berliner Erklärung zur
Meinungsfreiheit

Diese Erklärung können Sie mitzeichnen!

(Start per Klick)

Feinbildpflege im ÖRR
Gute Deutsche wählen CDU, SPD, Grüne, sie informieren sich bei ARD, ZDF, Deutschlandradio
Norbert Bolz
(Audio, 5 min. | Kopie | Text)


Tod eines Spekulanten
Jürgen Habermas, Vater der sogenannten Zivilgesellschaft
Markus Vahlefeld
(Audio, 5½ min. | Kopie | Text)


Links-Religiotenduselei
Verschnaufen vom Islam-Appeasement
Markus Vahlefeld
(Audio, 5¼ min. | Kopie | Text)


USGL-Kulturverbrecher
Weg mit der Archäologie, her mit dem Zeitgeist
Thomas Hartung
(Audio, 5 min. | Kopie | Text)


Kaderfunktionärspartei
Friedrich Merz ist nicht der große CDU-Überflieger
Frank Wahlig
(Audio, 5¾ min. | Kopie | Text)


Klimawahnapokalypse
Das Ende von Klimapropaganda, Klimareligion und korrumpierter „Klimawissenschaft“
Roland Tichy
(Text, ca. 5¼ S. | Kopie)



Zum Anfang

fshh-TREFFEN

Unsere fshh-Treffen finden zurzeit als Videokonferenz jeweils montags ab 18:00 Uhr statt. Wenn Sie an einer Teilnahme interessiert sind, dann bitten wir Sie, mit uns per

Telefon: +49-40-724-4650
Mobil   : +49-176-4337-0362

oder auch per Kontakt aufzunehmen.


Zum Anfang

AKTU­ELLE TER­MINE


Mo. 20. Apr. 2026, ab 18:00 Uhr:
fshh-Treffen


Mo. 27. Apr. 2026, ab 18:00 Uhr:
fshh-Treffen


Mo. 4. Mai 2026, ab 18:00 Uhr:
fshh-Treffen


Mo. 11. Mai 2026, ab 18:00 Uhr:
fshh-Treffen


Mo. 18. Mai 2026, ab 18:00 Uhr:
fshh-Treffen


Mo. 25. Mai 2026, ab 18:00 Uhr:
fshh-Treffen



Zum Anfang

SÄKULARE LINKS


Zum Anfang

BÜ­CHER

Hamburger Autoren

rational
aufgeklärt
humanistisch
ideologiekritisch

  1. Akerma, Karim: „Außer­irdi­sche Ein­leitung in die Phi­lo­so­phie: Extra­terres­trier im Denken von Epikur bis Hans Jonas“, 2024 (Weitere Publi­kati­onen)
  2. Ekhou, Yahya: „Freie Menschen kann man nicht zähmen“, 2022 (Weitere Publikationen)
  3. Fleck, Dirk C.: „HEROES“, 2024 (Weitere Publi­kati­onen)
  4. Harde, Hermann: „Was trägt CO₂ wirklich zur globalen Erwärmung bei? Spek­tros­ko­pische Un­ter­su­chun­gen und Mo­dell­rech­nun­gen zum Einfluss von H₂O, CO₂, CH₄ und O₃ auf unser Klima“, 2011 (Weitere Publi­kati­onen)
  5. Hof­mann, Burk­hard: „Und Gott schuf die Angst: Ein Psy­cho­gramm der ara­bi­schen Seele“, 2018
  6. Lührs, Chris­tian: „Gut sein ohne Gott: Ethik und Welt­an­schau­ung für Kinder und andere aufgeklärte Men­schen“, 2007
  7. Nos­sack, Hans Er­ich: „Das Tes­ta­ment des Lu­ci­us Eu­ri­nus“, 1981
  8. Politycki, Matthias: „Mein Abschied von Deutschland“, 2022 (Weitere Publi­kati­onen)
  9. Ru­dolph, Holger F.: „De­ter­mi­nis­mus oder Rückkehr des De­ter­mi­nis­mus“, 2019
  10. Schulz, Paul: „Co­dex Athe­os: Die Kraft des Athe­is­mus“, 2006 (Weitere Publikationen)
  11. Steinhöfel, Joachim: „Die digitale Bevormundung“, 2024
  12. Vahrenholt, Fritz: „Die große Energiekrise“, 2023; „Unanfechtbar?“, 2021; „Unerwünschte Wahrheiten“, 2020; „Die kalte Sonne. Warum die Klimakatastrophe nicht stattfindet“, 2012
  13. Voss, Burger: „Aus­ge­glaubt!: Warum Athe­isten für die Ge­sell­schaft wertvoll sind“, 2018; „Vom Anfang und Ende aller Dinge: Eine Ent­de­ckungs­rei­se durch die Ge­schich­te der Wis­sen­schaften“, 2015

