„Wir haben die
gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden
ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht.
Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft
und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass
sich das in Zukunft bemerkbar macht.“ (Benedikt Lux,
innenpolitischer Sprecher der Berliner Grünen.)
Jetzt ist es amtlich. Dabei wussten wir es längst:
Regierungswechsel in Deutschland haben den Charakter
eines Staatsstreichs. So jedenfalls kommentiert Thüringens
Innenminister Georg Maier von der SPD (nach derzeitigen
Umfragen 6 Prozent Stimmenanteil) die Aussage des
AfD-Spitzenkandidaten Ulrich
Siegmund aus Sachsen-Anhalt (derzeit bei fast 42
Prozent), man werde bei einem Sieg in den anstehenden
Landtagswahlen im September bis zu 200 Stellen in der
Landesverwaltung neu besetzen. Ein Staatsstreich? Oder ein ganz und gar üblicher Vorgang?
Besetzen nicht seit Jahrzehnten die Altparteien
Schlüsselpositionen in Behörden, Stiftungen,
Rundfunkräten mit treuen Gefolgsleuten? Und ist das
nicht bereits seit Jahren ein Ärgernis? Weg mit dem
Filz! Man kann natürlich auch einfach einen anderen Filz
nehmen. Ein Berliner Grünenpolitiker hat solchen
Austausch 2020 als Erfolg grüner Regierungsbeteiligung
im „Neuen Deutschland“ in aller Unschuld gefeiert, Zitat:
„Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner
Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute
Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der
Generalstaatsanwaltschaft und auch beim
Verfassungsschutz.“ Ein stolzes und fröhliches Ja zum
Staatsstreich. Der keiner ist: jeder Wahlsieger möchte
ungern vom Apparat des Vorgängers abhängig sein, der
alles torpedieren könnte, was die Neuen sich so vornehmen.
Also besetzen Parteien, nachdem sie eine Regierung bilden,
Schlüsselpositionen im Staatsapparat gezielt mit
Personen, die ihnen politisch oder ideologisch nahestehen.
Dies betrifft vor allem Ministerien, Senatsverwaltungen,
nachgeordnete Behörden und Staatsbetriebe.
Rein nach Parteibuch einzustellen, ist zwar nicht rechtens,
aber bei Ausschreibungen wird einfach so formuliert,
dass es auf den politisch gewünschten Kandidaten passt.
Die SPD ist darin bestens geübt, und die CDU weiß auch,
wie’s geht. Wo also ist das Problem? Wie es sich gehört,
will Ulrich Siegmund nach einem Sieg allen Beamten die
Hand reichen, die ihn unterstützen möchten. Beamte wird
man nun mal nicht so einfach los. Da fügt es sich gut,
dass viele Beamte demnächst in den Ruhestand gehen werden.
Viel einfacher ist der Austausch von Ministern und
Staatssekretären – und vor allem
von Büroleitern und persönlichen Referenten. Das sei,
sagt Siegmund, ja wohl „das Normalste der Welt“. Da hat
er recht. So halten es auch stets die anderen Parteien.
Der große Austausch könnte allerdings an geeignetem
Personal scheitern. Doch die AfD schult potenzielle
Kandidaten bereits jetzt in einer
„Schwarz-Rot-Gold-Akademie“. Um Himmelswillen!
Der Staatsstreich soll auch noch gut vorbereitet passieren!
Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD im Bundestag,
Dirk Wiese, mit Schnappatmung: „Einen solch unverhohlenen
Zugriff auf den Staatsapparat hat es hierzulande seit dem
Ende der Naziherrschaft nicht mehr gegeben. Die
Rechtsaußen-AfD um Siegmund will Behörden
willkürlich im Lichte ihrer Vetternwirtschaft umbauen.“
Das kannte man bislang vor allem von der SPD …
Nun, der Aufschrei auf der Seite der Gegner der AfD zeugt
von nichts anderem als vom doppelten Standard, der stets
angelegt wird, wenn es um diese Partei geht, die immer
erfolgreicher wird und mittlerweile eine ernsthafte Gefahr
darstellt für jene Parteien, die glauben, nur ihnen
gehöre die Regierungsmacht. Schließlich haben sie
jahrzehntelang am Machterhalt gearbeitet. Doch nun kommt
ihnen auch noch Reiner Holznagel in die Quere. Der
Präsident des Bundes der Steuerzahler will die Anzahl
der Beamten um die Hälfte reduzieren –
von heute um die zwei Millionen auf eine Million. Künftig
solle nur noch verbeamtet werden, „wo es aus hoheitlicher
Sicht unbedingt notwendig ist“. Dies könne etwa bei
Polizei, Justiz oder in Teilen des Finanzwesens gegeben
sein. Recht hat er. Doch was wird dann aus all jenen, die
irgendein Orchideenfach studiert haben oder so etwas wie
„Politikwissenschaften“? Und die dringend eine
auskömmliche Stelle brauchen, sofern sie nicht als
irgendein Sonderbeauftragter für queere Palästinenser
oder ähnliches untergekommen sind? Ach, da gibt es auch
Quereinstiege in den Beamtenstatus. Bei Vater Staat ist
es eben doch am besten. Das kann auch ein Staatsstreich
der AfD nicht ändern.
Dr. Cora Stephan ist Publizistin und
Schriftstellerin, geboren 1951 in Niedersachsen,
wohnt im hessischen Vogelsberg und in Südfrankreich.
Ihr bislang letztes Sachbuch heißt
„Lob des Normalen“ (2021). Ihre zeithistorischen Romane
„Ab heute heiße ich Margo“ und “Margos Töchter”
erscheinen bei Kiepenheuer & Witsch (2017 und 2020).
[Kleinere redaktionelle Korrekturen. Red.]
Zuerst veröffentlicht im
Kontrafunk,
mit freundlicher Genehmigung von Cora Stephan übernommen.
Selbst von
Forschern des IPCC („Weltklimarat“) wird das eigene
Extremklimaszenario –
eine wesentliche Legitimation
vormundschaftlicher „Klimapolitik“ –
grundsätzlich in Frage gestellt. Und was macht die
„Paneuropäischen Kommission Klima und Gesundheit“ mit
Ex-Gesundheitsminister Karl
Lauterbach? Sie fordert, dass die WHO jetzt den Klimanotstand
ausrufen solle!.
Grotesker könnte das Timing von
Ex-Gesundheitsminister Karl
Lauterbach kaum sein: Während der Weltklimarat (IPCC)
freimütig
eingesteht,
dass sein pessimistisches
Klimaszenario, das für 2100 eine Temperaturerhöhung von
bis zu 5 Grad Celsius vorausgesagt hatte, leider ein
Irrtum war,
fordert
Lauterbach die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) dazu auf, einen
„gesundheitlichen Notstand von internationaler Tragweite“
auszurufen. Wegen des Klimawandels! Zur Erinnerung: Die
gesamte verfehlte EU-Politik der Dekarbonisierung
und Deindustrialisierung mit solch zerstörerischen
Auswüchsen wie Verbrennerverbot, Heizungsgesetz und
CO₂-Steuer basierte nicht zuletzt auf den Klimaberichten
des IPCC. Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht stützte
sich bei seinem historischen Klima-Urteil von März 2021
darauf. Dadurch erlangte der Klimaschutz bekanntlich
Verfassungsrang. Mit der Begründung, dass der Staat den
CO₂-Ausstoß so begrenzen müsse, dass die Freiheit
nachfolgender Generationen nicht gefährdet werde.
Und im selben Moment, in dem der IPCC zurückrudert, taucht
nun Karl Lauterbach aus der Versenkung auf und
verlangt
allen Ernstes den Klimanotstand. Berufen fühlt er sich
dazu, weil er Mitglied der elfköpfigen „Paneuropäischen
Kommission Klima und Gesundheit“ (Pan-European Commission
on Climate and Health, kurz: PECCH) ist, die von der
WHO vergangenes Jahr mit Sitz in Island eingerichtet
worden war (achgut
berichtete).
Dieses Gremium wünscht sich von der WHO unverzüglich die
Ausrufung jener höchsten Alarmstufe, die zuletzt zu Beginn
der Covid-Krise erklärt worden war. Rechtzeitig zur
Weltgesundheitsversammlung, die vom 18. bis 23. Mai in
Genf stattfindet, hat es seine Empfehlungen
vorgelegt.
Ganz wie geplant. Nur das IPPC-Eingeständnis kommt just
jetzt eher ungelegen.
Der 54-seitige Bericht des Elferrats (wenigstens dem
Rheinländer Lauterbach hätte
auffallen müssen, das ein elfköpfiger Rat nicht unbedingt
überall ernst genommen wird!) trägt den Titel „Call to
Action“. Darin heißt es gleich zu Beginn, dass sich das Tempo
des Klimawandels in den letzten zehn Jahren weltweit
beschleunigt habe und Europa die sich am schnellsten
erwärmende Region der Welt sei.Tatsächlich betrug der
durchschnittliche Temperaturanstieg seit 1979 lediglich
0,16 Grad Celsius pro Jahrzehnt, wobei auch zwischenzeitliche
Abkühlungsphasen zu verzeichnen sind. Die gegenwärtige
leichte Erwärmungstendenz ist in erster Linie auf einen
El Niño
zurückzuführen,
der sich als natürliche zyklische Erwärmung des tropischen
Pazifiks alle drei bis fünf Jahre ereignet. Mit anderen
Worten: Man könnte Lauterbach womöglich vorwerfen, Fake News
zu verbreiten. Doch ausgerechnet dagegen will die Kommission,
die übrigens von dem Corona-Hardliner
Hans Henri P. Kluge
einberufen wurde, gnadenlos vorgehen.
Willkürliche Behauptungen, die lediglich auf Schätzungen
beruhen
So empfiehlt der Bericht die Einrichtung einer globalen
Plattform, die Informationen in leicht zugängliche
Factsheets umwandeln und dazu beitragen soll,
„Desinformation“ zum Thema Klima zu bekämpfen. Dabei
sollen auch zum Beispiel die Kampagne
#ClimateFactsMatter
der Europäischen Kommission sowie das
EU DisinfoLab
einbezogen werden. Kurz: Dem Gremium schwebt ganz wie
der EU-Kommission eine große Gehirnwäsche der Bürger
vor. Man könnte es auch Zensur nennen. Bei der
„Umgestaltung der Gesundheitssysteme zum Wohle der Menschen
und des Klimas“ sollen nach Vorstellung des Elferrates
zudem sämtliche Lebensbereiche klimafreundlich reglementiert
werden: vom Ernährungssystem über Gebäude und Verkehr
in Städten (hier wird ausdrücklich das repressive Modell der
C40-Städte
genannt!) bis hin zum Abbau von Subventionen für fossile
Brennstoffe.
Geradezu zynisch liest sich der Bericht, wenn es um
Minderjährige geht. So wird behauptet, dass sich die
„Klimarisiken“ insbesondere auf die Psyche von Kindern und
Jugendlichen negativ auswirken. Dass es eher die haltlose
Panikmache bei gleichzeitiger Zerstörung der
Energiesicherheit ist, die die junge Generation belasten
wird, verdrängen die Verfasser. Insgesamt häufen sich in
dem Bericht willkürliche Behauptungen, die lediglich auf
Schätzungen beruhen. So sollen 2024 in der EU angeblich
(schätzungsweise!) 63 000 Menschen an hitzebedingten
Ursachen gestorben sein. Wer da schätzt und warum, bleibt
unklar. Da muss man sich als Leser mit kryptischen
Anmerkungen im Anhang zufrieden geben.
Außerdem beruft sich der Elferrat auf die
Internationalen
Gesundheitsvorschriften,
deren „Schwellenkriterien“ durch die vom Klimawandel
ausgehenden Risiken überschritten worden seien, sodass
eine „koordinierte internationale Reaktion“ erforderlich
sei. Deswegen soll das WHO-Regionalbüro für Europa alle
zwei Jahre einen Bericht über die Fortschritte im Bereich
Klima und Gesundheit veröffentlichen, in dem zum Beispiel
der Stand von Subventionen für fossile Brennstoffe sowie
die Umverteilung der Einnahmen zugunsten von Maßnahmen zur
Klimaanpassung dokumentiert werden sollen. Und hier
schimmert dann durch, worum es wirklich geht: Es sollen
ausdrücklich Finanzmittel umgeschichtet werden. Nämlich
in den Klimamarkt.
Damit outet sich die „Paneuropäische Kommission Klima und
Gesundheit“ im Grunde als Lobbyistenverein: Es ließe sich
schlichtweg für etliche Branchen trefflich daran verdienen,
wenn die WHO einen Klima-Notstand ausrufen würde,
der Investitionen in all den genannten Bereichen nach sich
ziehen würde. Schade eben nur, dass ausgerechnet der
IPCC gerade so kurz vor der Weltgesundheitsversammlung
dazwischengefunkt hat. Dadurch ist der so mühsam erarbeitete
„Call to Action“-Bericht von Lauterbachs
Elferrat plötzlich sozusagen über Nacht veraltet. Doch
die WHO wird vermutlich dennoch einfach weiter machen,
als wäre nichts gewesen. Alaaf!
Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u. a.
als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft).
Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.
[Kleinere redaktionelle Korrekturen. Red.]
Zuerst veröffentlicht in
Achgut.com,
mit freundlicher Genehmigung von Martina Binnig übernommen.
Das viel
kritisierte „Klima-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichtes
machte sich ein unter anderen ein unwahrscheinliches
Katastrophen-Szenario des IPCC („Weltklimarat“)
Berichtes zu eigen und ging von einer Erwärmung bis
2100 von mehr als drei Grad Celsius als „wahrscheinlich“
aus. Jetzt kassierten 44 Autoren des IPCC das Extrem
Szenario (RCP-Szenarios 8.5) ein. Die Klima-Vorgaben
des BVerfG sind damit auf Sand gebaut.
Die globale Temperatur ist im April 2026 gegenüber März
etwa gleichgeblieben. Sie liegt nun um 0,39 Grad Celsius
höher als das langjährige Mittel. Der Abkühlungstrend
der letzten beiden Jahre neigt sich dem Ende zu. Der
durchschnittliche Temperaturanstieg seit 1979 betrug
0,16 Grad Celsius pro Jahrzehnt. Dieser mäßige Anstieg
vertrug sich nie mit den Katastrophenszenarien des
Weltklimarats IPCC, der in seinen Horrorszenarien einen
Temperaturanstieg von 3 bis 5 Grad Celsius bis zum Jahr
2100 weissagte.
Das ist seit dem 7. April 2026 der Schnee von gestern.
Wissenschaftler des Weltklimarates haben an diesem Tag
in einer aufsehenerregenden Veröffentlichung die
bisherigen Untergangsszenarien kassiert. In Politik,
Medien und Wissenschaft müsste dies als eine große
Erleichterung aufgenommen werden und zu einer sofortigen
Korrektur der Klimapolitik führen. Doch die Diskussion
findet in Deutschland nicht statt. Sondersendung im ARD,
Sondersitzung des Deutschen Bundestages,
Regierungserklärung der Bundesregierung zu den
fehlerhaften Grundlagen des Klimaschutzgesetzes: Alles
Fehlanzeige. Der Klimapopanz bleibt aufgebauscht, denn
damit konnte man herrlich grüne und linke Politik machen.
Am 7. April 2026 publizierten 44 IPCC-Autoren, die für
die Klimaszenarien des Weltklimarates verantwortlich
sind, eine bahnbrechende Veröffentlichung. Unter der
Federführung von Prof. Detlef van Vuuren erklärten die
Wissenschaftler, dass die bislang in den letzten beiden
Klimaberichten von 2013/2014 (AR5) sowie von 2021–2023
(AR6) aufgeführten Szenarien, die zu
Temperaturerhöhungen bis zu fünf Grad Celsius im Jahre
2100 führen sollten, „unplausibel“ (implausible) sind.
In diesen Szenarien (RCP 8.5) wurde angenommen, dass
die Emissionen an CO₂ sich im Verlaufe dieses
Jahrhunderts mehr als verdreifachen würden. Da der
Weltklimarat in seinen Modellen das CO2 als den
wesentlichen Klimafaktor zugrunde legt, kam man so auf
erschreckende Temperaturanstiege. Im Modell RCP 8.5
sollte es nach dem letzten Bericht (AR6) bis zum Jahre
2100 um 4,4 bis 5,7 Grad wärmer werden.
Ein schwerwiegenden Fehler, der Deutschland
ins Unglück stürzt
Seit vielen Jahren weisen
Wissenschaftler,
darunter auch
ich
(hier,
hier
und in einem eigenen Kapitel in
„Unerwünschte Wahrheiten“,
Kap. 39,
Langen-Müller,
2020) darauf hin, dass in diesem Extremszenario schon
2080 der weltweite Kohlenstoff in Form von Öl, Gas
und Kohle erschöpft wäre. Trotzdem hielt man an
diesem Szenario fest und beschrieb es sogar als
„business as usual“.
Der Trick ging weitgehend auf:
Das Schreckensszenario beherrschte die Schlagzeilen
der Medien
(„Bis zu 5 Grad Erwärmung…“).
Mit diesem
Szenario wurde im politischen Raum gearbeitet und wurden
Gesetze zur Einführung der CO2-Steuer,
Klimaschutzprogramme und Verbrennerverbote begründet.
Selbst das Bundesverfassungsgericht stützt sich auf die
IPCC-Berichte, die das Gericht als
„zuverlässige Zusammenfassung des aktuellen Kenntnistands
zum Klimawandels“
ansieht. Das Gericht begründet seine
Entscheidung in den
Randnummern 19 und 22 seines
Beschlusses vom 21. März 2021
wie folgt: „Ohne
zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels
gilt derzeit ein globaler Temperaturanstieg um mehr als
3°C bis zum Jahr 2100 als wahrscheinlich“ und verweist
als Quelle auf den
IPCC Bericht von 2012/13 – Zusammenfassung für politische
Entscheidungsträger, S. 17 f.
Dort findet man als Quelle
die Grafik, die die Temperaturentwicklung bis 2100
aufgrund des RCP-Szenarios 8.5 beschreibt
(siehe hier).
Das Bundesverfassungsgericht nimmt also als Basis seiner
Entscheidung eine Temperaturprognose, die mittlerweile
als unplausibel verworfen worden ist. Und zwar nicht
von irgendwem, sondern von den Wissenschaftlern, die für
die Szenarien des Weltklimaberichts verantwortlich sind.
Hätte das Bundesverfassungsgericht und nachfolgend die
Bundesregierung die damals schon vorhandene Kritik an den
völlig ungeeigneten Katastrophenszenarien des IPCC zur
Kenntnis genommen – wie man es bei einer solch
folgenschweren Entscheidung eigentlich voraussetzen
sollte –, hätte man einen solch schwerwiegenden
Fehler, der Deutschland ins Unglück stürzt, vermeiden
können. Die federführende Richterin Britz schrieb lieber
in den Beschluss Formulierungen hinein, die auch schon
ihr Ehemann, der damalige Vorsitzende der Grünen in
Frankfurt, Bastian Bergerhoff, nahezu wortgleich
auf seiner persönlichen Website Monate vor dem Beschluss
veröffentlicht hatte.
Was sind die neuen IPCC-Weissagungen?
Der
US-Klimawissenschaftler Roger Pielke Jr.
hat die Veröffentlichung der 44 Wissenschaftler vom 7.
April 2026 untersucht. Die Veröffentlichung behandelt
nur noch sieben Szenarien mit hohen, mittleren und
niedrigen CO₂-Emissionen. Das neue hohe
Emissionsszenario wird von den Autoren selbst als
unwahrscheinlich bezeichnet. Denn danach wird die
Emission noch einmal um 30 Prozent ansteigen und im
Verlaufe dieses Jahrhunderts auch nicht mehr absinken.
Dieses neue Hoch-Szenario ist schon deswegen absurd,
weil es eine Bevölkerungsexplosion von heute 8,2
Milliarden auf 14,5 Milliarden annimmt. Die heutigen
Bevölkerungsprognosen gehen von einer
maximalen Bevölkerung von 9 bis
10 Milliarden Menschen
in diesem Jahrhundert aus.
Das mittlere Szenario orientiert sich an den
aktuellen Prognosen
der Internationalen Energieagentur IEA (current policy)
und ist wohl die wahrscheinlichste Entwicklung. Sie
wird beschrieben als Fortsetzung der heutigen Politik
und führt bis 2050 zu ähnlichen hohen Emissionen wie
heute und danach zu einem Abflachen der CO₂-Emissionen.
Nach den Berechnungen der 44 Wissenschaftler wird damit
eine Erwärmung bis zum Jahre 2100 von
2,56 Grad Celsius
gegenüber dem Jahre 1860 erreicht. Da im Jahre 2025
gegenüber dem
Basisjahr 1860 bereits eine Erwärmung von 1,45 Grad
Celsius festgestellt
wurde, geht das mittlere und wahrscheinlichste Szenario
von nur noch einer Erwärmung um 1,1 Grad bis zum Jahre
2100 aus.
Das wäre alles andere als eine Katastrophe. Wenn man
wie das IPCC annimmt, dass die Erwärmung im Wesentlichen
vom CO₂ bestimmt wird, dann kann man auch den Anteil
Deutschlands an dieser Erwärmung bis 2100 berechnen.
Deutschland hat
einen Anteil von 1,46 Prozent an
den CO₂-Emissionen der Welt.
1,46 Prozent von 1,1 Grad
machen 0,016 Grad bis zum Jahre 2100 aus. Und für die
nicht sicher messbare Veränderung zerstört grüne
und linke Politik den Wohlstand des eigenen Landes?
Die schlimmste Erfahrung der letzten Wochen ist aber,
dass die doch so gute Nachricht, dass die Klimakatastrophe
abgesagt werden kann, in Deutschland nicht diskutiert
wurde. Wenn man das ernsthaft täte, müssten alle Gesetze,
Programme, Subventionen, die den angeblich zu erwartenden
Klimanotstand bekämpfen sollen, rigoros abgeschafft werden.
Das wäre zwar mehr als peinlich für unsere Klimakämpfer
in Regierungen und Medien. Aber es wäre der Beginn eines
neuen deutschen Wirtschaftswunders.
Fritz Vahrenholt ist Honorarprofessor
an der Universität Hamburg im Fachbereich Chemie
und war bis 1997 Umweltsenator der Freien und
Hansestadt Hamburg. Von 1998 bis 2013 war er in
Vorstandsfunktionen im Bereich der Erneuerbaren
Energien bei der Deutschen Shell AG, der Repower
Systems AG und der RWE Innogy. Er war bis Ende
2019 Alleinvorstand der Deutschen
Wildtier-Stiftung. Zuletzt ist von ihm
bei Langen-Müller der Spiegel Bestseller
„Die große Energiekrise“
erschienen.
[Kleinere redaktionelle Korrekturen. Red.]
Zuerst veröffentlicht in
Achgut.com,
mit freundlicher Genehmigung von Fritz Vahrenholt übernommen.
Zuerst zerstört
man durch ideologisch getriebene Energiepolitik die
Wettbewerbsfähigkeit der Industrie –
und anschließend subventioniert man dieselbe Industrie
mit Steuergeld, damit sie unter den politisch
verursachten Bedingungen überhaupt noch existieren
kann. Das ist kein Markt mehr. Das ist ein
planwirtschaftlicher Kreislauf aus Regulierung,
Verknappung und anschließender Staatsrettung.
Kürzlich, am 7. Mai 2026,
begab sich ein bemerkenswerter Gleichklang der
Ereignisse: Während Klimaforscher still und leise
eines ihrer dramatischsten Szenarien kassieren,
genehmigte Brüssel gleichzeitig weitere Milliardenhilfen
für die „klimafreundliche Transformation“ der
Industrie. Genauer gesagt: Jenes Extremszenario namens
RCP8.5, mit dem Politik, Medien und Aktivisten über
Jahre operierten, wird nun aber selbst innerhalb der
Klimaforschung zunehmend als unrealistisch
angesehen.
Axel Bojanowski beschreibt in der “Welt”,
wie dieses Szenario jahrzehntelang als apokalyptische
Referenz diente, obwohl seine Annahmen –
etwa eine massive globale Renaissance der
Kohleverstromung –
längst als unwahrscheinlich galten. Und doch beruhte
auf genau diesem Alarmismus ein erheblicher Teil jener
politischen Dynamik, die Europa heute wirtschaftlich
lähmt.
Das eigentlich Bemerkenswerte ist nämlich nicht, dass
Wissenschaft Irrtümer korrigiert; das ist an sich ihre
Stärke. Bemerkenswert ist vielmehr, dass die Politik
ihre gigantischen Transformationsprogramme unbeirrt
fortsetzt, obwohl die Grundlage ihrer apokalyptischen
Erzählung sichtbar brüchig wird. Fünf Milliarden Euro
neue Staatshilfen für die Industrie, wie das
Handelsblatt am selben Tag berichtet. Weitere Milliarden
für Wasserstoff, Dekarbonisierung, Transformationsfonds,
Subventionen, CO₂-Ausgleichssysteme und
„klimafreundliche“ Produktionsweisen. Man muss sich
diese Logik vor Augen führen: Zuerst zerstört man durch
ideologisch getriebene Energiepolitik die
Wettbewerbsfähigkeit der Industrie – und
anschließend subventioniert man dieselbe Industrie mit
Steuergeld, damit sie unter den politisch verursachten
Bedingungen überhaupt noch existieren kann. Das ist
kein Markt mehr. Das ist ein planwirtschaftlicher
Kreislauf aus Regulierung, Verknappung und
anschließender Staatsrettung.
Subventionsregime statt Kurskorrektur
Besonders grotesk wird dies beim Thema Energie.
Deutschland hat funktionierende Kernkraftwerke
abgeschaltet, gleichzeitig die Energiepreise explodieren
lassen und versucht nun, die Folgen dieser Politik
durch milliardenschwere Beihilfeprogramme abzufedern.
Selbst moderate Stimmen wie Bojanowski weisen inzwischen
darauf hin, dass große Teile des Klimajournalismus
jahrelang Unsicherheiten unterschlagen und apokalyptische
Szenarien politisch verstärkt haben. Doch anstatt daraus
eine nüchterne Neubewertung abzuleiten, reagiert die
Politik mit noch mehr Geld. Das eigentliche Problem liegt
tiefer: Die Klimapolitik hat sich längst von einer
rationalen Umweltpolitik zu einer säkularen Erlösungslehre
entwickelt. Ihre zentrale Figur ist die
„Transformation“: Nicht Verbesserung, nicht
Anpassung, sondern totale Umgestaltung. Industrie,
Mobilität, Landwirtschaft, Wohnen, Konsum,
Ernährung – alles soll umgebaut werden.
Und wie jede Heilslehre produziert auch diese ihre eigenen
Dogmen. Zweifel gelten schnell als moralisches Versagen.
Wer auf Unsicherheiten hinweist, wird als
„Klimaleugner“ etikettiert. Wer auf ökonomische
Schäden aufmerksam macht, gilt als
“verantwortungslos“. Dabei sprechen die realen
Entwicklungen eine immer deutlichere Sprache: Deutschland
verliert industrielle Substanz, energieintensive
Unternehmen wandern ab, Investitionen brechen ein,
der Mittelstand gerät unter Druck. Gleichzeitig steigen
die Staatsausgaben für „Transformation“ immer
weiter. Die EU reagiert darauf nicht mit Kurskorrektur,
sondern mit einem gigantischen Subventionsregime. Das
erinnert zunehmend an historische Fehlsteuerungen
spätbürokratischer Systeme: Man erzeugt künstlich Krisen
durch Regulierung – und versucht
anschließend, die Folgen mit immer größeren Geldmengen
zu kompensieren.
Die Realität lässt sich nicht wegmoralisieren
Die eigentliche Ironie lautet jedoch: Selbst wenn man
die Klimarisiken ernst nimmt, folgt daraus nicht
automatisch die Rationalität der aktuellen Politik.
Zwischen der Anerkennung eines Problems und der
Rechtfertigung einer wirtschaftlichen Selbstzerstörung
liegt ein erheblicher Unterschied. Doch genau diese
Differenz ist im politischen Diskurs verschwunden.
Stattdessen erleben wir eine Form staatlich organisierter
Panikökonomie. Die Politik benötigt ständig neue
Katastrophenszenarien, um immer tiefere Eingriffe zu
legitimieren. Fällt ein Szenario weg, wird das nächste
präsentiert. Selbst Bojanowski spricht inzwischen von
einer „Klima-Apokalypse“ als medialem Dauerzustand.
Die Folgen tragen nicht die Aktivisten, sondern Bürger
und Unternehmen durch höhere Energiepreise, steigende
Abgaben, sinkende Wettbewerbsfähigkeit und die wachsende
Staatsabhängigkeit der Wirtschaft. Man könnte es auch
einfacher formulieren: Wir pumpen Milliarden in eine
ideologische Fata Morgana. Je offensichtlicher die
Widersprüche werden, desto hektischer wird
nachsubventioniert. Die Politik gleicht inzwischen
einem Spieler, der seinen Verlusten hinterherläuft
und immer höhere Einsätze tätigt, weil das
Eingeständnis des Irrtums politisch unmöglich geworden
ist. Doch ökonomische Realität lässt sich nicht
dauerhaft wegmoralisieren. Auch die teuerste Ideologie
scheitert irgendwann an Physik, Märkten und
Wohlstandsverlust. Und vielleicht ist genau das der
eigentliche Grund, warum das alte
Klima-Schreckensszenario nun
verschwindet: Nicht weil die Politik nüchterner
geworden wäre, sondern weil die Realität beginnt,
stärker zu werden als die Erzählung.
Thomas Hartung, geb. 1962 in Erfurt; promovierte
nach seinem Lehramtsstudium in Magdeburg 1992 zur
deutschen Gegenwartsliteratur und war danach als Radio-
und Fernseh-Journalist in Sachsen-Anhalt und Sachsen sowie
als freiberuflicher Dozent für Medienproduktion und
Medienwissenschaft an vielen Hochschulen Deutschlands tätig.