Kennt jemand weitere „rationale, aufgeklärte, humanistische, ideologiekritische“ Hamburger Autoren?


Zum Anfang

SÄKULARES RADIO

Zur Zeit gibt es in Hamburg im TIDE.radio säkulare Radiosendungen weltweit als Live­stream zu hören oder über:

  • UKW: 96,0 MHz,
  • DAB+: Kanal 11C,
  • Digitales Kabel: Vodafone auf 122 MHz, willy.tel / wilhelm.tel auf 666 MHz,
  • Analoges Kabel: willy.tel & wilhelm.tel auf 95,45 MHz.

Sie können die Sendung „Die fröhlichen Gottlosen“ meist jeden 2. Montag im Monat um 20:00 Uhr hören, sie ist 7 Tage zum Nachhören auf TIDE.radio zu finden.

Hier zur Seite der Fröhlichen Gottlosen, auf der Sie auch ALLE bisherigen Sendungen zum Nachhören verlinkt finden:

„Die fröhlichen Gottlosen“


Zum Anfang

BILDER, GRAPHIKEN etc.

(Originalgröße: Bild klicken)


2026-04-20 Merz als Sozialist

Merz - Sozialisten

(Quelle: ZellerZeitung.de)


2026-04-07 Im Namen der Zivilgesellschaft

Im Namen der Zivilgesellschaft

(Quelle: ZellerZeitung.de)


2026-03-20 „Demokratie leben“ mit Omas

Propaganda mit Omas

(Quelle: Bille Wochenblatt)


2026-03-05 Religionsförderung

Mörderförderung

(Quelle: Netzfund, modifiziert)


2026-02-20 Problem mit Klarnamen

Merzpolitik

(Quelle: ZellerZeitung.de)


2026-01-31 Oh Google, ist das dein Shadowbanning?:

fshh: Klicks, Impressionen

2025-11-24 Das deutsche Zensurnetzwerk

Deutsches Zensurnetzwerk

Siehe auch liber-net.org.


2025-11-10 Richard Dawkins zu „Gender“

Richard Dawkins Twitter Ecke 188

Es fehlt (noch) eine entsprechende Aussage zur „Klima“-Lobby…



Zum Anfang

(2025-04-08)

Willkommen beim Verein
Freie Säkulare Humanisten Hamburg!

fshh-Kennbild

Der Verein Freie Säk­ul­are Hu­ma­nis­ten Ham­burg – fshh – dient dem freien Meinungsaustausch säkularer Humanisten. Er pflegt eine kritische Ra­tio­nali­tät aufbauend auf den Erkenntnissen der Nat­ur­wis­sen­schaf­ten und anderer evidenzbasierter Wissenschaften.

Es gibt keinerlei ideologische Mei­nungs- oder Sprachregelungen, und es gibt auch keine politischen Vorgaben, solange nur die Prinzipien und Gesetze eines demokratischen Rechtsstaats und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte anerkannt werden.