Der bekennende „Erzliberalkonservative“ trat als Student
in die LDPD ein und 1990 aus der FDP aus: von
„misslungener Einheit“ nicht nur mit Blick auf die
Parteienfusion spricht er bis heute. Hartung war im April
2013 Mitbegründer der AfD Sachsen und wurde zweimal zum
Landesvize gewählt. Seit März 2020 ist er Pressesprecher
der AfD-Fraktion Baden-Württemberg. Aktueller Buchtitel:
Umerziehungsrepublik Buntland. Wider die Demontage des
Eigenen. Gerhard Hess Verlag: Uhingen 2025.
[Kleinere redaktionelle Korrekturen. Red.]
Zuerst veröffentlicht in
ANSAGE!,
mit freundlicher Genehmigung von Thomas Hartung übernommen.
Ich lasse es mir nicht mehr gefallen, mich von
ungebildeten, moralisch verrottenden und geschichtlich
Vollblinden als Nazi bezeichnen zu lassen. Das ist so
dermaßen kindisch und albern, dass es einem den Atem raubt.
Ein Land voller Sophie Scholls, das sich urplötzlich
im Widerstand wähnt und denkt, sie könnten das
wiedergutmachen, was ihre Großeltern einst verbockt
haben, ohne zu merken, dass sie einfach nur Wiedergänger
sind, die auf denselben Pfaden wandeln, wie einst der
Großpapa mit der Armbinde.
Ich bin kein Nazi und ich bin auch nicht rechtsextrem.
Ich bin ein netter und nachdenklicher Mensch, der
definitiv nicht der Meinung ist, die ultimative Wahrheit
über irgendetwas zu kennen. Ich habe mein ganzes Leben
lang niemandem etwas zuleide getan und Unmengen an
Steuern in diesem Land bezahlt, von denen Leute leben,
die mich jetzt als Nazi beschimpfen.
Ich werde mir das nicht mehr gefallen lassen. Ab jetzt
nenne ich jeden Menschen, der mich Nazi nennt, aus
Gründen der Selbstverteidigung, Kinderschänder oder
Serienmörder. Das macht zwar auch keinen Sinn, aber sie
wollen es ja nicht anders.
Ein anderes Thema: In einem Monat beginnen die
Fußball-Weltmeisterschaften in
Amerika, Mexiko und Canada. Ich bin ein glühender
Fußball-Fan, und 1994, als das letzte Mal die
Weltmeisterschaft in Amerika war, bin ich einen Monat
lang durchs Land gereist und habe drei deutsche Spiele
live im Stadion gesehen, bis die Trottel im
Viertelfinale gegen Bulgarien ausgeschieden sind.
Können Sie sich noch erinnern, wie sehr wir uns früher
auf dieses Ereignis gefreut haben? Wie wir als Kinder
und durchaus auch als Erwachsene
Panini-Bilder gesammelt haben?
Und heute? 2022 in Katar haben Leon Goretzka und Manuel
Neuer die Mannschaft gespalten, weil sie unbedingt dem
Gastgeber Katar eine moralische Lehre erteilen wollten.
Ausgerechnet diese beiden Vollheuchler, die beim
FC Bayern jahrelang mit dem Sponsor Katar-Airlines
auf dem Trikot rumgelaufen sind.
Mit welchem albernen politischen Statement von
unterbelichteten PlayStation-Zockern und
Multimillionären müssen wir dieses Jahr rechnen? Wieviel
Fremdscham müssen wir dieses Jahr über uns ergehen lassen,
nur weil ein paar Typen in kurzen Hosen einfach zu viele
Kopfbälle gemacht haben? Ich weiß es nicht, nur eins ist
sicher: linksgrüne woke „Qualitätsjournalisten“ werden
von unseren Kickern eine Positionierung zur Politik von
Donald Trump erbitten.
Was ungefähr so viel Sinn macht, wie eine Wand zu fragen,
in welcher Farbe sie gestrichen werden möchte. und die
Antworten werden verheerend sein. Denn der
DFB-Präsident Bernd Neuendorf stammt von der
SPD und hat mit seinem politischen Geschwurbel sicher
auch etwas in den Köpfen unserer Spieler verursacht.
Dabei sollte in diesen Köpfen nur ein einziger Satz
Priorität haben! Und zwar: Gib mir das Ball!
Das Zitat: „Gib mir das Ball“ habe ich übrigens von
meinem rumänischen Mitspieler in Kinderzeiten mit Namen
Fadi. Fadi hatte sein Herz dermaßen am rechten Fleck,
dass es schon rührend war, aber leider war Deutschland
und auch alles Weitere für ihn anfangs so verwirrend,
dass es fast kein Spiel gab, in dem er kein Eigentor
schoss oder einen Mitspieler foulte. Aber auch das haben
wir ihn verziehen, was vielleicht schon ein erster
Vorbote meiner heutigen starken Sympathie für den Osten
war.
Und diese Sympathie ist absolut nicht selbstverständlich.
Schon gar nicht für ein Land, dass seine Bürger tagtäglich
mit toxischer Anti-Propaganda vollknallt
und anscheinend tatsächlich schon wieder davon fantasiert,
den Russen im Felde zu schlagen.
Ich war eins dieser willfährigen Propagandaopfer. In
München in einem versnobten Vorort aufgewachsen, ging mir
die Wiedervereinigung komplett am Verdauungsorgan vorbei,
der Russe war der böse totalitäre Schurke und Amerika das
Ziel all meiner Sehnsüchte, warum ich es wohl schon mit
siebzehn das erste Mal bereiste und inzwischen, nach
insgesamt neun Aufenthalten in den Vereinigten Staaten,
wirklich viel von diesem Land gesehen habe.
Nach Russland wollte ich nie, obwohl mir der berufliche
Aufenthalt in einem anderen östlichen Schurkenstaat, dem
Ungarn des Viktor Orban im Jahr 2012, überraschend gut
gefallen hatte. So anders war dort alles, als man es mir
zuhause täglich eingebläut hatte.
Speziell die Menschen. Gebildet, offen und irgendwie der
Ehre so viel näher als ich es von daheim oder von
Aufenthalten zum Beispiel in Griechenland kannte. In Ungarn
galt ein Wort noch etwas, und ein Handschlag hatte eine
Bedeutung.
Abgesehen davon, dass man sich wirklich schämt, wenn man
nach einer atemberaubend schönen Stadt wie Budapest dann
wieder in das Höllenloch Berlin kommt.
Tja, und dann passierte, was so oft passiert: Ich verliebte
mich in eine Russin. Vielleicht ist die Schönheit und Anmut
der russischen Frauen tatsächlich eine der stärksten Waffen
des russischen Reiches, und vielleicht ist dieser überbordende
Russenhass Männern geschuldet, die noch nie bei einer Russin
landen konnten, und Frauen, wie Ens Esken, die neben jeder
russischen Frau einfach komplett unsichtbar werden.
Nun MUSSTE ich nach Russland, einfach um meine spätere
Familie kennenzulernen. Das war nicht einfach, so randvoll
mich Tagesschau und Co mein Leben lang mit antirussischer
Propaganda befüllt hatten. Russland ist ein Polizeistaat,
ein falsches Wort und du verschwindest für immer. Es ist
eine beinharte Diktatur, die Menschen schleichen still und
frustriert in gedeckten Farben durch ihr unterjochtes Dasein.
Die Russen sind böse, gewaltbereit, ungebildet und brutal.
Kurzum: Russland ist Satans Zuhause auf Erden und wird für
immer unser Feind bleiben, wie der überflüssigste
Außenminister aller Zeiten ja erst kürzlich wieder in die
Öffentlichkeit gerülpst hat. Welch ein Segen, dass ihm
eigentlich noch niemals irgendjemand zugehört hat. Vier
Stunden nach meinem Eintreffen in Sankt Petersburg hatte
ich einen Kulturschock, der sich gewaschen hatte. Aber mit
meiner eigenen Kultur, nicht mit der russischen.
Ich bin mein Leben lang belogen worden. Mein Leben lang
hat man mir eine Scheiße, und bitte entschuldigen Sie
mein Griechisch, über Russland erzählt, die sich gewaschen
hat. ALLES funktioniert in Russland besser als bei uns!
Das Internet, der Nahverkehr, das Wahren der Privatsphäre.
Während der Pandemie hat mich in Moskau niemand gezwungen,
eine Maske zu tragen, nicht mal Polizisten. Die Sauberkeit
ist beschämend. Die U-Bahn-Höfe schöner als unsere Museen.
Und wissen Sie, was der größte Unterschied ist: All das,
was ich gerade erzählt habe, kann ich im besten Deutschland
aller Zeiten nicht mehr ohne Konsequenzen sagen. Viele
Menschen werden sich jetzt wieder aufregen, und alle werden
eins gemeinsam haben: Keiner von ihnen wird jemals selbst
in Russland gewesen sein.
In diesem Sinne
Ihr Oliver Brendel, unter Der Medienfuzzi auf YouTube:
»Der IPCC räumt ein, dass apokalyptische Klimaszenarien
„unplausibel“ sind – das bedeutet, dass die
meisten medialen
Panikmache-Geschichten der
letzten 15 Jahre offiziell Unsinn sind«. So die
(übersetzte) Überschrift eines
Artikels in THE DAYLY SCEPTIC von Chris Morrison
vom 5. Mai 2026
(Übersetzung mit Google-Translator).
In diesem Zusammenhang ist auch der Artikel
RCP8.5 is Officially Dead
von Roger Pielke Jr. vom 29. April 2026 im The Honest Broker
zu nennen.
Prof. Stefan Homburg kommentiert am 6. Mai 2026 auf X:
Der Weltklimarat zieht sein apokalyptisches
Computermodell als unrealistisch zurück
46 Klimawissenschaftler verlassen ihn als unseriös
USA sind komplett ausgestiegen
Bill Gates, Banken und WEF distanzieren sich
vom Klimaschwindel
Hintergrund: Viele Jahre haben Computermodelle Greta
Thunbergs Motto „Die Erde verbrennt!” genährt.
Inzwischen ist der Abstand zur Realität zu groß geworden.
Die Bundesregierung hält jedoch an der Ideologie fest.
Sie befürchtet, von den Wählern für die immensen
wirtschaftlichen Schäden ihrer „Klimapolitik”
abgestraft zu werden, wenn sie den Irrweg eingesteht.
Die SPD ist Garantiemacht für Habecks Politik der
Deindustrialisierung, und die Union unterwirft sich:
Jeder kleinste Versuch z. B. Katharina Reiches,
den fatalen Kurs zu korrigieren, wird abgeblockt.
Man finanziert alles mit überbordender
Staatsverschuldung und hofft … tja, worauf
eigentlich?
Das Problem einiger
„säkular-humanistisch-skeptischer“
Organisationen
Es gibt in Hamburg säkulare Organisationen, die sich
als humanistisch, skeptisch usw. bezeichnen. Bezüglich des
Themas Klimawandel oder Klimakatastrophe (neben Corona)
verhielten sich aber einige dieser Organisationen weder
skeptisch noch gar humanistisch –
im Gegenteil, sie zeigten oder zeigen ein ideologisches
Verhalten mit deutlich fanatischen Zügen.
Die nebenstehende Karikatur versinnbildlicht die
sehr wirksame, einheitliche Propaganda in allen größeren
Medien zu dem, was man auch als „Klimanarrativ“
bezeichnet. Wesentlich war dazu das IPCC als sogenannte
wissenschaftliche Institution. Die
politisch-ideologischen
Kräfte dahinter sind nicht direkt sichtbar – sie
finanzierten aber wissenschaftliche Institutionen mit
der Maßgabe, einen „menschengemachten Klimawandel“
nachzuweisen. Neutrale Forschung zu diesem Thema wurde
und wird dagegen nicht finanziert oder sogar diffamiert.
Es ist durchaus nachvollziehbar, wenn der normale
Bürger den Informationen glaubt, die er z. B. im
ÖRR erfährt – insbesondere, wenn dieser für ihn die
vertrauenswürdige Quelle ist. Und Entsprechendes gilt
auch für die großen Zeitungen und Magazine.
Gab oder gibt es keine Skeptiker oder Kritiker?
Doch, die gab und gibt es! Sie wurden und werden aber
proaktiv von den großen, staatstreuen Medien diffamiert
z. B. als „Klimaleugner“. Wenn es tatsächlich
ein Interview mit einem Kritiker im ÖRR gab, dann immer
mit dem Ziel, ihn zu diskreditieren.
Organisationen wie die gbs-Hamburg und das
Säkulare Forum Hamburg, die sich dem säkularen
Humanismus verpflichtet fühlen, hätten hier eine
besondere Verantwortung gehabt: Sie hätten skeptische
Rationalität und evidenzbasierte Debatte fördern müssen.
Stattdessen übernahmen sie weitgehend das vorherrschende
Klimakatastrophen-Narrativ
und distanzierten sich sogar von kritischen Stimmen
innerhalb der eigenen Szene. Ein solches Verhalten ist
zutiefst antihumanistisch, weil es den Menschen nicht
durch Aufklärung und Fortschritt dient, sondern sie durch
moralische Panik und politische Konformität fesselt.
Man kann durchaus Verständnis dafür aufbringen, dass auch
Menschen, die sich selbst als besonders skeptisch verstehen,
einer starken massenpsychologischen Propaganda erliegen.
Die gesellschaftliche und mediale Einseitigkeit der letzten
Jahre war enorm.
Unverzeihlich wird dieses Versagen jedoch dort, wo
Personen sich als Humanisten bezeichnen und dennoch andere
säkular-humanistische Menschen
gezielt ausgrenzen und diskreditieren. Wer den eigenen
humanistischen Anspruch mit Konformitätsdruck und Ausschluss
verbindet, übt Verrat genau an jenem aufklärerischen Geist,
dem er sich verpflichtet fühlt. Eine solche Haltung ist nicht
nur unskeptisch, sondern auch zutiefst antihumanistisch!
Die EU hat es eilig mit der Einschränkung des Internets.
An allen Fronten werden neue Gesetze und Verordnungen
vorbereitet, die den freien, ungehinderten und anonymen
Gebrauch des Internets einschränken. Das alles dient
natürlich nur dem Wohl der EU-Schäfchen und steht
teilweise nur noch Monate bevor. Vom deutschen
Grundgesetz wird so nur eine nostalgische Erinnerung
übrig bleiben.
Am 29. April gab die EU-Kommission in einer
Pressemitteilung
bekannt, dass das Unternehmen Meta ihrer Auffasung nach
gegen das
Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz: DSA)
verstößt, weil es Minderjährige unter 13 Jahren nicht daran
hindert, Instagram und Facebook zu nutzen. Meta habe es
versäumt, die „Risiken“ des Zugangs von Minderjährigen zu
seinen Online-Diensten „sorgfältig zu identifizieren, zu
bewerten und zu mindern“. In den Geschäftsbedingungen von
Meta ist das Mindestalter für den Zugriff auf Instagram und
Facebook zwar auf 13 Jahre festgelegt, doch die vom
Unternehmen ergriffenen Maßnahmen zur Durchsetzung dieser
Altersbeschränkung sind nach Ansicht der EU-Kommission nicht
ausreichend. Zum Beispiel könnten Minderjährige bei der
Erstellung eines Kontos ein falsches Geburtsdatum eingeben,
bemängelt die Kommssion. Sie geht davon aus, dass EU-weit
etwa 10 bis 12 Prozent der Kinder unter 13 Jahren auf
Instagram und/oder Facebook aktiv sind. Daher befindet die
Kommission, dass Instagram und Facebook ihre
Risikobewertungsmethode ändern und ihre Maßnahmen verstärken
müssen, um Minderjährige unter 13 Jahren zu erkennen und zu
blockieren.
Meta hat nun die Möglichkeit, die Untersuchungsakten der
Kommission zu prüfen und schriftlich auf die sogenannte
„vorläufige Feststellung“ der Kommission zu antworten. Wird
der Standpunkt der Kommission bestätigt, kann die Kommission
eine Geldbuße in Höhe bis zu 6 Prozent des weltweiten
Jahresumsatzes von Meta verhängen. Die aktuelle Feststellung
der EU-Kommission ist Teil eines
förmlichen Verfahrens,
das die Kommission bereits am 16. Mai 2024 im Rahmen des
Gesetzes über digitale Dienste gegen Instagram und Facebook
eingeleitet hatte. Sie basiert auf einer Analyse der eigenen
Risikobewertungsberichte der Plattformen, auf internen Daten
und Dokumenten sowie auf Antworten von Meta auf
Informationsanfragen. Dabei wurde die Kommission nach eigenen
Angaben von zahlreichen Organisationen der Zivilgesellschaft
(sprich: NGOs und Stiftungen) sowie Sachverständigen für den
Jugendschutz unterstützt.
Um „ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz
Minderjähriger“ zu gewährleisten, hat die Kommission außerdem
eine
EU-App zur Altersüberprüfung
entwickelt. Sie wurde von Kommissionspräsidentin Ursula von
der Leyen am 15. April höchstpersönlich
präsentiert.
Stolz stellte sie die App als
Lösung zum Schutz von Minderjährigen im Internet vor, die
„höchsten Datenschutzstandards“ genüge und bei der keine
personenbezogenen Daten gespeichert würden. Pech nur, dass
die App in der Realität sehr wohl gravierende
Sicherheitslücken aufweist und zum Beispiel von dem
Cybersicherheitsberater Paul Moore in weniger als zwei Minuten
geknackt
wurde. Außerdem stellt sich die berechtigte Frage, ob es der
EU-Kommission tatsächlich vor allem um die Sicherheit
von Minderjährigen im Internet geht oder ob sie unter dem
Deckmantel des Jugendschutzes nicht viel mehr einen digitalen
Identitätszwang einführen will. Die App würde jedenfalls die
technische Grundlage und die Struktur für weitreichende
Kontrollmaßnahmen schaffen. Damit wäre faktisch die anonyme
Nutzung digitaler Dienste unmöglich, was insbesondere für
Regierungskritiker und missliebige Journalisten unerfreuliche
Folgen haben könnte. Außerdem schützt Anonymität im Internet
persönliche Informationen vor unerwünschtem Zugriff durch
Dritte.
Jeder Klick im Internet wird potenziell persönlich zuordenbar
Doch genau damit soll nach dem Willen der EU-Kommission nun
Schluss sein. Denn um angeblich Kinder und Jugendliche vor
„schädlichen Inhalten“ zu schützen, müssen künftig alle
Internetnutzer ausnahmslos ihr Alter nachweisen ‒ zum
Beispiel mit ihrem biometrischen Reisepass oder Personalausweis,
einer eID oder einer vorinstallierten
Drittanbieter-App wie etwa einer Bank-App.
Die neue EU-App zur Altersverifikation soll zunächst von den
Mitgliedstaaten oder anderen öffentlichen oder privaten
Organisationen zu Verfügung gestellt werden: entweder als
eigenständige App oder in der
EUid-Brieftasche
(EUDI-Wallet). Die Kommission will dazu auf ihrer Website
eine Liste vertrauenswürdiger Altersüberprüfungs-Apps
veröffentlichen. Die App soll bereits bis Ende 2026 EU-weit
verfügbar sein. Im Moment arbeitet die Kommission mit sieben
Vorreitern zusammen: Zypern, Dänemark, Frankreich,
Griechenland, Irland, Italien und Spanien.
Dabei beruft sich die Kommission vor allem auf die Verordnung
(EU) 2022/20651,
die unter dem Namen „Digital Services Act“ bekannt ist. Sie
gilt bereits seit Februar 2024 in vollem Umfang und enthält
„vollständig harmonisierte“ Vorschriften, um den Schutz von
Minderjährigen im Internet zu gewährleisten. Demnach sind
Anbieter von Diensten, die als sehr große
Online-Plattformen (VLOP) oder sehr große
Online-Suchmaschinen (VLOSE) eingestuft
sind, dazu verpflichtet, nicht nur tatsächliche, sondern
auch „vorhersehbare Risiken“ zu vermeiden, die ihr Dienst für
das psychische oder physische Wohlbefinden von Minderjährigen
bedeuten kann. Und hier wird es hochspekulativ: Denn wer
definiert diese nicht realen, sondern lediglich
„vorhersehbaren Risiken“? Die Verordnung legt nämlich nicht
genau fest, welche Inhalte für Minderjährige auf
Online-Plattformen illegal oder schädlich sind.
Durch das Mittel der drohenden Strafzahlungen ist letztlich
die EU-Kommission selbst die letzte
Entscheidungs-Instanz: Sie delegiert das
Löschen von Inhalten an die Plattformen, setzt diese aber so
unter Druck, dass sie vorsorglich Inhalte entfernen, die den
Unmut der EU-Kommission erregen und zu gigantischen
Geldstrafen führen könnten.
Ebenfalls am 29. April veröffentlichte die EU-Kommission
dann noch eine
„Empfehlung“,
die allerdings einen durchaus verpflichtenden Fahrplan
darstellt. Demnach müssen die EU-Mitgliedstaaten dafür sorgen,
dass alle Bürger bis zum 31. Dezember 2026 Zugang zu einer
App für den Altersnachweis haben. Dabei sollen die Staaten
ausdrücklich darauf achten, dass die Altersverifikation mit
der Brieftasche für die europäische digitale Identität
kompatibel ist. Gemäß
der Verordnung über die europäische
digitale Identität
müssen die Mitgliedstaaten ihren Einwohnern nämlich ebenfalls
bis Ende 2026 mindestens eine kostenlose
EUid-Brieftasche anbieten. Diese Brieftasche
soll Identitätsdaten und Dokumente wie Führerschein,
Zeugnissse und Impfzertifikate enthalten. Mit anderen
Worten: Bis Ende des Jahres sollen alle EU-Bürger
sowohl mit einer digitalen Brieftasche ausgestattet sein,
in der sie ihre sensibelsten Daten und Dokumente speichern
sollen, als auch mit einer App zum Altersnachweis als
Bedingung für die Nutzung von Online-Diensten.
Damit würde in letzter Konsequenz jeder Klick im Internet
potenziell persönlich zuordenbar.
Aus den Suchanfragen ihrer Bürger auch politische
Reaktionen ableiten
Vor diesem Hintergrund wirkt auch eine weitere aktuelle
Meldung vom 27. April nicht ganz so harmlos: Die
EU-Kommission hat nämlich Vorschläge
vorgelegt,
wie die führende Websuchmaschine Google künftig ihre
Suchergebnisse mit konkurrierenden Anbietern teilen soll.
Dabei geht es unter anderem um die Berechtigung von
anderen KI-Chatbots, um auf die Daten von Google
zugreifen zu dürfen. Dadurch sollen Wettbewerber angeblich
in die Lage versetzt werden, Nutzern eine Alternative
zur Google-Suche anbieten zu können. Grundlage für die
Forderung der EU-Kommission ist das
Gesetz über digitale Märkte
(Digital Markets Act, kurz: DMA), das gleichsam
als Zwilling des DSA seit Mai 2023 in der EU gilt und die
Marktmacht von sogenannten Gatekeepern wie Google oder
Amazon begrenzen soll.
Was als „fairer Wettbewerb auf digitalen Märkten“ verkauft
wird, könnte der EU allerdings einen unermesslichen Schatz
einbringen: nämlich die Daten aus sämtlichen Suchanfragen,
die die EU-Bürger bei Google tätigen und die bislang
ausschließlich von Google selbst verarbeitet werden. Zwar
sollen diese Daten anonymisiert werden, doch ganz abgesehen
von möglichen Datenlecks könnte die EU-Kommission aus den
Suchanfragen ihrer Bürger auch politische Reaktionen
ableiten. Wenn sie beispielsweise feststellen würde, dass
millionenfach nach Impfschäden gegoogelt wird, könnte sie
dem eine Öffentlichkeitskampagne entgegensetzen. Außerdem
könnte die Kommission europäische Suchmaschinen noch
leichter unter Druck setzen als
US-amerikanische. Dazu müssten die
europäischen Unternehmen aber eben erst über eine
entsprechende Datenmenge verfügen. Der Fantasie, wie die
von Google übernommenen Daten sonst noch genutzt werden
könnten, sind keine Grenzen gesetzt.
Dazu kommt noch der digitale Euro, der als Voraussetzung
für ein digitales Zentralbankgeld (Central Bank Digital
Currency, kurz: CBDC) ungeahnte Möglichkeiten zur
Regulierung bieten würde. So könnte er ein Ablaufdatum
erhalten oder programmierbar und etwa nur für bestimmte
Warengruppen oder Investitionen nutzbar sein. Außerdem
könnte er leicht mit anderen digitalen Daten wie
beispielsweise dem persönlichen ökologischen Fußabdruck
verknüpft werden. Und auch hier schreitet die
EU-Kommission eisern voran. Am 24. April teilte
sie mit, dass die EU-Institutionen den
Fahrplan „Ein Europa, ein Markt“ unterzeichnet haben.
Darin sind konkrete Zielvorgaben formuliert, um die
Wettbewerbsfähigkeit der EU zu erhöhen. Demnach soll
Ende dieses Jahres nicht nur das sogenannte 28. Regime
eingeführt werden, in dem eine neue einheitliche
Rechtsform für Unternehmen und insbesondere für
Start-ups gelten soll. Auch der digitale Euro soll Ende
2026 reguliert werden. Insgesamt sind mehr als 40
Gesetze und Abkommen für eine Vereinheitlichung des
europäischen Marktes bis zum vierten Quartal 2027 geplant,
worunter sich mehrere Vorhaben zur Digitalisierung
verstecken.
Einschränkung des offenen Internets?
So soll neben dem digitalen Euro auch die
„European Business Wallet“
im vierten Quartal 2026 reguliert werden: Dabei wird das
Prinzip der digitalen Identität auf ganze Unternehmen
übertragen. Nun kann eine vereinfachte Übermittlung
von Unternehmensdaten innerhalb der EU durchaus sinnvoll
sein, doch auch sie birgt ein nicht zu unterschätzendes
Missbrauchsrisiko in sich, etwa bei dem Verlust oder
der unbefugten Weitergabe von Identifizierungsdaten.
Schließlich enthält der Fahrplan „Ein Europa, ein Markt“
noch die Vorgabe, dass das
Gesetz über digitale Netze
(„Digital Networks Act“, kurz: DNA), das die Kommission
im Januar dieses Jahres vorgestellt hat, im letzten
Quartal 2027 weiter ausgeführt werden soll. Der DNA
regelt die Modernisierung und Harmonisierung des
europäischen Telekommunikationsrechts. Er soll
insbesondere den Ausbau von Glasfaser- und
Mobilfunknetzen beschleunigen. Außerdem sollen Anbieter
ihre Dienste EU-weit unter einheitlichen Regeln anbieten
können.
Allerdings
bemängelt
der Bundesverband der Verbraucherzentralen, dass die geplante
Regulierung mehr Probleme als Lösungen bringen und
beispielsweise die Netzneutralität gefährden könnte. Auch
Wirtschaftsprüfer wie
Grant Thornton
weisen darauf hin, dass der Übergang von Kupfer- auf
Glasfasernetze laut DNA bereits bis 2035 abgeschlossen
sein soll. Dann sollen weitreichende Vorgaben für die
Zuteilung von Frequenznutzungsrechten gelten, die
grundsätzlich unbegrenzt vergeben werden sollen. Dadurch
könnte aber das „Oligopol der Mobilfunknetzbetreiber“
zementiert werden. Einzelne Mitgliedstaaten befürchten
zudem einen Kontrollverlust bei der Frequenzvergabe,
während Telekommunikationsanbieter fordern, dass
sogenannte Large Traffic Generators (LTGs) wie etwa
Netflix, Google und Meta an den Netzwerkkosten beteiligt
werden müssten. Das könnte aber wiederum zu einer
Kostensteigerung für die Endverbraucher oder einer
Einschränkung des offenen Internets führen. Darüber
hinaus könnte der DNA Ausnahmen für spezielle
5G-Dienste ermöglichen.
Eingebettet sind all diese EU-Digital-Pläne
unter anderem noch in die
europäische Datenstrategie
und die Ende 2025 vorgelegte
„Strategie der Europäischen Datenunion“,
die vor allem die Verfügbarkeit von Daten für die
KI-Entwicklung erhöhen und die
EU-Datenvorschriften vereinfachen soll.
Dadurch sollen Forscher und Innovatoren leichter Zugriff
auf Daten erhalten, um ihre KI zu trainieren. Außerdem
sollen gemeinsame europäische Datenräume ausgebaut werden
wie etwa ein Verteidigungsdatenraum und ein europäischer
Raum für Gesundheitsdaten
(EHDS).
Daneben gibt es weitere einzelne Gesetze wie etwa den
„Data Act“,
der regelt, wer auf welche Daten zugreifen darf, die über
vernetzte Gegenstände wie etwa „intelligente“
Haushaltsgeräte oder Autos generiert werden.
Kritische Marktanalysen vorsorglich entfernen
Auch der Bereich der Altersvorsorge wird von der EU mittels
Digitalisierung immer weiter reglementiert. So
stimmte
das EU-Parlament am 30. April über einen
Initiativbericht zur finanziellen
Allgemeinbildung und dem Einfluss von Finfluencern
ab. Mit „Finfluencern“ sind unabhängige Finanzpublizisten
gemeint. Durch eine Ausweitung der Marktmissbrauchsverordnung
auf private Meinungsäußerungen und die strenge Durchsetzung
des DSA sollen Online-Plattformen künftig dazu gedrängt
werden, als Zensurinstanzen zu fungieren und kritische
Marktanalysen vorsorglich zu entfernen. Die angebliche
finanzielle Allgemeinbildung, die die EU-Kommission
postuliert,
entpuppt sich dabei als Instrument, mit dem ein
Teil der rund 10 Billionen Euro, die auf den Sparkonten
der EU-Bürger unter anderem als Altersvorsorge liegen,
in Investitionen etwa in die Rüstungsindustrie umgelenkt
werden soll. Das von der Kommission erwünschte Verhalten
der EU-Bürger soll teilweise durch
KI-gestütztes Nudging unterstützt werden und
zu einer
Spar- und Investitionsunion
(SIU) führen.