Der Verein tritt insbesondere ein:

  • für Aufklärung und Vernunft und gegen Dogmatismus und Ideologie,
  • für Meinungsfreiheit und gegen Sprachregelung und Zensur,
  • gegen gesellschaftliche Diffamierung und Ausgrenzung von Mitmenschen,
  • für Mitarbeit in gesellschaftlichen und staatlichen Gremien,
  • für Unterstützung von Initiativen und Aktionen säkular-humanistischer Organisationen.
Zum Anfang

Der Verein Freie Säkulare Humanisten Hamburg – fshh – wurde im Mai 2020 gegründet. Hier die sieben Punkte der Satzung:

  1. Hauptzweck des Vereins ist der Meinungsaustausch freier säkularer Humanisten. Grundlage aller Diskussionen sind Realismus und Humanismus, Naturwissenschaften und sonstige evidenzbasierte Wissenschaften. Auch über Themen außerhalb dieses Rahmens wird diskutiert oder spekuliert – in dem Sinne, wie Bertrand Russell Philosophie versteht*.
  2. Voraussetzung einer Mitgliedschaft ist die Anerkennung und Achtung der Prinzipien und Gesetze eines demokratischen Rechtsstaats sowie die Anerkennung und Achtung der Menschenrechte.
  3. Jedes Mitglied achtet die anderen Mitglieder als Mitmenschen, welche Meinung sie auch immer vertreten. Es gibt also keine Mei­nungs- oder Sprachregelungen, und es gibt auch keine politischen Vor­ga­ben – kein Mensch wird ausgeschlossen.
  4. Jeder ist herzlich willkommen, solange er die in Punkt 1. bis 3. genannten Leitlinien anerkennt.
  5. Die Mitgliedschaft wird formlos beim Vorstand beantragt, ebenso der Austritt. Der Vorstand kann ohne Anspruch auf Begründung Mitglieder aufnehmen oder ausschließen.
  6. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Fällt ein Vorstandsmitglied aus (Rücktritt, Tod), so bestimmt der verbleibende Vorstand einen Nachfolger aus den Mitgliedern. Die Mitglieder beraten gemeinsam über die Belange des Vereins. Wird keine Einigung erzielt, so entscheidet der Vorstand.
  7. Der Verein ist beitragsfrei.

* https://fshh.rschr.de/pdf/Bertrand_Russell_Einfuehrung.pdf

Hier die Satzung als pdf-File.

Zum Anfang


Impressum (2020-12-05)

Freie Säkulare Humanisten Hamburg
c/o Dr. Rolf Schröder
Möörkenweg 37
21029 Hamburg

Telefon: +49-40-724-4650
Mobil   : +49-176-4337-0362
Kontakt per

V.i.S.d.P.: Dr. Rolf Schröder, für namentlich gezeichnete Beiträge der jeweilige Autor.

Vorstand

  1. Rolf Schröder
  2. Jörg Elbe
  3. Rudolf Carnap
  4. Bertrand Russell
  5. Friedrich Nietzsche
  6. Ludwig Feuerbach
  7. Epikur (Ἐπίκουρος)
  8. Demokrit (Δημόκριτος)
Zum Anfang

Webseiten, Links

Ganz im Sinne einer Offenen Ge­sell­schaft (Kopie 1, Kopie 2) verlinken die Freien Säkularen Humanisten Hamburg auch auf Webseiten, deren Inhalte nicht zwangsläufig die Meinung des fshh-Vor­stands widerspiegeln.

Die Freien Säkularen Humanisten Hamburg übernehmen keine Haftung für verlinkte Webseiten.

Bei Fragen zu diesen Webseiten wenden Sie sich bitte an den .


fshh-Mailingliste

Über unsere Mailinglisten machen wir gelegentlich auf neue Beiträge oder spezielle Termine aufmerksam. Sie können eine der beiden E-Mail-Vorlagen benutzen, um sich für oder von Mailinglisten an- oder abzumelden (bitte nicht Betreff | Subject ändern!):
 

Zum Anfang