Insgesamt wirkt die umtriebige Steuerung der Digitalisierung
auf EU-Ebene nicht zuletzt wie eine Vorbereitung auf die
sogenannte Tokenisierung von Vermögenswerten. Mit Token sind
igitalisierte Werteinheiten gemeint. Die Deutsche Bank
erklärt
dazu: „Bei einer Tokenisierung werden Geld und Vermögenswerte
als digitaler Token auf einer Blockchain gespeichert.“
Digitale Token seien sozusagen digitale Besitzurkunden zum
Beispiel für Immobilien, Aktien, Anleihen, aber auch für
Kunst oder sogar Musik. Unter Blockchains werden wiederum
digitale Datenbanken verstanden, die Daten chronologisch und
unveränderlich in einer Kette von Blöcken speichern. Durch
Tokenisierung könnten mehrere Personen eine Sache anteilig
besitzen und einzelne Zugang zu Investitionen bekommen, die
ihnen vorher verwehrt geblieben seien – etwa
Investitionen in Kunst oder teure Immobilien. Bereits in
ihrem
Jahresbericht 2023
hatte die Bank für Internationalen
Zahlungsausgleich (kurz: BIZ), die sozusagen die Zentralbank
aller Zentralbanken ist, deutlich gemacht, dass Zentralbankgeld
und tokenisierte Einlagen und Vermögenswerte auf einer
programmierbaren Plattform kombiniert werden könnten.
Bankkonten, Wertpapierdepots, Kunstsammlungen, Luxusgüter,
Krypto-Assets, Edelmetalle und Schließfächer offenlegen
Auch Larry Fink, Chef des weltweit größten Vermögensverwalter
BlackRock, äußerte sich mehrfach begeistert über die
Tokenisierung. Er sieht darin den nächsten großen ökonomischen
Wachstumsmotor ‒ nicht zuletzt für sein
eigenes Unternehmen. In einem Interview mit dem
Finanznachrichtensender CNBC erklärte Fink, dass die
Tokenisierung traditioneller Vermögenswerte erst am Anfang
stehe, aber den Beginn einer grundlegenden Transformation
des globalen Finanzsystems darstelle. Versteht sich, dass
es zum Nachweis der Kreditwürdigkeit dann auch
„vertrauenswürdige“ digitale Identitäten geben muss. Und
um herauszufinden, welche Vermögenswerte die EU-Bürger
halten, kommt dann noch die
Anti-Geldwäsche-Behörde
der Europäischen Union („Authority for Anti-Money Laundering
and Countering the Financing of Terrorism“, kurz: AMLA)
mit Sitz in Frankfurt am Main ins Spiel. Sie hat im Juli 2025
ihre Arbeit aufgenommen und soll die jeweiligen nationalen
staatlichen Aufsichtsbehörden bei der Umsetzung des
sogenannten
EU-„Geldwäschepakets“
und der Einhaltung einer Bargeldobergrenze in der Europäischen
Union unterstützen.
Da bestimmte Waren für Kriminelle besonders attraktiv sind,
sollte
ursprünglich
nach Vorstellungen der zuständigen Parlamentsausschüsse
insbesondere das Eigentum der Bürger an Immobilien, Yachten,
Flugzeugen und Autos ab einem Wert von 200.000 Euro zentral
erfasst werden. Aber auch Bankkonten, Wertpapierdepots,
Kunstsammlungen, Luxusgüter, Krypto-Assets, Edelmetalle und
Schließfächer fallen unter die Bestimmung. Letztlich wurde
der erste Entwurf etwas abgeschwächt, sodass nun in erster
Linie die nationalen Finanzermittlungsstellen (Financial
Intelligence Unit, FIU) mehr Befugnisse ethalten. Die FIU
sollen Informationen untereinander und mit den zuständigen
Behörden austauschen sowie mit der AMLA, Europol, Eurojust
und der Europäischen Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten.
Darunter fallen Informationen über Bankkonten, Grund- oder
Immobilienregister oder bestimmte hochwertige Güter. Dabei
wurde der Schwellenwert von Eigentumsübertragungen für
Autos auf 250.000 Euro und für Yachten und Flugzeuge auf
7,5 Millionen Euro fesgesetzt.
Banken, Vermögens- und
Krypto-Vermögensverwalter sowie
Immobilienmakler müssen den FUI ebenfalls Auskunft erteilen.
Zudem sind sie dazu verpflichtet, die Identität ihrer
Kunden zu überprüfen und Transaktionen zu überwachen.
Außerdem sollen die nationalen Register sogenannter
wirtschaftlicher Eigentümer („ultimate beneficial owners“,
kurz: UBOs) weiter „harmonisiert“ werden und „Personen mit
einem berechtigten Interesse“ – darunter Journalisten,
Medienvertreter und zivilgesellschaftliche
Organisationen – Zugang zu den entsprechenden
Informationen erhalten. Diese Register erfassen natürliche
Personen, die zum Beispiel hinter Unternehmen oder
Stiftungen stehen. In Deutschland ist dies das
„Transparenzregister“.
Das EU-System zur Vernetzung der Register wirtschaftlicher
Eigentümer
(Beneficial ownership registers
interconnection system, kurz: BORIS)
verfolgt das Ziel, die nationalen Transparenzregister zu
verknüpfen. Bisher sind an das System zum Beispiel Belgien,
Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Österreich
und Schweden angeschlossen.
Immer tiefere Einblicke in das konkrete Vermögen der Bürger
Noch existiert also kein zentrales EU-Vermögensregister, doch
die Strukturen dafür werden nach und nach geschaffen.
Über die AMLA könnte die EU perspektivisch immer tiefere
Einblicke in das konkrete Vermögen ihrer Bürger erhalten.
Eine
Machbarkeitsstudie
für ein mögliches EU-Register liegt bereits vor.
Sie wurde von der EU-Kommission 2024 veröffentlicht. Und
in dem Geldwäsche-Paket, das auch unter dem Namen
AML/CFT
(„Anti-Money Laundering and Countering the Financing of
Terrorism“) geführt wird, wurde bereits verbindlich festgelegt,
dass ab dem 10. Juli 2027 Bargeldzahlungen einer EU-weiten
Obergrenze von 10.000 Euro unterliegen. Dabei steht es den
Mitgliedstaaten frei, auch eine noch niedrigere Obergrenze
festzulegen. Käufe und Verkäufe sind ab Sommer nächsten
Jahres offiziell also nur noch bis zu einem von den
Regierungen gesetzten Höchstbetrag anonym möglich. Alle
übrigen stehen dann unter EU-Kontrolle. Zumindest
theoretisch.
Das bedeutet zugespitzt: Das
EU-Digitalgefängnis wird gleichsam
Stein für Stein und Gitterstab für Gitterstab weiter
ausgebaut, bis die Bürger auf kontrollierbare Objekte
degradiert worden sind, die ihre finanziellen Rücklagen der
EU-Politik und entsprechenden Investoreninteressen
zur Verfügung stellen sollen. Damit sich nicht allzu viel
Unmut darüber äußert, werden gleichzeitig die bewährten
Mittel der Zensur und Propaganda eingesetzt. Was würde
von der einst freiheitlichen europäischen Idee dann noch
bleiben? Es ist offensichtlich, dass die EU in ihrer
jetzigen Form kaum mehr reformierbar ist, sondern ein
Schnitt durch den gordischen Knoten etwa in Form eines
Dexits nötig ist. Andernfalls wird das Grundgesetz in
nicht allzu ferner Zukunft lediglich eine nostalgische
Erinnerung an einen einstmals weitgehend funktionierenden
demokratischen Rechtsstaat sein.
[Kleinere redaktionelle Korrekturen. Red.]
Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u. a.
als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft).
Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.
Mit freundlicher Genehmigung von Martina Binnig übernommen aus
Achgut.com.
„Es muss
demokratisch aussehen, aber wir müssen alles
in der Hand haben.“ Walter Ulbricht, von 1950
bis 1971 der mächtigste Mann in der DDR.
Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel nennt es den Versuch,
die „liberale Demokratie“ in Deutschland gegen ihre Feinde
zu verteidigen. Andere Medien sprechen von einem Vorhaben
zur „Stärkung der Demokratie“. Das Schweizer Fernsehen
schreibt, die Parlamentsreform im deutschen Bundesland
Sachsen-Anhalt, um die es hier geht, diene dem
Zweck, „die Demokratie resilienter zu machen gegen die
AfD“. Die Demokratie stärken, verteidigen, resilienter
machen: Wer könnte schon etwas haben gegen diese
hochwohllöblichen, ehrenwerten Bestrebungen?
Doch aufgepasst: Was sich in Sachsen-Anhalt unter
weitgehender öffentlicher Zustimmung abspielt, ist nichts
Geringeres als ein handfester Anschlag auf das Herzstück
der Demokratie, ist ein stiller Staatsstreich gegen den
Bürger, der im Namen, unter dem Deckmantel, die Demokratie
zu retten, um seine Volksrechte gebracht, entmachtet
werden soll. An seiner Stelle möchte ungestört ein Kartell
etablierter Parteien bestimmen, herrschen, egal, was
der Wähler an der Wahlurne entscheidet.
Diese Kartellparteien, von der CDU bis tief hinein ins
dunkelrote Lager der Linken, haben Angst. Nein, sie haben
regelrecht Panik. Der Grund ist einfach: Die Umfragewerte
der AfD steigen, und das Volk beginnt aufzumucken, beginnt
sich zu wehren gegen eine Politik, die nicht die
gewünschten Resultate liefert. Viele dürften auch die Nase
voll haben von Politikern, die über die Köpfe der Bürger
hinwegregieren. Und was tun die Damen und Herren
Volksvertreter angesichts des wachsenden Unmuts von unten?
Sie ändern nicht etwa ihre Politik. Sie ändern die Regeln
des Spiels.
Mit einem sogenannten „Demokratie-Schutzpaket“, wie sie
es nennen, zementieren sie ihre Pfründe. Sie mauern das
Verfassungsgericht ein, sie beschneiden die Rechte
künftiger Fraktionen und manipulieren die Geschäftsordnung
des Landtags. Das Ziel ist klar: Sollte der Wähler im
September „falsch“ abstimmen, soll sein Votum wirkungslos
verpuffen. Man will die AfD-Wähler zu Bürgern zweiter
Klasse degradieren, noch bevor das erste Kreuzchen gesetzt
ist. Und wie verkaufen uns die Medien diesen
institutionellen Staatsstreich? Als Rettung der
„liberalen Demokratie“.
„Liberale Demokratie“: Das ist das Gaunerwort unserer Zeit.
Es ist ein semantischer Taschenspielertrick. Wer dieses
Wort im Munde führt, meint nicht Freiheit, sondern
Gehorsam. Einst bedeutete Demokratie: die Herrschaft des
Volkes. Punkt. Der Souverän entscheidet, und die gewählten
Vertreter führen aus. Heute wird der Demokratie das
Adjektiv „liberal“ wie eine Zwangsjacke angelegt. Es dient
als ideologischer Filter: Demokratisch ist nur noch das,
was in den engen Korridor einer linksliberalen
Einheitsideologie passt.
In Wahrheit ist diese „liberale Demokratie“ zutiefst
illiberal, ja, sie trägt zunehmend totalitäre Züge. An
den Adjektiven könnt ihr sie erkennen: Journalisten
und Politiker aus dem Justemilieu sprechen von
„unantastbarem liberalem“, von „demokratischem Konsens“.
Schauen wir uns an, was darunter zu verstehen ist:
Wer die rücksichtslose Zuwanderungspolitik kritisiert,
ist ein Feind der „liberalen Demokratie“.
Wer den pseudoreligiösen Eifer der Klimapolitik und
ihre wirtschaftszerstörerischen Folgen hinterfragt, ist
ein Feind der „liberalen Demokratie“.
Wer sich weigert, die biologische Realität der absurden
Gender-Ideologie zu opfern, ist ein Feind
der „liberalen Demokratie“.
Mit Liberalismus hat das nichts zu tun. Es ist eine
knallharte, linke Agenda, die den Begriff „liberal“
missbraucht, um den grossen Schwindel zu vertuschen. Wer
die Demokratie an eine ideologische Richtung knüpft,
schafft sie ab. Wenn das Volk nur noch innerhalb der von
der Elite gesetzten Leitplanken entscheiden darf, dann
ist das keine Freiheit, sondern betreutes Wählen,
Demokratie von oben, Gängelung des Bürgers, die
Ersetzung der Demokratie durch eine autoritäre
Staatsform, die sich mit trügerischen Adjektiven als
Demokratie verkleidet.
Was wir in Sachsen-Anhalt erleben, ist der
Versuch der Verlierer, sich gegen die Mehrheit zu
verschanzen. Die Medien nennen es „Resilienz“. Wir nennen
es Arroganz. Sie behaupten, die Institutionen zu schützen,
dabei schützen sie nur ihre Sessel. Echter Liberalismus
bedeutet Meinungsvielfalt, Diskurs und vor allem:
Respekt vor dem Wählerwillen – auch
wenn er den Herrschenden nicht passt. Die „liberale
Demokratie“ des
Mitte-links-Parteienkartells hingegen
ist ein exklusiver Klub, der die Tür von innen verriegelt,
während draussen das seiner Volksrechte beraubte Volk zu
stehen hat.
Doch das undemokratische
„Demokratie-Schutzpaket“ von
Sachsen-Anhalt hat auch sein Gutes. Es öffnet
den Leuten die Augen, macht deutlich, was Politiker und
Medien den Wählern vorgaukeln wollen. Es kommt heraus,
und immer mehr Deutsche dürften merken: Demokratie ist
zu wichtig, als dass man sie den Politikern überlassen
darf. Deutschland ist eine noch junge Demokratie.
Jahrhundertelang herrschten hier Fürsten, Könige,
Diktatoren und Parteien. Allmählich wird es Zeit, dass
die Bürger die Regierung übernehmen. Das wäre dann eine
Demokratie, die kein Adjektiv mehr braucht.
Roger Köppel, Jahrgang 1965, ist ein Schweizer
Journalist, Unternehmer, Publizist und Politiker, der von
2015 bis 2023 als Nationalrat für die Schweizer Volkspartei
tätig war. Von 2004 bis 2006 war er Chefredaktor bei
„Die Welt“. Er ist Chefredaktor und Herausgeber der Schweizer
Wochenzeitung „Die Weltwoche“.
[Kleinere redaktionelle Korrekturen. Red.]
Zuerst veröffentlicht in
DIE WELTWOCHE,
mit freundlicher Genehmigung von Roger Köppel übernommen.
Die Rente ist
sicher. Wissen wir ja. Seit Jahren. Oder? Also meine ist
ebenso unsicher wie niedrig und ab dem Lebensalter von
65 nicht mehr zu arbeiten wäre mir im Traum nicht
eingefallen. Ich würde mich ohne Arbeit langweilen. Na
gut: ich bin ja auch nicht im Straßenbau tätig. Insofern
schreckt mich Friedrich Merz nicht, wenn er verkündet,
die Rente werde nicht mehr ausreichen, um auf Dauer den
Lebensstandard zu sichern.
Das deutsche Rentenmodell stimmt schon lange nicht mehr.
Heute kommen auf einen Rentner nur noch zwei Beitragszahler,
Anfang der 60er Jahre waren es noch sechs. Deshalb zahlt
der Bund in die Rentenkasse, und zwar mit einem Drittel
aller Steuereinnahmen. Für mehr als die Hälfte der Deutschen
ist die Rente die einzige Alterssicherung.
Was tun, wenn nun die Rente auf eine Basisabsicherung
schrumpft? Statt dessen in Aktien oder andere Werte
investieren, schlägt der Kanzler vor. Dafür muss man
allerdings zeitig gut verdient haben. Und es heißt leider
auch nicht, dass man dann nicht mehr in die Rentenkasse
zahlen muss. Und: Sollten die zusätzliche private Vorsorge
sowie die Einführung einer Betriebsrente verpflichtend
werden, würde das die wirtschaftliche Lage hierzulande
weiter verschlechtern. Eigentlich kaum noch möglich…
Lieselotte Normalverdiener jedenfalls dürfte kein
Verständnis dafür haben, dass ihre Zahlungen in die
Rentenkasse den Boomern eine auskömmliche Rente sicherten,
sie aber trocken Brot essen soll. Da hat die SPD mal
recht: die Rente ist keine Sozialleistung, man hat ja in
die Kasse lebenslang eingezahlt.
Aber vielleicht sollte Lieselotte sich lieber darüber
freuen, dass in der Ukraine die Renten und
Sozialleistungen um 12,1 Prozent angehoben werden, zum
Vorteil von rund zehn Millionen Menschen. Schließlich
schicken wir in diesem Jahr 11,5 Milliarden Euro dorthin.
Freunde von mir glauben, sie hätten sich gut abgesichert,
haben sich jahrelang mit dem Ausbau eines alten
Steinhauses in südlichen Gefilden vergnügt, das sie
jetzt verkauft haben. Und wohin nun mit dem Schotter?
Jetzt noch schnell in Aktien investieren? Etwa in
deutsche Aktien? Angesichts der wirtschaftlichen Situation
keine gute Idee. Und die bislang risikolose und
ertragreiche Investition in Windkraft will die tapfere
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche unterbinden.
Schade. Aber auch Investitionen in anderen Aktienmärkten
könnten im Börsencrash verloren gehen. Ein Schock wie
der Ölpreisanstieg kann genügen, damit die Situation
ausser Kontrolle gerät. Und wer weiß, was sich ein hoch
verschuldeter Staat wie der unsrige noch alles ausdenkt,
um an unser Geld zu kommen.
Bargeld horten? Das hieße, der Inflation ausgesetzt zu
sein. Im übrigen: wohin mit den Scheinen? Unter die
Matratze?
Ausgerechnet die Allianz-Versicherung
schlägt andere, todsichere Verstecke vor: Man kann Geld
in einem Steckdosensafe aufbewahren. Sieht wie eine
normale Steckdose aus, doch dahinter verbirgt sich ein
Minischließfach in der Wand. Besser und einfacher noch:
den Geldvorrat als Toilettenpapier zu tarnen. Oder
gerollte Geldscheine in eine Küchenrolle plazieren. Von
einem Versteck im Garten rät die Allianz ab: das Ausgraben
könnte im Fall des Falles mühselig sein.
Kurz: die Aussichten sind nicht wirklich erfreulich.
Vielleicht sollten wir Steuerbürger die Ansprüche des Staates
auf ein Minimum begrenzen? Weg mit dem Bürgergeld? Weg mit
der Entwicklungshilfe? Weg mit den Zahlungen an
Nichtregierungsorganisationen, die genau das nicht sind?
Schluss mit den Milliardenzahlungen an die Ukraine?
Schluss mit den hohen Benzinpreisen, die vor allem dem
Staat zugute kommen, der 60 % kassiert in Gestalt
von Energiepreis, CO₂-Steuer und Mehrwertsteuer?
Und was könnte man nicht alles sparen, wenn man beim
Regierungspersonal beginnt, das auch durch Friseur und
Makeupspezialisten nicht klüger wird?
Wir wüssten schon, wie wir die Renten wieder sicher kriegen
könnten. Lasst uns mal ran!
Dr. Cora Stephan ist Publizistin und
Schriftstellerin, geboren 1951 in Niedersachsen,
wohnt im hessischen Vogelsberg und in Südfrankreich.
Ihr bislang letztes Sachbuch heißt
„Lob des Normalen“ (2021). Ihre zeithistorischen Romane
„Ab heute heiße ich Margo“ und “Margos Töchter”
erscheinen bei Kiepenheuer & Witsch (2017 und 2020).
[Kleinere redaktionelle Korrekturen. Red.]
Zuerst veröffentlicht im
Kontrafunk,
mit freundlicher Genehmigung von Cora Stephan übernommen.
Am 22. April
2026 gab die EU grünes Licht für 90 Milliarden
Euro für die Ukraine. Die ersten Milliarden
rollen an. Und was passiert, wenn dieser Geldstrom
aufgebraucht ist?
Ein Staat im Dauernotbetrieb ist kein Aufbauprogramm
Die EU spricht von Hilfe, internationale Medien von
Stabilisierung. Die entscheidende Frage bleibt: Wann
ist das Geld verbraucht, und wer zahlt dann weiter?
Und wer reibt sich die Hände?
Die Nachrichtenagentur Reuters schreibt es nüchtern.
Das Geld hält den ukrainischen Staat am Laufen. Die
Kasse ist leer, das Defizit gewaltig. Löhne, Renten,
Verwaltung, alles hängt am Zufluss von außen. Das ist
kein Aufbauprogramm, das ist Dauernotbetrieb. Solange
Geld kommt, läuft der Betrieb. Fällt es aus, steht
das System wieder – und was dann?
Zweckbindung als Beruhigungspille
Die EU teilt die 90 Milliarden auf. Ein Teil für den
Staat, ein Teil fürs Militär. Klingt sauber, aber in
der Praxis verliert diese Trennung sofort an Bedeutung.
Wenn Brüssel die laufenden Kosten übernimmt, wird im
eigenen Haushalt Geld frei. Dieses Geld wird dann
anders eingesetzt. Am Ende lässt sich nicht mehr
nachvollziehen, wofür ein einzelner Euro stand. Die
Zweckbindung beruhigt die Schlagzeilen, nicht die
Realität. Kein EU-Beamter sitzt in Kiew und
beaufsichtigt die Verteilung unserer Milliarden.
Korruption mit Millionenbeträgen
Und jetzt zu dem Punkt, der gern unter den Teppich
gekehrt wird. In einem Land mit bekannten
Korruptionsproblemen verschwindet ein Teil großer
Geldströme. Das ist keine Behauptung, das ist seit
Jahren dokumentiert. Der Europäische Rechnungshof
beschreibt ein Umfeld aus Oligarchen, politischem
Einfluss und schwacher Kontrolle. Wer hier Milliarden
so locker hineingibt, darf sich nichts vormachen.
Und ganz sicher wird keiner der ukrainischen
Oligarchen einen Bausparvertrag bei Wüstenrot oder
LBS abschließen, um seine Villen an der Côte d’Azur
und London zu finanzieren. Unser Spendengeld sucht
sich andere Wege. Am Ende bleibt die zentrale Frage:
Wann sind die 90 Milliarden weg. Und wie viele
Milliarden müssen danach folgen.
Der Korruptionsbericht des Europäischen Rechnungshofs
ist hier im Original nachzulesen:
Meinrad Müller, Unternehmer im Ruhestand,
kommentiert mit einem zwinkernden Auge Themen der
Innen-, Wirtschafts- und Außenpolitik für Blogs
in Deutschland. Seine humorvollen und satirischen
Taschenbücher sind auf
Amazon zu finden.
Zuvor veröffentlicht in
MMnews.de,
mit freundlicher Genehmigung von Meinrad Müller übernommen.
Joachim Steinhöfel, Deutschlands profiliertester
Kämpfer für die Meinungsfreiheit, dokumentiert eine
beängstigende Entwicklung: Den systematischen Feldzug
staatlicher Institutionen gegen die Freiheit des Wortes.
Allein im Jahr 2024 führte Steinhöfel 16(!) Prozesse
gegen die Bundesregierung – und hat sie alle
gewonnen. Anhand dieser Verfahren gegen Ministerien,
Behörden und Auseinandersetzungen mit dem BKA zeigt er,
dass es sich um verfassungswidrige Eingriffe des
Staates gegen eines unserer wichtigsten Grundrechte
handelt. Der Grund: die wachsende Angst der Mächtigen
vor einer Machtkritik, die sie nicht mehr kontrollieren
können.
Die Anatomie der Repression
Vom Bundesamt für Justiz bis hin zu Regierungssprechern,
die Bürger öffentlich diffamieren: Der Staat nutzt
seine Ressourcen als Waffe gegen seine Bürger.
Steinhöfel demaskiert den
„staatlich-industriellen
Zensurkomplex“ – ein toxisches
Netzwerk aus Ministerien und finanzierten NGOs, die
unter dem Deckmantel der „Zivilgesellschaft“ das
erledigen, was dem Staat per Grundgesetz verboten ist:
Einschüchterung seiner Bürger und die Zensur freier
Rede.
Warum dieses Buch ein Alarmzeichen ist:
Die „Tulsa King“-Doktrin: Wie der Staat Bevormundung
und Gängelung an NGOs auslagert, um das Grundgesetz zu
umgehen.
Das autoritäre Mindset: Steinhöfel
analysiert die Rhetorik von Nancy Faeser, Robert Habeck
und Lisa Paus und zeigt, wie Minister das Grundgesetz
zum bloßen „Thesenpapier“ umdeuten.
Justiz im Sog der Politik: Von Hausdurchsuchungen
wegen „Schwachkopf“-Memes bis hin zur Jagd auf
Meinungen „unterhalb der Strafbarkeitsschwelle“.
Der Westen teilt sich: Während die USA die
Meinungsfreiheit als Schutzschild des Bürgers verteidigen,
wird Europa durch den Digital Services Act (DSA) zum
globalen Vorreiter für staatliche Bevormundung und die
Verfolgung von Plattformbetreibern.
Wenn Minister die Freiheit fürchten
Dieses Buch liefert die Analyse einer politischen Elite,
welche die ungesteuerte Öffentlichkeit fürchtet und sich
hinter einem Schutzwall aus
öffentlich-rechtlichen Medien und
vagen Rechtsbegriffen wie „Hass und Hetze“ und
„Desinformation“ verschanzt.
„Unsere Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat.“
Joachim Steinhöfel erinnert uns daran, warum wir diese
Rechte heute entschlossener denn je verteidigen müssen.
Ein unverzichtbares Werk für jeden, dem der Fortbestand
unseres Rechtsstaates am Herzen liegt.
Autor: Joachim Steinhöfel
Erscheinungsdatum: 19. Mai 2026
Dazu gibt es das oben angesprochene
Weltwoche-Video-Interview unter dem Titel:
EU-Kommissionspräsidentin
Ursula von der Leyen kündigte in Brüssel die Einführung
einer App zum Altersnachweis im Internet an. Wer
freiwillig die App benutzt und sein Alter mit einem
persönlichen Dokument nachweist, darf Onlineplattformen
wie bisher nutzen. Wer sich weigert, verzichtet
„freiwillig“ darauf. So einfach ist das. Wir dokumentieren
ihre Gute-Nacht-Geschichte hier im
Originaltext-Gesäusel.
Am 15. April kündigte
EU-Kommissionspräsidentin
Ursula von der Leyen in Brüssel die Einführung einer App zum
Altersnachweis im Internet an. Vorgeblich, um Kinder und
Jugendliche vor „schädlichen und illegalen Inhalten“ zu
schützen. Die Altersverifikation würde dann allerdings für
alle EU-Bürger jeglichen Alters gelten, sobald sie
Online-Dienste nutzen. Dafür müssten sie ihren
Personalausweis, ihren Reisepass oder ihre Bankverbindung
preisgeben. Dabei sollen zwar laut von der Leyen die
„strengsten Datenschutzstandards der Welt“ gelten, doch die
Ausweispflicht würde in jedem Fall das Ende des freien und
anonymen Zugangs zum Internet bedeuten, das damit letztlich
unter staatliche Kontrolle geraten würde. Ganz abgesehen
davon, dass Datenlecks und die Ausweitung der
Kontrollstrukturen vorprogrammiert wären. Die App könnte
beispielsweise auch leicht in die ebenfalls geplanten
digitalen Brieftaschen
integriert werden.
Von der Leyen spricht in diesem Zusammenhang beschönigend
von einem „harmonisierten europäischen Ansatz“. Am besten
liest man ihr honigsüßes Gesäusel, in dem sie noch dazu
ausgerechnet die COVID-App als Vorbild anpreist, im Wortlaut.
Auch die COVID-App wurde bekanntlich damit begründet, dass
sie angeblich die Reisefreiheit zurückbringe. So hatten die
EU-Mitgliedsstaaten 2021
zugesichert,
bei Inhabern des digitalen Impfzertifikats grundsätzlich auf
Quarantäne- und Testpflichten bei der Einreise zu
verzichten. Was von der EU dreist als Reisefreiheit
verkauft wurde. Doch diejenigen, die sich aus gutem Grund
der Verabreichung des experimentellen Medikaments namens
COVID-19-Impfung entzogen, kamen eben nicht in den Genuss
dieser Freiheit. Was als ihr eigenes Problem definiert wurde.
Schließlich hätten sie sich impfen lassen können. Durch ihre
Verweigerungshaltung mussten sie eben weiterhin aufs Reisen
verzichten. Ganz freiwillig. Und genau diese verneintliche
Freiwilligkeit droht nun auch für die Nutzung der App: Wer
freiwillig die App benutzt und sein Alter mit einem
persönlichen Dokument nachweist, darf Onlineplattformen wie
bisher nutzen. Wer sich weigert, verzichtet dadurch
freiwillig darauf. So einfach ist das.
Hier die offizielle
Erklärung
(Kopie)
von Präsidentin von der Leyen mit
Exekutiv-Vizepräsidentin
Virkkunen zur digitalen App für den Altersnachweis:
Guten Morgen,
im Herbst letzten Jahres habe ich mich in der Rede
zur Lage der Union verpflichtet, die Welt des Internets
für unsere Kinder sicherer zu machen. Wir wissen, dass
digitale Technologien Kindern unglaubliche Möglichkeiten
eröffnen können. Sie können mit interaktiven Tools
schneller lernen. Sie können mit ihren Freunden und
Familien in Verbindung bleiben. Sie können auf eine Fülle
von Wissen zugreifen und die Welt weit jenseits des
Klassenzimmers erkunden. Und diese Technologien können
ihnen auch helfen, wertvolle Lebenskompetenzen zu erwerben.
Wir sind uns aber völlig im Klaren, dass mit all diesen
Vorteilen auch Risiken einhergehen. Wenn es um die
Sicherheit von Kindern im Internet geht, ist die Situation
äußerst besorgniserregend. Jedes sechste Kind wird online
gemobbt. Jedes achte Kind schikaniert online ein anderes
Kind. Die Social-Media-Plattformen sind so konzipiert,
dass sie stark süchtig machen: unendliches Scrollen
verstärkt die Abhängigkeit, kurze Videos lassen die
Aufmerksamkeitsspanne schrumpfen, hochgradig und gezielt
auf Nutzer zugeschnittene Inhalte. Noch nie haben
unsere Kinder so lange auf Bildschirme geschaut. Und
diese Zeit verbringen sie nicht auf dem Spielplatz mit
Gleichaltrigen. Und je mehr Zeit sie online sind, desto
wahrscheinlicher kommen sie mit schädlichen und illegalen
Inhalten in Berührung und werden von Kriminellen zu
Missbrauchszwecken kontaktiert. Dieses Umfeld fördert
junge Köpfe bei ihrer Entwicklung nicht. Ich habe daher
aufmerksam den Eltern zugehört, die keine geeigneten
Lösungen zum Schutz ihrer Kinder haben. Ich teile ihre
Bedenken. Es ist an Eltern, ihre Kinder zu erziehen,
nicht an Plattformen. Auch die Anliegen der
Mitgliedstaaten habe ich registriert. Darum habe ich
vor einem Monat die erste Sitzung des Sonderausschusses
für die Sicherheit von Kindern im Internet einberufen.
Morgen findet dessen zweite Sitzung statt. Bis zum
Sommer wird er seine Empfehlungen vorlegen.
Es ist unsere Pflicht, unsere Kinder online zu schützen,
wie wir es auch offline tun. Damit dies wirksam gelingt,
brauchen wir einen harmonisierten europäischen Ansatz.
Ein entscheidendes Thema ist dabei: Wie können wir
sicherstellen, dass es europaweit eine technische Lösung
für die Altersüberprüfung gibt? Heute kann ich sagen,
dass wir die Antwort haben. Unsere europäische App für den
Altersnachweis hat die letzten technischen Hürden genommen
und steht den Bürgerinnen und Bürgern bald zur Verfügung.
Mit dieser App können Nutzer ihr Alter nachweisen, wenn
sie auf Online-Plattformen zugreifen. Genauso wie in
Geschäften, wo beim Kauf alkoholischer Getränke ein
Altersnachweis verlangt wird.
Nicht zum ersten Mal bietet die Kommission eine
innovative Lösung für ein neues Problem. Wir alle erinnern
uns an die COVID-19-Pandemie. Unsere Welt kam zu einem
völligen Stillstand. Aber dann nahmen die Lockdowns ein
Ende, Impfstoffe standen zur Verfügung und die Kommission
entwickelte in der Rekordzeit von drei Monaten die
COVID-App als Hilfe, damit wir wieder sicher in unser
normales Leben finden konnten. Wir konnten unsere
COVID-Zertifikate scannen und
ein Konzert besuchen oder wieder mit einem Flugzeug
reisen und vieles mehr. 78 Länder auf 4 Kontinenten
verwendeten diese App, was ihren enormen Erfolg zeigt.
Auf diesem Erfolg haben wir nun aufgebaut und die App für
den Altersnachweis entwickelt. Das Prinzip und das Modell
ist das gleiche.
Erstens ist es nutzerfreundlich. Man lädt die App
herunter. Dann richtet man sie ein, mit einem Reisepass
oder Personalausweis. Dann weist man sein Alter nach,
wenn man Online-Dienste nutzt. Zweitens werden die
strengsten Datenschutzstandards der Welt eingehalten.
Die Nutzer werden ihr Alter nachweisen, aber dabei
keinerlei sonstigen personenbezogenen Informationen
preisgeben. Um es einfach zu sagen, die App funktioniert
völlig anonym: Nutzer können nicht verfolgt werden.
Drittens läuft die App auf jeder Art von Gerät:
Smartphone, Tablet, Computer oder beliebige sonstige.
Und schließlich funktioniert sie komplett nach dem
„Open Source“-Prinzip: Jeder kann den Quellcode
einsehen. Das bedeutet, dass auch unsere Partnerländer
sie nutzen können. Es ist sehr wichtig, dass unsere
Partner weltweit die App nutzen können. Noch wichtiger
ist aber, dass die Online-Plattformen
unsere App für den Altersnachweis einfach nutzen können.
Es gelten also keine Ausreden mehr. Europa bietet
eine kostenfreie Lösung, die einfach in der Handhabung
ist und schädliche und illegale Inhalte von unseren
Kindern fernhalten kann. Und wir sehen große
Fortschritte in immer mehr unserer Mitgliedstaaten.
Frankreich, Dänemark, Griechenland, Italien, Spanien,
Zypern und Irland sind die Spitzenreiter. Sie planen,
die App in ihre nationalen Brieftaschen zu integrieren.
Ich hoffe, dass weitere Mitgliedstaaten und der
Privatsektor es ihnen gleich tun werden, sodass bald
jede Bürgerin und jeder Bürger die App nutzen kann.
Damit haben Eltern, Lehrer und Sorgeberechtigte ein
starkes Instrument in der Hand, um Kinder zu schützen.
Denn wir werden null Toleranz für Unternehmen haben,
die die Rechte unserer Kinder nicht achten. Deshalb
setzen wir unsere europäischen Vorschriften mit voller
Kraft und Entschlossenheit durch. Wir ziehen jene
Online-Plattformen zur Rechenschaft,
die unsere Kinder nicht ausreichend schützen.
Die neue Lösung für den Altersnachweis und die
Durchsetzung unserer Regeln gehen Hand in Hand. In
der Europäischen Union stehen die Rechte der Kinder
vor kommerziellen Interessen. Und das stellen wir
sicher.
Ich danke Ihnen.
[Kleinere redaktionelle Korrekturen. Red.]
Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u. a.
als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft).
Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.
Mit freundlicher Genehmigung von Martina Binnig übernommen aus
Achgut.com.
Der Begriff
„digitale Gewalt“ suggeriert physische Übergriffe
im Netz – doch im Digitalen kann keine körperliche
Gewalt ausgeübt werden. Stattdessen dient die
semantische Aufladung eines klassischen Gewaltbegriffs
zunehmend dazu, unliebsame Meinungsäußerungen
moralisch zu delegitimieren und regulatorische
Eingriffe zu legitimieren. Eine kritische Betrachtung
zeigt: Solche Sprachstrategien verwischen die Grenze
zwischen strafbarer Belästigung und geschützter Kritik.
In der öffentlichen und rechtspolitischen Debatte hat
sich der Begriff „digitale Gewalt“ in kurzer Zeit
etabliert. Er fasst Phänomene wie Cybermobbing, Doxing,
die Verbreitung intimer Bilder ohne Einwilligung oder
die Erstellung von Deepfakes zusammen. Viele dieser
Handlungen stellen reale Probleme dar und können
bereits unter bestehende Straftatbestände fallen –
etwa Beleidigung (§ 185 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB)
oder Nachstellung (§ 238 StGB). Dennoch birgt der
Begriff selbst erhebliche semantische und ideologische
Sprengkraft.
Kernproblem ist die Ausweitung des Gewaltbegriffs
auf rein kommunikative oder digitale Handlungen.
Traditionell versteht man unter Gewalt physischen
Zwang oder die unmittelbare Androhung einer solchen
Einwirkung auf die körperliche Integrität. Im
digitalen Raum hingegen fehlt jede physische
Komponente: Es handelt sich um Texte, Bilder oder
Algorithmen, deren Schaden primär psychisch, sozial
oder reputativ ist. Die Bezeichnung als „Gewalt“
überträgt jedoch die starke moralische und emotionale
Aufladung des klassischen Gewaltbegriffs auf diese
Phänomene. Dadurch entsteht eine begriffliche
Inflation: Was früher präzise als Beleidigung,
Rufschädigung oder Mobbing bezeichnet wurde, wird
nun unter dem Dach „Gewalt“ subsumiert. Dies erschwert
die sachliche Abwägung zwischen Opferschutz und
Meinungsfreiheit (§ 5 GG).
Besonders deutlich wird das Potenzial für
ideologischen Missbrauch an aktuellen
rechtspolitischen Entwicklungen. Der Gesetzentwurf
der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (Stand
März/April 2026) zum Schutz vor „digitaler Gewalt“
knüpft an den Fall Collien Fernandes an und zielt
unter anderem darauf ab, das Herstellen und Verbreiten
pornografischer Deepfakes sowie weitere Formen
bildbasierter Persönlichkeitsrechtsverletzungen
strafrechtlich zu erfassen. Kritiker monieren jedoch,
dass der Entwurf mit vagen Formulierungen wie
„erheblicher Ansehensschädigung“ arbeitet, die über
klare Straftatbestände hinausreichen könnten. So wird
befürchtet, dass nicht nur sexuelle Deepfakes,
sondern auch satirische oder kritische
Darstellungen – etwa politische
Karikaturen in verfremdeter Form – als „digitale
Gewalt“ justiziabel werden. Der Begriff dient hier
als moralischer Verstärker, der es erleichtert,
regulatorische Maßnahmen (erleichterte
Auskunftsansprüche gegenüber Plattformen, schnellere
Account-Sperrungen, erweiterte
Speicherpflichten) durchzusetzen, ohne die notwendige
präzise Abgrenzung zur geschützten Meinungsäußerung
offen zu führen.
Ein weiteres Beispiel für die begriffliche Ausweitung
zeigt sich in früheren Eckpunkten zum geplanten
Gesetz, in denen sogar zivilrechtliche Streitigkeiten
wie wahrheitswidrige Restaurantkritiken mit
wirtschaftlichem Schaden unter den Sammelbegriff
„digitale Gewalt“ subsumiert wurden, um breitere
Auskunftsrechte zu rechtfertigen. Solche Erweiterungen
nutzen die emotionale Wucht des Gewaltbegriffs, um
Eingriffe in Anonymität und Privatsphäre zu
legitimieren, die mit physischer Gewalt nichts gemein
haben.
Die Strategie ist klar erkennbar: Durch die Rahmung
kritischer, satirischer oder unangenehmer Äußerungen
als „Gewalt“ verschiebt sich die Debatte von der
inhaltlichen Auseinandersetzung auf die Ebene des
Opferschutzes. Unliebsame
Positionen – etwa in Fragen der
Geschlechterpolitik, Migration oder anderer sensibler
Themen – müssen dann nicht mehr argumentativ
widerlegt, sondern können als gewaltförmig
pathologisiert und regulatorisch eingedämmt werden.
Dies unterläuft die jahrzehntelange Rechtsprechung
zum engen Gewaltbegriff und begünstigt eine
Symbolgesetzgebung, die auf öffentliche Empörung
reagiert, anstatt bestehende Tatbestände konsequent
anzuwenden.
Reale Belastungen durch systematische
Online-Belästigung oder nicht
einwilligte Deepfakes sind unbestritten und verdienen
angemessene rechtliche Antworten. Die Kritik richtet
sich jedoch gegen die Vagheit und ideologische
Aufladung des Begriffs „digitale Gewalt“. Präzisere
Termini wie „Online-Belästigung“,
„Cybermobbing“ oder die bestehenden strafrechtlichen
Tatbestände würden die notwendige Differenzierung
zwischen strafbarem Unrecht und legitimer
Meinungsäußerung besser gewährleisten.
Fazit: Die bewusste semantische Verschiebung von
„Gewalt“ auf digitale Kommunikation ist mehr als
bloße Wortwahl. Sie stellt ein Instrument dar, mit
dem gesellschaftliche und rechtliche Normen verschoben
werden können, ohne die zugrundeliegenden
Freiheits-Opfer-Abwägungen
transparent zu führen. Wer den Gewaltbegriff
inflationär ausdehnt, riskiert letztlich, dass echte
Gewalt bagatellisiert und freie Rede erschwert wird.
Viele
unabhängige und kritische Medien erheben zu
Recht den Anspruch, sich vom dogmatischen Mainstream
zu unterscheiden. Sie wollen nicht mit ideologischen
Ersatzreligionen argumentieren, sondern mit Fakten,
Logik und nachvollziehbaren Prinzipien. Gerade
deshalb irritiert es, wenn an hohen christlichen
Feiertagen in diesen Kreisen plötzlich starke
Gottesbezüge in den Vordergrund treten.
Zwei aktuelle Beispiele illustrieren das Muster.
In einem Kommentar zu Karfreitag wird das
opportunistische Verhalten heutiger Politiker
durch den biblischen Dialog zwischen Pilatus und
Christus gerahmt – und das Naturrecht nicht
als Ergebnis vernünftiger Reflexion, sondern als
gottgegebenes Ordnungssystem präsentiert. In einem
anderen Beitrag dient die Debatte um das Tanzverbot
am Karfreitag dazu, säkulare Kritik an kirchlichen
Relikten als „kulturelle Amnesie“ abzutun. Die
zentralen Werte des Westens – Menschenwürde,
Rechtsstaat, Schutz des Schwachen – werden primär
aus dem christlichen Fundament abgeleitet.
Solche Argumentationen gehen deutlich über die bloße
Würdigung eines kulturellen Erbes hinaus. Sie setzen
christliche Offenbarung und ein göttlich begründetes
Naturrecht als unhinterfragbare Prämisse voraus.
Damit verlassen sie den Boden der überprüfbaren
Vernunft und fordern implizit Glauben statt Beweis.
Wer die Aufklärung ernst nimmt, muss hier
widersprechen. Die großen Errungenschaften der
Moderne – individuelle Freiheit,
Gewissensfreiheit und universelle
Menschenrechte – wurden nicht durch
das Christentum, sondern vielfach gegen dessen
erheblichen Widerstand durchgesetzt. Im
traditionellen christlichen Weltbild bedeutete der
Mensch als Individuum wenig. Er war Geschöpf Gottes
innerhalb einer gottgewollten Hierarchie. Selbst
die Reformation Luthers änderte daran nichts
Grundlegendes: Die innere Glaubensfreiheit blieb
strikt spirituell, während im äußeren Leben
unbedingter Gehorsam gegenüber der Obrigkeit
gefordert wurde.
Die Aufklärung vollzog den entscheidenden Bruch.
Sie stellte den vernunftbegabten Einzelnen in den
Mittelpunkt und begründete Rechte aus der
menschlichen Natur selbst, nicht aus göttlicher
Setzung. Die katholische Kirche verurteilte die
Ideen von Freiheit und Gleichheit scharf. Über
weite Teile des 19. Jahrhunderts bekämpften
christliche Institutionen Religionsfreiheit und
die Trennung von Kirche und Staat als Bedrohung
der göttlichen Ordnung. Erst im 20. Jahrhundert
kam es zu einer allmählichen
Annäherung – häufig ohne die
eigene frühere Opposition offen einzugestehen.
Das Christentum hat zweifellos wichtige Impulse
gegeben: den Gedanken der Gleichheit vor Gott,
die Nächstenliebe und Ansätze einer Vorstellung
von Würde. Doch die entscheidende Transformation
zur modernen, säkularen Freiheits- und
Würdekonzeption gelang erst durch die kritische
Auseinandersetzung mit dieser Tradition. Die
Aufklärung hat diese Impulse universalisiert und
von theologischer Bevormundung befreit.
Wer heute in alternativen Medien wieder starke
Gottesbezüge favorisiert, begibt sich in eine
intellektuelle Sackgasse. Solche Argumente
sprechen vor allem jene an, die ohnehin schon
gläubig oder traditionsaffin sind. Sie schließen
Skeptiker, Agnostiker und Atheisten aus, die
dieselben gesellschaftlichen Missstände ablehnen.
Sie ersetzen eine dogmatische Autorität durch
eine andere und schwächen damit die eigene
rationale Überzeugungskraft.
Die Alternative ist klar: Man kann das
historische Erbe des Christentums anerkennen,
ohne es zur metaphysischen Grundlage zu erklären.
Man kann christliche Impulse würdigen und
gleichzeitig offen benennen, dass die moderne
Freiheit gegen den Widerstand kirchlicher
Autoritäten erkämpft werden musste. Politische
und gesellschaftliche Kritik gewinnt dadurch an
Breite, Klarheit und intellektueller
Redlichkeit – sie wird wieder
anschlussfähig für alle, die sich an Vernunft,
Fakten und kritischer Prüfung orientieren wollen.
Die Aufklärung ist kein abgeschlossenes Kapitel
der Geschichte. Sie ist die fortwährende
Verpflichtung auf vernünftiges Denken und
intellektuelle Redlichkeit. Gerade die
alternativen Stimmen, die sich gegen neue
Dogmen stemmen, sollten diese Verpflichtung
konsequent einhalten. Sonst riskieren sie, am
Ende nur eine weitere Form der Sinnsuche durch
Glauben anzubieten – statt der befreienden
Kraft des eigenen, kritischen Denkens.
Während
konservative Kreise zu Recht gegen ideologische
Übergriffe und neue Ersatzreligionen kämpfen,
greifen manche von ihnen selbst zu einem
erstaunlichen Mittel: sie rufen den christlichen
Gott als oberste Autorität zurück auf die Bühne.
Besonders an Feiertagen wie Karfreitag wird
deutlich, wie sehr bei manchen die Aufklärung
aus dem Denken verschwunden ist.
In konservativen und vermeintlich vernunftorientierten
Medienkreisen Deutschlands gewinnt eine eigentümliche
Tendenz an Boden: die Rückkehr zu explizit christlichen
Gottesbezügen als Maßstab für politische und kulturelle
Kritik. Besonders auffällig wird dies an religiösen
Feiertagen. Am Karfreitag 2026 widmete Jobst Landgrebe
seinen Kommentar in der Sendung „Kontrafunk aktuell“
dem Christentum. Er deutete den Pilatus-Christus-Dialog
aus dem Johannesevangelium als direkte Mahnung an
heutige Politiker, die aus Opportunismus das Recht
brechen und sich einer neuen Ideologie unterwerfen.
Das Naturrecht erscheint dabei nicht als Produkt
menschlicher Vernunft, sondern als gottgegebene Ordnung.
Wer diese leugne, handle wie Pilatus – aus Angst
vor weltlichen Konsequenzen.
Ähnlich argumentierte Anna Diouf nur einen Tag zuvor bei
Tichys Einblick in ihrem Beitrag „Tanzwut am Karfreitag“.
Die Debatte um das karfreitägliche Tanzverbot diente ihr
als Anlass, säkulare Kritik an kirchlichen Relikten als
„kollektive kulturelle Amnesie“ zu brandmarken. Die
hohen Werte des Westens – Menschenwürde,
Rechtsstaat, Schutz des Schwachen – stammten
demnach nicht primär aus der Aufklärung, sondern aus dem
christlichen Fundament von Gnade und imago Dei. Wer
dieses Fundament bekämpfe, säge den Ast ab, auf dem er
sitze, und öffne Tor und Tür für neue
Ersatzreligionen.
Beide Beiträge teilen eine gemeinsame Struktur: Sie
setzen die christliche Offenbarung und ein göttlich
begründetes Naturrecht als unhinterfragbare Prämisse
voraus. Politische Fehlentwicklungen oder kulturelle
Konflikte werden dann durch biblische Analogien oder
theologische Rahmung erklärt und verurteilt. Die
Aufklärung – jene Epoche, die den Menschen
aufforderte, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen
und sich aus selbstverschuldeter Unmündigkeit zu
befreien – kommt darin kaum vor. Oder sie
erscheint allenfalls als riskante Abkehr von den wahren
Quellen der Moral.
Aus rational-kritischer Sicht handelt es sich hier um
einen neuen Gotteswahn, der sich von dem alten in einem
Punkt unterscheidet: Er tritt nicht mehr als
dogmatische Staatsreligion auf, sondern als kulturelle
Selbstvergewisserung in oppositionellen Kreisen. Man
bekämpft den „Wokeismus“ oder den Gesinnungsstaat mit
den Mitteln, die man bei den Gegnern so scharf
kritisiert: mit einer nicht falsifizierbaren,
transzendenten Autorität. Das Euthyphron-Dilemma
bleibt unbeantwortet: Ist das Gute gut, weil Gott
es gebietet, oder gebietet Gott es, weil es gut ist?
Und warum gerade das christliche Gottesbild und nicht
eine andere Religion oder gar keine?
Eine überzeugende Alternative bietet die evolutionäre
Betrachtung des Menschen als soziales Wesen. Über
Hunderttausende von Jahren hat sich in unseren
Vorfahren – durch gemeinsame Jagd, Kooperation
in kleinen Gruppen und gegenseitige Abhängigkeit –
ein komplexes Geflecht aus Empathie, Reziprozität,
Fairness und Gruppensolidarität entwickelt. Diese
natürlichen Anlagen bildeten die Grundlage für Moral,
ohne dass eine göttliche Setzung nötig gewesen wäre.
Auf dieser biologisch-kulturellen
Basis konnte sich der säkulare Humanismus entfalten: eine
Ethik, die Menschenwürde, Freiheit und Verantwortung aus der
Vernunft, der empirischen Erfahrung und dem Streben
nach menschlichem Wohlergehen ableitet – nicht
aus transzendenten Geboten.
Die Aufklärung hat genau diese Abhängigkeit von
göttlicher Setzung kritisiert und durch säkulare
Begründungen ersetzt: autonome Vernunft, empirische
Erfahrung, Vertragstheorien und den kategorischen
Imperativ. Viele Errungenschaften des Westens
sind tatsächlich christlichen Einflüssen zu
verdanken – doch die Aufklärung hat
sie universalisiert, von kirchlicher Bevormundung
befreit und auf prüfbare Grundlagen gestellt.
Wer heute die christliche Metaphysik als
unverzichtbares Fundament deklariert, überspringt
diese Leistung und kehrt gedanklich in eine
prä-aufklärerische Welt zurück.
Es ist legitim, kulturelle Traditionen zu würdigen
und vor ideologischer Selbstzerstörung zu warnen.
Doch wenn die Kritik an aktuellen Missständen –
Rechtsabbau, Freiheitsverluste, dogmatische
Ersatzreligionen – nur noch durch biblische
Narrative oder göttliche Gebote begründet wird,
verliert sie ihre rationale Überzeugungskraft. Sie
spricht dann vor allem jene an, die ohnehin schon
gläubig sind, und schließt Skeptiker aus.
Die eigentliche Frage lautet daher: Wo bleibt
die Aufklärung in den eigenen Reihen? Eine
konsequente Verteidigung von Vernunft,
Individualität und freiheitlichem Rechtsstaat
braucht keine Rückkehr zu göttlicher Autorität.
Sie braucht den Mut, Argumente auf dem Boden
prüfbarer Vernunft und evolutionär gewachsener
menschlicher Kooperationsfähigkeit zu
führen – auch und gerade dann, wenn es um
die Grundlagen unserer Kultur geht.
Der
niederländisch-deutsche Pianist Karlrobert
Kreiten (1916–1943), ein hochbegabter und
1943 bereits bekannter Musiker, war 1943
auf Konzertreise in Deutschland. In einem
privaten Gespräch mit der Mutter einer
Bekannten äußerte er Zweifel am „Endsieg“:
Der Krieg sei verloren, die Bombardierungen
würden immer schlimmer und das Regime führe
Deutschland ins Verderben, so sinngemäß,
was er damals gesagt hat.
Eine Denunziantin (die Mutter der Bekannten)
zeigte ihn an.
Der Volksgerichtshof unter Schreihals Roland
Freisler verurteilte ihn am 3. September 1943
wegen „Wehrkraftzersetzung, Feindbegünstigung
und defätistischer Äußerungen“ zum Tode. Das
Urteil wurde wenige Tage später vollstreckt
(Guillotine in Plötzensee).
Hitler steht mit Göring auf dem Berliner
Funkturm und sagt: „Ich möchte den Berlinern mal
eine richtige Freude machen.“ Antwortet Göring:
„Dann spring’ doch runter!“
Marianne Kürschner, deren Mann „im Krieg geblieben war“,
hat diesen Witz im privaten Kreis erzählt. Sie wurde
denunziert, vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt
und hingerichtet. Die Begründung des Urteils im
typischen Freisler-Stil: Der Witz ziehe „etwas in die
Niederung reichsfeindlicher Propaganda, was uns heilig
ist: unseren Führer“. Man bekomme „geradezu einen
Schlag“, wenn man so etwas höre. Der Witz wurde als
schwerer Angriff auf die „Volksgemeinschaft“ und die
Wehrkraft gewertet
Ersetzen Sie Hitler mit Merz und Göring mit Klingbeil,
und Sie sehen, wie nahe sich beide Regime mittlerweile
wieder sind.
Else K., Berliner Hausfrau, hat 1944 ihre Meinung
unverblümt geäußert. Der Führer sei nicht mehr richtig
im Kopf, so hat sie gesagt, die ganze NS-Führung
bestehe aus Lügnern und Gangstern, so hat sie
nachgelegt. Die Bombenangriffe seien die Folge einer
verbrecherischen Politik und der „Endsieg“ eine
Illusion.
Eine Nachbarin hat mitgehört und K. denunziert.
Freislers Volksgerichtshof hat Else K. wegen schwerer
Wehrkraftzersetzung und defätistischer Hetze sowie
Beleidigung des Führers zum Tode verurteilt.
Sie wurde zur Jahreswende 1944/45 in Berlin Plötzensee
hingerichtet.
Das alles sind authentische Fälle einer nicht erst
zum Ende des Dritten Reiches außer Rand und Band
geratenen Justiz voller Sykophanten, die dem Führer
am liebsten in den Allerwertesten gekrochen wären,
„Working towards the Führer“ hat der Historiker
Richard Evans diese Form des vorauseilenden Hasses
genannt, die nicht nur auf Denunziation aufbaut,
sondern auch von einem Rechtssystem ermöglicht wird,
dessen Angehörige sich in erster Linie als
verlängerten Arm des Staates und nicht als Organ
der Bürger gesehen haben, eine Art „juristische
Herrscherklasse“, die es „den Menschen“ so richtig
gezeigt hat: Sadismus, Machiavellismus, Psychopathie
und Narzissmus, die Markenzeichen kleiner Lichter,
die so gerne totalitäre Herrscher wären –
gemeinhin beschrieben als
dunkle Tetrade – eine
psychische Störung.
Ein Witz über den Führer.
Zweifel daran, dass der Endsieg [wolle‘ mern
reilosse] vor der Tür steht.
Eine Meinung, die nicht „führer“- oder NS-kompatibel ist.
Die Todesstrafe ist die Folge.
Heute ist natürlich alles anders.
Außer vielleicht, dass es staatlich gefördertes und
alimentiertes DENUNZIANTENTUM
gibt, das, wie im Dritten Reich, denen, die ihr
insignifikantes Persönchen dadurch aufwerten wollen,
dass sie anderen schaden, die Möglichkeit gibt,
Arschkriechen mit Boshaftigkeit zu kombinieren.
Außer vielleicht, dass es Strafverfolgungsbehörden
gibt, die wie die Gestapo ganze Geschäftsbereiche
auf Denunziation gründen.
Außer vielleicht, dass es hörige Staatsanwälte gibt,
die kein Problem, nicht einmal ein intellektuelles
geschweige denn ein moralisches Problem damit haben,
demokratische Normalitäten zu kriminalisieren und
als „Verwendung von verfassungsfeindlichen
Kennzeichen“ zu verfolgen.
Okay, bislang gibt es keine Todesstrafe, lediglich
Versuche, die Reputation von Menschen öffentlich zu
vernichten bzw. ihre wirtschaftliche Existenz zu
zerstören.
Und es gibt Grotesken aus 1000 und einer totalitären
Nacht.
Getroffen hat es AchGut.
Das Blog hat vor etlichen Jahren einen Beitrag
veröffentlicht – auf der Höhe der Hexenjagd, die gegen
Björn Höcke inszeniert wurde – in dem gezeigt wurde,
dass die Parole „Alles für Deutschland“, die Höcke
benutzt hatte, nicht nur von der SS zum Motto erkoren
worden war, sondern auch stetes Gebrauchsgut im
Wortschatz von Sozialdemokraten war. Der Text kann
nach wie vor hier nachgelesen werden:
„Auch Sozialdemokraten riefen:
Alles für Deutschland“,
so sein Titel.
Irgend ein bösartiges Lowlife hat diesen Text zum
Anlass genommen, um Achgut bei der Zentralen
Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet
(ZMI) zu denunzieren, und die dort versammelten
Kämpfer gegen die Meinungsfreiheit hatten nichts
besseres zu tun, als den Vorgang an das
Bundeskriminalamt, dessen Beschäftigte offenkundig
zu viele und unterbeschäftigt sind, wenn sie sich
um einen solchen Scheiß kümmern, zu melden.
Indes, beim BKA hat man den Unfug nicht etwa beendet,
sondern an die Kollegen vom Landeskriminalamt Bayern,
zuständig, weil Achgut aus Bayern publiziert,
weitergereicht, die die heiße Kartoffel wiederum an
einen Staatsanwalt in Augsburg verschoben haben, und
der ermittelt nun.
Alles nachzulesen
hier bei Achgut
und alles, die willfährigen Strafverfolgungsbehörden,
die Denunzianten, die Denunziation förderlichen und
belohnenden Strukturen, ist natürlich nicht mit den
Zuständen im Dritten Reich vergleichbar.
Es gibt keine Todesstrafe – noch nicht.
Michael Klein studierte Politikwissenschaft,
Wissenschaftstheorie und Volkswirtschaftslehre an
der Universität Mannheim, seit 1994 ist er selbständig.
Zunächst arbeitete er als freiberuflicher
Wissenschaftsjournalist, seit 1998 als scientific
consultant. Michael Klein ist nach Großbritannien
ausgewandert und lebt nun in Wales. Seit 2011 betreibt
er gemeinsam mit Dr. habil. Heike Diefenbach das
Wissenschaftsblog SciFi – ScienceFiles.
[Kleinere redaktionelle Korrekturen. Red.]
Mit freundlicher Genehmigung von Michael Klein
übernommen aus
ScienceFiles.
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Norbert Bolz
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